Nr. 24, 19. Oktober 2001

10 Gründe gegen den Uno-Beitritt
Uno: Im Widerspruch zur Neutralität

In ihrer Kernaufgabe ­ Konfliktvermeidung und Friedenserhaltung ­ hat die Uno in den letzten Jahren an Bedeutung und Einfluss markant verloren. Zwar wird die Uno noch immer gerne als Kulisse für Weltgipfel genutzt. Ihre Durchsetzungskraft aber schwindet. Das Machtzentrum der Weltpolitik hat sich eindeutig von New York nach Washington, von der Uno auf die USA ver- schoben.

1. Uno-Sanktionen brechen die Neutralität
Uno-Sanktionen kann einzig der Sicherheitsrat verhängen (Art. 39 Uno-Charta), wo die Grossmächte dank ihrem Veto-Recht eine dominierende Vormachtstellung haben. Beschlossene Sanktionen sind für alle Uno-Mitglieder zwingend. Neutralität kann kein Staat geltend machen.

Zwar sind Sanktionen (Art. 41 Uno-Charta) zunächst auf Massnahmen unterhalb der Kriegsschwelle (Abbruch von Telefon-, Post-, Eisenbahn-, Flugverbindungen, Abbruch der diplomatischen Beziehungen) beschränkt. Wird damit keine Wirkung erzielt, kann der Sicherheitsrat die Uno-Mitglieder aber dazu veranlassen, Streitkräfte aufzubieten (Art. 42 Uno-Charta). Der Auftrag zur Anwendung friedenserzwin- gender Massnahmen (Art. 43 Uno-Charta) ist dabei ausdrücklich nicht ausgeschlossen. Auch wenn zum Aufgebot von Streitkräften ein Vertrag zwischen dem Sicherheitsrat und dem Streitkräfte stellenden Uno-Mitglied notwendig ist, so regelt dieser Vertrag allein die Modalitäten des Truppenaufgebots. Das Recht des Sicherheitsrats, die Uno-Mitglieder zum Streitkräfte-Aufgebot zwingend zu verpflichten, kann von einem solchen Vertrag nicht aufgehoben werden.

Wenn der Sicherheitsrat Sanktionen beschliesst, ist jedes Uno-Mitglied zwingend zum Mitmachen verpflichtet.

2. Uno-Recht zerstört Völkerrecht
Das Völkerrecht schafft auf internationaler Ebene für sämtliche Staaten ­ auch für Kleinstaaten ­ einen Rahmen von Recht und Sicherheit. Beharrliche Weiterentwicklung des Völkerrechts ist deshalb das Ziel jedes Rechtsstaats. Dies geschehe heute ­ sagt der Bundesrat ­ allein in der Uno. Da täuscht sich die Landesregierung gründlich. Uno-Recht ist etwas ganz anderes als Völkerrecht. Völkerrecht ist für alle Länder gleichermassen verbindliches Recht. Es gilt für kleine wie für mächtige Staaten. Der Grundsatz «Recht vor Macht» dominiert.

Uno-Recht dagegen garantiert Sonderrecht für die ständig im Uno-Sicherheitsrat vertretenen fünf Gross- mächte mit Veto-Recht (USA, Russland, England, Frankreich, China). Mag Tibet jahrzehntelang noch so brutal vergewaltigt werden ­ China verunmöglicht der Uno jedes Handeln. Ebenso systematisch verhindert Russland die Ahndung der schweren Menschenrechtsverletzungen in Tschetschenien. Sank- tionen gibt es nur gegen kleinere Staaten. Die Grossmächte sind vor Sanktionen gefeit. Macht ist stärker als Recht. Uno-Recht beugt sich der Macht der Grossmächte. Die Verwilderung des Völker- rechts ist die Folge. Das ist für Kleinstaaten besonders gefährlich. Weil nur dort, wo Recht und Rechts- gleichheit respektiert werden, wirklicher Schutz vor Willkür besteht ­ auch auf internationaler Ebene.

Wo Grossmächte Sonderrechte geniessen, sind Unabhängigkeit, Selbstbestimmung und Freiheit von Kleinstaaten immer bedroht.

