Nr. 24, 20. Oktober 2000

Hauptsache: Der Souverän erfährt nichts
Unausgereifte Planungen

Noch ist keine Doktrin zum Einsatz der in Planung begriffenen neuen Armee XXI sichtbar. Klar ist nur: «Interoperabilität» wird zum Dogma, nahtloses Zusammenwirken mit der Nato Realität.

Doch, beteuern die Armeeplaner, auch für den «Verteidigungsfall» soll die Armee der Zukunft gewappnet sein. Wie das eine auf Nato getrimmte, «interoperabile», höchstens noch beschränkt selbständig operationsfähige Armee bewerkstelligen soll - dafür blieb das VBS konkrete Vorstellungen lange schuldig.

Alles im Ausland
Im Frühjahr 2000, als dem Parlament die «Politischen Leitlinien» zur Planung der Armee XXI präsentiert wurden, gelangten - Folge hartnäckigen Nachfragens - Planungs-Bruchstücke zum «Verteidigungsfall» an die Öffentlichkeit. Es sind brisante Vorstellungen: Auch der «Verteidigungsfall» (also die Abwehr eines gegen unser Land gerichteten Angriffs) soll gemäss Armeeplanern grundsätzlich im Rahmen einer «bewilligten Kooperation» im Ausland erfolgen.

Mit der Zeit sickerten weitere Einzelheiten zu dieser abenteuerlichen Abwehr-Vorstellung an die Öffent- lichkeit: Der Schweizer Bevölkerung könne, selbst wenn unser Land angegriffen würde, ein Krieg auf eigenem Territorium nicht mehr zugemutet werden. Er sei, wenn schon, auf einem ausländischen Schlachtfeld zu führen. Bezüglich «Interoperabilität» sind weitere Schritte vorgesehen. Eines der ver- schiedenen VBS-Planungspapiere, das sogenannte «Eckwerte-Papier», sagt dazu: «Die Armee ist in ihrer Gesamtheit schrittweise auf Interoperabilität auszurichten und verzichtet grundsätzlich auf Sonder- lösungen, weil damit die Handlungsfähigkeit von Bundesrat und Parlament garantiert wird, notfalls den Kernauftrag "Raumsicherung und Verteidigung" in Kooperation zu erfüllen...»

Interoperabilität
Interoperabilität könne, heisst es im gleichen Papier weiter, nicht erreicht werden, «ohne die zur Zeit international praktizierten und standardisierten Stabs- und anderen Arbeitsprozesse zu beherrschen sowie mit den entsprechenden Strukturen vertraut zu sein. Die erste Vorbedingung dazu ist die Beherr- schung der englischen Sprache für Kommandanten und Angehörige von Stäben.»

Wer bisher glaubte, solch bedingungslose Unterordnung unter Nato-Vorgaben gelte bloss für «Friedens- operationen» auf internationalen Krisenschauplätzen, reibt sich heute verwundert die Augen: Auch im «Verteidigungsfall» soll im Rahmen «bewilligter Kooperation» im Ausland operiert werden, bis zu 200 Kilometer ausserhalb unserer Landesgrenzen, der Doktrin der «VorneVerteidigung» folgend.

Eine Armee mit festen Einheiten - Divisionen, Regimentern, Bataillonen - gibt es dann nicht mehr. Ziel ist die «modulartig aufgebaute», am «Grundsatz der Multifunktionalität» orientierte Armee - weitgehend ein Abbild der US-Berufsarmee. Der bewährte, auf unsere Miliz-Armee zugeschnittene Grundsatz, wonach eine militärische Einheit einem gefährlichen Ernstfall-Einsatz am besten gewachsen ist, wenn sie bereits in der Ausbildungsphase zu einer von gegenseitigem Vertrauen geprägten «verschworenen Einheit» zusammengewachsen ist (die Soldaten vertrauen der mehrfach erfahrenen Führungskompetenz ihrer Vorgesetzten, die Offiziere vertrauen der erprobten Leistungsfähigkeit und Tüchtigkeit ihrer Mann- schaft), hat im Zeitalter der Modul-Armee ausgedient. Diese bestünde aus kurzfristig, je nach aktueller Lage zusammengefügten Leistungs-Modulen.

