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Der
aktuelle Frontseitenkommentar von Chefredaktor Ulrich Schlüer vom 22.
August 2007
Bundesverwaltungsgericht biegt Asylrecht um
Der Missbrauchssanktionierungsverein
Es geschah
vor einem Jahr. Am 24. September 2006 nahmen Volk und Stände mit sehr
deutlichem Mehr das neue Asylgesetz an, das endlich energisches Vorgehen gegen
den tausendfachen Asylrechts-Missbrauch versprach.
Im Mittelpunkt der Neuerungen stand die Bestimmung, dass jedem Asylbewerber zugemutet werden kann, ehrlich Auskunft zu geben, wer er ist und woher er kommt. Wer tatsächlich "an Leib und Leben gefährdet" ist, für den dürfte es keinen hinreichenden Grund geben, solch selbstverständliche Auskünfte zur eigenen Identität zu verweigern. Wer hingegen Angaben über seine Person in betrügerischer Absicht verschleiere, wer lügenhafte Angaben mache, wer Personalpapiere vernichte oder verstecke, der habe keinen Anspruch auf ein Asylverfahren. So legte es eine Mehrheit von siebzig Prozent der Stimmbürger fest. Resultate in Form von deutlich sinkender illegaler Einwanderung wurden umgehend sichtbar.
Selbstverständlich wurde diese Neuerung, bevor sie Volk und Ständen zur Abstimmung unterbreitet wurde, "auf Herz und Nieren" bezüglich Übereinstimmung mit Völkerrecht überprüft. Resultat: Das neue Asylgesetz erfüllt alle völkerrechtlichen Erfordernisse. In allen Belangen.
Doch dann kommt das Bundesverwaltungsgericht (Nachfolge-Organ der früheren Asylrekurskommission) und annulliert kurzerhand den auf einwandfreier Verfassungsgrundlage vor einem Jahr getroffenen Volksentscheid: Nur dann, wenn ein Asylbegehren praktisch "auf hundert Kilometer gegen den Wind" als missbräuchlich erkannt werden könne, nur dann dürfe die neue, mit sehr deutlichem Mehr in der Volksabstimmung beschlossene Bestimmung betreffend Vorzeigepflicht der persönlichen Ausweispapiere von Asylbewerbern angewendet werden. Das Verstecken und bewusste Vernichten dieser Papiere, also die bewusste Verschleierung der eigenen Herkunft zum Zweck der illegalen Einwanderung - dieses stossende Betrugsverhalten erhielt in diametralem Widerspruch zum getroffenen Volksentscheid vom 24. September 2006 die Absolution der Verwaltungsrichter (Urteil D-688/2007).
Begründung: Das neue, vom Volk zum Zweck der Betrugserschwerung angenommene Verfahren sei "völkerrechtlich fragwürdig". Es als "völkerrechtswidrig" hinzustellen, getrauen sich die Verwaltungsrichter offensichtlich nicht. Aber ihre schwammige "Fragwürdigkeits-Formel" genügt ihnen, um einen klaren Volksentscheid in sein Gegenteil zu verkehren. Sich selbst also zu Richtern über die Demokratie aufzuschwingen.
Dreister ist Völkerrecht
selten missbraucht worden.
Ulrich Schlüer