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Nr.
21, 22. Oktober 1999
Parlaments-Ja zu
den bilateralen Verträgen
Nur für eine Probezeit
Von Nationalrat Ulrich Schlüer, Flaach ZH
Zieht man über
die bilateralen Verträge nüchtern Bilanz, dann ist das Urteil
klar: Die
Verträge werden der Schweiz bezüglich freiem Personenverkehr,
bezüglich Landver-
kehr und Landwirtschaft negative Folgen bescheren. Immerhin: Der zähe
Widerstand
der SVP gegen diese Verträge hat einige wichtige Verbesserungen gebracht.
Dass
die Verträge nach sieben Jahren nur mit einem dem fakultativen Referendum
unter-
stellten Beschluss verlän-gert werden können, verhilft dem Souverän
zu einer klar
stärkeren Position gegenüber der bundesrätlichen EU-Politik.
Der Versuch, das ganze
Vertragswerk angesichts seiner grossen Bedeutung dem obligatori-
schen Referendum zu unterstellen, ist zwar gescheitert. Trotzdem stehen
die EU-Gegner kei-
neswegs mit leeren Händen da.
Nicht mit leeren
Händen
Dies, weil die Verlängerung
der Verträge nach einer auf sieben Jahre befristeten Anlaufzeit nur
mit einem per Gesetz dem fakultativen Referendum unterstellten Parlamentsbeschluss
vorge-
nommen werden kann. Und auch die Erweiterung der Verträge auf Länder,
die heute noch nicht
EU-Mitglieder sind (EU-Osterweiterung!), konnte per Gesetz an ein fakultatives
Referendum ge-
knüpft werden. Mit andern Worten: Weder die zeitliche Verlängerung
nach sieben Jahren noch
die geographische Erweiterung der bilateralen Verträge kann am Volk
vorbei beschlossen wer-
den. Dies ist ein gewichtiger Trumpf in der Hand des Souveräns.
Die SVP konnte dieses
gesetzlich verankerte Referendumsrecht erreichen für das Dossier
«Freier Personenverkehr». Weil aber die EU gegenüber
der Schweiz die sogenannte «Guilloti-
ne-Klausel» durchgesetzt hat, wonach ein «Nein» zu einem
einzigen oder die Kündigung eines
einzelnen der sieben bilateralen Verträge automatisch das ganze siebenteilige
Vertragswerk
ausser Kraft setzt, hat die jetzt im Gesetz verankerte Referendumsmöglichkeit
Wirkung auf
alle sieben Verträge. Nachdem die EU geglaubt hatte, mit dieser «Guillotine-Klausel»
ein be-
fürchtetes «Rosinenpicken» der Schweiz unterbinden zu
können, sieht sie die Wirkungen die-
ser «Guillotine-Klausel» jetzt plötzlich auf Brüssel
zurückfallen: Das vordringliche, überragende
Interesse der EU am für sie wichtigsten Vertragsteil, am Landverkehrsabkommen
mit der freien
Zulassung der 40-Tönner auf der Strasse, ist als Folge der «Guillotine-Klausel»
jetzt ebenfalls
einer «Probezeit» mit anschliessendem Referendumsrecht der
Schweiz unterworfen. Eine Tat-
sache, die zweifellos Wirkung zeitigen wird - auch in Brüssel!
Druckmittel
Überhaupt spielt
diese Referendumsmöglichkeit nach sieben Jahren Probezeit den schweizeri-
schen EU-Gegnern gewichtige Trümpfe zu. Zum Beispiel gegenüber
dem Bundesrat. Sollte die-
ser aus dem Parlaments-Ja zu den Verträgen - entgegen seinen bisherigen
Beteuerungen -
plötzlich einen Auftrag zur Wiederbelebung des EU-Beitrittsverfahrens
ableiten wollen, so hat
der Souverän die Gewissheit, solche Gelüste mittels gesetzlich
verankerter Notbremse durch-
kreuzen zu können. Allein das Wissen um diese Waffe des Souveräns
wird den Bundesrat zu
wohlweislicher Zurückhaltung veranlassen. Allzu devote Gefälligkeit
gegenüber Brüssel wäre
an der Urne zu verantworten!
