Nr. 20, 8. September 2006
Das
Asylgesetz und die Kirchen
Kirchenfunktionäre kreieren Kampagnen
Kirchenfunktionäre agitieren an vorderster
Front gegen das Asyl- und Ausländergesetz. Dabei scheuen sie sich nicht,
den Befürwortern gar das Christ-Sein abzusprechen.
Im Katechismus der katholischen Kirche heisst es im Kapitel 2241 unter anderem:
"Die politischen Autoritäten dürfen im Hinblick auf das Gemeinwohl, für das sie verantwortlich sind, die Ausübung des Einwanderungsrechtes verschiedenen gesetzlichen Bedingungen unterstellen und verlangen, dass die Einwanderer ihren Verpflichtungen gegenüber dem Gastland nachkommen. Der Einwanderer ist verpflichtet, das materielle und geistige Erbe seines Gastlandes dankbar zu achten, dessen Gesetzen zu gehorchen und die Lasten mit zu tragen."
Bemerkenswert klare Wort: Ausländer, die bei uns leben, haben sich an die hiesigen Gegebenheiten anzupassen. Von Achtung des Erbes des Gastlandes ist da sogar die Rede. Worte, die Bischof Amédée Grab offensichtlich übersehen hat, als er sich überreden liess, dem bürgerlichen "Komitee gegen das Asylgesetz" beizutreten.
Grab lässt sich in einem Flugblatt unter der Behauptung abbilden: "Wer nicht innert 48 Stunden nach der Ankunft gültige Identitätspapiere abgibt, erhält grundsätzlich kein Asyl." Diese Behauptung ist nachweislich falsch: Erstens gibt es die Frist von 48 Stunden auch heute schon. Zweitens ist festzuhalten: Wenn jemand Name, Herkunftsland, Alter, Wohnort nennt, dann lässt sich nach einer Überprüfung dieser Angaben seine Identität feststellen. Die Anhörungen finden in Anwesenheit eines Hilfswerks-Vertreters statt, und bei einem Nichteintretensentscheid besteht immer die Möglichkeit, vor die Asylrekurskommission zu gehen und eine Beschwerde einzureichen. Es besteht in der Schweiz also keinerlei Gefahr, dass echte Flüchtlinge nicht aufgenommen werden.
Nicht unmenschlich
Der evangelische "Kirchenbote" des Kantons St. Gallen, liess in seiner Juli/August-Nummer wenigstens einen Befürworter des Asylgesetzes zu Wort kommen. Virginio Rubino fragt sich dabei, ob es nicht christlich sei, wenn man entgegen den Empfehlungen des Evangelischen Kirchenbundes ein Ja in die Urne lege:
"Immerhin ist es so, dass reichlich Missbrauch und Unfug zu dessen Verschärfung beigetragen haben. Das stört nicht wenige und sie finden die Begleiterscheinungen dieses Missbrauchs nicht ehrlich und demnach auch nicht christlich. Wenn zum Beispiel ein Asylbewerber einfach keine Papiere hat oder haben will. Oder wenn es ausserordentlich schwierig ist, Wegweisungsentscheide, die rechtsstaatlich einwandfrei gefasst worden sind, durchzusetzen, nur weil mit allerlei politischem Druck dagegen gearbeitet wird. Irgendetwas stimmt da nicht. Darum gibt es auch Christen, die den Eindruck haben, eine strengere Gesetzgebung wäre angezeigt und nicht unmenschlich, auch im Sinne der Ehrlichen unter den Ausländern."
Die Kirchenfunktionäre
sollten sich wohl überlegen, ob sie mit den ihnen anvertrauten Steuergeldern
weiter mit hässlichen Polit-Aktionen dieses Land spalten wollen. Ansonsten
werden weitere Kirchenaustritte folgen.