Nr. 21, 7. September 2001
Gefährdung der
Inneren Sicherheit
Schengen-Beitritt: 10 Gründe für
ein Nein
Mit dem sogenannten Schengen-Übereinkommen sind die Personen- und Warenkontrollen an den innereuropäischen Grenzen der Vertragsstaaten vollständig aufgehoben worden. Wenn es nach dem Willen des Bundesrats geht, soll die Schweiz dem Schengener Abkommen beitreten. Dieser Schritt wäre mit schwerwiegenden Nachteilen für die innere Sicherheit der Schweiz verbunden.
Sicherheitsdefizit
1 Zwar
vermeldet die Statistik einen Rückgang an kriminellen Tatbeständen
in der Schweiz. Angesichts der angeblich geringeren Zahl von Straftaten wird
allerdings verschwiegen, dass der Rückgang aus- schliesslich die Kategorie
der leichteren, der Bagatellstraftaten betrifft. Er ist wesentlich auf den
Ent- scheid der Versicherungs-Gesellschaften zurückzuführen, den
Selbstbehalt für Opfer krimineller Taten bedeutend zu erhöhen. Dies
hat bewirkt, dass zahlreiche Diebstähle, Einbrüche usw., bei denen
die Schadensummen nur einige hundert Franken betragen, gar nicht mehr angezeigt
werden.
Im Gegensatz zum statistisch ausgewiesenen Rückgang der Kleinkriminalität nehmen die schweren, meist mit Gewaltanwendung verbundenen Straftaten weiterhin zu. Besorgniserregend ist insbesondere die Zunahme der grenzüberschreitenden Bandenkriminalität (Rumänen-Banden), der organisierten Kriminalität, der Kriminalität gegen Leib und Leben.
Die Ursachen für diese bedenkliche Entwicklung sind zumeist selbstverschuldet: Erodierender Grenz- schutz, Laisser-faire in der Strafverfolgung, Perfektionierung von Einspruch-Verfahren, ungenügende Bekämpfung des Asylmissbrauchs. Zielgerichtete Gegenmassnahmen wären dringend. Internationale Absprache und die Anbindung der Schweiz an internationale Vereinbarungen beseitigen diese hausge- machten Fehlleistungen nicht. Handlungsbedarf für wirksamen Schutz der Öffentlichkeit vor kriminellen Umtrieben ist eindeutig gegeben. Hier in der Schweiz!
Nein
zu EU-Richtern
2 Als
«Markstein der Integration» setzte Brüssel nicht zuletzt
aus ideologischen Gründen die Aufhe- bung aller Grenzkontrollen zwischen
den EU-Staaten durch mit dem Ziel, ein äusseres Zeichen natio- naler
Verantwortlichkeit definitiv auszumerzen. Damit entstand ein gefährliches
Sicherheitsvakuum. Zu dessen Beseitigung wurde der Schengener Vertrag geschaffen,
der die gemeinsame Verantwortung der Schengener Staaten für die Sicherheit
der EU-Aussengrenzen festhält. Zusätzlich sieht dieser Vertrag eine
weitgehende Zusammenarbeit sowohl im Bereich Sicherheit und Polizeiwesen als
auch bezüglich Strafverfolgung und Ermittlung vor. Als höchstes,
für den gesamten Schengen-Raum einheitliche Rechtsanwendung garantierendes
Gerichtsorgan ist der EU-Gerichtshof in Luxemburg zuständig. Wer immer
sich dem Schengen-Vertrag anschliesst, muss damit auch den EU-Gerichtshof
als oberste gerichtliche Instanz in Europa anerkennen. Eine Unterstellung
der Schweiz unter den EU-Gerichtshof und damit unter fremdes Recht und fremde
Richter ist als verfassungswidrig zurückzuweisen.
Schweiz
von Sicherheitsaufgaben entlastet
3 Wenn
sich die Schweiz ins Schengen-System integrieren sollte, weist sie, abgesehen
von den inter- nationalen Flughäfen, keinen einzigen Meter Schengen-Aussengrenze
auf. Daraus leiten Politiker ab, die gravierendsten Probleme der inneren Sicherheit
seien gelöst, wobei die Schweiz dafür bloss gerin- gen Aufwand zu
leisten habe.
Die Realität sieht anders aus: Schon heute gelangen in Banden organisierte, gewalttätige Kriminelle und Asylrechts-Missbraucher ausschliesslich durch dem Schengen-System angeschlossene Länder illegal in unser Land weil gegen den illegalen Übertritt der Schengen-Aussengrenzen bis heute kein wirksa- mes Abwehrmittel gefunden werden konnte.
Damit wird klar: Sollte die Schweiz ihren bestehenden Grenzschutz weiter vernachlässigen und die weitere Erosion des Grenzwachtkorps teilnahmslos hinnehmen, verschlimmert sich die Kriminalität in der Schweiz. Solange den Schweizer Grenzwächtern im Vergleich zu Kantonspolizisten, auch zu den im Ausland eingesetzten Swisscoys zeitgemässe Lohn- und Arbeitsbedingungen verweigert werden, kann der Rekrutierungsbedarf zugunsten einer sicheren Grenze weiterhin nicht gedeckt werden.
