Nr. 22, 1. Oktober 2004

Deutschland muss 90 000 Stafregister-Eintragungen löschen
Schengen begünstigt Kriminalität
Von Nationalrat Ulrich Schlüer, Flaach ZH


Ein schlicht unglaublicher Tatbestand wird der Öffentlichkeit durch die deutsche Gewerkschaft der Polizei zur Kenntnis gebracht.

Mit ihrer Osterweiterung vergrösserte sich die Europäische Union um zehn Länder. Diese zehn Länder (Estland, Lettland, Litauen, Polen, Tschechien, Slowakai, Ungarn, Slowenien, Malta, Zypern) traten automatisch auch dem Schengen-Abkommen bei. Sie tragen künftig die Hauptlast bei der Sicherung
der EU-Aussengrenze, der Schengen-Grenze gegen Osten. Die Innengrenzen zwischen den neuen Ost-Mitgliedern und den bisherigen EU-Staaten sind dagegen nicht mehr zu kontrollieren bzw. zu bewachen.

Inzwischen hat die Gewerkschaft der Polizei (GdP) in Deutschland auf einen Tatbestand aufmerksam gemacht, welcher der Öffentlichkeit bisher vorenthalten wurde: Mit der Aufnahme der zehn neuen EU-Mitglieder musste Deutschland gemäss einer Vertragsbestimmung nicht weniger als 90 000 Einträge überführter Straftäter aus den neuen EU-Ostländern aus seinem Strafregister streichen. Von Tätern also, die verurteilt und anlässlich ihrer Verurteilung mit Einreiseverbot für die Bundesrepublik Deutschland belegt worden sind.

Wohlgemerkt: Es mussten nicht Fahndungsdaten bloss vermuteter Straftäter gelöscht werden. Es wurden vielmehr die Daten überführter und verurteilter Krimineller gestrichen. Dies, weil im Rahmen der Beitritts- und Schengen-Verhandlungen mit den neuen Ost-Mitgliedern der ersatzlose Wegfall der Datei «EU-Einreiseverbot gegen Drittstaatler» vereinbart worden ist. Die 90 000 früher mit Einreiseverbot belegten, überführten Kriminellen geniessen fortan also vollumfängliche Bewegungsfreiheit im ganzen EU-Europa. Sie müssen, weil sie fast ausnahmslos in einem EU-Neumitgliedsland wohnhaft sind, nicht einmal die EU-Aussengrenze überwinden. Lediglich dann, wenn sie sich in die Schweiz begeben wollten, hätten sie eine Personenkontrolle zu überstehen. Dank der Tatsache, dass die Schweiz wenigstens bis heute nicht Schengen-Mitglied ist.

Würde aber auch die Schweiz Schengen-Mitglied, dann würde sie vom EU-Erlass, welcher den «ersatzlosen Wegfall» der Datei «EU-Einreiseverbot gegen Drittstaatler» festlegt, ebenfalls betroffen. Doch noch immer gibt es Leute, selbst hohe Bundesbeamte und Bundesräte, die behaupten, mit einem
Schengen-Beitritt würde die Schweiz sicherer ...



Ulrich Schlüer, Nationalrat