3. Die Demokratie wird unterlaufen
Wenn die Schweiz der Uno beitrete, könnten «wir» ­ behauptet der Bundesrat ­ endlich dort mitreden und mitentscheiden, wo die wichtigsten Entscheidungen in der Welt von heute getroffen würden. Wer würde denn, wenn die Schweiz der Uno angehören würde, in New York mitreden? Etwa das Volk, der Souverän? Keine Spur! Allein Funktionäre, Diplomaten, Beamte wären in New York dabei. Dem Souve- rän bliebe allein die Rolle des Zahlers. An politischer Mitsprache würde er dagegen entscheidend einbüssen. Weil von Funktionären ausgehandelte Konventionen und Resolutionen das demokratische Selbstbestimmungsrecht beeinträchtigen.

Die Uno-Mitgliedschaft stärkt den kostspieligen Funktionärs- Apparat auf Kosten der direkten Demokra- tie.

4. Die Neutralität wird ausgehöhlt
Das Uno-Recht räumt der Uno das Exekutionsrecht gegenüber «Friedensbrechern» ein. Über die Durch- führung der Exekution entscheiden die Grossmächte allein. Ihre Beschlüsse können grundsätzlich jeden Staat treffen. Nur die Grossen selbst sind davor gefeit. Dank ihrem Veto-Recht im Sicherheitsrat.

Wo Grossmächte über Sanktionen und deren Exekution bestimmen, dominieren Machtinteressen, nicht das Recht. Ein Neutraler darf sich solcher Willkür nicht unterziehen. Sonst toleriert er die Zurückdrän- gung von Recht durch Macht.

Zumal sich die Uno ­ fixiert allein auf Konflikte zwischen Staaten ­ an einer Konfliktform orientiert, die es heute kaum mehr gibt. Heute haben Konflikte meist grenzüberschreitende Dimension. Beweggründe und Antriebsmotive sind diffus. Oft sind die Drahtzieher nicht zu identifizieren. Das klassische Kriegs- völkerrecht ­ auf Kriege zwischen Staaten beschränkt ­ ist auf moderne Konflikte höchstens begrenzt anwendbar. Seine Anpassung an Konfliktformen von heute wäre eigentlich dringlich. Sie hätte auf der Grundlage von Völkerrecht zu erfolgen ­ nicht von Uno-Recht, das die Grossmächte einseitig begünstigt. Nötig wäre eine Ergänzung der Genfer Konventionen, die für Grossmächte gleichermassen verbindlich sind wie für Kleinstaaten. Die entsprechende Initiative zu ergreifen wäre eine Aufgabe der neutralen Schweiz als Sitzstaat des IKRK.

Der Uno-Beitritt führt zum Ausverkauf der Neutralität.

5. Machthörig statt universell
Mit Ausnahme des Vatikans und der Schweiz seien alle Staaten der Welt Uno-Mitglieder. So behauptet der Bundesrat. Diese Behauptung ist falsch. Der Bundesrat rechtfertigt damit stillschweigend den völkerrechtswidrigen Ausschluss Taiwans aus der Uno ­ durchgesetzt durch die kommunistische Grossmacht Volksrepublik China, geduldet von den andern Grossmächten mit Veto-Recht im Uno- Sicherheitsrat. Der Ausschluss Taiwans ist eine Willkür-Massnahme. Recht hatte sich der Anwendung blanker Macht zu beugen.

Mit einer Organisation wie der Uno, die Macht vor Recht stellt, darf sich unser auf Unabhängigkeit und Freiheit pochender Rechtsstaat nicht einlassen.

6. Realitätsfremde «Öffnungs-Politik»
Der Bundesrat behauptet, in der Uno würden heute die wichtigsten weltpolitischen Entscheidungen getroffen. Mit der Wirklichkeit hat dies nichts zu tun. Das weiss eigentlich auch der Bundesrat. Wes- halb der Uno-Beitritt für die Landesregierung kein eigenständiges aussenpolitisches Ziel ist, bloss ein «erster Schritt» auf dem Weg Richtung aussenpolitischer «Öffnung».

Die unüberlegte «Öffnungs-Politik» des Bundesrats untergräbt Unabhängigkeit und Neutralität.