Jede Vernachlässigung der Grenzwachtaufgaben unter Hinweis auf den angestrebten Anschluss der Schweiz ans Schengen-System muss als schwerwiegende Pflichtverletzung der Bundesbehörden aufs schärfste an den Pranger gestellt werden.
Blankoscheck
Osterweiterung
4 Schon
heute erklären sich die Mittelmeerstaaten der EU (Griechenland, Italien,
Frankreich, Spanien) übereinstimmend als überfordert, die lückenlose,
ja auch nur eine hinreichend genügende Sicherung der Mittelmeerküste
vor Kriminaltouristen und illegalen Einwanderern zu gewährleisten. Auch
Deutschland meldet grosse Probleme bezüglich der effizienten Überwachung
der Schengen-Ostgrenze zwischen Deutschland und Polen.
Wird in wenigen Jahren die EU-Osterweiterung Tatsache, dann wird die Schengen-Ostgrenze zwischen Polen und Ungarn einerseits, Russland, Litauen, Weissrussland, Ukraine, Rumänien und Jugoslawien andererseits verlaufen. Längs dieser Grenze hinreichenden Schutz vor illegaler, oft kriminell motivierter Einwanderung auch nur annähernd zu garantieren, ist ein Ding der Unmöglichkeit. Je weiter die Schen- gen-Aussengrenze nach Osten verschoben wird, desto löchriger wird sie. Sicher ist dabei bloss, dass die Binnengrenzen zwischen den EU-Staaten völlig durchlässig werden.
Uneingeschränkte Bewegungsfreiheit auch für Kriminelle würde damit Tatsache. Es ist ebenso unzu- lässig wie verantwortungslos, von einem «Sicherheitsraum Europa» zu schwärmen, solange der Schutz der heutigen Schengen-Aussengrenze geschweige denn jener nach der geplanten EU-Osterweiterung nicht wirklich gewährleistet werden kann.
Ungeklärte
Grenzschutzpflichten
5
Zum Auftakt der Schengen-Verhandlungen mit der Europäischen Union geht
der Bundesrat offenbar von der frohgemuten Erwartung aus, die Schweiz sei,
da sie selbst (abgesehen von den internationalen Flughäfen) keine Schengen-Aussengrenze
zu überwachen und zu sichern habe, die eindeutige Profi- teurin dieses
Vertrags. An den Sicherungsaufwand der Staaten mit EU-Aussengrenzen seien
allenfalls gewisse finanzielle Entschädigungen zu leisten. Diese stünden
indessen mit den der Schweiz winken- den Vorteilen in keinem Verhältnis.
Als ob die Schengen-Grenzstaaten von den Nicht-Grenzstaaten nicht auch konkrete
Unterstützung in Form zu stellender Mannschaft verlangen könnten
und werden.
Bevor irgendwelche amtlichen Verlautbarungen über angebliche Vorteile einer Schengen-Zugehörigkeit der Schweiz verkündet werden, ist klarzustellen, wieviel und was für Mannschaft die Schweiz für die Bewachung der Schengen-Aussengrenzen zu stellen hat.
Bankkundengeheimnis
preisgeben?
6
Die Landesregierung will das Schengener Abkommen der EU vollumfänglich
übernehmen. Aus dem schweizerischen Verhandlungsbegehren um Anschluss
ans Schengener Abkommen leitet die Europäi- sche Union die Forderung
ab, dass die Schweiz einer umfassenden Meldepflicht für von Bürgern
aus EU-Ländern in der Schweiz getätigte Vermögensanlagen zustimmt.
Ausserdem soll die im Schengen-Abkommen vorgesehene gegenseitige Rechts- und
Amtshilfe auch auf den Bereich der direkten Steuern ausgedehnt werden. Diese
EU-Forderungen beinhalten im Kern das Begehren um völlige Preisgabe des
schweizerischen Bankkundengeheimnisses. Ein solcher Verzicht darf nie in Frage
kommen.
Mit ihrem Angriff auf das schweizerische Bankkundengeheimnis hofft die Europäische Union, die Abwanderung privaten Vermögens aus EU-Ländern mit ursprünglich starken Währungen (bes. Deutsch- land) stoppen zu können, die verstärkt zu beobachten ist, seit die Regierungen der EU-Länder meist über die Köpfe ihrer Bürgerinnen und Bürger hinweg die Kunstwährung Euro als Einheitswährung durchgesetzt haben. Es darf nie in Frage kommen, dass das Schweizer Bankkundengeheimnis dieser in der EU willkürlich durchgesetzten Währungspolitik geopfert wird.
Wenn die Europäische Union von der Schweiz die Preisgabe des Bankkundengeheimnisses als Gegen- leistung zum Anschluss der Schweiz ans Schengen-Abkommen verlangt, sind die Schengen-Verhand- lungen mit der EU unverzüglich abzubrechen.
