Nr. 23, 6. Oktober 2000
Ist Justitia auf dem linken Auge blind?
Gewiss, der Vergleich von verschiedenen Straftaten ist schwierig, und doch drängt er sich gelegentlich auf. In der Stadt Bern hat der Handel mit leichten Drogen nämlich heute meist weniger Folgen als Falschparkieren. Dies sollte jedoch niemanden ermutigen, nun in den Drogenhandel einzusteigen.
Vor Gericht zu verantworten hatte sich dieser Tage auch Herr A. S., genannt «Fashion». Dieser ist in der Berner Szene für Gewaltanwendung und Organisation von Demonstrationen seit langer Zeit ein Begriff. Bereits 1977 trat Fashion zusammen mit dem Soldatenkomitee auf. Im Zusammenhang mit der Cannabis-Legalisierung war er mit dabei, als der Platz vor dem Gaskessel besetzt wurde und später ein älteres Bauernhaus. Fashion war Hauptverantwortlicher für die «Zaffaraya»-Demonstrationen und die spätere Besetzung des Freilichtmuseums Ballenberg. In einem Interview mit der linken Zeitung «WoZ» gab Fashion zu, dass eine von ihm angeführte Gruppe seinerzeit in der Migros für Tausende von Franken Diebstähle beging. Zuweilen betätigte er sich auch als Zerstörer eines Standes der Jungen SVP vor der Heiliggeistkirche. Als Aktivist des «Büros gegen finstere Zeiten» ist er für meh-rere Demos mit Gewaltanwendung und Vandalismus mitverantwortlich. 1983 wurde er gar offiziell ausgeschrieben, da er untergetaucht war. Das Strafregister von Fashion ist lang und vielseitig. So verprügelte er anläss- lich einer Billettkontrolle der Städtischen Verkehrsbetriebe einen Kontrolleur und fügte diesem Brüche zu. Auch an den kürzlichen Demonstrationen gegen Rechtsextreme trat Fashion an vorderster Front aggressiv auf.
Trotz der begangenen Straftaten ging die Strafeinzelrichterin Christine Schaer (EVP) mit Fashion äusserst milde um. Dass er Bananen mit dem Ausspruch «Affen essen Bananen» in ein Polizeiauto geworfen hat, wertete die Richterin nicht als strafbare Handlung. Ebenfalls nicht strafbar sei die Teil- nahme an einer unbewilligten Spontankundgebung zusammen mit Ständerätin Christiane Brunner gewesen. Für schuldig erklärte sie Fashion des wiederholten Fahrens ohne Führerausweis (er leide seit 17 Jahren unter Prüfungsangst!), der Vereitelung einer Kontrolle eines Afrikaners durch zwei Polizisten und damit der Hinderung einer Amtshandlung. Ferner wurde er der Bedrohung einer Securitas-Ange- stellten sowie der Nichteinhaltung einer vorgeschriebenen Route anlässlich einer bewilligten Demon- stration schuldig gesprochen. Fazit der liberalen Richterin: pauschal 400 Franken Busse für diese «geringen» Vergehen.
Interessant als Vergleich das mir schriftlich vorliegende Strafmandat gegen eine pensionierte Witwe, welche ihren Personenwagen gemäss Strafanzeige ohne hinteres Kontrollschild und ohne vorgeschrie- bene Haftpflichtversicherung von der Garage rund zwei Kilometer spätabends nach Hause fuhr. Die Frau verfügte über keinerlei Vorstrafen und war nie vor Gericht oder sonstwie aufgefallen. Das Urteil lautet auf eine Busse und Gebühr von 450 Franken sowie eine Freiheitsstrafe von 5 Tagen Gefängnis mit einem bedingten Strafvollzug bei einer Probezeit von 2 Jahren mit Eintrag im Strafregister.
Irgendwie wird man den Eindruck nicht los, dass gelegentlich die Rechtsgleichheit mit Füssen getreten wird und Linksextremisten mit Samthandschuhen angefasst werden, während anständige Bürgerinnen und Bürger schikaniert werden. Bezeichnenderweise ist es denn auch, dass der Ausdruck «Linksex- tremist» in der heutigen Medienlandschaft kaum je anzutreffen ist, währenddem man den Titel «Rechts- extremist» täglich vorgesetzt bekommt. Linksextremisten und «Linksideologen» werden hingegen fast liebevoll «Aktivisten», «aufgebrachte Demonstranten» oder «Kundgebungsteilnehmer» genannt. Wen wundert es da noch, dass diese «Aktivisten» heute sogar in den Parlamenten sitzen und Verbände leiten? Rechtsungleichheit oder Blindheit von Justitia auf dem linken Auge?
Thomas Fuchs, Stadtrat, Bern