Nr. 21, 7. September 2001

Das will der Bundesrat:
Uno-Richter sollen Schweizer verurteilen
Von Nationalrat Ulrich Schlüer, Flaach

Der Bundesrat will in die Uno. Um jeden Preis. Schon heute trifft er Vorentscheidungen, welche nichts weniger als die direkte Demokratie und den Rechtsstaat Schweiz untergraben.

Die Meldung aus Bern flatterte am 29. August 2001 aufs Pult: Der Bundesrat will den «Uno-Ausschuss zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung» formell anerkennen. Eine unscheinbare Meldung. Wer kann die Konsequenzen dieses Entscheids abschätzen? Wer weiss denn schon, womit sich dieser Uno-Ausschuss überhaupt beschäftigt?

Brisantes Vorhaben
Auf ein ordentliches Vernehmlassungsverfahren zu seinem Betrittsentscheid hat der Bundesrat verzich- tet. Die Parteien wussten nichts von der bundesrätlichen Absicht. Nur die Kantone und einige «Fach- stellen» wurden in einem abgekürzten Verfahren konsultiert. Dabei ist das bundesrätliche Vorhaben äusserst brisant.

Zur Vorgeschichte: 1994 wurde die Antirassismus-Strafnorm beschlossen. Dabei wurde dem Souverän verbindlich versprochen, dass einzig an die Öffentlichkeit gerichtete Aussagen aufgrund der neuen Norm strafrechtlich verfolgt werden könnten. Es kam, wie man weiss, völlig anders. Selbst Verfasser unbe- dachter Fasnachtsverse gerieten in die Mühlen der Justiz...

Aber der Bundesrat benötigte diese neue Norm, weil er dem Antirassismus-Abkommen der Uno beitre- ten wollte. Lediglich die Anerkennung des in diesem Uno-Abkommen vorgesehenen Ausschusses «zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung» schob unsere Landesregierung damals auf. Dies will sie jetzt nachholen.

Der Uno-Ausschuss gegen Rassendiskriminierung ist eine Beschwerde-Instanz. Jeder einzelne Bewoh- ner eines jeden diesen Ausschuss anerkennenden Staates kann bei dem Ausschuss Klage führen. Klageberechtigt ist, wer «behauptet, Opfer einer Verletzung eines im Antirassismus-Übereinkommen enthaltenen Rechts» zu sein. So formuliert es der Bundesrat. Einzige, aber geringe Einschränkung: Der Beschwerdeführer muss, bevor er sich an die Uno wenden kann, zuerst das nationale Beschwerdever- fahren durchlaufen.

Wohlgemerkt: Der Beschwerdeführer benötigt keinen Rechtsentscheid einer gerichtlichen Instanz, die ihm widerfahrenes Unrecht nach ordentlichem Verfahren attestiert. Er muss bloss behaupten, Opfer zu sein, er muss sich bloss als Opfer fühlen. Und schon wird die Uno tätig - bis hin zur Verurteilung jenes Staates, durch dessen Massnahmen sich der Beschwerdeführer «als Opfer fühlt».

Der Bundesrat wiegelt ab: Eine Äusserung dieses Uno-Ausschusses sei bloss eine «völkerrechtlich unverbindliche Rechtsfeststellung», also bloss eine Empfehlung, bloss eine Kritik, nicht ein verbindli- ches Gerichtsurteil. Direkte Konsequenzen seien keine zu befürchten. Meint der Bundesrat.

Eldorado für Kampagnen-Schuster
Schön, dieser bundesrätliche Glaube! Aber auch reichlich blauäugig. Und überdies perfid. Zunächst: Sobald Staaten durch die Uno wegen Tatbeständen, die vermeintlich oder tatsächlich mit Rassismus in Verbindung gebracht werden können, «unverbindlich verurteilt» werden können, eröffnen sich jenen Medienmachern, die sich auf das reisserische Lostreten von Kampagnen spezialisiert haben, wahrhaft herrliche Zeiten. Da die Uno-Verurteilung den Charakter einer bloss «unverbindlichen Empfehlung», nicht aber eines juristischen Urteils hat, gibt es dagegen auch keinerlei Berufungsrecht. Wer da ins Visier gerät, kann sich überhaupt nicht mehr wehren ­ auch dann nicht, wenn Medien aus dem juristisch an sich «unverbindlichen» Uno-Urteil eine eigentliche Rufmord-Kampagne machen. Und solche Kampagnen werden nicht auf sich warten lassen!

Beispiele können die Dimension ­ und die Perfidie ­ solch «rechtlich unverbindlicher Verurteilungen» durch die Uno anschaulich machen: Da verweigert die Gemeindeversammlung einer Schweizer Gemeinde einem Ausländer die Einbürgerung. Niemand zweifelt wohl daran, dass der Abgewiesene einen (vielleicht gar noch aus hiesiger Fürsorge-Kasse zu bezahlenden) Anwalt findet, der ihm die Behauptung (mehr als eine Behauptung fordert die Uno ja nicht) formuliert, er sei «aus rassistischen Motiven» abgewiesen worden. Und schon muss der Uno-Ausschuss, mit den Gesetzmässigkeiten der direkten Demokratie nicht im entferntesten vertraut, über den Gemeindeversammlungsentscheid zu Gericht sitzen.

