Nr. 23, 5. November 1999

Siebzig Jahre nach dem Börsenkrach
Amerikas Banken im Aufwind
Von Richard Anderegg, Washington

Das seit 1933 geltende «Glass-Steagall-Gesetz» soll endlich abgeschafft werden. Wall-
street reagiert mit einem Feuerwerk. Gerüchte über bevorstehende Mega-Fusionen
zwischen Banken, Brokern und Versicherungen kursieren in der Finanzwelt.

Nicht nur der amerikanische Finanzsektor wittert Morgenluft. Auch politische Auswirkungen
sind zu erwarten.

Das Glass-Steagall-Gesetz

Was beinhaltet das seit 1933 bestehende «Glass-Steagall-Gesetz» überhaupt? Geschaffen
auf dem Höhepunkt der Krise der dreissiger Jahre, sollte es die Amerikaner für alle Zeit vor
Börsenzusammenbrüchen schützen. Dies wurde zwar nie erreicht, aber die Amerikaner glaub-
ten jahrzehntelang an dieses Gesetz, das heute kurz vor seinem Ende steht. Zur Erinnerung:
Dem Börsenkrach von 1929 fielen innert drei Jahren ein Drittel der Banken Amerikas zum Op-
fer. Ein Viertel der arbeitswilligen Amerikaner verloren ihre Stelle. Das Brutto-Inlandprodukt der
USA erlebte eine Einbusse von dreissig Prozent. Als «Schuldige» wurden damals die Banken
identifiziert. Sie hätten den Investoren faule Wertpapiere angedreht und den Banken anvertrau-
te Spargelder missbraucht. Auf diesem Nährboden gedieh das Glass-Steagall-Gesetz. Es ver-
bot den Banken, sich an Börsengeschäften zu beteiligen. Und Börsenhändler dürfen seither
nicht gleichzeitig auch Bankiers sein. Damit der mit der Verwaltung der Spargelder betraute
Bankier seinen Kunden nicht schlechte Wertpapiere aufschwatzen kann, Kundengelder nicht
für eigene spekulative Operationen eingesetzt werden können.

Unterstellungen, die bis heute von Konsumentenvertretern und Gewerkschaftsfunktionären
aufrechterhalten werden. Am 31. Oktober konnte man sie im Wirtschaftsteil der «Washington
Post» wieder einmal lesen: «Stellen Sie sich vor, ein Makler bietet Ihnen per E-Mail ein Porte-
feuille an, das er zusammengestellt hat, weil er Bescheid weiss über Ihr Bankkonto. Oder ein
Bankangestellter offeriert einem guten Kunden Rabatte auf Versicherungspolicen. Ohne sau-
bere Trennung zwischen Bank-, Börsen- und Versicherungsgeschäften könnten solche Offerten
so alltäglich werden wie Produkte- und Zeitschriftenwerbung per Kreditkarte.»

Behindernde Fesseln

In Wahrheit hatten die Banken 1929 viel zu leichtfertig Kredite gewährt und selber falsch inves-
tiert. Fehler, die vom Glass-Steagall-Gesetz gar nicht erfasst werden. Doch dieses Glass-Stea-
gall-Gesetz behinderte die Geschäfte der Banken entscheidend. Bewilligungsinstanz für Bank-
geschäfte sind in den USA die Einzelstaaten. Die Chase Manhattan-Bank unterhielt deshalb
Filialen in der ganzen Welt, konnte bis vor wenigen Jahren ausserhalb des Staates New York
in den USA aber nicht tätig sein. Die Bankenaufsicht teilt alle Finanztransaktionen in kleinste,
strikt voneinander getrennte Schächtelchen ein. Auslandbanken, besonders die europäischen
Universalbanken, mussten sich dieser US-Gesetzgebung zwar unterstellen, wenn sie Filialen
in den USA eröffneten.

