Nr. 20, 10. September
2004
Auf dem Weg zur europäischen Gesinnungsdiktatur
Drachensaat
Von Roland Baader,
Waghäusel, Deutschland
Die Vertragsgrundlagen der Europäischen
Gemeinschaft, im wesentlichen die Einheitliche Europäische Akte von 1986
und der Maastricht-Vertrag von 1992, wurden mit dem am
1. Mai 1999 in Kraft gesetzten Vertrag von Amsterdam fortgeschrieben und erweitert.
Hatten die älteren
Verträge bereits ein Diskriminierungsverbot aus Gründen der Staatsangehörigkeit
enthalten und den Grundsatz gleichen Entgelts für Männer und Frauen
bei gleicher Arbeit festgeschrieben, so ermächtigte der Vertrag von Amsterdam
die Europäische Gemeinschaft, Inhalt, Kriterien und Geltungsbereich dessen,
was unter «Diskriminierung» zu verstehen und zu verbieten sei,
weit auszudehnen. In allen EU-Staaten soll nun jegliche Ungleichbehandlung
aus Gründen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts und der sexuellen
Ausrichtung, der Religion oder Weltanschauung, des Alters und aller Arten
der Behinderung gesetzlich verboten werden. Zu diesem Zweck hat der Rat der
Arbeits- und Sozialminister der EU Richtlinien erlassen, die mit bestimmten
Terminvorgaben ins jeweils nationale Recht der Mitgliedstaaten umgesetzt werden
müssen. Die Fristen
dafür (Juli und Dezember 2003) sind bereits abgelaufen. Die meisten Staaten
der EU haben entsprechende Gesetze erlassen; Deutschland ist noch in Verzug
- aber gewiss nicht mehr lange.
Totalitäres Rechtsverständnis
Bekanntlich enthalten die Verfassungen aller demokratischen Rechtsstaaten
(in unterschiedlichen Formulierungen) ein Gebot der Gleichbehandlung ihrer
Bürger vor dem Gesetz - oder ein entsprechendes Verbot der Ungleichbehandlung.
In Deutschland z.B. verbietet Artikel 3 des Grundgesetzes jegliche Art der
Benachteiligung oder Bevorzugung einer Person aufgrund ihrer Herkunft, ihres
Geschlechts, ihres Glaubens usw. Es stellt sich deshalb die Frage, warum dann
in allen EU-Staaten auf Befehl Brüssels nochmals solche Gesetze erlassen
werden sollen.
Die Antwort hierauf eröffnet erschreckende Abgründe eines totalitären
Rechtsverständnisses. Die genannten Gebote oder Verbote in den nationalen
Verfassungen sind unverzichtbar. Die Gleichheit vor dem Gesetz ist ein Grundpfeiler
des Rechtsstaats. Der Staat als alleiniger Inhaber des legitimen Gewaltmonopols
darf diese potentiell gefährliche Macht niemals dazu missbrauchen, seine
«Untertanen» ungleich - und damit nach seinem Belieben - zu behandeln.
Wenn schon Androhung und Ausübung von Zwang und Gewalt, dann wenigstens
für alle Bürger ohne Unterschied, nach gleichen Regeln. Aber man
beachte: Dieses Verbot der Ungleichbehandlung (z.B. im deutschen Grundgesetz)
bezieht sich ausschliesslich auf das Verhältnis Staat (Gewaltmonopolist)
zu Bürger, nicht auf die Beziehungen der Bürger untereinander.
Die Bürger haben keinerlei Recht auf Ausübung von Zwang, Gewalt
und Herrschaft. Ihre Interaktionen müssen stets friedlich verlaufen und
sich auf freiwillig geschlossene Verträge beschränken. Deshalb hat
das Gleichheitsprinzip im Privatleben der Menschen nichts zu suchen, jedenfalls
nicht als rechtsverbindliche und staatlich sanktionierbare Vorgabe. Alle Menschen
sind verschieden, haben unterschiedliche Vorlieben und Abneigungen, unterschiedliche
Wünsche, Bedürfnisse, Ziele, Erfahrungen, Vorstellungen, Meinungen,
Fähigkeiten usw. - und sie unterliegen den verschiedenartigsten Gegebenheiten
und Notwendigkeiten, stehen in ganz verschiedenen materiellen, familiären,
beruflichen und gesellschaftlichen Situationen. Deshalb gehört es selbstverständlich
zum Wesen und zum Leben einer jeden Person, dass sie andere unterschiedlich
bewertet und behandelt.