Man kann sich das masslose Medien-Gewitter realistisch ausmalen, das über die im Visier stehende Gemeinde gnadenlos niederprasseln wird, wenn die Uno das ­ ihr zweifellos schwer verständliche ­ in der Schweiz einwandfrei demokratisch verankerte Einbürgerungsverfahren irgendwie kritisieren würde. Der verurteilten, in den Medien hundertfach verunglimpften Gemeinde bliebe nicht einmal ein Berufungs- recht gegen das Uno-Verdikt ­ weil dieses ja «völkerrechtlich unverbindlich» ist. Verbindlich ist nur der Schaden, den die in den Uno-Hexenkessel geratene Gemeinde ­ und mit ihr die direkte Demokratie davontrüge. Ob dies das eigentliche Ziel des von der Uno-Mitgliedschaft träumenden Bundesrates ist?

Das elementare Recht des Schweizers, sich für Entscheide, die er in der Gemeindeversammlung oder an der Urne trifft, vor niemandem rechtfertigen zu müssen, wäre dahin. Die direkte Demokratie bald auch!

Die Bosnien-Schülerinnen
Der Fall mag in Erinnerung geblieben sein: Der Kanton Zürich nahm ­ wie andere Kantone auch ­ während des Bosnien-Kriegs Bedrohte und Verfolgte «vorübergehend» ­ befristet bis zur Befriedung Bosniens ­ auf. Die Abmachung wurde von beiden Seiten rechtsgültig anerkannt, gar formell unterzeich- net. Bis Bosnien dann tatsächlich befriedet war, hatten es sich nicht wenige der «vorläufig aufgenom- menen» Bosnier anders überlegt. Sie verweigerten die Rückkehr. Als der Kanton Zürich auf der Einhal- tung der getroffenen Vereinbarung bestand, wurde der Konflikt, entsprechend zugespitzt und entstellt, durch betroffene Schülerinnen unter massivem Druck auf die Tränendrüsen in die Medien getragen. Die zuständige, Konsequenz zeigende Regierungsrätin geriet unter denkbar unfairen Beschuss...

Mit der Anerkennung des Uno-Antirassismus-Ausschusses durch die Schweiz hätten Rückkehr-Unwil- lige ­ Wortbruch hin oder her ­ selbstverständlich die Möglichkeit, sich als «Opfer einer rassistisch motivierten Anordnung» zu fühlen (mehr als ein subjektives Gefühl verlangt die Uno ja nicht), und schon wäre die Uno am Zug! Man kann sich vorstellen, welche Gehässigkeiten, welche Tiraden sich über die Zürcher Regierung ausgiessen würden, wenn von seiten der Uno auch nur ein einziges Wort der Kritik an Zürichs Verfahren geäussert würde. Doch weil alle Uno-Feststellungen «rechtlich unverbindlich» wären, wäre der zuständigen Zürcher Regierungsrätin ­ was alles sie an persönlicher Verunglimpfung auch schlucken müsste ­ jede Möglichkeit der Gegenwehr aus der Hand geschlagen. Wie würde sich die Gilde der «Fertigmacher» in den einschlägig spezialisierten Medien die Hände reiben!

Schutz für Schläger
Glaubt jemand im Ernst, ein gewalttätiger Ausländer, der Schweizer Soldaten tätlich angegriffen und verletzt hat, würde nicht einen gerissenen (und wohl wiederum vom Steuerzahler via Fürsorge bezahlten) Anwalt finden, der die Brutalität des Schlägers als Reaktion auf eine «rassistisch motivierte» Provoka- tion zu verdrehen verstünde? Es braucht ja keinen Nachweis, das «persönliche Gefühl» des Schlägers genügt, die Uno zum Handeln zu veranlassen. In Form «völkerrechtlich unverbindlicher» Feststellung natürlich, damit niemand gegen den Entscheid rekurrieren kann.

Und was geschieht, wenn ein städtischer Souverän einen Kredit für ein Begegnungszentrum für Aus- länder an der Urne ablehnt? Und sich danach irgendein Ausländer aufgrund dieses Entscheids als «rassistisch diskriminiert» fühlt? Dann entscheidet, «rechtlich unverbindlich» zwar, aber mit um so drastischeren Folgen auf die sofort einsetzende Medienschlacht, ein Uno-Ausschuss, ob eine Abstim- mung in der Schweiz rechtens war oder nicht.

Bloss Hirngespinste? Die Zukunfts wird¹s zeigen! Absehbar aber ist, was der Schweiz, was unserer direkten Demokratie und unserem Rechtsstaat blüht, wenn dem bundesrätlichen Drang zur Uno nach New York nicht rechtzeitig ein Riegel geschoben wird.

us