Nr. 21, 6. September 2002

Angriff aufs Bankkundengeheimnis - Verzweiflungsschlag der Wohlfahrts-Ideologen
Wilhelm Tell gegen Leviathan
Von Roland Baader, Waghäusel Deutschland

Schon vor mehr als zweitausend Jahren hat ein weiser Mann geschrieben: «Wer den einen schadet, um sich gegen andere freigebig zu erweisen, macht sich desselben Unrechts schul- dig, wie wenn er fremdes Eigentum für sich verwendet.»

Die Worte stammen von Marcus Tullius Cicero. Der miese Trick, einigen Bürgern hohe Abgaben aufzu- erlegen, um andere zwecks persönlichem Machtgewinn beschenken (bestechen) zu können, wurde von den Herrschenden offenbar schon damals betrieben. In der modernen Wohlfahrts- und Schacherdemo- kratie ist er zum Hauptgeschäft der politischen Kaste geworden. Eine hohe, konfiskatorische Besteue- rung erodiert den Kapitalstock des betreffenden Landes, bestraft die Leistungseliten und belohnt die Umverteilungs- und Schmarotzer-Eliten. Das kostet die Volkswirtschaften immense Wachstums- und Effizienzpotentiale ­ und schädigt somit am meisten die ärmeren Schichten des jeweiligen Volkes und die Armen der gesamten Welt. Diese kleptokratische Methode lässt sich jedoch immer nur für eine gewisse Zeit betreiben und endet letztlich in der Diktatur, das heisst in der Versklavung und Enteignung aller Bürger - mit Ausnahme des jeweils herrschenden Kleptokraten-Klüngels natürlich.

Auf diese Weise werden Demokratie und Rechtsstaat systematisch zerstört, die Produktivkräfte der Volkswirtschaft gelähmt und die (noch) wohlhabenden Völker in Verarmung und Staatsbankrott geführt.

Angriffsursache
Aktuell tritt die moderne Version des politischen Abzocker- und Umverteilungsspiels - der Sozial- und Wohlfahrtsstaat in den entwickelten Industriestaaten des Westens - ins Stadium der Agonie ein. Die verzweifelten Versuche der Regierungen, das marode und entartete System noch eine Weile aufrecht zu erhalten, werden immer komplizierter und aggressiver. Der Sozialstaat ist eine Weichspüler-Version der Utopie namens Sozialismus und wird wie diese und wie jede Utopie zusammenbrechen - nur eben später und in einem längeren und von Erholungspausen unterbrochenen Todeskampf. Zur Palette der Quacksalbereien, die das Ende hinausschieben sollen, gehört der massive Angriff der überschuldeten Grossgebilde EU, OECD und USA auf das schweizerische Bankgeheimnis und auf die Steuersysteme anderer noch halbwegs gesunder und wohlfunktionierender Rechtsstaaten.

Obwohl Objekt, Ziel und Methode des Angriffs in dieser Zeitung schon mehrfach von kompetenten Autoren beschrieben und kommentiert worden sind, sei hier - aus der Sicht eines Deutschen - noch- mals ein kurzer Überblick gegeben:

Das Bankgeheimnis ­ genauer: das Bankkundengeheimnis (denn geschützt werden nicht die Banken, sondern deren Kunden) -,das ausserhalb der Schweiz auch in Luxemburg und Österreich gilt, existiert in der Schweiz schon seit urdenklicher Zeit. Zu seiner formellen Kodifizierung mit dem Bankengesetz von 1934 kam es lediglich als Reaktion auf umfangreiche Spitzeltätigkeiten ausländischer - speziell nazideutscher ­ Amtsstellen sowie im Gefolge des nationalsozialistischen Gesetzes «über die Einzie- hung volks- und staatsfeindlicher Vermögen» vom Juli 1933, das als Grundlage für die Konfiszierung der Vermögen oppositioneller (vor allem jüdischer) Bürger diente. Mit dem Gesetz wurde das Bankgeheim- nis also nicht «eingeführt», sondern formal bestätigt.

Zur (im Artikel 13 der revidierten Bundesverfassung ausdrücklich garantierten) Privatsphäre haben die Schweizer Bürger schon immer auch ihre finanziellen Angelegenheiten gezählt, weshalb auch die SP- Volksinitiative «gegen den Missbrauch des Bankgeheimnisses und der Bankenmacht» im Mai 1984 mit 73 Prozent Nein-Stimmen wuchtig verworfen wurde. Die Schweiz ahndet strafrechtlich zwar den Steuer- betrug, nicht aber die Steuerhinterziehung. Letztere wird mit empfindlichen administrativen (aber eben nicht strafrechtlichen) Bussen belegt. Die 35prozentige Verrechnungssteuer und das vergleichsweise massvolle Steuerniveau machen sie für Schweizer Bürger zusätzlich uninteressant.

