Nr. 23, 12. September 2003
Über
eine Milliarde Franken für 518 Flüchtlinge
Der grosse Asylschwindel
Von Nationalrat Jean Henri Dunant, Basel
Von Januar bis Dezember
2002 wurde 1729 Personen Asyl in der Schweiz
gewährt. Von diesen 1729 Personen erhielten aber 1211 Personen das Asyl
im
Rahmen des Familiennachzugs, was keine Verfolgung dieser Personen
voraussetzt. Somit wurde letztes Jahr lediglich bei 518 Personen eindeutig
eine asylrelevante Verfolgung festgestellt.
Als Asylsuchende reisten
im letzten Jahr hingegen 26 125 Personen in die
Schweiz ein. Der finanzielle Aufwand für das Asylwesen betrug konservativ
geschätzt auf Bundes- und Kantonsebene im Jahre 2002 weit über
eine
Milliarde Franken! Aufwand und Ertrag stehen im Asylverfahren somit in einem
eindeutigen Missverhältnis. In Zukunft dürften die Kosten selbst
bei einem
(längerfristig nicht zu erwartenden) Sinken der Zahl der Asylsuchenden
weiter ansteigen, verlangt doch die Schweizerische Flüchtlingshilfe im
Rahmen der laufenden Asylgesetzrevision, dass Asylsuchende vom Augenblick
ihrer Registrierung an Zugang zu einer Rechtsberatung erhalten, welche der
Steuerzahler bezahlen darf.
Bankrotterklärung der Behörden
Die Asylsuchenden, welche in der Regel illegal in die Schweiz einreisen und
danach ein Asylgesuch stellen, beanspruchen hier Wohnraum, Fürsorgegelder,
Arbeitsplätze; deren Kinder gewinnen an vielen öffentlichen Schulen
die
Oberhand. Asylverfahren dauern oft jahrelang, und selbst ein negativer
Entscheid bedeutet nicht zwingend die Ausreise. Viele abgewiesene
Asylsuchende schaffen es, sich in der Schweiz festzusetzen und in den Genuss
sogenannter «humanitärer Aufenthaltsbewilligungen»
welche nichts anderes
als eine Bankrotterklärung der zuständigen Behörden sind
zu kommen. Damit
erhalten sie die Möglichkeit, legal ihre Familien nachzuziehen. Diese
ursprünglich als angebliche Flüchtlinge eingereisten Ausländer
verändern, wo
sie sich in grösseren Zahlen niederlassen, das soziale Umfeld grundlegend.
Einheimische fühlen sich plötzlich fremd im angestammten Quartier
und
verlegen, sofern sie können, ihren Wohnsitz. Die unheilvolle Entwicklung
im
Unteren Kleinbasel lässt grüssen.
Die Warnung vor zuviel fremdkultureller Zuwanderung, vor allem wenn sie
unkontrolliert erfolgt, ist «politisch unkorrekt» aber weglügen
lassen
sich die Probleme nicht. «Political Correctness» weicht der
Einwanderungswirklichkeit aus. Das Argument, arbeitende Asylsuchende seien
ein Gewinn für die schweizerische Volkswirtschaft, hält einer näheren
Überprüfung nicht stand. Asylsuchende werden oft in kränkelnden
Branchen
beschäftigt, die sich nur dank Tiefstlöhnen über Wasser halten
können: Die
Beschäftigung von Asylsuchenden verhindert somit den wirtschaftlich
notwendigen Strukturwandel in vielen Wirtschaftszweigen. Die Schweiz leidet
unter der modernen Form der Völkerwanderung, die sich Asylmigration nennt.
Die Blindheit des Bundesrates
Mit der Aufstockung des Bestandes der Grenzwächter könnten mehr
illegal in
die Schweiz eindringende Asylsuchende beim Grenzübertritt gefasst und
problemlos in das Nachbarland zurückgeschafft werden. Auf die Frage im
Nationalrat, warum solcher Grenzschutz trotz dieser nachgewiesenen
Wirksamkeit nicht endlich stattfinde, antwortete Bundesrätin Metzler
entwaffnend: Solches sei unseren Nachbarländern nicht zumutbar. Auf deren
Goodwill seien wir, da es den Bundesrat ja weiterhin in die EU ziehe,
angewiesen. Nicht angewiesen muss man wohl aus dieser Bundesratsantwort
schliessen ist der Bundesrat dagegen auf die Schweizer Bevöl- kerung.
Die Blindheit des Bundesrates ist erschreckend. Anstatt restriktivere Normen
zu erlassen, hat er im Rahmen der laufenden Asylgesetzrevision die neue
Kategorie der «integrativ Aufgenommenen» erfunden. Diesen
es handelt sich
ebenfalls um auf dem Weg des Asylverfahrens in die Schweiz eingereiste
Ausländer soll fortan regelmässiger Familienkontakt auch in
ihrer Heimat,
ja gar der Nachzug ihrer Familien in die Schweiz ermöglicht werden. Dabei
bleiben die Voraussetzungen für die «integrative Aufnahme»
schwammig, weil
bei der Beurteilung der Unzumutbarkeit des Wegweisungsvollzugs den Behörden
ein weiter Beurteilungsspielraum zusteht. Der Zustrom von Asylsuchenden
würde jedenfalls zunehmen. Unsere Nachbarländer verschärfen
ihr Asylrecht.
Die Schweiz dagegen macht sich für Asylanten und Illegale noch attraktiver.
Echte Humanität statt Humanitarismus
Die Berufung auf die staatspolitische Maxime der Asylgewährung darf nicht
dazu führen, dass ihre Handhabung dem steuerzahlenden Bürger als
Fahrt auf
einer Geisterbahn staatlich veranstalteten groben Unfugs erscheinen muss.
Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger haben die «18-Prozent-Initiative»
nicht
zuletzt deshalb wenn auch nur hauchdünn abgelehnt, weil der
Bundesrat im
Abstimmungskampf ausdrücklich versprochen hatte, in Zukunft eine äusserst
zurückhaltende Einwanderungspolitik zu verfolgen. Der Bundesrat hat sich
nicht an dieses Versprechen gehalten. Unser Problem sind nicht echte
Flüchtlinge und Schutzsuchende. Unser Problem sind Ausländer, die
anderweitig nicht zu einem Aufenthaltsrecht bei uns kämen, die deshalb
unter
dem Titel «Asyl» einen Aufenthalt zu ergattern versuchen. Das
unterwandert
gleichermassen die Ausländerpolitik und eine humanitär orientierte
Asylpolitik. Nur wenn wir die Zahl der Asylverfahren durch eine
entsprechende Korrektur des Asylgesetzes erheblich einschränken, gewinnt
die
Schweiz wieder Handlungsfreiheit für eine humanitäre Asylpolitik.
Heute herrscht hingegen eine wenig effiziente und sündhaft teure Verwaltung
von Dossiers angeblicher Flüchtlinge. Hilfswerke, linke Anwälte,
Sozialarbeiter und nicht zuletzt die wuchernde Asylbürokratie des Bundes
(Bundesamt für Flüchtlinge und Schweizerische Asylrekurskommission)
haben
kein Interesse an der Änderung dieser Verhältnisse, sind doch diese
Gruppen
direkte Nutzniesser (Löhne, Honorare und Subventionen) der illegalen
Einwanderung und des Asylrechtsmissbrauchs. Ich meine aber, wir
Schweizerinnen und Schweizer sollten uns nicht für dumm verkaufen lassen.
Jean Henri Dunant, Nationalrat