Nr. 22, 22. September
2006
Sonderbehandlung
für Muslime in Winterthur
Mehr Muslime - mehr Moscheen
Von Natalie Rickli, Gemeinderätin, Winterthur
Seit Oktober 2004 wird an der Mattenbachstrasse
8 in Winterthur ein islamisch-albanisches Gebetszentrum betrieben. Das Gebäude
wurde ohne Bewilligung umgenutzt und umgebaut. Feststellen mussten dies die
Nachbarn. Sie litten zudem unter viel Verkehr, Lärm und anderen Unannehmlichkeiten.
Die "Schweizerzeit" berichtete in ihrer Ausgabe vom 13. Januar 2006
darüber.
Im Namen der SVP-Fraktion reichte ich im Winterthurer Gemeinderat eine Interpellation ein, welche nun vom Stadtrat beantwortet wurde.
Nach dem unerträglichen Ausmass, das der Betrieb dieser Moschee für die Anwohner angenommen hat, konnte man eigentlich annehmen, dass die Stadt eingreifen wird. Weit gefehlt. In der Interpellationsantwort predigt der Stadtrat stattdessen Toleranz gegenüber Muslimen.
Starke Islam-Zunahme
Der Stadtrat hat in der Beantwortung der Interpellation als Erstes darauf hingewiesen, dass die Bundesverfassung in Art. 15 die Glaubensfreiheit gewährleistet. Am 31. Dezember 2005 waren in Winterthur 96 144 Einwohner gemeldet. Bei den Konfessionen zeigt sich, dass die Zahl der Evangelisch-Reformierten und der Römisch-Katholischen zurückgegangen ist während die Konfessionslosen und die übrigen Konfessionen stetig zunehmen. Bei den übrigen Konfessionen sind die islamischen Glaubensgemeinschaften am stärksten vertreten. Aufgrund der Zunahme der islamischen Konfession sei auch das Bedürfnis nach geeigneten Lokalitäten gestiegen.
Da ist der Stadtrat doch in bester Gesellschaft, forderte doch auch Georg Kreis als Präsident der Eidgenössischen Kommission gegen Rassismus kürzlich mehr Moscheen für mehr Muslime. Von 96 144 Winterthurer Einwohnern gehören 10 177 einer islamischen Gemeinschaft an. Wiederum 3405 davon sind Schweizer Bürger, das sind rund 33 Prozent. Dies erstaunt, sind nach Schätzungen im Schnitt sonst etwa 12 Prozent der Muslime Schweizer. Interessant zu erfahren wäre, wie sich dieses Verhältnis in anderen Städten widerspiegelt.
In Winterthur existieren gemäss Kenntnissen des Bauinspektorats und der Feuerpolizei zehn weitere islamische Vereinslokale. Jenes an der Kronaustrasse, in der Nähe der Eishalle, übrigens mit einem Minarett.
Bis tausend Besucher pro Tag
Leider wurde von den Behörden nicht einmal in Betracht gezogen, die nachträgliche Baubewilligung für die Moschee an der Mattenbachstrasse 8 nicht zu erteilen. Auch nicht geprüft wurde, ob die Moschee in eine Industriezone verlegt werden könnte. Im Gegenteil, der Stadtrat antwortet auf die Frage, ob die Lokalität nicht in einer Industriezone "eröffnet" werden könnte, dass die planungs- und baurechtlichen Instrumente fehlen und es nicht von Respekt vor religiösen Minderheiten zeuge, ein islamisches Gebetszentrum in eine Industriezone zu "verbannen". Schweizer und ausländische Muslime sollen ihre Religion nicht nur am Rande der Gesellschaft ausüben dürfen.
So werden einem die Worte also im Mund umgedreht. Man will einem unterjubeln, die Muslime an den Rand der Gesellschaft drängen zu wollen. Nein darum geht es nicht. Sondern darum, dass die Nachbarn anfangs teilweise bis in die Morgenstunden und in Spitzenzeiten bis zu tausend Besuchern und entsprechendem Verkehrslärm zu leiden hatten. Dies interessierte die Stadt aber offenbar nicht. Auch wenn, wie in diesem Fall, die Garageneinfahrten der Nachbarn blockiert und die Gärten als Abfalleimer und Toiletten benutzt wurden, darf man offenbar die Frage nicht stellen, ob eine Verlegung in eine Industriezone Sinn machen würde.
Mehr Toleranz
In den Auflagen in der Baubewilligung sind die Öffnungszeiten für die Moschee klar geregelt: Von 12 bis 24 Uhr. Bereits zwei Tage nach in Krafttreten dieser Auflagen wurden diese krass missachtet. So feierte die muslimische Gemeinschaft bereits ab 7 Uhr morgens den Kleinen Bajram, einen hohen mohammedanischen Feiertag. Auch die weissen Parkfelder wurden benutzt, obwohl diese für die Moschee-Besucher gemäss Auflagen explizit verboten sind.