Ganz wesentlich: Ausbildung und Einsatz sollen in der Armee von morgen völlig getrennt werden. Der Soldat erfährt seine militärische Ausbildung in einer Ausbildungseinheit und wird danach einem Modul zugeteilt. Je nach Einsatzart werden dann verschiedene Module zu einem Kampfverband gefügt - einem Kommandanten unterstellt, den der Soldat zuvor möglicherweise noch nie gesehen hat.

Entscheidend sei in Zukunft, meinen unsere Nato-fixierten Armeeplaner, das Erreichen der sogenannten «Joint-Fähigkeit», die in ausländischen Armeen längst dominiere. Gemeint ist damit eine «Teilstreit- kräfte-übergreifende Führung» und die «Entwicklung gemeinsamer, Teilstreitkräfte-übergreifender Verfahren auf allen Gebieten des militärischen Handelns».

Offene Fragen
Gewundene, komplizierte, vieldeutige, teilweise geschwollene Formulierungen, die freilich grundlegende Fragen unbeantwortet lassen:

Angenommen, Schweizer Kampfverbände stehen als Module in einer Nato-Front im Raum München. Schweizerische Städte werden derweil von Zwischenfällen erschüttert - etwa jenes Charakters, den die generalstabsmässige Besetzung zahlreicher offizieller türkischer Gebäude und Institutionen durch kurdische PKK-Aktivisten gleichzeitig in allen grösseren Städten der Schweiz vor einigen Monaten angenommen hatte. Furcht und Unrast in den betroffenen Städten nehmen zu. - Muss die Schweiz dann als Gesuchstellerin bei der Nato vorstellig werden mit der Bitte, einige dringend im eigenen Land benötigte, derzeit der Nato unterstellte «Module» unserer eigenen Armee doch bitte für den Einsatz im eigenen Land freizustellen...? Und wenn die Nato-Führung die Prioritäten anders setzt?

Falls im Ausland Regierungen ebenfalls zum Eindruck gelangen sollten, einen Krieg im Falle eines Angriffs von aussen auf das eigene Land der eigenen Bevölkerung nicht mehr zumuten zu können, eine ihr aufgedrängte kriegerische Auseinandersetzung also anderswo, im Ausland - beispielsweise im schweizerischen Mittelland - zur Austragung bringen zu wollen, wie reagiert dann unser Bundesrat, der jetzt gleiche Schlaumeierei zu Lasten von Nachbarstaaten in offiziellen Planungen erwägt?

Wenn schweizerische Armee-Module einer Nato-Front unterstellt werden, welchen Einfluss kann dann die Schweiz bezüglich des Einsatzes ihrer «Module» bei sich ändernder Bedrohungslage gegenüber der Nato-Führung geltend machen? Glaubt jemand im Ernst, die kleine Schweiz könne im Ernstfall die Nato-Führung irgendwie beeinflussen?

Für den Ernstfall einer Kampfführung ab Landesgrenze ist die Schweiz bekanntlich als Folge jahrzehn- telangen Trainings und gezielter Vorkehrungen hervorragend vorbereitet. Die Geländekenntnis ist über- ragend. Die notwendige militärische Versorgungs-Infrastruktur, unabdingbar für erfolgreiche Kampffüh- rung, ist über das ganze Land zweckgerichtet verteilt. Für Kampfführung im Ausland besteht nichts auch nur annähernd Vergleichbares. Ist etwas anderes als vollumfängliche Abhängigkeit von Nato- Führung und Nato-Nachschub die sich einstellende Realität? Und die ganze derart abenteuerliche Umformung des von der Verfassung dem Bundesrat übertragenen Verteidigungsauftrags möchten die Bundes- behörden umsetzen, ohne das Volk zu befragen?