7. Die wahren Kosten werden verschleiert
Der Bundesrat lobt die Uno als äusserst kostenbewusste, sparsame Organisation, deren Haushalt ­ wie Bern behauptet ­ seit Jahren unverändert sei.

Das ist eine krasse Verfälschung der Tatsachen. Weil damit verschwiegen wird, dass die Uno neben ihrem bei rund 1,1 Milliarden Dollar verharrenden Verwaltungshaushalt auch noch einen Aktivitätenhaus- halt (die internationalen Gerichtshöfe und die zahlreichen Krisenbewältigungs-Einsätze kosten schliess- lich auch erhebliche Summen!) unterhält, der ­ bei gegenwärtig ausgewiesener Wachstumsrate von jährlich um die fünfzig Prozent ­ schon jetzt den zweieinhalbfachen Umfang des Verwaltungsbudgets aufweist. Und an diesen Aktivitätenhaushalt zahlen die Industrieländer überdurchschnittlich hohe Beträge. Diese stark ins Gewicht fallende, in ihren finanziellen Folgen unabsehbare Konsequenz des Uno-Beitritts dem Steuerzahler zu ver- schweigen, grenzt an Desinformation.

Kommt dazu, dass allein die von der Uno für alle Industrieländer als verbindlich erklärte Aufstockung der jährlichen Entwicklungshilfeleistungen auf 0,7 Prozent des Bruttoinlandprodukts der Schweiz eine jährliche Mehrleistung von 1,2 Milliarden Franken abverlangen würde. In Wahrheit kann der Bund nicht einmal annähernd genaue Angaben über die Kostenfolge eines schweizerischen Uno-Beitritts machen.

8. Gute Dienste: Spezialität des Neutralen
Gemäss Bundesrat könne die Schweiz ihre traditionelle «Politik der Guten Dienste» heute nur noch im Schoss der Uno entfalten. Diese Behauptung ist wahrheitswidrig. Als der Kosovo-Konflikt 1998/99 zum offenen Krieg eskalierte, ersuchten selbst Uno-Staaten mit ständigem Sitz im Sicherheitsrat und führende Nato-Mitglieder die Schweiz um Gute Dienste, also um Vertretung ihrer Interessen gegenüber Jugoslawien. England, Frankreich und die USA (ständige Mitglieder des Uno-Sicherheitsrats sowie Nato-Mitglieder) sowie Deutschland, Kanada, Belgien (Nato-Mitglieder) und Australien richteten solche Begehren an die Schweiz. Die von offiziellen Schweizer Stellen lauthals beklagte angebliche «Isolation» unseres Landes wurde als unwahre Propaganda entlarvt. Sie soll von der grundsätzlichen Bereitschaft des Bundesrats zur Preisgabe von Unabhängigkeit, Neutralität und Selbstbestimmung ablenken.

Der Bundesrat ist der Guten Dienste überdrüssig. Er möchte lieber parteiisch wie die Uno sein.

9. Die Welt braucht echte Vermittler
Es gibt zunehmend Konflikte, in denen die Uno selber Partei ist. Um so wichtiger ist es dann, dass es auch ausserhalb der Uno, ausserhalb des Machtzirkels der Grossmächte wenigstens noch einen Staat gibt, der dann, wenn auch die Uno Partei ist, als Vermittler auftreten kann.

In schwierigen Konflikten kann echte Vermittlung nur vom Neutralen geleistet werden.

10. Unsere Antwort: Humanitäre Aussenpolitik
Leid und Not als Folge von Konflikten und Katastrophen liessen die Schweiz nie unberührt. Als neutra- les Land besitzt sie einzigartige Möglichkeiten humanitärer Hilfeleistung. Weil sich der Neutrale nie ins Schlepptau einer Grossmacht oder einer dominierenden Mächtegruppe begeben muss, kann er wie kein anderer die konkret eingetretene Notlage und die sich daraus ergebenden Bedürfnisse zum Massstab seines Handelns machen ­ ungeachtet der Grossmacht-Interessen in einer Krisenregion.

Ihre heutige Sonderstellung in der humanitären Hilfe würde die Schweiz verlieren, wenn sie sich den von der Uno geschaffenen Machtstrukturen zu unterziehen hätte.