Ein Zwang zur wechselseitigen Gleichbehandlung der Bürger untereinander
würde alles Leben ersticken, alle Freiheit auslöschen und alles
Handeln unmöglich machen. Wenn die Menschen überhaupt überleben
könnten, dann nur als ameisenhafte, ihrer Persönlichkeit und ihres
Menschseins beraubte
Sklaven und Befehlsempfänger.
Abstruser Diskriminierungsbegriff
Genau in diese Richtung aber zielen die Diskriminierungsverbote der Brüsseler
Gesellschaftsklempner. Sie richten sich ausdrücklich auf die Bereiche
Beschäftigung, Bildung, soziale Sicherheit und Gesundheitsdienste, Zugang
zu Gütern, Dienstleistungen und Wohnraum - das heisst: auf geschäftliche
und berufliche Ebenen und damit auf (teilweise oder weit überwiegend)
private und zivile Bereiche. Im Zentrum der Richtlinien (2000/43/EG und 2000/78/EG)
steht deren zivilrechtliche Umsetzung in nationales Recht. In einigen Mitgliedländern
der EU (so jedenfalls in Deutschland) geistert sogar eine Umkehrung der Beweislast
in den politischen Köpfen herum: Nicht der angeblich Betroffene soll
seine «Diskriminierung» beweisen müssen, sondern der beschuldigte
«Diskriminierer» seine fehlende Diskriminierungsabsicht.
Würde man diese abstruse (zivilrechtliche) Interpretation des Diskriminierungsbegriffs
zu Ende denken, dann wäre jede Ehepartnerwahl eines Mannes eine Diskriminierung
aller anderen Frauen - und die Partnerwahl der Frau eine Diskriminierung aller
übrigen Männer; dann wäre der Gang in ein Restaurant eine Diskriminierung
aller anderen Wirte; und jeder Mensch würde bei jedem Vertragsschluss
mit irgend jemandem alle anderen Menschen diskriminieren.
Auf eine solche bis ins innerste Mark sozialistische Gesellschaftskonstruktion,
auf ein derart perverses Menschenbild und auf eine so weitgehende Auslöschung
der Privatautonomie und der Vertragsfreiheit
(als den Wesenskern der persönlichen Freiheit!) zielen die Antidiskriminierungsgesetze.
Die meisten Befürworter der Gesetze räumen sogar ein, dass es sich
dabei um Eingriffe in die Privatautonomie handelt, behaupten aber, das sei
notwendig, weil die «grenzenlose Privatautonomie» das «Recht
des Stärkeren» impliziere. Ob dem einzelnen eine Ungleichbehandlung
von Mitmenschen erlaubt oder untersagt werden soll, sei «politisch zu
entscheiden». Das bedeutet im Klartext: Parteikader, Bürokraten
und Interessenverbandsfunktionäre schwingen sich im Namen einer von ihnen
gehüteten «höheren Moral» zu Entscheidungsinstanzen
über die Privatbeziehungen aller Bürger auf. Damit wird das Individuum
kollektiviert - und Rechtsstaat und Zivilrechtsgesellschaft weichen dem totalitären
Gesinnungsstaat. Ein Privatrecht ohne freie Wahl der Vertragspartner ist nur
noch eine leere Worthülse.
Vertrag und Eigentum
Vertrag und Eigentum sind zwei Seiten derselben Medaille, nämlich der
persönlichen Freiheit (und eine andere Freiheit gibt es nicht! Jede sogenannte
Freiheit - z.B. die «politische Freiheit», welche nicht zugleich
die persönliche Entscheidungs-, Meinungs- und Handlungsfreiheit beinhaltet,
ist ein Schwindeletikett und wertlos). Das Wesen des Privateigentums (und
es gibt kein anderes Eigentum; «Gemeineigentum» ist kein Eigentum)
liegt im Recht zum freien Vertragsschluss, also im Recht zur freien Verfügung
über das persönliche Eigentum, sowie - als elementarem Bestandteil
des
Verfügungsrechts - im sogenannten Ausschlussrecht. Von Eigentum kann
man nur sprechen, und Eigentum ist nur dann von Wert für den Eigentümer,
wenn er bestimmte andere in freier Entscheidung von der Nutzung seines Eigentums
ausschliessen kann.
