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Bürgerlich-konservative Zeitung für
Unabhängigkeit, Föderalismus und Freiheit
Spalte rechts |
Längst bekannt? Spalte rechts vom 11. September 1998 (Ausgabe Nr. 20) |
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| Man wisse es ja seit 41 Jahren, dass
nicht die Schweiz den sogenannten «J-Stempel» erfunden habe, beeilen sich neuerdings
alle Gazetten zu vermelden, nachdem der «Beobachter» seine 1954 aufgrund einer groben,
unglaublichen Verwechslung in die Welt gesetzte Behauptung zurücknehmen musste, Heinrich
Rothmund, damals für die Flüchtlingspolitik zuständig, sei der Urheber dieses
«J-Stempels». Richtig: Seit 41 Jahren, seit der Veröffentlichung des «Ludwig-Berichts» im Jahre 1957, lagen die Tatsachen auf dem Tisch. Man hätte ihn bloss lesen müssen. Doch obwohl alle Fakten seit 41 Jahren bekannt waren, wurden die Rothmund zu Unrecht belastenden Behauptungen immer von neuem wiederholt. Bis vor einer Woche, als selbst der «Beobachter» zurückkrebsen musste. Noch 1995 volle 38 Jahre nach Erscheinen des vom Bundesrat selbst veranlassten Ludwig-Berichts sah sich der damalige Bundespräsident Kaspar Villiger bemüssigt, sich vor aller Welt für den J-Stempel zu entschuldigen, weil dieser «ein Anliegen der Schweiz» gewesen sei. Auch Villiger hat diesen Ludwig-Bericht nie gelesen. Linke Kräfte, die die Demontage unserer Armee und damit der Eigenständigkeit der Schweiz im Verbund mit den Medien betrieben, nötigten dem Bundespräsidenten die damalige Entschuldigung auf der wohl eine nicht unwesentliche Rolle zukam, als in den USA der Appetit auf Schweizer Milliarden wach wurde. Doch schlimmer noch: An der gegen die Schweiz gerichteten Geschichtslüge wird munter weitergebastelt. Nachdem sich bisher alle Anklagen gegen die angeblich judenfeindliche Flüchtlingspolitik der Schweiz allein auf die vom «Beobachter» aufgestellte, Rothmund schwer belastende «J-Stempel»-Theorie abgestützt haben, wird diese Theorie heute, nachdem sie selbst der «Beobachter» widerrufen musste, krampfhaft heruntergespielt. Die Schuld trage, wird jetzt behauptet, der Bundesrat insgesamt. Denn dieser habe damals den J-Stempel-Beschluss des Nazi-Regimes «genehmigt». Als hätte Hitler, wenn er Beschlüsse fasste, je in Bern um Genehmigung nachgefragt ... Tatsache ist, dass der Bundesrat damals Rothmunds Bericht über dessen Berliner Verhandlungen (27.29. September 1938) «genehmigt» hat, in denen Rothmund alle Forderungen der Reichsregierung nach besonderer Kennzeichnung der Pässe von Schweizer Juden und nach Anbringung eines «Ariernachweises» in Schweizer Pässen kategorisch zurückgewiesen hatte weil sie im Widerspruch standen zur verfassungsmässig garantierten Rechtsgleichheit aller Schweizer. «Genehmigt» wurde auch Rothmunds Empfehlung an den Bundesrat, die Schweiz solle keinerlei Massnahmen treffen, die von Schweizer Juden nicht ausdrücklich mitgetragen würden. Das sind die Tatsachen, wie sie aus dem Ludwig-Bericht einwandfrei hervorgehen. Wer diese Tatsachen auch heute noch zu Anklagen umbiegt, entlarvt seine Absicht, unserem Land vorsätzlich schaden zu wollen. Ulrich Schlüer |