Nr. 21, 22. Oktober 1999

Parlaments-Ja zu den bilateralen Verträgen
Nur für eine Probezeit
Von Nationalrat Ulrich Schlüer, Flaach ZH

Zieht man über die bilateralen Verträge nüchtern Bilanz, dann ist das Urteil klar: Die
Verträge werden der Schweiz bezüglich freiem Personenverkehr, bezüglich Landver-
kehr und Landwirtschaft negative Folgen bescheren. Immerhin: Der zähe Widerstand
der SVP gegen diese Verträge hat einige wichtige Verbesserungen gebracht. Dass
die Verträge nach sieben Jahren nur mit einem dem fakultativen Referendum unter-
stellten Beschluss verlän-gert werden können, verhilft dem Souverän zu einer klar
stärkeren Position gegenüber der bundesrätlichen EU-Politik.

Der Versuch, das ganze Vertragswerk angesichts seiner grossen Bedeutung dem obligatori-
schen Referendum zu unterstellen, ist zwar gescheitert. Trotzdem stehen die EU-Gegner kei-
neswegs mit leeren Händen da.

Nicht mit leeren Händen

Dies, weil die Verlängerung der Verträge nach einer auf sieben Jahre befristeten Anlaufzeit nur
mit einem per Gesetz dem fakultativen Referendum unterstellten Parlamentsbeschluss vorge-
nommen werden kann. Und auch die Erweiterung der Verträge auf Länder, die heute noch nicht
EU-Mitglieder sind (EU-Osterweiterung!), konnte per Gesetz an ein fakultatives Referendum ge-
knüpft werden. Mit andern Worten: Weder die zeitliche Verlängerung nach sieben Jahren noch
die geographische Erweiterung der bilateralen Verträge kann am Volk vorbei beschlossen wer-
den. Dies ist ein gewichtiger Trumpf in der Hand des Souveräns.

Die SVP konnte dieses gesetzlich verankerte Referendumsrecht erreichen für das Dossier
«Freier Personenverkehr». Weil aber die EU gegenüber der Schweiz die sogenannte «Guilloti-
ne-Klausel» durchgesetzt hat, wonach ein «Nein» zu einem einzigen oder die Kündigung eines
einzelnen der sieben bilateralen Verträge automatisch das ganze siebenteilige Vertragswerk
ausser Kraft setzt, hat die jetzt im Gesetz verankerte Referendumsmöglichkeit Wirkung auf
alle sieben Verträge. Nachdem die EU geglaubt hatte, mit dieser «Guillotine-Klausel» ein be-
fürchtetes «Rosinenpicken» der Schweiz unterbinden zu können, sieht sie die Wirkungen die-
ser «Guillotine-Klausel» jetzt plötzlich auf Brüssel zurückfallen: Das vordringliche, überragende
Interesse der EU am für sie wichtigsten Vertragsteil, am Landverkehrsabkommen mit der freien
Zulassung der 40-Tönner auf der Strasse, ist als Folge der «Guillotine-Klausel» jetzt ebenfalls
einer «Probezeit» mit anschliessendem Referendumsrecht der Schweiz unterworfen. Eine Tat-
sache, die zweifellos Wirkung zeitigen wird - auch in Brüssel!

Druckmittel

Überhaupt spielt diese Referendumsmöglichkeit nach sieben Jahren Probezeit den schweizeri-
schen EU-Gegnern gewichtige Trümpfe zu. Zum Beispiel gegenüber dem Bundesrat. Sollte die-
ser aus dem Parlaments-Ja zu den Verträgen - entgegen seinen bisherigen Beteuerungen -
plötzlich einen Auftrag zur Wiederbelebung des EU-Beitrittsverfahrens ableiten wollen, so hat
der Souverän die Gewissheit, solche Gelüste mittels gesetzlich verankerter Notbremse durch-
kreuzen zu können. Allein das Wissen um diese Waffe des Souveräns wird den Bundesrat zu
wohlweislicher Zurückhaltung veranlassen. Allzu devote Gefälligkeit gegenüber Brüssel wäre
an der Urne zu verantworten!

