Nr. 22, 7. September 2007

Fehlentwicklungen in der Politik
Von der Selbst- zur Fremdbestimmung

Von alt Ständerat Franz Muheim, Altdorf UR

In der Schweiz entscheiden die Bürger in politischen Sachfragen mit und bestimmen dadurch weitgehend ihr eigenes Schicksal. Dieses Privileg ist keineswegs für immer gesichert, denn wenn die Bürger ihre Pflicht zur Wahrung des Gemeinwohls vernachlässigen, gerät die Direkte Demokratie in Gefahr.

Verkommt Politik zur Selbstdarstellung der Akteure und wird sie zum Unterhaltungsobjekt der Bevölkerung, verliert sie Sinn und Ansehen. Dann tritt schnell einmal Fremdbestimmung in Form eines autoritären Regimes oder einer Herrschaft von Partei- und Staatsfunktionären an die Stelle der Volksrechte.

Setzen Bürger Einzel- oder Gruppeninteressen mit allen denkbaren Mitteln gegen das Allgemeininteresse durch, so provozieren sie die Entwicklung zur Fremdbestimmung in gefährlicher Weise. Bedenklich wird die Situation dann, wenn das Volk auf seine Mitwirkungsrechte zu verzichten beginnt. Bleibt die politische Mitwirkung unbenutzt, öffnet sich anderen Mächten ein Vakuum.

Herrschaft der Bürokratie

Wenn die öffentliche Verwaltung das Mitbestimmungsrecht der Bürger zum Störfaktor degradiert, läuft die Schweiz Gefahr, unter die Herrschaft der Bürokratie zu geraten. Nicht weniger eindrucksvoll ist die Macht der Medien, die als Folge der Errungenschaften der Hochtechnologie enorm gewachsen ist. Beide vermögen die Demokratie dann ernsthaft zu schwächen, wenn sie die politische Agenda massgebend mitbestimmen und die Bürger zu indoktrinieren versuchen. Die Entscheidungen im Staat werden zwar nach wie vor in formell einwandfrei demokratischer Form getroffen, die Inhalte jedoch weitgehend durch die Büro- und Mediokratie beeinflusst. Nur volle Transparenz der öffentlichen Verwaltung und der medialen Macht kann hier das notwendige Gegengewicht schaffen. Es braucht dazu ein modernes, der Objektivität verpflichtetes Informationssystem, das die entscheidenden Sachverhalte für den Bürger verständlich darstellt.

Ein Moloch

Das Staatswesen modernen Zuschnitts ist ein hochkomplexes Unternehmen, das eine ungebremste Eigendynamik entfaltet. Fast täglich werden neue Begehren an den Staat herangetragen. Sie stammen in der Regel von Bürgergruppen und Vereinigungen, die bereits Subventionen kassieren und diese öffentlichen Gelder oft dazu benutzen, neue Staatsaufgaben zu erfinden. Auch die Öffentliche Verwaltung sucht nach bestehenden Lücken und neuen Bedürfnissen, was alsdann von NGOs und Parlamentariern gerne propagiert wird. Das Resultat ist eine übergrosse Menge neuer und immer komplizierterer Gesetze, steigende Staatsausgaben sowie Personalwachstum.

Die vielen Begehren mögen, wenn man sie einzeln betrachtet, vernünftig erscheinen. Deren Summe jedoch führt zu einer unguten Kumulierung und damit zur Überforderung des Staates. Die enormen Vollzugskosten in Staat und Wirtschaft werden beim Erlass neuer Rechtsnormen und bei der Erweiterung bestehender Aktivitäten kaum je thematisiert und das einzelne Begehren nicht im Zusammenhang mit der übrigen Staatstätigkeit betrachtet. Nach dem richtigen Verhältnis des individuellen Freiraumes gegenüber dem staatlichen Zwang wird angesichts der dem Bürger in Aussicht gestellten materiellen Vorteile nicht gefragt.

Folge des Materialismus

Der Glaube an die grenzenlose Machbarkeit behindert den Sinn für Realismus und Augenmass. Als Folge des Materialismus strebt der Bürger nach einem überrissenen Wohlstand, während Werte wie "persönliche Freiheit" und andere aus dem geistig-kulturellen Bereich an Stellenwert verlieren. Die Idee des Kollektivismus führt schliesslich zur Annahme, die Wohlstandsvermehrung sei durch staatliche Intervention zu sichern. Hinzu kommt die irrige These, mittels komplizierten Verteilmechanismen werde Gerechtigkeit erreicht und durch immer neue Regulierungen verwirklicht.

