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Nr. 20, 8. Oktober
1999
«Wie verlasse
ich meinen Mann?»
Anleitung zum Scheiden
Von Thomas Meier, Zürich
Die staatlich subventionierten
Frauenhäuser von Zürich und Winterthur geben gemein-
sam eine Broschüre heraus, in der in nicht weniger als zehn Sprachen
ausführliche
Ratschläge erteilt werden, wie man als Ausländerin Partner und
Familie verlässt.
Eine bloss zum Schein
eingegangene Ehe mit einem Schweizer oder einer Schweizerin ist
ein zunehmend beliebtes Mittel, um als Ausländerin oder Ausländer
missbräuchlich zu einer
Niederlassungsbewilligung in der Schweiz und später zum begehrten
roten Pass zu gelangen.
Das Ausmass dieser Verstösse gegen das Gesetz ist erschreckend; gemäss
einer stadträtli-
chen Antwort auf eine parlamentarische Anfrage muss davon ausgegangen
werden, dass es
sich in der Stadt Zürich bei jeder vierten zwischen Ausländern
und Schweizern eingegangenen
Ehe um eine sogenannte Bürgerrechtsehe handelt. Bei dieser Art der
Scheinehe bezahlt eine
Ausländerin oder ein Ausländer dem schweizerischen Ehepartner
für das Eingehen einer blos-
sen Proforma-Ehe einen bestimmten Geldbetrag.
Die Eheschliessung
bedeutet automatisch den Erwerb der Niederlassungsbewilligung und in
der Regel nach fünf Jahren den Erhalt des Schweizer Bürgerrechts.
Selbstverständlich besteht
bei einem solchen «Paar» seitens des ausländischen Partners
in der Regel jeweils nach Ablauf
der genannten Fünfjahresfrist und nach Erlangung des roten Passes
das Bedürfnis, sich rasch-
möglichst wieder scheiden zu lassen. Sollte sich der schweizerische
Gemahl diesem Ansinnen -
etwa, weil aus der Ehe nicht ganz planungsgemäss Kinder hervorgegangen
sind - widersetzen,
so steht das Frauenhaus beim Verlassen von Ehemann und Familie mit Rat
und Tat zur Seite.
Diese von Frauenhäusern
(bei denen es sich häufig um Institutionen handelt, die von alternati-
ven Sozialarbeitern unterwandert sind) betriebene Beihilfe zur Scheidung
steht in einem engen
Zusammenhang mit den Bestrebungen von linken Politikern auf Bundesebene.
So hat National-
rätin Goll vor drei Jahren eine parlamentarische Initiative eingereicht,
mit der sie die «Einführung
eines zivilstandsunabhängigen Aufenthalts- und Arbeitsrechts für
Migrantinnen» fordert. Dabei
soll Ausländerinnen das Recht eingeräumt werden, ihren Aufenthaltsstatus
in der Schweiz auch
dann zu behalten, wenn sie sich vom Ehemann getrennt haben. Sollte Frau
Goll mit ihrer Initia-
tive Erfolg haben und das Ausländerrecht entsprechend geändert
werden, dürften Ausländerin-
nen inskünftig bereits am Tage nach der Eheschliessung mit dem Schweizer
die in zehn Spra-
chen abgegebenen Ratschläge des Frauenhauses in Anspruch nehmen.
«Weggehen ist
möglich!» verkündet der deutsche Text der Frauenhaus-Broschüre
den schei-
dungswilligen Ausländerinnen. Diesen Satz sollten auch die Steuerzahler
in den Städten Zürich
und Winterthur beherzigen, die mit ihren Steuerfranken die aktive Förderung
von missbräuchli-
chen Ehen durch staatlich subventionierte Einrichtungen erst möglich
machen.
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