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Der aktuelle Frontseitenkommentar von Chefredaktor Ulrich Schlüer vom 15. August 2003

Schlimmer als eine Katastrophe
Luftverkehrs-Abkommen: Verbirgt Bundesrat Leuenberger die Wahrheit?

Als erste hat die «Weltwoche» den schwerwiegenden Vorwurf erhoben: Faktisch
sei der Flughafen Zürich-Kloten deutschem Diktat unterstellt worden ­ ein
Flughafen, dessen Bau und Ausbau vom hiesigen Souverän sicher für die
Schweiz und sicher nicht für Deutschland beschlossen und finanziert worden
ist.
Bundesrat Leuenberger hat das Nein des Schweizer Parlaments zum
diskriminierenden Luftverkehrsvertrag ­ kein Flughafen der Welt, kein
Flughafen Deutschlands hätte auch nur annähernd ähnliche Beschränkung
hinzunehmen, wie sie Deutschland gegen Zürich-Kloten erzwingen wollte ­ nie
verkraftet. Verscherbelt er in seiner Täubi den Flughafen jetzt einfach an
unsere Nachbarn?
Völlig frei kann der Bundesrat Vereinbarungen mit dem Ausland nicht treffen.
Die Konsultation zuständiger Parlamentskommissionen ist zwingend. Sie fand
auch zur Flughafen-Nachverhandlung mit Deutschland statt. Ein deutsches
Mitspracherecht wurde dabei nur für die Luftüberwachung Skyguide erwähnt ­
weil diese bekanntlich auch für Süddeutschland zuständig ist. Von einer
Mitbestimmung Deutschlands bezüglich der Organisation von Abflug- und
Anflug-Routen war aber nie die Rede. Dennoch reklamiert Deutschland diese
vollumfängliche Mitbestimmung jetzt unumwunden. Und tatsächlich: Im
Konferenzprotokoll, welches den zuständigen Parlamentskommissionen bis heute
vorenthalten wird, finden sich Grundlagen dafür. Überhaupt entlarvt dieses
Protokoll die ganze Vereinbarung als Diktat Deutschlands gegen die Schweiz.
Deutschland hat bloss angeordnet, die Schweiz hat bloss gespurt. Am
wichtigsten dabei ist: Ohne Deutschlands Zustimmung können Änderungen im
Anflugverfahren künftig nicht durchgesetzt werden. Anders gesagt:
Deutschland kann den Südanflug über dichtbesiedeltem Zürcher Wohngebiet
einseitig durchsetzen. Für immer, wenn es dies will.
Das wird der Bevölkerung, das wurde auch der zuständigen
Parlamentskommission verschwiegen. Hat Leuenberger also nicht bloss
katastrophal verhandelt, hat er dem Parlament auch wesentliche Teile der
Wahrheit verschwiegen? Das wäre eine klare, absolut untragbare
Gesetzwidrigkeit.
Ob Bundesrat Leuenberger gesetzliche Pflichten gegenüber dem Parlament nicht
respektiert, ob er dem Parlament nicht die volle Wahrheit gesagt hat, ist
sofort zu klären ­ in jedem Fall noch vor dem 10. Dezember.

Ulrich Schlüer

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