Auch die politische
Linke, auch die Gewerkschaften, die sich bis zuletzt erbittert gegen die
von
der SVP erreichte Probezeit mit Referendumsmöglichkeit nach sieben
Jahren gewehrt haben,
müssen dank diesem Referendumsrecht jetzt den Tatbeweis dafür
folgen lassen, dass die von
ihnen durchgesetzten «flankierenden Massnahmen» auch Wirkung
zeigen. Der Drang der Lin-
ken nach Brüssel folgt bekanntlich der Faszination vor dem klar links
dominierten Zentralismus
der EU. Die Furcht der schweizerischen Arbeitnehmer vor Lohndumping als
Folge der Grenz-
öffnung zur EU sollte mit Mindestlöhnen und anderer Korsettierung
des Arbeitsmarktes kurz-
fristig beschwichtigt werden. Jetzt, dank der Referendumsmöglichkeit
nach sieben Jahren, steht
diese SP-Politik sieben Jahre lang auf dem Prüfstand. Eine Perspektive,
die den SP-Strategen
sichtbares Bauchgrimmen bereitet. Nicht minder unter Druck stehen die
Arbeitgeberverbände.
Ihnen ist durchaus klar, dass die im Gefolge des freien Personenverkehrs
auf die Schweiz zu-
kommenden neuen, milliardenschweren Soziallasten in den Bereichen Kranken-
und Arbeitslo-
senversicherung auf Dauer nicht bewältigt werden können. Sie
vertrösten auf vorzunehmende,
theoretisch mögliche Korrekturen innerhalb einer Übergangsregelung
von sieben Jahren. Dies
mittels Anpassung der komfortablen schweizerischen Sozialstandards an
die wesentlich tiefe-
ren in den EU-Ländern. Jetzt, angesichts der Referendumsmöglichkeit
nach sieben Jahren,
stehen die Arbeitgeber mit dieser Absichtserklärung vor dem Souverän
auf dem Prüfstand. Der
Tatbeweis für die unbestimmt geäusserte Absicht ist zu leisten!
Am stärksten
gefordert sind aber jene Grünen, welche die 28-Tonnen-Limite für
Lastwagen, die
unsere Transitstrassen durch die Alpen bisher vor der Vierzigtönnerschwemme
à la Brenner be-
wahrt hat, der EU geopfert haben. Spätestens in sieben Jahren, wenn
die Bevölkerung die wah-
ren Auswirkungen dieses grün-roten Kniefalls vor Brüssel voll
spüren wird, werden sich die Grü-
nen für ihre leichtfertige Ausverkaufspolitik rechtfertigen müssen,
allenfalls gar an der Urne.
Bilanz
Es sind im wesentlichen
zwei Faktoren, die den Verzicht auf ein Referendum gegen das sie-
benteilige bilaterale Vertragswerk zum jetzigen Zeitpunkt nahelegen: Einerseits
die von der SVP
durchgesetzte, jetzt im Gesetz verankerte Möglichkeit des fakultativen
Referendums bei zeitli-
cher Verlängerung der heute auf sieben Jahre befristeten sowie bei
geographischer Erweiterung
der bilateralen Verträge auf zukünftige Mitglieder der EU. Ins
Gewicht fällt aber auch die Tatsa-
che, dass die Schweizer Wirtschaft, die 1992 noch nahezu geschlossen für
den EWR-Beitritt
warb, heute zunehmend auf Distanz zum EU-Beitritt geht. All jene zahlreichen
Firmen, die zu-
sammen den Finanzplatz Schweiz mit seiner weltweiten Ausstrahlung bilden,
haben die Gefahr,
die diesem Finanzplatz von den zentralistischen, bürokratiegläubigen
Strukturen Brüssels droht,
erkannt. Auch die chemische Industrie macht geschlossen deutlich, dass
sie in einem EU-Bei-
tritt der Schweiz keinerlei Vorteile zu erblicken vermag - im Gegenteil!
Bei anderen Branchen
ist die Haltung zwar weniger einheitlich, aber auch dort ist wachsende
Skepsis gegenüber Brüs-
sel unverkennbar. Eine Tatsache, welche gegenüber den bilateralen
Verträgen eine deutlich an-
dere Ausgangslage geschaffen hat, als sie 1992 gegenüber dem EWR
bestand.
Nach nüchterner
Lagebeurteilung steht damit fest: Die EU-Gegner vergeben sich nichts,
wenn
sie Bund und Wirtschaft eine siebenjährige Probezeit mit den bilateralen
Verträgen einräumen.
Weil es sich um eine Probezeit handelt, werden den EU-Gegnern gar Trümpfe
zugespielt, mit
denen sie die Politik unserer Regierung gegenüber der EU wirksamer
als bisher beeinflussen
können.
Ulrich Schlüer
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