Die Stadt hat in einer ersten Stellungnahme mehr Toleranz gegenüber Muslimen gefordert und gesagt, dass es dafür sicher keine Busse gäbe, da es sich beim Kleinen Bajram um ein einmaligen, hohen Feiertag handle. Nochmals darauf angesprochen meinte der Stadtrat, dass die ausserhalb der üblichen Öffnungszeiten erfolgende Nutzung an hohen Feiertagen in der Baubewilligung - weil nicht Gegenstand des Gesuchs - nicht geregelt sei! Nein, Sie haben sich nicht verlesen. Ich bin ja keine Juristin; mein bescheidenes Wissen im Alltag verleitet mich aber zu der Annahme, dass wenn dies nicht separat geregelt ist und auch niemand danach gefragt hat, da schlicht und einfach die bewilligten Öffnungszeiten gelten. Dass man diese verlängern will und kann ist die eine Sache, dass einem da aber vorgegaukelt werden soll, dass die Nutzung an hohen Feiertagen halt nicht Gegenstand des Gesuchs war und darum nicht gebüsst wird, kann ich nicht gelten lassen.
Jeder normale Bürger fragt sich, warum er bspw. eine Busse unter seinem Scheibenwischer vorfindet, wenn er sein Auto einmal zu lang parkiert hat, und zwar wegen etwas ganz Wichtigem, Ausserordentlichem. Wird die Busse dann auch erlassen, weil es sich um eine Ausnahme handelt? Wohl kaum.
Sonderbehandlung statt Integration?
So wird doch keine Integration gefördert! Es ist eine Sonderbehandlung, wenn bei der Missachtung diverser Auflagen Moschee-Betreiber nicht gebüsst werden mit dem Argument, man müsse mehr Toleranz üben. Der Grundsatz von Gleichheit vor dem Gesetz ist nur dann gewahrt, wenn alle vom Gesetz auch gleich behandelt werden.
Leid tun können einem die Nachbarn, die sich verständlicherweise nicht ernst genommen fühlen. Die ganze Geschichte hat damit angefangen, dass die Stadt die Nachbarn trotz Hinweis und Reklamation wegen der Umnutzung und Umbau der Moschee einfach mal 45 Tage hat warten lassen, bevor überhaupt eine Antwort kam. In diesem Schreiben stand übrigens erst, dass sich der Stadtrat nochmals einen Monat später mit der Angelegenheit auseinander setzen werde. Der Service Public gilt für die Classe Politique offenbar nur dann, wenn die eigenen Interessen verfolgt werden können.
Nun ist bei den Nachbarn noch ein Brief eingetroffen mit einer Einladung zu einer gemeinsamen Sitzung mit Stadt und Moschee, weil man die Öffnungszeiten u.a. auf den Samstagmorgen ausdehnen will. In der Interpellationsantwort stand übrigens nichts vom Samstagmorgen sondern es war von einer Ausdehnung auf hohe Feiertage die Rede. Der Stadtrat meinte von mir darauf angesprochen, ich hätte halt nicht danach gefragt. Hier werden die Tatsachen dermassen vernebelt, dass Otto Normalbürger den Überblick garantiert verliert. Last but not least will die Stadt hierfür noch einen interkulturellen Mediator beiziehen. Finanziert vom Steuerzahler! Winterthur leistet sich übrigens bereits eine eigene Integrationsdelegierte, die aber offenbar nicht einmal für so eine Diskussion eingesetzt werden kann. Es fragt sich einmal mehr, für was wir diese Stelle überhaupt brauchen. Ein Integrationsbüro und einen Ausländerbeirat gibt es übrigens auch in Winterthur.
Es ist an den Betreibern des islamisch-albanisches Zentrums, sich bei den Nachbarn zu entschuldigen und diesen aufzuzeigen, dass ihre Umnutzungs-Absichten punkto Verkehr, Lärm, etc. keine negativen Folgen haben. Ich erwarte von Personen, die in der Schweiz eine Moschee betreiben, dass sie unsere Sprache sprechen, unsere Kultur akzeptieren und nachbarschaftlich mit den Anwohnern umgehen. Es ist sowieso problematisch, dass bei der Beurteilung dieses Falls Integrations- und Glaubensfreiheits-Argumente geltend gemacht werden. Müssten die involvierten Behörden und die Baurekurs-Kommission dies doch baurechtlich beurteilen.
Endlich gleiche Spielregeln
Die Stadt Winterthur hat
sich zurückzuhalten. Es ist nicht ihre Aufgabe, Moschee-Betreiber speziell
zu beraten und interkulturelle Mediatoren auf Kosten der Steuerzahler zu engagieren.
Für viele Christen sind die ganzen Vorschriften und Gesetze zum Thema
Bau auch etwas zu kompliziert. Von uns wird aber erwartet, dass wir dann halt
einen Fach-Experten oder Juristen beiziehen. Dies gilt offenbar nicht für
Moschee-Betreiber; sie erhalten tatkräftige Unterstützung von Stadträten,
Baubehörden und Integrationsdelegierten bis hin zu einem interkulturellen
Mediator. Eigentlich müssten doch für alle gleiche Spielregeln gelten.
Dann gibt es keinen Unterschied zwischen den Religionen und Kulturen. Und
das wäre echte Integration.
Natalie Rickli