Nr. 22, 5. September 2003

Durch Asylanten eingeschleppte Aids-Ausbreitung
Bundesrat verschweigt tödliche Bedrohung

Von Philipp Müller, Grossrat, Reinach AG

Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) meint es ernst mit dem Schutz der
Volksgesundheit. Zumindest könnte man dies annehmen, wenn man sich an
die von Hysterie gezeichneten Sofortmassnahmen gegen die Einschleppung
der Lungenkrankheit Sars durch asiatische Aussteller an der Schmuckmesse
in Basel erinnert.

Einen ähnlichen Eindruck hinterlassen die millionenteuren Anti-Aids-Plakate
- angeblich eine Antwort auf die derzeit massive Zunahme neu
diagnostizierter HIV-Infektionen von 25,4 Prozent im Jahr 2002. Doch (wie
sooft bei staatlichem Aktivismus): der Eindruck täuscht.


Fakten

Anfang März meldete das Bundesamt für Gesundheit (BAG) einen
überproportionalen Anteil von Einwanderern an der bedrohlichen Zunahme
heterosexueller HIV-Ansteckungsfälle. Eine Aussage, die in Wahrheit die
Spitze eines ständig grösser werdenden Eisberges verniedlicht.
Offensichtlich weiss das BAG um die Gefahr der sich durch Einschleppung
rasch ausbreitenden Ansteckung durch die nach wie vor unheilbare Krankheit
Aids. Doch versucht das BAG, die Bedrohung unter den Teppich zu kehren.
Die südlich der Sahara gelegenen Länder Afrikas verzeichnen weltweit den mit
grossem Abstand höchsten Anteil an HIV-infizierten Personen. 8,8 Prozent der
Bevölkerung sind dort mit dem Virus infiziert. Dreissig Millionen in diesem
Gebiet wohnhafte Menschen sind Träger des tödlichen Erregers.
Aber nicht nur der Bestand an infizierten Menschen ist in den Ländern
südlich der Sahara am höchsten. Die Sub-Sahara-Zone verzeichnet auch die
weltweit höchste Zahl an Neu-Infektionen. Allein 2002 nicht weniger als 3,5
Millionen. Aids ist in dieser Zone zur katastrophalen Bedrohung geworden.


Einwanderungsdruck aus Afrika

1950 lebten rund 220 Millionen Menschen in Afrika. Heute sind es 840
Millionen. Im Jahr 2050 werden 1,8 Milliarden Menschen in Afrika leben. Der
Zuwanderungsdruck aus Afrika nach Europa wird weiterhin drastisch steigen.
Die Schweiz ist ein Hauptziel dieser dramatischen Zuwanderung. Das
Unvermögen der Behörden, die Rückschaffung
abgewiesener Asylsuchender auch durchzusetzen, steigert die Attraktivität
unseres Landes. Mittlerweile leben über 20 000 Personen aus der
Sub-Sahara-Region mit einer Jahresaufenthalts- oder Niederlas-
sungsbewilligung in der Schweiz. Die Zahl steigt rasch. Von Januar bis Ende
Juli 2003 reichten rund 3000 Menschen aus Sub-Sahara-Gebieten ein Asylgesuch
ein, was rund einem Viertel aller Gesuche entspricht. Allein im Juli
stellten über 500 Personen aus diesem Gebiet ein Asylgesuch.


