Nr. 23, 5. Oktober 2001

Ehrverletzung gegen die «Schweizerzeit»
«Tages-Anzeiger» eingeklagt

Ehrverletzende Äusserungen eines «Tages-Anzeiger»-Journalisten gegen die «Schweizerzeit» haben ein gerichtliches Nachspiel.

Die Verunglimpfung der bürgerlichen Zeitung «Schweizerzeit» durch linke Medien ist nichts Neues und kommt regelmässig vor. Die Grenze des Zulässigen überschritten hat jedoch der Journalist Jean-Martin Büttner, der in einem «Tages-Anzeiger»-Artikel vom 19. Juni 2001 die «Schweizerzeit» explizit als ein «braunes Blatt» diffamierte. Eine solche Herabwürdigung ist ehrverletzend, und die «Schweizerzeit» Verlags AG sowie der Herausgeber der «Schweizerzeit» haben deshalb gegen den Journalisten sowie gegen Herrn Philipp Löpfe, Chefredaktor des «Tages-Anzeiger», Privatstrafklage eingereicht.

Schon zu einem früheren Zeitpunkt war es wegen eines ehrverletzenden Artikels aus dem Verlagshaus «TA-Media» zu einem gerichtlichen Nachspiel gekommen: Am 12. Januar 1997 hatte die «Sonntags-Zeitung» diffamierende Behauptungen über die «Schweizerzeit» verbreitet. Die in der Folge von deren Herausgeber angestrengte Privatstrafklage haben die Parteien vor dem Richter durch Vergleich erledigt, bei dem sich die beklagten Journalisten bzw. deren Zeitung unter anderem zur Veröffentlichung einer Entschuldigung und zur Bezahlung einer hohen Genugtuungssumme verpflichteten.

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