Nr. 22, 21. September 2001

Unnötige Verteuerung der Wohnkosten
Handänderungssteuer abschaffen!
Von Hans Egloff, Aesch

Im Sommer dieses Jahres hat der Hauseigentümerverband Kanton Zürich die kantonale Volksinitiative «Schluss mit amtlicher Verteuerung der Wohnkosten für Mieter und Eigentü- mer» lanciert. Die Initiative verlangt die Abschaffung der Handänderungssteuer. Ziel des Volksbegehrens ist es, die Transaktionskosten bei Liegenschaften zu senken und damit die Wohnkosten von Mietern und Eigentümern zu entlasten.

Wie verschiedene andere Kantone kennt auch der bevölkerungsstärkste Kanton der Schweiz eine Handänderungssteuer. Diese Steuer wird aufgrund des blossen Tatbestands der Veräusserung einer Liegenschaft fällig und muss selbst dann entrichtet werden, wenn mit Verlust verkauft wird. Beim genau gleichen Rechtsakt (Immobilienverkauf) knüpft die öffentliche Hand ausserdem eine Grundstückgewinn- steuer sowie Notariats- und Grundbuchgebühren ab. Aus den folgenden Gründen muss die Handände- rungssteuer abgeschafft werden:

Systemwidrigkeiten beheben
Die Handänderungssteuer hängt weder von einem geschaffenen Mehrwert oder von einem erwirtschaf- teten Gewinn ab noch von verursachten Kosten, sondern lediglich von der Tatsache, dass ein Grund- stück veräussert wird. Sie wird selbst dann erhoben, wenn mit Verlust verkauft werden muss. Sie ist eine sogenannte Rechtsverkehrs- und Investitionssteuer und als solche im Steuergesetz systemwidrig. Ausserhalb des Grundstückhandels gibt es keine vergleichbare Steuer.

Man stelle sich vor, der Kauf eines Autos, eines PCs oder einer Brille würde so besteuert. Die Hand- änderungssteuer ist also unbegründet. Sie erhöht die Transaktionskosten bei Liegenschaften und führt zu höheren Anlagekosten. Sie verteuert die Landpreise unnötig. Das erschwert den Erwerb von Wohn- eigentum und verteuert, insbesondere bei Mehrfamilienhäusern, auch die Mieten. Die Verteuerung wiederholt sich bei jeder Handänderung aufs neue.

Die Schweiz hat im europäischen Vergleich die niedrigste Eigentümerquote. Anzeichen für eine spür- bare Verbesserung gibt es keine, obwohl die Förderung des Wohneigentums seit 30 Jahren zu den Verfassungsaufträgen gehört. Ein Grund für diese unerfreuliche Situation sind die hohen Grundstück- preise. Es ist deshalb wichtig und richtig, diese von unnötigen Kostenfaktoren zu entlasten. Beim Liegenschaftenhandel kassiert die öffentliche Hand gleich dreifach: die Handänderungssteuer, die Notariats- und Grundbuchgebühren, welche beim Eigentümerwechsel mehr als kostendeckend erhoben werden, und die Grundstückgewinnsteuer, welche allfällige Gewinne bis zu 60 Prozent abschöpft.

Standortnachteil beheben
Im eidgenössischen Steuerharmonisierungsgesetz ist nur die Grundstückgewinnsteuer verbindlich vorgesehen. Die Handänderungssteuer wurde ausdrücklich von dieser Gesetzespflicht ausgenommen. Aus gesetzgeberischer Sicht besteht kein Hindernis, die Handänderungssteuer im Kanton Zürich zu streichen, wie dies in unseren Nachbarkantonen Schaffhausen und Aargau der Fall ist. Mit der Abschaffung der Handänderungssteuer soll ein Standortnachteil des Kantons Zürich beseitigt werden. Damit soll aber nicht ausgeschlossen werden, dass weitere Kantone dem guten Beispiel folgen!

Der Kanton Zürich ist ­ wie jeder andere Kanton auch ­ auf eine starke Wirtschaft angewiesen. Diese unterliegt dem Zwang, sich immer schneller den ständig ändernden Bedürfnissen anzupassen. Das erfordert hohe Flexibilität der Angestellten und der Kader. Dazu gehören immer öfter auch Wohnorts- wechsel. Menschen im Arbeitsprozess und junge Familien sehen sich in diesem Fall gezwungen, das erworbene Wohneigentum schon nach kurzer Dauer aufzugeben. Die Handänderungssteuer belastet den ohnehin schwierigen Wechsel zusätzlich.

Der schweizerische Eigenheimmarkt leidet unter einem gewissen Mangel an Flexibilität der Akteure. Wer bei uns ein eigenes Haus oder eine eigene Wohnung kauft, tut es meistens nur ein einziges Mal. Das führt oft dazu, dass Wohnungen, welche für Familien mit Kindern besonders geeignet wären, markant unterbelegt sind. Der Wechsel in ein kleineres Haus oder in eine ihren Bedürfnissen besser entsprechende Eigentumswohnung kann für ältere, nicht mehr berufsbedingt ortsgebundene Menschen durch eine Senkung der Transaktionskosten erleichtert werden.

Grundsätzlich bestreitet niemand, dass die Handänderungssteuer abgeschafft werden kann. Nachdem im Kanton Zürich wie in zahlreichen anderen Kantonen in den vergangenen Jahren die Gemeindesteuer- füsse regelmässig gesenkt werden konnten und sich dieser Trend im Jahre 2001 sogar noch verstärkt, ist es höchste Zeit, die «Altlast Handänderungssteuer» abzuschaffen. Die Handänderungssteuer ist sachlich unbegründet, verteuert die Wohnkosten für Mieter und Hauseigentümer und muss daher abgeschafft werden.

Hans Egloff