Kann es verwundern, dass wir im 21. Jahrhundert einer Staatsmaschinerie gegenüberstehen, die unter allen Titeln wie Steuern, Abgaben und Sozialbeitragen die Hälfte des erarbeiteten Inlandproduktes für sich kassiert, diese in einem undurchsichtigen Verteilsystem weiterreicht und einen erheblichen Teil davon durch den Betrieb dieses staatlichen Systems vorweg verbraucht? Eine solche Entwicklung führt im Extremfall zum Nullsummenspiel.

Staatsleitung im Wirrwarr

Die Institutionen unseres Staates werden zunehmend nach reiner Opportunität gehandhabt. Einmal mehr wird der "Zeitgeist der Beliebigkeit" erkennbar. Bestimmte Gruppen folgen diesem Trend, um "modern" zu sein, um ihre Parteiprogramme besser durchzusetzen oder um zusätzlichen Einfluss wahrzunehmen. Andere wollen für unser Parlament das ausländische Konkurrenzsystem - mit Regierungsmacht und Opposition - durch die Hintertür staatsstreichähnlich in die Parlamentspraxis einschleusen, ohne im Vorfeld die notwendigen Verfassungsänderungen anzustreben. Dem anspruchsvollen schweizerischen System, der Kooperation der Staatsgewalten (bewusste Zusammenarbeit statt permanente Konkurrenz), droht so ein schrittweiser Abbau. Die politische Blockade und ein "parlamentarisches Durcheinander" sind vorprogrammiert.
Bei beliebiger Verwendung fester politischer Begriffe geht die Klarheit ihrer Inhalte verloren. Das endet in sprachlichem Durcheinander, in Missverständnissen und in einer Konfusion der Bürger. Als Beispiele mögen irreführende Formulierungen aus der Parlamentsarbeit dienen wie "Verbindlichkeit parteipolitischer Programme", "Einstimmigkeit der Fraktionen", "Legislaturvertrag zwischen Regierungsparteien und Fraktionen", "parlamentarische Opposition". Diese politischen Begriffe wurden aus fremdländischen Systemen entnommen und fälschlicherweise auf unsere Verhältnisse übertragen.

Prinzip der Eigenverantwortung

Immer dann, wenn Parteien ein direktes Weisungs- und Kontrollrecht gegenüber ihren Parlamentsangehörigen und Bundesräten geltend machen, nehmen sie ausländische Praktiken zum Vorbild. Dies gilt auch für die vom Bundesrat geforderten Führungsansprüche gegenüber Parlament und Volk. Solches Vorgehen ist schlechthin verfassungswidrig und widerspricht unserer politischen Philosophie der Eigenverantwortung.

Auch in den Kantonen zeigen sich ähnliche Tendenzen. So scheint sich die Konferenz der Kantone (KdK) in gewissen Fragen dem System von verbindlichen Mehrheitsbeschlüssen zuzuwenden. Das steht in diametralem Gegensatz zur Eigenständigkeit eines jeden Kantons und ist staatsrechtlich höchst fragwürdig. Geradezu fatal wäre es, wenn sich die KdK zu einem Gegengewicht zum Ständerat und zu einem neuen Machtelement in der Bundespolitik entwickeln würde. Das Gleiche gilt, wenn bei Abstimmungen auf Bundesebene Parolen abgegeben und nachfolgend regierungsrätliche Kampagnen geführt werden.

Der Ruf nach einem grundlegenden Staatsumbau ist vielerorts unüberhörbar. Der "Sonderfall Schweiz" mit Direkter Demokratie, ungebundenem Parlamentsmandat und weiteren Besonderheiten ist keineswegs in Stein gehauen. Wenn der Wandel der Zeit Änderungen bedingt, oder wenn das Volk unbedingt Neuerungen will, dann ist jede Verfassungsänderung in einem rechtlich geordneten Verfahren möglich. Dazu einige Beispiele: Mit einem Volks- und Ständemehr wäre ein Beitritt zur EU und zur Nato möglich. Ebenso könnte die Neutralität aufgehoben, die Milizarmee abgeschafft und eine parlamentarische Demokratie mit starker Parteienherrschaft und einem Berufsparlament eingeführt werden.

Statt solche fundamentalen Umbaupläne zu postulieren und dadurch die unseren Institutionen zugrundeliegenden Wertordnungen aufzugeben, sind die Arbeitsmethoden zu verbessern und ist die Effizienz bei der politischen und administrativen Arbeit tatkräftig voranzutreiben. Anspruchsvolle Denkarbeit, streng logischer Aufbau der Gedanken und Einfachheit der Sprache sind oberstes Gebot auf Stufe Verwaltung und Exekutive. Nur so können unsere grundsätzlich guten Institutionen für das 21. Jahrhundert "fit" gemacht werden.

Franz Muheim