Wenn ich nicht mehr bestimmen darf, wen ich mit meinem Auto fahren lasse und
wen nicht (also wen ich «ausschliesse») - egal aus welchen Gründen
und Motiven -, dann ist mein Eigentumsrecht am Auto entwertet (enteignet).
Und wenn ich nicht mehr entscheiden darf, welchem Mietinteressenten ich eine
mir gehörende Wohnung vermiete - oder nicht, dann ist mein Wohnungseigentum
schwerwiegend entwertet und zumindest teilweise enteignet. Das Eigentum einer
Person (inklusive des Eigentums am eigenen Körper und seiner Arbeitskraft)
ist der Wesenskern der persönlichen Freiheit und der individuellen Identität
eines jeden Menschen. Die Kriminalisierung oder Einschränkung des Ausschlussrechts
bedeutet zugleich - und entsprechend dem Ausmass der Beschränkung - Entrechtung
der Person, Auslöschung ihrer Identität und Zerstörung ihrer
Autonomie und Freiheit. Genau das aber, die weitreichende Einschränkung
des Ausschlussrechts, sehen die vom Rätesystem
der Brüsseler Softjetunion befohlenen Antidiskriminierungsgesetze vor.
Unkalkulierbares Risiko
Mit diesen Gesetzen werden Abschluss, Änderung oder Beendigung von Verträgen
zum unkalkulierbaren Risiko. Wenn ein Vermieter mit zehn Interessenten für
eine Wohnung verhandelt und dann mit einem elften Interessenten abschliesst,
muss er im schlimmsten Fall damit rechnen, von den anderen zehn verklagt zu
werden und zehn Prozesse führen zu müssen, weil die Erfolglosen
behaupten
können, sie seien aus Gründen ihres Geschlechts oder ihrer ethnischen
Herkunft, wegen ihrer Religion oder Weltanschauung, wegen ihrer Behinderung
oder sexuellen Ausrichtung oder aufgrund ihres Alters abgelehnt worden. Und
wenn ein Unternehmer oder Personalchef mit fünf Bewerbern für einen
Arbeitsplatz spricht - und einen davon (oder keinen) einstellt, besteht die
Gefahr, dass ihn die übrigen vier (oder alle fünf) unter Hinweis
auf eines der genannten Diskriminierungskriterien verklagen, entweder auf
Vertragsabschluss oder auf Schadenersatz. War das Einstellen von Mitarbeitern
bisher schon - aufgrund der Knebelung durch Tarif-, Arbeits- und Sozialrecht
- ein Kamikazeflug für jeden Arbeitgeber, so werden ihn die Antidiskriminierungsgesetze
auch noch zu einem verbalen Eiertanz mit gerichtlicher Begleitmusik zwingen.
Einziger Ausweg: Überhaupt niemanden mehr einstellen.
Auch die christlichen Kirchen können einpacken, jedenfalls soweit sie
die Offenbarungsbotschaft noch ernst nehmen und nicht noch mehr zu Discos
der sozialstaatlichen Spassgesellschaft mutieren als ohnehin schon geschehen.
Der Priester, der künftig den Islam als Weg zu Gott verneint oder Homosexuellen
die kirchliche Trauung verweigert, kann den Talar gleich ausziehen. Und für
christliche Internate, die Atheisten oder Voodoo-Schamanen als Lehrer ablehnen,
heisst das: Feierabend, Menschenrechtsverbrecher, Tore schliessen.
Austausch und Besetzung der Begriffe
Die Antidiskriminierungsgesetze sind jedoch nur weitere Meilensteine auf einem
Weg, der längst beschritten ist. Die Soft-Sozialisten in den Parlamenten
und Regierungen Europas haben den Staats- und Gesellschaftsbegriff schon seit
Jahren schleichend ausgewechselt: Aus der Rechtsgemeinschaft ist eine «Wertegemeinschaft»
geworden, die auch vor dem Boykott einer frei und demokratisch gewählten
Regierung (siehe den «Fall Österreich») im Namen des «Wertekonsenses
der Demokraten» nicht zurückschreckt.
Nachdem die Erziehung eines «neuen Menschen» unter allen Formen
und Systemen des Sozialismus gescheitert ist, haben die Kulturrevolutionäre
den Umweg über die Besetzung der Institutionen und der Begriffe eingeschlagen.