Bei
ernsthaften Problemen wird Schengen suspendiert
7
Wann und wo immer ein EU-Land mit gravierenden Sicherheitsproblemen konfrontiert
wird (z. B. Österreich anlässlich der Krawalle rund um das Weltwirtschaftstreffen
in Salzburg, Frankreich im Blick auf die Terroranschläge im Baskenland,
Italien beim Weltwirtschaftsgipfel in Genua usw.), heben die Regierungen der
bedrohten Länder als eine der ersten Massnahmen jeweilen all ihre Schengen-Ver-
pflichtungen zumindest vorübergehend auf. Offensichtlich sind die von
Schengen ausgehenden angeb- lichen Sicherheitsgarantien reichlich theoretischer,
illusionärer Natur und haben bei echter Bedrohung keinen Bestand.
Damit wird deutlich: Landesgrenzen haben für einen Staat nicht bloss eine Sicherheitsfunktion. Sie stellen gegenüber dem Bürger auch klar, wer im von einer Grenze umschlossenen Raum für die Ge- währleistung der Sicherheit vorbehaltlos verantwortlich ist.
Behörden, die Grenzen verwischen oder abschaffen, fliehen vor der ihnen übertragenenVerantwortung, weil sie dem Bürger die Gewissheit über klar abgegrenzte Verantwortungs- und Zuständigkeitsbereiche rauben.
Fahndungs-Zentralismus
8
Die Bildung grosser, kollektiv verantworteter, unüberblickbarer Sicherheitsräume
erfordert die Schaf- fung zentralisierter, grossräumig anwendbarer Fahndungs-
und Überwachungssysteme. Die Perfektio- nierung von computerisierten
Gross-Systemen sowie der gesamteuropäisch harmonisierten Visums- politik
kann Rechte und Freiheiten unbescholtener Bürger einschränken und
sie zum staatlich registrier- ten Bewachungsobjekt erniedrigen. Die Schweiz
darf solche Tendenzen nicht mitmachen. Niemals darf sie sich falls sie
sich Schengen je anschliessen sollte von der vollen Mitbestimmung bezüglich
des Ausbaus gesamteuropäischer Überwachungs-Systeme ausschliessen
lassen.
Die als Folge der Aufhebung der EU-Binnengrenzen notwendig werdenden grossräumigen Überwa- chungs-Systeme lassen die Gefahr von Machtmissbrauch akut werden. Je föderalistischer ein Staat gestaltet ist, desto rechtzeitiger kann grossräumige kriminelle Zusammenarbeit erkannt und wirksam zerschlagen werden.
Ungenügendes
Dubliner Migrationsrecht
9
Mit dem Beitritt zu Schengen strebt die Schweiz auch den Beitritt zum sogenannten
Dubliner Erst- asyl-Abkommen an. Die Erwartungen auch an dieses (erst auf
dem Papier bestehende) Abkommen sind von Illusionen geprägt: Zwar legt
dieses Abkommen fest, dass ein aus einem Nicht-EU-Land stammender Asylsuchender
allein in jenem Schengen-Land Asyl erhalten kann, das er als erstes betreten
hat. Wie aber soll einem Asylbewerber, der die Schengen-Aussengrenze illegal
überschritten hat, je nachgewiesen werden können, welches Schengen-Land
er als erstes betreten hat, wenn er jede Aussage über den von ihm eingeschlagenen
Fluchtweg kategorisch verweigert? Die im Dubliner Ab- kommen auf Papier geschriebene
Lösung dürfte vor der Wirklichkeit nie bestehen können.
Die von der SVP-Asyl-Initiative aufgestellte Forderung, wonach jeder aus einem sicheren Nachbarland in die Schweiz gelangende Asylsuchende unverzüglich in dieses sichere Nachbarland zurückgewiesen wird, kann Asylmissbrauch weit effizienter verhindern als der Anschluss der Schweiz an das von Illu- sionen geprägte Dubliner Abkommen.
Ausserdienstliches
Schiesswesen ist gefährdet
10
Der Schengen-Vertrag schränkt privaten Waffenbesitz massiv ein. Das Waffentragen
ist gemäss diesem Vertrag fast nur noch im Rahmen militärischer
Einsätze und Einheiten gestattet. Der Bundesrat geht bis heute davon
aus, dass mit der im Schengen-Vertrag enthaltenen Erlaubnis des Waffentragens
im Rahmen militärischer Tätigkeit auch die schweizerische Tradition
des Aufbewahrens der persönli- chen Waffe durch jeden Schweizer Wehrmann
in der eigenen Wohnung respektiert werde. Allerdings kennt kein einziger EU-Staat
eine dem schweizerischen auch nur annähernd ähnliche Tradition des
Waffenbesitzes. Von Seiten der EU liegt bis heute keinerlei Zusicherung vor,
dass ein WK-pflichtiger Wehrmann auch in der Zeit, da er nicht Militärdienst
leistet, als zur Waffenaufbewahrung berechtigte Militärperson anerkannt
wird.
Die Schweiz darf keine Schengen-Vereinbarung eingehen, bevor die EU die vom Schweizer Waffenrecht anerkannte Tradition nicht ausdrücklich respektiert, wonach jeder Wehrmann seine persönliche Waffe bei sich zu Hause aufbewahren kann.
Der «Schweizerzeit»-Standpunkt
Schengener Abkommen: 10mal NEIN!