Nr. 22, 1. Oktober 2004
Deutschland muss 90 000 Stafregister-Eintragungen
löschen
Schengen begünstigt Kriminalität
Von Nationalrat
Ulrich Schlüer, Flaach ZH
Ein schlicht unglaublicher Tatbestand
wird der Öffentlichkeit durch die deutsche Gewerkschaft der Polizei zur
Kenntnis gebracht.
Mit ihrer Osterweiterung
vergrösserte sich die Europäische Union um zehn Länder. Diese
zehn Länder (Estland, Lettland, Litauen, Polen, Tschechien, Slowakai,
Ungarn, Slowenien, Malta, Zypern) traten automatisch auch dem Schengen-Abkommen
bei. Sie tragen künftig die Hauptlast bei der Sicherung
der EU-Aussengrenze, der Schengen-Grenze gegen Osten. Die Innengrenzen zwischen
den neuen Ost-Mitgliedern und den bisherigen EU-Staaten sind dagegen nicht
mehr zu kontrollieren bzw. zu bewachen.
Inzwischen hat die Gewerkschaft der Polizei (GdP) in Deutschland auf einen
Tatbestand aufmerksam gemacht, welcher der Öffentlichkeit bisher vorenthalten
wurde: Mit der Aufnahme der zehn neuen EU-Mitglieder musste Deutschland gemäss
einer Vertragsbestimmung nicht weniger als 90 000 Einträge überführter
Straftäter aus den neuen EU-Ostländern aus seinem Strafregister
streichen. Von Tätern also, die verurteilt und anlässlich ihrer
Verurteilung mit Einreiseverbot für die Bundesrepublik Deutschland belegt
worden sind.
Wohlgemerkt: Es mussten nicht Fahndungsdaten bloss vermuteter Straftäter
gelöscht werden. Es wurden vielmehr die Daten überführter und
verurteilter Krimineller gestrichen. Dies, weil im Rahmen der Beitritts- und
Schengen-Verhandlungen mit den neuen Ost-Mitgliedern der ersatzlose Wegfall
der Datei «EU-Einreiseverbot gegen Drittstaatler» vereinbart worden
ist. Die 90 000 früher mit Einreiseverbot belegten, überführten
Kriminellen geniessen fortan also vollumfängliche Bewegungsfreiheit im
ganzen EU-Europa. Sie müssen, weil sie fast ausnahmslos in einem EU-Neumitgliedsland
wohnhaft sind, nicht einmal die EU-Aussengrenze überwinden. Lediglich
dann, wenn sie sich in die Schweiz begeben wollten, hätten sie eine Personenkontrolle
zu überstehen. Dank der Tatsache, dass die Schweiz wenigstens bis heute
nicht Schengen-Mitglied ist.
Würde aber auch die Schweiz Schengen-Mitglied, dann würde sie vom
EU-Erlass, welcher den «ersatzlosen Wegfall» der Datei «EU-Einreiseverbot
gegen Drittstaatler» festlegt, ebenfalls betroffen. Doch noch immer
gibt es Leute, selbst hohe Bundesbeamte und Bundesräte, die behaupten,
mit einem
Schengen-Beitritt würde die Schweiz sicherer ...
Ulrich Schlüer, Nationalrat