Dramatische Auswirkungen

Die meisten dieser Asylsuchenden aus der Sub-Sahara-Zone gehören einer
Altersgruppe an, deren HIV-Infektionsrate weit über dem von der
Weltgesundheitsorganisation publizierten Durchschnittswert von 8,8 Prozent
der Gesamtbevölkerung liegt. Damit kommen Tausende von Menschen aus dem
weltweit von Aids am schlimmsten betroffenen Gebiet in die Schweiz. Diese
Einwanderer gehören grossmehrheitlich einer sexuell besonders aktiven
Altersgruppe an, deren Anteil an HIV-Infizierten höher liegen dürfte als der
Durchschnittswert. Bei den Asylsuchenden, mehrheitlich im Alter zwischen 16
und 30 Jahren, dürfte die Infektionsrate gegen dreissig Prozent erreichen.
Gemäss BAG-Zahlen des Jahres 2001 ist der Anteil von neu diagnostizierten
HIV-Infektionen und Aids-Erkrankungen bei in der Schweiz lebenden Afrikanern
und Afrikanerinnen aus der Sub-Sahara-Zone innerhalb der letzten Jahre
dramatisch angestiegen. Obwohl diese Gruppe lediglich knapp 0,3 Prozent der
Wohnbevölkerung in der Schweiz ausmacht, sind von 1997 bis 2001 nicht
weniger als 20,6 Prozent aller positiven HIV-Testresultate bei
Sub-Sahara-stämmigen Personen ermittelt worden. Zwischen 1988 und 1991 lag
dieser Wert noch bei 4,1 Prozent, zwischen 1992 und 1996 wurden 9,3 Prozent
erreicht. Die explosive Zunahme von HIV-Infektionen bei Einwanderern aus dem
Gebiet südlich der Sahara ist derart besorgniserregend, dass im BAG
eigentlich schon lange die Alarmglocken läuten müssten.


Schutz der Volksgesundheit ist Verfassungsauftrag

Die Bekämpfung übertragbarer Krankheiten ist ein dem Bund übertragener
konkreter Verfassungsauftrag. Wörtlich:
«Der Bund trifft im Rahmen seiner Zuständigkeiten Massnahmen zum Schutz der
Gesundheit. Er erlässt Vorschriften über die Bekämpfung übertragbarer, stark
verbreiteter oder bösartiger Krankheiten von Menschen und Tieren» (Art. 118
Bundesverfassung).
Die Verpflichtung der Behörden lässt an Klarheit nichts zu wünschen übrig.
Gestützt auf das Epidemiegesetz aus dem Jahr 1970 und auf die Verordnung
über die grenzsanitätsdienstlichen Massnahmen von 1983, wird bei allen
Personen aus dem Asylbereich bei deren Einreise eine grenzsanitarische
Untersuchung durchgeführt. Die politische Verantwortung liegt beim BAG. Mit
der Durchführung wurde das Schweizerische Rote Kreuz beauftragt.
Der Schutz der Volksgesundheit vor den Gefahren der unkontrollierten
Ausbreitung einer ansteckenden Krankheit ­ wie gesagt ein Verfassungsauftrag
­ wird in Wirklichkeit grob fahrlässig vernachlässigt. Die grenzsanitarische
Untersuchung umfasst nicht einmal bei Asylsuchenden, die aus Gebieten mit
extrem hoher Ausbreitung der HIV-Infektion kommen, einen Test auf eine
allfällig vorhandene HIV-Infizierung. Gemäss Verordnung des Departements des
Innern werden die Asylsuchenden lediglich auf Tuberkulose (TB) und Hepatitis
untersucht.


