Nr. 20, 8. Oktober 1999

«Wie verlasse ich meinen Mann?»
Anleitung zum Scheiden
Von Thomas Meier, Zürich

Die staatlich subventionierten Frauenhäuser von Zürich und Winterthur geben gemein-
sam eine Broschüre heraus, in der in nicht weniger als zehn Sprachen ausführliche
Ratschläge erteilt werden, wie man als Ausländerin Partner und Familie verlässt.

Eine bloss zum Schein eingegangene Ehe mit einem Schweizer oder einer Schweizerin ist
ein zunehmend beliebtes Mittel, um als Ausländerin oder Ausländer missbräuchlich zu einer
Niederlassungsbewilligung in der Schweiz und später zum begehrten roten Pass zu gelangen.
Das Ausmass dieser Verstösse gegen das Gesetz ist erschreckend; gemäss einer stadträtli-
chen Antwort auf eine parlamentarische Anfrage muss davon ausgegangen werden, dass es
sich in der Stadt Zürich bei jeder vierten zwischen Ausländern und Schweizern eingegangenen
Ehe um eine sogenannte Bürgerrechtsehe handelt. Bei dieser Art der Scheinehe bezahlt eine
Ausländerin oder ein Ausländer dem schweizerischen Ehepartner für das Eingehen einer blos-
sen Proforma-Ehe einen bestimmten Geldbetrag.

Die Eheschliessung bedeutet automatisch den Erwerb der Niederlassungsbewilligung und in
der Regel nach fünf Jahren den Erhalt des Schweizer Bürgerrechts. Selbstverständlich besteht
bei einem solchen «Paar» seitens des ausländischen Partners in der Regel jeweils nach Ablauf
der genannten Fünfjahresfrist und nach Erlangung des roten Passes das Bedürfnis, sich rasch-
möglichst wieder scheiden zu lassen. Sollte sich der schweizerische Gemahl diesem Ansinnen -
etwa, weil aus der Ehe nicht ganz planungsgemäss Kinder hervorgegangen sind - widersetzen,
so steht das Frauenhaus beim Verlassen von Ehemann und Familie mit Rat und Tat zur Seite.

Diese von Frauenhäusern (bei denen es sich häufig um Institutionen handelt, die von alternati-
ven Sozialarbeitern unterwandert sind) betriebene Beihilfe zur Scheidung steht in einem engen
Zusammenhang mit den Bestrebungen von linken Politikern auf Bundesebene. So hat National-
rätin Goll vor drei Jahren eine parlamentarische Initiative eingereicht, mit der sie die «Einführung
eines zivilstandsunabhängigen Aufenthalts- und Arbeitsrechts für Migrantinnen» fordert. Dabei
soll Ausländerinnen das Recht eingeräumt werden, ihren Aufenthaltsstatus in der Schweiz auch
dann zu behalten, wenn sie sich vom Ehemann getrennt haben. Sollte Frau Goll mit ihrer Initia-
tive Erfolg haben und das Ausländerrecht entsprechend geändert werden, dürften Ausländerin-
nen inskünftig bereits am Tage nach der Eheschliessung mit dem Schweizer die in zehn Spra-
chen abgegebenen Ratschläge des Frauenhauses in Anspruch nehmen.

«Weggehen ist möglich!» verkündet der deutsche Text der Frauenhaus-Broschüre den schei-
dungswilligen Ausländerinnen. Diesen Satz sollten auch die Steuerzahler in den Städten Zürich
und Winterthur beherzigen, die mit ihren Steuerfranken die aktive Förderung von missbräuchli-
chen Ehen durch staatlich subventionierte Einrichtungen erst möglich machen.

**Zurück zum Inhaltsverzeichnis der Ausgabe Nr. 20 vom 8. Oktober 1999**