Erfolgreiche Auslandbanken

Von ihrem Mutterhaus aus konnten sie aber weltweite Dienstleistungen anbieten. Dies erklärt
den Erfolg der Auslandbanken in den USA, die den US-Banken bezüglich Dienstleistungsan-
gebot bis heute weit voraus sind. Die US-Banken haben zwar aufgeholt, konnten den Anstrich
des Provinziellen bis heute aber nicht ganz abstreifen. Oberflächlich verkehren US- und Aus-
landbanken freundlich miteinander. Unter der Oberfläche grassiert allerdings Neid. Ein Neid,
den auch die Schweiz zu spüren bekam, als der Erpressungsfeldzug bezüglich Holocaust-Gel-
der entfesselt wurde.

Umgehungen

Seit Jahren sucht Amerikas Finanzwelt der Zwangsjacke ihrer Heimgesetzgebung zu entkom-
men. Banken, die einem gesetzlichen «Heiratsverbot» unterliegen, gründeten gemeinsam ge-
führte Holding-Gesellschaften. 1956 versuchte der Kongress, die «Nichtbank-Aktivitäten» sol-
cher Holding-Gesellschaften mit allerlei Schikanen einzuschränken.

Weil sich die Holdings Versicherungen anzugliedern suchten, durften ab 1970 Holding-Gesell-
schaften, denen Banken angehörten, im Versicherungsbereich nur eingeschränkt aktiv sein.
Der Markt erwies sich indessen als stärker. So wurde den Banken Anlageberatung in be-
schränktem Umfang zugunsten ihrer Kunden erlaubt. Nur in Einzelstaaten tätige Banken konn-
ten sich in Einzelstaaten-übergreifenden Gruppen zusammenschliessen. Andere Banken schu-
fen sich im Ausland, etwa auf den Bermudas, gemeinsame «uneheliche Kinder», die als Uni-
versalbanken tätig waren und ihre Gewinne in die USA schickten.

Die Banken-Gesetzgebung verkam zunehmend zur Komödie. Bis der Kongress ein Konzept
schuf, das das Zusammengehen von Banken, Börsenhandelsfirmen und Versicherungsgesell-
schaften offiziell akzeptierte. Nur: Der Vorsitzende des Bankenausschusses im Senat, Sena-
tor Phil Gramm, erhob Einspruch. Der Datenschutz sei noch ungenügend, die Privatsphäre der
Bankkunden zuwenig geschützt. Dies verursacht Verzögerung, wird aber das Glass-Steagall-
Gesetz nicht retten.

Die Reform der US-Bankengesetzgebung hat eine eminent politische Dimension. Jene Kräfte,
welche die USA in veralteten Verteidigungsstellungen vor der global operierenden Weltfinanz
abzuschotten suchten, mussten der modernen, global orientierten Finanzwelt weichen.

Politische Auswirkungen

Dies dürfte Amerikas Banken bedeutenden Auftrieb verleihen. Die Attraktivität des Finanzplat-
zes USA für ausländische Anleger wird zunehmen. Doch gleichzeitig schwindet Amerikas Nim-
bus, als einzig siegreiche Supermacht aus dem Kalten Krieg hervorgegangen zu sein. Washing-
ton bekundet mit seiner Führungsrolle zunehmend Mühe. Machtpolitisch gelingt es nicht, Russ-
land wirklich an die Kandare zu nehmen. Energiepolitisch und handelspolitisch sind die Ameri-
kaner, besonders im Blick auf die unmittelbar bevorstehende neue Verhandlungsrunde in der
Welthandelsorganisation WTO, in die Defensive geraten. Und immer mehr Kritiker nehmen un-
verhohlen Anstoss an den weiterhin ausbleibenden Mitgliederbeiträgen der USA an die in chro-
nischer Finanznot steckende Uno. Dies verstärkt in den USA die Lust zu grobem Dreinfahren,
zum Drohen mit Sanktionen, zur Erhebung erpresserischer Forderungen oder zum Einsatz an-
derer Druckmittel. Ist das Glass-Steagall-Gesetz erst abgeschafft, dürfte Amerikas Bankenwelt
Muskeln zulegen und Interessen zu vertreten beginnen, die durchaus nicht mit jenen überein-
stimmen, welche heute von Uno, Welthandelsorganisation WTO, Währungsfonds und Asean
ausgehen, die bis heute den Einfluss des Finanzplatzes USA weltweit eher eingedämmt als
gefördert haben.

Richard Anderegg

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