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Der aktuelle Frontseitenkommentar von Chefredaktor Ulrich Schlüer vom 15. August 2003
Schlimmer
als eine Katastrophe
Luftverkehrs-Abkommen: Verbirgt Bundesrat Leuenberger
die Wahrheit?
Als erste hat die «Weltwoche»
den schwerwiegenden Vorwurf erhoben: Faktisch
sei der Flughafen Zürich-Kloten deutschem Diktat unterstellt worden
ein
Flughafen, dessen Bau und Ausbau vom hiesigen Souverän sicher für
die
Schweiz und sicher nicht für Deutschland beschlossen und finanziert worden
ist.
Bundesrat Leuenberger hat das Nein des Schweizer Parlaments zum
diskriminierenden Luftverkehrsvertrag kein Flughafen der Welt, kein
Flughafen Deutschlands hätte auch nur annähernd ähnliche Beschränkung
hinzunehmen, wie sie Deutschland gegen Zürich-Kloten erzwingen wollte
nie
verkraftet. Verscherbelt er in seiner Täubi den Flughafen jetzt einfach
an
unsere Nachbarn?
Völlig frei kann der Bundesrat Vereinbarungen mit dem Ausland nicht treffen.
Die Konsultation zuständiger Parlamentskommissionen ist zwingend. Sie
fand
auch zur Flughafen-Nachverhandlung mit Deutschland statt. Ein deutsches
Mitspracherecht wurde dabei nur für die Luftüberwachung Skyguide
erwähnt
weil diese bekanntlich auch für Süddeutschland zuständig ist.
Von einer
Mitbestimmung Deutschlands bezüglich der Organisation von Abflug- und
Anflug-Routen war aber nie die Rede. Dennoch reklamiert Deutschland diese
vollumfängliche Mitbestimmung jetzt unumwunden. Und tatsächlich:
Im
Konferenzprotokoll, welches den zuständigen Parlamentskommissionen bis
heute
vorenthalten wird, finden sich Grundlagen dafür. Überhaupt entlarvt
dieses
Protokoll die ganze Vereinbarung als Diktat Deutschlands gegen die Schweiz.
Deutschland hat bloss angeordnet, die Schweiz hat bloss gespurt. Am
wichtigsten dabei ist: Ohne Deutschlands Zustimmung können Änderungen
im
Anflugverfahren künftig nicht durchgesetzt werden. Anders gesagt:
Deutschland kann den Südanflug über dichtbesiedeltem Zürcher
Wohngebiet
einseitig durchsetzen. Für immer, wenn es dies will.
Das wird der Bevölkerung, das wurde auch der zuständigen
Parlamentskommission verschwiegen. Hat Leuenberger also nicht bloss
katastrophal verhandelt, hat er dem Parlament auch wesentliche Teile der
Wahrheit verschwiegen? Das wäre eine klare, absolut untragbare
Gesetzwidrigkeit.
Ob Bundesrat Leuenberger gesetzliche Pflichten gegenüber dem Parlament
nicht
respektiert, ob er dem Parlament nicht die volle Wahrheit gesagt hat, ist
sofort zu klären in jedem Fall noch vor dem 10. Dezember.
Ulrich Schlüer