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Der aktuelle Frontseitenkommentar von Chefredaktor Ulrich Schlüer vom 5. September 2003

Grünstreifen-Potentaten
Zürcher Regierung verbietet "wildes Plakatieren"

Ziehen abends linke Aktivisten krakeelend durch Strassen, schwenken
Transparente, blockieren den Verkehr, dulden in ihrem Schlepptau
widerrechtlich Vermummte, die Schaufenster einschlagen und Hauswände
verschmieren ­ dann pflegt die hohe Obrigkeit ihr Nichtstun in die
belehrenden Worte zu kleiden, der öffentliche Grund gehöre eben auch den
Demonstranten. Deren Recht auf Sich-in-Szene-Setzen sei ein «höheres Gut»
als das Recht auf Feierabend für solche, die tagein, tagaus ihrer Arbeit
nachgehen und daraus auch Steuern zahlen.

Wenn dagegen (bürgerliche) Politiker auf einem Grünstreifen zwischen Strasse
und Radweg Wahl- oder Abstimmungsplakate aufstellen, dann besinnt sich die
gleiche Obrigkeit plötzlich auf ihre Macht, lässt die «Übeltäter»
polizeilich verhören und die sauber aufgezogenen Plakate gnadenlos
einsammeln und vernichten. Öffentlicher Grund, dozieren sie in der Pose von
Grünstreifen-Potentaten, dürfe für die demokratische Auseinandersetzung auf
«wilden Plakaten» nicht «missbraucht» werden. Dass die Plakat-Aufkleber
bereits auch die saubere Abräumung der Affichen nach dem Wahltag organisiert
hatten ­ dafür war die Obrigkeit, anmassende Herrin über öffentlichen Grund,
taub.

Gleichzeitig will die gleiche Obrigkeit die «Demokratie-Förderung» zum
Verfassungsauftrag erheben. Auf dass uns von der Obrigkeit bestellte
Funktionäre fortan mit obrigkeitlicher Propaganda, dem Steuerzahler
belastet, eindecken. Gegenargumente, wenn auf «wilden Plakaten» auf
öffentlichem Grund präsentiert, werden gleichzeitig verfolgt. Mag selbst
zerstörenden Demonstranten öffentlicher Grund zugebilligt werden, auf
«wilden Plakaten» geäusserten nicht obrigkeitskonformen Meinungen ist er
versperrt.

Zugegeben: Das da beschriebene Potentaten-Fieber hat längst nicht alle
Kantone erreicht. Aufschlussreich aber ist: Die gleichen Obrigkeiten, die
«wildes Plakatieren» von Wahlkämpfern verfolgen, wollen dem Bürger auch die
Entscheidung über Einbürgerungen verbieten. Die gleichen Obrigkeiten wollen
dem Bürger jede Mitsprache bei der anvisierten Anerkennung (und staatlichen
Unterstützung) muslimischer Religionsgemeinschaften entziehen.
Ob diesen Regierungsleuten, die sich offenbar in die Zeit der «gnädigen
Herren» zurückverirrt haben, nicht wieder einmal ein Intensivkurs über die
Selbstverständlichkeiten freiheitlicher Demokratie und Bürger-Souveränität
zu verordnen ist?

Ulrich Schlüer

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