«Rassismus», «Faschismus» und «Rechtsradikalismus»
werden dabei so
ausgelegt, dass jeder Konservative oder Patriot, jeder Gegner einer uferlosen
Einwanderung und eines schrankenlosen Multikulturalismus, ja sogar jeder «neoliberale»
Kritiker eines unbeschränkten Sozialstaats - kurz: jeder Nicht-Linke
- als «Rassist», «Ausländerfeind» und «Diskriminierer»
in die rechtsradikale Ecke gestellt und von den Medien «abgeschossen»
werden kann. Wie einst bei den roten Sozialisten des Ostens und den braunen
Sozialisten des Dritten Reichs werden die «Gemeinschaftswerte»
über die Freiheitsrechte der Person gestellt. Nur die Begriffe wurden
ausgetauscht. Statt «Volksgemeinschaft» heisst es jetzt eben «Gemeinschaft
der Demokraten»,
statt «Blut und Boden» jetzt «Gemeinsame europäische
Werte» (und was diese sind, wird nach den Regeln der totalitären
Politischen Korrektheit festgesetzt). Damit wird die für jede freiheitliche
Gesellschaftsordnung unabdingbare Neutralität des Staates gegenüber
den Werthaltungen der Bürger
aufgegeben. Was bereits in der Grundrechts-Charta der EU mit ihren fünfzehn
Diskriminierungsverboten und ihrer Einschränkungsermächtigung für
Grundrechte und Freiheiten (wie der Meinungsfreiheit) «falls notwendig»
(Art. 52) angelegt ist, wird jetzt ausgebaut und perfektioniert.
Gesinnungskrieg
Die Verfassungen und Grundrechtskataloge, die einmal als Schutzschilde der
Bürger gegen staatliche Allmacht, Anmassung und Willkür entworfen
worden sind, verwandeln sich in eine Waffe in der Hand des Staates gegen seine
Bürger - und zur Munition für den polizeibewehrten Gesinnungskrieg
der
Bürger untereinander. Sie werden zu Proklamationen des latenten Totalitarismus
und zu Gebrauchsanweisungen für einen neuen «Klassenkampf».
Wo Marx vom unauflöslichen Gegensatz zwischen sozioökonomischen
Klassen gesprochen hat, tönen die neuen politisch-korrekten Multikultur-Marxisten
von allgegenwärtigen Antinomien aufgrund von Geschlecht, Rasse, Religion,
ethnischer Herkunft, sexueller Ausrichtung, Alter und Behinderung, mit denen
sie die Bürger in angeblichen Gegensatz zueinander bringen. Ein einträgliches
Geschäft für Macht und Pfründen, denn auf diesem vergifteten
Boden lassen sich dann «Gegenmassnahmen» legitimieren und hochdotierte
politische Moralwächter-Instanzen gründen.
Beim vielgepriesenen Multikulturalismus handelt es sich keineswegs um eine
der offenen Gesellschaft angemessene Verschiedenartigkeit der Perspektiven
und um eine der aufgeklärten Moderne entsprechende Vielfalt der Ansichten,
wie seine Anhänger scheinheilig künden, sondern um das, was der
amerikanische Philosoph Max Hocutt als «die Einheitsmelodie des Marxismus,
gespielt nur in anderen Tonarten und mit anderen Instrumenten» bezeichnet
hat. Der Kern des Multikulturalismus besteht aus dem Dogma: Niemand kann eine
Person anderen Geschlechts, anderer ethnischer Herkunft, anderer Religion,
anderer sexueller Ausrichtung etc. verstehen - und darf sich deshalb auch
kein Urteil über diese Person und ihr Verhalten erlauben. Es herrscht
prinzipielle Gegnerschaft zwischen allen «Verschiedenen» - und
diese wird nur erträglich, wenn «alles erlaubt ist» und kein
«Verschiedener» sich dazu äussert. Marxismus pur, nur mit
anderen «Klassen» und anderem
«Klassenhass».
Wenn der Staat die Moral politisiert und die Regeln der privaten Ethik in
strafrechtlich bewehrte Rechtsnormen umgiesst, erhebt der Drachen des Robespierreschen
Tugendterrors sein Haupt, und der betreffende Staat wird totalitär. Die
Drachensaat aus Brüssel geht auf und schafft eine europaweite
Gesinnungsdiktatur, kräftig angeheizt von den Massenmedien. Von Ernst-Joachim
Mestmäcker, ehemals Direktor am Max-Planck-Institut, stammt die eindringliche
Warnung:
«Eine Wertegemeinschaft unterscheidet sich ... grundlegend von einer
Gemeinschaft des Rechts. ... Es mag von einer Mehrheit der Gesellschaft für
tugendhaft gehalten werden, bestimmte Werte zu achten und sie zu verwirklichen,
aber in einer freien Gesellschaft sind sie im Gegensatz zu den Rechtspflichten
nicht erzwingbar. ... Wo das richtige Bewusstsein, das Wertebewusstsein zumal,
zur Pflicht erklärt wird, bleibt dem Untertan nur die Wahl zwischen Bekenntnis
und Emigration.» («Handelsblatt» vom 31.10.2001).
