Spalte rechts

Der aktuelle Frontseitenkommentar von Chefredaktor Ulrich Schlüer vom 17. September 2004

Einbürgerungs-Szenario
Bald Normalfall?

Angenommen, ein zwölfjährig aus dem ehemaligen Jugoslawien in die Schweiz gelangter Bursche geht hier noch fünf Jahre zur Schule. Seine Familie, alter muslimischer Tradition verhaftet, wählt ihm, sobald der junge Mann achtzehn ist, im Herkunftsland eine Braut aus. Die Heirat findet in der Schweiz statt; die Braut hat vor der Hochzeit die Schweiz nie betreten. Schweizerische Landessprachen sind ihr völlig fremd. Dem jungen Paar wird bald das erste Kind geboren. Dieses bekommt (vorausgesetzt, die Vorlage zur automatischen Einbürgerung würde am 26. September angenommen) bei Geburt den Schweizer Pass geschenkt - weil es nach Bundes-Definition der sogenannten «dritten Ausländer-Generation» zugezählt wird.

Wenig später kehrt die junge Familie - aus was für Gründen auch immer - in ihr angestammtes Herkunftsland zurück. Dort kommen fünf weitere Nachkommen zur Welt. Da gerät die nunmehr achtköpfige Familie in Not. Der Vater erinnert sich: «Unsere Älteste, jetzt acht Jahre alt, besitzt doch einen Schweizer Pass! Versuchen wir unser Glück doch in der Schweiz.» Sollte diese Schweiz in der Zwischenzeit auch noch vom Schengen-Vertrag vereinnahmt worden sein, würde die zehnköpfige Familie - ein vom Familienernährer abhängiges Grosselternpaar reist mit - dank Schengen-Visum problemlos in die Schweiz gelangen. Und stünde darum plötzlich da, Wohnung und Unterstützung anbegehrend.

Was würde dann geschehen? Das Kind mit Schweizer Pass besässe ein unwiderrufbares Recht auf Anwesenheit. Staatsbürger dürfen bekanntlich nie ausgewiesen werden. Und was geschieht mit der übrigen Familie - ohne Bürgerrecht? Müssten die Nicht-Bürger, getrennt von der eingebürgerten achtjährigen Tochter, wieder ausreisen? Völlig undenkbar! Ein Kind durch Behörden-Anordnung von seiner Familie zu trennen, bloss weil neben diesem Kind kein Familienmitglied die Schweizer Staatsbürgerschaft besitzt? Das würde einen - von hiesigen Funktionären und hiesigen Medienleuten angefachten - medialen Empörungs-Sturm selten gesehenen Ausmasses entfachen. Niemand würde sich getrauen, solch «unmenschliche Rückweisung» je zu verlangen. Die Familie bliebe hier - samt Grosseltern. Und die hiesige Fürsorge müsste sie erhalten.

Solches würde unfehlbar Tatsache, wenn am 26. September die Vorlagen zur erleichterten und zur automatischen Einbürgerung nicht klar abgelehnt werden.


Ulrich Schlüer


**Weitere Kommentare**