Auch die politische Linke, auch die Gewerkschaften, die sich bis zuletzt erbittert gegen die von
der SVP erreichte Probezeit mit Referendumsmöglichkeit nach sieben Jahren gewehrt haben,
müssen dank diesem Referendumsrecht jetzt den Tatbeweis dafür folgen lassen, dass die von
ihnen durchgesetzten «flankierenden Massnahmen» auch Wirkung zeigen. Der Drang der Lin-
ken nach Brüssel folgt bekanntlich der Faszination vor dem klar links dominierten Zentralismus
der EU. Die Furcht der schweizerischen Arbeitnehmer vor Lohndumping als Folge der Grenz-
öffnung zur EU sollte mit Mindestlöhnen und anderer Korsettierung des Arbeitsmarktes kurz-
fristig beschwichtigt werden. Jetzt, dank der Referendumsmöglichkeit nach sieben Jahren, steht
diese SP-Politik sieben Jahre lang auf dem Prüfstand. Eine Perspektive, die den SP-Strategen
sichtbares Bauchgrimmen bereitet. Nicht minder unter Druck stehen die Arbeitgeberverbände.
Ihnen ist durchaus klar, dass die im Gefolge des freien Personenverkehrs auf die Schweiz zu-
kommenden neuen, milliardenschweren Soziallasten in den Bereichen Kranken- und Arbeitslo-
senversicherung auf Dauer nicht bewältigt werden können. Sie vertrösten auf vorzunehmende,
theoretisch mögliche Korrekturen innerhalb einer Übergangsregelung von sieben Jahren. Dies
mittels Anpassung der komfortablen schweizerischen Sozialstandards an die wesentlich tiefe-
ren in den EU-Ländern. Jetzt, angesichts der Referendumsmöglichkeit nach sieben Jahren,
stehen die Arbeitgeber mit dieser Absichtserklärung vor dem Souverän auf dem Prüfstand. Der
Tatbeweis für die unbestimmt geäusserte Absicht ist zu leisten!

Am stärksten gefordert sind aber jene Grünen, welche die 28-Tonnen-Limite für Lastwagen, die
unsere Transitstrassen durch die Alpen bisher vor der Vierzigtönnerschwemme à la Brenner be-
wahrt hat, der EU geopfert haben. Spätestens in sieben Jahren, wenn die Bevölkerung die wah-
ren Auswirkungen dieses grün-roten Kniefalls vor Brüssel voll spüren wird, werden sich die Grü-
nen für ihre leichtfertige Ausverkaufspolitik rechtfertigen müssen, allenfalls gar an der Urne.

Bilanz

Es sind im wesentlichen zwei Faktoren, die den Verzicht auf ein Referendum gegen das sie-
benteilige bilaterale Vertragswerk zum jetzigen Zeitpunkt nahelegen: Einerseits die von der SVP
durchgesetzte, jetzt im Gesetz verankerte Möglichkeit des fakultativen Referendums bei zeitli-
cher Verlängerung der heute auf sieben Jahre befristeten sowie bei geographischer Erweiterung
der bilateralen Verträge auf zukünftige Mitglieder der EU. Ins Gewicht fällt aber auch die Tatsa-
che, dass die Schweizer Wirtschaft, die 1992 noch nahezu geschlossen für den EWR-Beitritt
warb, heute zunehmend auf Distanz zum EU-Beitritt geht. All jene zahlreichen Firmen, die zu-
sammen den Finanzplatz Schweiz mit seiner weltweiten Ausstrahlung bilden, haben die Gefahr,
die diesem Finanzplatz von den zentralistischen, bürokratiegläubigen Strukturen Brüssels droht,
erkannt. Auch die chemische Industrie macht geschlossen deutlich, dass sie in einem EU-Bei-
tritt der Schweiz keinerlei Vorteile zu erblicken vermag - im Gegenteil! Bei anderen Branchen
ist die Haltung zwar weniger einheitlich, aber auch dort ist wachsende Skepsis gegenüber Brüs-
sel unverkennbar. Eine Tatsache, welche gegenüber den bilateralen Verträgen eine deutlich an-
dere Ausgangslage geschaffen hat, als sie 1992 gegenüber dem EWR bestand.

Nach nüchterner Lagebeurteilung steht damit fest: Die EU-Gegner vergeben sich nichts, wenn
sie Bund und Wirtschaft eine siebenjährige Probezeit mit den bilateralen Verträgen einräumen.
Weil es sich um eine Probezeit handelt, werden den EU-Gegnern gar Trümpfe zugespielt, mit
denen sie die Politik unserer Regierung gegenüber der EU wirksamer als bisher beeinflussen
können.

Ulrich Schlüer

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