Milliardenkosten
Aber nicht nur die Freiheitsverluste im Zuge des Antidiskriminierungswahns
werden ungeheuerlich sein, sondern auch die finanziellen Kosten für die
Bürger. Allein die den Versicherungsgesellschaften aufgezwungenen «Unisex-Tarife»
(gleiche Prämien für Männer und Frauen), mit denen der Zusammenhang
zwischen Prämien und individuellen Risiken zerrissen wird, werden Milliardensummen
verschlingen. Schlimmeres steht mit der vollständigen Politisierung des
privaten Lebens und mit der ohnehin schon manischen Entwicklung der Zivilgesellschaft
zur Zivilprozessgesellschaft ins Haus. In den USA haben sich die Klagen bereits
ins Astronomische aufgeschaukelt. Musste Morgan Stanley noch 54 Millionen
Dollar Vergleichszahlungen wegen angeblicher Diskriminierung von Frauen hinblättern,
dann danach Merrill Lynch schon 100 Millionen Dollar. Und derzeit muss der
weltgrösste Einzelhändler, Wal Mart, mit Schadenersatzforderungen
von mehreren Milliarden Dollar rechnen, weil in den unzähligen Filialen
des Konzerns mehr Frauen als Männer an den Kassen - und mehr Männer
als Frauen in den Filialleitungen sitzen.
Zwar gibt es in Europa (noch) keine Sammelklagen wie in den USA, aber in Deutschland
wird bereits an einem Verbandsklagerecht gebastelt. Ein gefundenes Fressen
für die Syndikatsfürsten und Verbandsfunktionäre, denn mit
der Aussicht auf Teilhabe ihrer Mitglieder an den Millionenerträgen aus
Strafzahlungen verklagter Unternehmen (Slogan «Wir dürfen nur die
Forderungen von Mitgliedern geltend machen») können sie die «Diskriminierten»
massenweise in ihre Organisationen treiben.
Kollektivistische Umerziehung
Lange Zeit haben sich die Soft-Sozialisten Europas und die geistigen Brandstifter
der 68er Kulturrevolution darauf konzentriert, die Regeln der «bürgerlichen»
Moral zu zerstören. Dieses Werk ist vollbracht. Jetzt gehen sie daran,
einen «Moralkodex» für das aufzustellen, was geschrieben
und gesagt werden darf. Allein schon das Prinzip der «Geschlechtsneutralität»
ist ein widernatürliches Trugbild. Joachim Jahn hat es in der FAZ einen
«volkspädagogischen Amoklauf aus Brüssel» und «weiteren
Baustein eines grossen Umerziehungsprogramms» genannt, mit dem die Menschen
in die Schablone der political correctness gepresst werden sollen. Zur Politisierung
des privaten Lebens, zur Eliminierung der Vertragsfreiheit und zur Zerstörung
der persönlichen Autonomie gesellt sich mit den Gesetzesdiktaten aus
Brüssel eine europaweite Gleichschaltung und Vereinheitlichung der Rechtsregeln.
Die Kräfte der gesellschaftlichen und ökonomischen Evolution vermittels
der Problembewältigungsmechanismen von Versuch und Irrtum und des Wettbewerbs
der politischen Konzeptionen verfallen damit der zentralistischen Lähmung.
Und das ist das Todesurteil für jede Gesellschaft. Die EU, das vielgepriesene
Europa der Brüsseler Gesellschaftsingenieure, wird zum geistigen und
rechtlichen Friedhof für seine Bewohner. Jene Schweizer, die zu diesem
Monster ins Nest steigen wollen, wissen nicht, was sie tun.
Roland Baader
Roland Baader ist den
«Schweizerzeit»-Lesern seit vielen Jahren als Nationalökonom,
Autor und herausragender Freiheitsdenker bekannt. Demnächst erscheint
sein neuestes Buch «Geld, Gold und Gottspieler». Die «Schweizerzeit»
wird es zu gegebener Zeit vorstellen.