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Der
aktuelle Frontseitenkommentar von Chefredaktor Ulrich Schlüer vom 17.
September 2004
Einbürgerungs-Szenario
Bald Normalfall?
Angenommen,
ein zwölfjährig aus dem ehemaligen Jugoslawien in die Schweiz gelangter
Bursche geht hier noch fünf Jahre zur Schule. Seine Familie, alter muslimischer
Tradition verhaftet, wählt ihm, sobald der junge Mann achtzehn ist, im
Herkunftsland eine Braut aus. Die Heirat findet in der Schweiz statt; die
Braut hat vor der Hochzeit die Schweiz nie betreten. Schweizerische Landessprachen
sind ihr völlig fremd. Dem jungen Paar wird bald das erste Kind geboren.
Dieses bekommt (vorausgesetzt, die Vorlage zur automatischen Einbürgerung
würde am 26. September angenommen) bei Geburt den Schweizer Pass geschenkt
- weil es nach Bundes-Definition der sogenannten «dritten Ausländer-Generation»
zugezählt wird.
Wenig später kehrt die junge Familie - aus was für Gründen
auch immer - in ihr angestammtes Herkunftsland zurück. Dort kommen fünf
weitere Nachkommen zur Welt. Da gerät die nunmehr achtköpfige Familie
in Not. Der Vater erinnert sich: «Unsere Älteste, jetzt acht Jahre
alt, besitzt doch einen Schweizer Pass! Versuchen wir unser Glück doch
in der Schweiz.» Sollte diese Schweiz in der Zwischenzeit auch noch
vom Schengen-Vertrag vereinnahmt worden sein, würde die zehnköpfige
Familie - ein vom Familienernährer abhängiges Grosselternpaar reist
mit - dank Schengen-Visum problemlos in die Schweiz gelangen. Und stünde
darum plötzlich da, Wohnung und Unterstützung anbegehrend.
Was würde dann geschehen? Das Kind mit Schweizer Pass besässe ein
unwiderrufbares Recht auf Anwesenheit. Staatsbürger dürfen bekanntlich
nie ausgewiesen werden. Und was geschieht mit der übrigen Familie - ohne
Bürgerrecht? Müssten die Nicht-Bürger, getrennt von der eingebürgerten
achtjährigen Tochter, wieder ausreisen? Völlig undenkbar! Ein Kind
durch Behörden-Anordnung von seiner Familie zu trennen, bloss weil neben
diesem Kind kein Familienmitglied die Schweizer Staatsbürgerschaft besitzt?
Das würde einen - von hiesigen Funktionären und hiesigen Medienleuten
angefachten - medialen Empörungs-Sturm selten gesehenen Ausmasses entfachen.
Niemand würde sich getrauen, solch «unmenschliche Rückweisung»
je zu verlangen. Die Familie bliebe hier - samt Grosseltern. Und die hiesige
Fürsorge müsste sie erhalten.
Solches würde unfehlbar Tatsache, wenn am 26. September die Vorlagen
zur erleichterten und zur automatischen Einbürgerung nicht klar abgelehnt
werden.
Ulrich Schlüer