Letzte Refugien
Das Bankgeheimnis ist die einem liberalen Staatswesen angemessene Regelung. Unangemessen wäre ein automatisches Meldeverfahren mit dem damit verbundenen, weit in alle privaten Lebensbereiche hineinreichenden Kontrollapparat, der die Privatsphäre zerstören würde. Insofern steht das Bankkunden- geheimnis gleichwertig neben dem Klientengeheimnis der Anwälte und dem Patientengeheimnis der Ärzte. Es hat viel mehr als eine nur finanzielle Dimension und ist - wie die Wohnung oder die religiöse Anschauung - eines der letzten Refugien der bürgerlichen Privatheit, ein Refugium, dem angesichts der rasanten Entwicklung der elektronischen Medien und der Computertechnik in Richtung «gläserner Mensch» eine enorme Bedeutung zukommt.

Das Bankkundengeheimnis hat jedoch nie absolut gegolten. Die Schweizer Banken sind beispielsweise in Strafverfahren gegen ihre Kunden zur Auskunft verpflichtet - unabhängig davon, ob die Straftat im Inland oder im Ausland verübt wurde oder verfolgt wird. Auch sind die sogenannten «Nummernkonten» keineswegs anonym. Bei Schweizer Banken gibt es keine anonymen Konten; die Namen der Inhaber müssen bekannt sein. Bei Nummernkonten beschränkt sich der Kreis der über die Identität des Kunden informierten Bankangestellten lediglich auf die «oberen Etagen». Die Schweiz hat (mit strengsten Gesetzen und wirkungsvollsten Mechanismen) einen der saubersten Finanzplätze weltweit - auch was die Verhinderung und Aufdeckung von Geldwäsche oder organisiertem Verbrechen anbelangt. Auch leistet sie heute schon Amts- und Rechtshilfe bei Finanz- und Steuerkriminalität. Wie gut die Geld- wäsche-Gesetzgebung in der Schweiz und in Luxemburg funktioniert, bewies erst kürzlich die Verhaf- tung des Schweizer Botschafters in Luxemburg (wegen des Verdachts auf Geldwäsche).

Allerdings gehen einige Zugeständnisse bereits zu weit. So haben die Schweizer Banken dem brutalen Druck aus den USA viel zu weit nachgegeben. Die sogenannte «QI-Regelung» hat eine Orwellsche Dimension und ist - gerade deshalb - den meisten Schweizer Bürgern nicht bekannt. Sie wird der öffentlichen Diskussion schamhaft entzogen.

Tiefere Gründe
«Sauberes Geld» kann natürlich jederzeit in die Schweiz fliehen. Kapitalflucht dagegen ist nicht nur Steuerflucht, sondern Ergebnis und Symptom eines tieferen Malaises, nämlich einer miserablen Politik in Form von zerfallendem Eigentumsschutz und wachsenden Risiken (inklusive Kriegs- und Inflations- risiken) in den Ländern, aus denen das Kapital flieht. Noch immer ist der Globus übersät mit Ländern, die man nicht als Rechtsstaaten bezeichnen kann, sondern als «Schurkenstaaten» mit despotischen oder verbrecherischen Regierungen, die sich keinen Deut um Recht, Menschenrechte, Leben und Eigentum ihrer Einwohner scheren. Auch Länder mit Hyperinflation und skrupelloser Konfiskation gibt es noch zur Genüge (Nationalrat Hans Kaufmann hat hierüber in der «Schweizerzeit» vom 1. 2. 2001 eindrücklich berichtet). Und auch in Staaten, die sich offiziell als «Rechtsstaaten» bezeichnen, ist die Grenze zwischen angemessener Besteuerung und Banditentum vielfach überschritten. Wie es mit dem Eigentumsschutz z. B. in Deutschland steht, beweist die Tatsache, dass das Verfassungsgericht dem Fiskus mit dem «Hälftigkeitsprinzip» Einhalt gebieten musste. Der fast beliebige Steuer- und Abgaben- zugriff und die nahezu unbegrenzt ausbaubare Progression sind - im Zusammenspiel mit einer ins Astronomische wachsenden Staatsverschuldung - Symptome einer entarteten, missbrauchten und die Prinzipien der Rechtsstaatlichkeit (gleiches Recht für alle) verhöhnenden Demokratie, die sich auf diese Weise selbst zerstören wird.

Doch geht es den meisten Ausländern, die in der Schweiz nichtdeklarierte Depots halten, gar nicht um Steuerersparnis. Dafür sind die Nachteile solcher Vermögenspositionen viel zu gross, denn die Gelder können nie mehr (ohne schwere Strafen und Vermögensverluste) in offizielle Vermögenswerte zurück- verwandelt werden und sind somit für die Inhaber fast wertlos. Ausserdem lagern in vielen dieser Depots schweizerische Wertpapiere, die mit der 35prozentigen Quellensteuer belegt werden und angesichts der traditionell niedrigen Zinsen in der Schweiz nur minimale Erträge abwerfen. Es ist hauptsächlich das Vertrauen in die noch vergleichsweise verlässlichere Rechtsstaatlichkeit und Liberalität der Schweiz, das solche Gelder anzieht, sowie das Vertrauen in den mässigenden Einfluss der direkten Demokratie, die der latenten Masslosigkeit der politischen Machteliten Zügel anlegt. Roland Baader

(Die Fortsetzung, welche den Feldzug von EU und OECD gegen das Schweizer Bankkundengeheimnis dokumentiert, folgt in der nächsten «Schweizerzeit».)

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