BAG versagt

Die Antworten des BAG auf eine briefliche Anfrage, warum keine HIV-Tests
bei Asylsuchenden gemacht würden, zeigen mit aller Deutlichkeit, wie
schwerwiegend falsch unsere oberste Gesundheitsbehörde die Prioritäten
setzt. Das BAG verweist darauf, dass von einem Test Betroffene zuvor
über den Test informiert werden müssten. Dann sei ihnen das Resultat zu
erklären. Es hätte weiter eine Beratung über Risiken und deren
Verminderung stattzufinden. Dies alles sei angesichts der heute geltenden
Abläufe im Asylverfahren nicht denkbar. Die groteske Begründung gipfelt in
der Aussage: «Das Testen auf HIV gilt nicht als anerkannte Massnahme,
die vor der Ausbreitung von HIV schützt.» Dass Grundvoraussetzung jeder
erfolgreichen Bekämpfung von Aids das Feststellen der Erreger-Herkunft
und deren Übertragungswege ist, scheint dem BAG fremd.
Wie in aller Welt sollen Menschen aus Hochrisikogebieten an der
Weiterverbreitung dieser nach wie vor unheilbaren Krankheit gehindert
werden, wenn sie nicht einmal auf Infizierung getestet werden?
Das BAG versteigt sich zu noch groteskerer Aussage: «Immerhin kommen die
Asylsuchenden in ein Land, dessen Wohnbevölkerung europaweit eine der
höchsten HIV-Raten hat.» Will das BAG damit etwa behaupten, die
hauptsächliche Ansteckungsgefahr gehe von der Schweiz aus? Das BAG scheint
bei seiner Argumentation nicht einmal seine von ihm selbst publizierten
Zahlen zu kennen. Denn in der Ansteckungs-Statistik liegt die Schweiz hinter
Portugal, Spanien, Italien und Frankreich erst an fünfter ­ zugegeben
schlechter ­ Stelle. Doch steht die Infektionsrate in der Schweiz in keinem
Verhältnis zu derjenigen in den Ländern südlich der Sahara. Die Frage,
wieviel gerade die Asylsuchenden aus der Höchst-Risiko-Zone südlich der
Sahara zur hohen Infektionsrate in der Schweiz beitragen, wird schon gar
nicht gestellt.
Offensichtlich befürchtet das BAG, es könnte, würde es sich der Problematik
endlich stellen, eine Zeitbombe zünden, womit «Aids im Asylbereich» zu einem
gefährlichen Wahlkampfthema werden könnte.


Politisch korrekt ­ aber brandgefährlich

Die widersprüchlichen und wenig plausiblen BAG-Mehrfachbegründungen
passen nahtlos in das trübe Bild einer im Jahr 2000 ebenfalls vom BAG in
Auftrag gegebenen Studie. Diese sollte einen «Interventionsplan
HIV-/Aids-Prävention bei Sub-Sahara-Migranten und -Migrantinnen» auslösen.
Die Studie bemüht sich krampfhaft um politische Korrektheit, trägt aber wenig
zur Lösung der bedrohlichen Situation bei.
Typisch ist der folgende Satz:
«Die Studie zeigt weiter, dass Sub-Sahara-Migranten und -Migrantinnen in der
Schweiz einer relativ starken Stigmatisierung ausgesetzt sind, welche auf
keinen Fall durch eine allfällige Assoziation mit Aids zusätzlich verstärkt
werden darf.»
Im Klartext: Weil afrikanische Migranten ohnehin bereits durch Vorurteile
belastet seien, dürften sie auf gar keinen Fall durch das Aufdecken ihrer
extrem hohen Aids-Infektionsrate blossgestellt werden. Eine
Ungeheuerlichkeit! Eine Verantwortungslosigkeit von noch nie dagewesenem
Ausmass: Da wird nichts weniger als das hohe Gut der Volksgesundheit auf dem
Altar der politischen Korrektheit geopfert!


Konsequentes Handeln ist dringend nötig

Die Zahlen verraten eine besorgniserregende Zunahme von HIV-Fällen in der
Schweiz. Die Zuwanderung aus jenen afrikanischen Ländern, in denen die
Infektionsrate weltweit am höchsten ist, nimmt dramatisch zu. Ebenso wie die
Zahl von Prostituierten ohne Aufenthaltsbewilligung ­ eine besonders
gefährdete und gefährliche Ansteckungsgruppe.
In Bayern sind HIV-Tests für Einwanderer obligatorisch. In der Schweiz wird
der Persönlichkeitsschutz höher gewichtet als die Ansteckungsgefahr durch
Aids. Trotz klarem Verfassungsauftrag erhält die schweizerische
Volksgesundheit einen nachrangigen Stellenwert.
Dabei geht es um Leib und Leben von Menschen in unserem Land. Offenbar
bedarf es besonderer Zivilcourage, bis sich Politiker dieses brisanten
Themas endlich annehmen.

Philipp Müller