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Der
aktuelle Frontseitenkommentar von Chefredaktor Ulrich Schlüer vom 17.
August 2007
"Völkerrecht" als Wahlkampf-Vehikel gegen
Bundesrat Blocher
Die Entscheidung
Das von den
Medien inszenierte Sommertheater um Rütli und Calmy-Rey ist um. Der Wahlkampf
tritt in seine entscheidende Phase. Er wird geführt um Bundesrat Blocher.
Christoph Blocher hat als Bundesrat dem Volkswillen in der Asylpolitik endlich zum Durchbruch verholfen. Man darf, seit Christoph Blocher Justizminister ist, den offensichtlichen Asylmissbrauch endlich als Asylmissbrauch benennen, bekämpfen und unterbinden. Das Volk hat sich dank Christoph Blocher durchgesetzt gegen jene von der Classe politique gedeckten Funktionäre, die jahrelang gut von der Administrierung des Asylmissbrauchs gelebt haben - weshalb sie ihn nie bekämpften.
Damit werden sich die Verlierer der Asylabstimmung 2006 in linken, grünen und "Mitte"-Parteien nie abfinden. Folgerichtig inszenieren sie - Georg Kreis, alt Bundesgerichts-Präsident Giusep Nay und Konsorten - buchstäblich alles, um Blocher wieder aus dem Bundesrat zu verdrängen. Zum Wahlkampf-Vehikel haben sie das "Völkerrecht" erkoren, dessen Verachtung sie Blocher wider besseres Wissen vorwerfen. Alt Bundesrichter Giusep Nay, der sich - aller von ihm sonst ständig beschworenen Gewaltentrennung zum Trotz - im Asyl-Abstimmungskampf offen gegen den Bundesrat engagiert hatte, demonstrierte am 2. August im Tages-Anzeiger, wie man sich der Bundesverfassung bedient, um Blocher der Völkerrechtsverachtung bezichtigen zu können - der Verfassung, die wir, sagt Nay, "1999 nachführten und grundlegend erneuerten".
"Grundlegend erneuerten"? Das war wohl Nays Wunschtraum, ist aber eine krasse Unwahrheit. Die Verfassung ist dem Volk 1999 ausdrücklich als reine und in allen Teilen völkerrechtskonforme "Nachführung" zur Volksabstimmung unterbreitet worden - und eben gerade nicht als "Totalrevision". Nachträgliche Auslegungen Nays - nicht zuletzt auch zum Bürgerrecht - sind nicht Nachführung, sondern Neuinterpretation Nays. Nicht Völkerrecht, sondern Nach-Interpretation. Einer, der das genau weiss, ist Heinrich Koller. Als ehemaliger Direktor des Bundesamts für Justiz war er engster Mitarbeiter des die Verfassungs-Nachführung betreuenden Bundesrats Arnold Koller. Zur Wahrheitsverdrehung von Giusep Nay bezüglich "grundlegender Verfassungserneuerung" schweigt CVP-Mann Heinrich Koller. Er reiht sich ("NZZ am Sonntag", 12. August 2007) lieber in die Anti-Blocher-Front ein.
Es geht dabei nicht um
Völkerrecht. Es geht um Wahrheit und Unwahrheit. Um eine Kampagne gegen
Blocher. Blocher soll weg, weil Blocher dem Volk und seinem Willen Respekt
zollt. Mehr als den Funktionären und der Classe politique. Das ist sein
"Vergehen".
Ulrich Schlüer