Nr. 22, 7. September 2007

Symbolik und praktischer Nutzen von Minaretten
Minarette über alles?

Von Barbara Steinemann, Kantonsrätin, Watt-Regensdorf ZH

Seit rund vier Monaten sammelt ein Komitee Unterschriften für ein schweizweites Bauverbot für Minarette. Vor wenigen Wochen entschied das Bundesgericht, dass fortan in Wangen bei Olten ein Minarett in den Himmel ragen darf.

Eine unzweifelhaft umstrittene Ideologie vermag ihre Anliegen unter Geltendmachung eines Grundrechts auf Religionsausübung im freiheitlichen Westen offenbar durchzusetzen. Wenn vielleicht auch nicht beim Souverän, dann sicher mithilfe einer Handvoll Juristen, die eine einsame, schwer nachvollziehbare Entscheidung gegen die lokale Bevölkerung treffen. Nach wie vor findet sich in der solothurnischen Ortschaft niemand, der für den Bau der muslimischen Gebetshaus-Säule eintritt.

Das mag auch damit zusammenhängen, dass seit einigen Monaten am Wangener Gebetshaus die Flagge der sog. "Grauen Wölfe" weht. Ein von der Gemeinde Wangen beim Schweizer Staatsschutz in Auftrag gegebenes Gutachten belegt inzwischen, dass die Trägerschaft des Gebetshauses ein Ableger der als gefährlich und rechtsextremistisch eingestuften türkischen Kampfvereinigung der "Grauen Wölfe" ist, die von der kurdischen PKK als Todfeinde betrachtet werden. Gewalttätige Auseinandersetzungen zwischen diesen beiden Organisationen haben weltweit bereits Tausende an Opfern gefordert.

Während die christliche Kirche als sakrales Bauwerk ausschliesslich religiösen Handlungen wie Gottesdiensten, Taufen, Trauungen usw. dient, sind die Moscheen schon seit Mohammeds Zeiten immer auch Stätten politischer und wirtschaftlicher Agitation. Von hundertsechzig Grossmoscheen in Deutschland stehen deren vierzig unter Islamismus-Verdacht, und entsprechend unter ständiger Beobachtung durch den Verfassungsschutz.

Symbole unterschiedlicher Handhabung

Über die Frage der Symbolik von Minaretten streiten sich Islamkenner, Politik und Gesellschaft. Die These, wonach Minarette neu erobertes Gebiet markieren, ist zweifelsohne "gewagt". Doch Gründe können sehr wohl ins Feld geführt werden, dass Minarette einen politischen Machtanspruch des Islam verkörpern.

Erste Minarette gab es nach 705 n. Chr. in Damaskus, als sich die neu gegründete Religion vom heutigen Saudi-Arabien her auszubreiten begann. Wo immer Muslime im Laufe der Geschichte ein neues Gebiet eroberten, errichteten sie prestigeträchtige, mit Minaretten versehene Moscheen.

Diese historische Dimension wirft unweigerlich die Frage aus, warum Muslime in der Schweiz plötzlich so beharrlich für Minarett-Bauobjekte kämpfen, die ja keinerlei materiellen Wert aufweisen. Warum schöpfen sie, wenn solche Bauten verweigert werden, sämtliche Rechtsmittel aus? Jahrzehntelang lebten sie hier ohne Minarette - und jetzt sehen gewisse Muslim-Vertreter plötzlich ihre Grundrechte angegriffen, wenn gegenüber Baugesuchen für Minarette Widerstand angewendet wird. Wie das Beispiel Wangen bei Olten vor Augen führt, offenbart sich die Angst der Öffentlichkeit vor der Ideologie Islam in deren Symbolik. Die Opposition wird nicht allein in der Schweiz sichtbar: Im übrigen Westeuropa, wo keine Hinterhof-Gebetshäuser erstellt, sondern Baugesuche für gigantische islamische Zentren mit Moscheen und Minaretten eingehen, formiert sich überall lokaler Widerstand.

"Allah ist der Grösste" in Wangen

Minarette können aber nebst einer sinnbildlichen Bedeutung auch einen funktionalen Gehalt aufweisen. Muslime vergleichen das Minarett gerne mit dem Kirchturm: Während jedoch dem Glockengeläut christlicher Kirchen jede machtpolitische Aussage abgeht, lässt der Ruf des Muezzins "allah akbar - Allah ist der Grösste", dagegen ganz klar den Charakter der Proklamierung eines Anspruchs auf Bestimmung und Veränderung der öffentlichen Ordnung im Sinne islamischen Rechts erkennen.

Im übrigen Westeuropa steht die Debatte um den Muezzin-Ruf schon seit einiger Zeit an. Einig ist man sich, dass der lautsprecherverstärkte Gebetsruf in einem Rechtsstaat nicht zu verhindern sei. Die Richter anerkannten zwar in verschiedenen Urteilsbegründungen, dass Minarette von weiten Teilen der nichtmuslimischen Bevölkerung als "fremd" empfunden würden, das Baurecht aber keinen "Milieuschutz" gewährleisten könne und dürfe. In mehreren deutschen Städten ruft der Muezzin - behördlich bewilligt - tonverstärkt zum Gebet. Die niederländische Metropole Amsterdam ist bis heute die einzige westeuropäische Grossstadt, in der freitags generell von allen Moscheen lautsprecherverstärkt zum Gebet gerufen werden darf. Im niederländischen Leiden und im britischen Birmingham erstritten die Moslems 2006 das Recht auf die öffentliche Aufforderung zum Gebet gerichtlich. Wer also heute behauptet, in Wangen werde bald auch der Muezzinruf ertönen, keineswegs das Reich der Fantasie.

Ausgedehnter Forderungskatalog

In diesen Zusammenhang gehört auch der Zentralrat der Muslime in Deutschland mit seinem Forderungskatalog, der sog. "Islamischen Charta" (www.islam.de).

Diese Grundsatzerklärung zur Beziehung der Muslime zum Staat und zur deutschen Gesellschaft dient dem Ziel, "eine würdige muslimische Lebensweise im Rahmen des Grundgesetzes und des geltenden Rechts zu ermöglichen". Es werden darin zahlreiche Forderungen erhoben, so die Aufhebung des Schächtverbots, das Begehren nach ausschliesslich muslimischer Betreuung von muslimischen Patienten und Insassen in medizinischen und sozialen Einrichtungen. Weiter wird der staatliche Schutz islamischer Feiertage und die staatliche Respektierung islamischer Bekleidungsvorschriften in Schulen und öffentlichen Ämtern verlangt. Mit Nachdruck wird die generelle Instanz des lautsprecherverstärkten Gebetsrufs (Minarett-Ruf) in ganz Deutschland verlangt.

Genau gleiche die Ansprüche formulieren die österreichischen Muslimorganisationen (www.islam.at), an ihren Gaststaat: Der öffentliche Gebetsruf müsse überall dort rechtlich abgesichert zu hören sein, wo mindestens zwei Muslime leben.

Es ist zweifellos nicht in die Sterne gegriffen, wenn die Behauptung aufgestellt wird, dass auch die Schweizer Bevölkerung sehr bald mit gleichartigen Forderungen konfrontiert sein wird. Der Islam und seine Ansprüche sind für Staat, Gesellschaft (und besonders auch für die durch seltsame Tatenlosigkeit reagierenden christlichen Kirchen) zur grössten Herausforderung abendländischer Wertvorstellungen im 21. Jahrhundert geworden.

Barbara Steinemann