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Der aktuelle Frontseitenkommentar von Chefredaktor Ulrich Schlüer vom 30. August 2002
Das
achte Gebot
Wahrheitswidrige Abstimmungspropaganda des Bundesrates
Wer rund zwanzig Milliarden Franken zur Sicherung der AHV einsetzt, wer entweder die Erträge dieses aus Goldverkäufen gewonnenen Geldes oder aber die gesamte Summe dem AHV-Fonds zuführt, um der AHV ein solideres Fundament zu verschaffen, der habe dieses Geld «vertan», sozusagen ein für allemal weggegeben. Solch hilflosen Unsinn behaupteten - wider besseres Wissen - bislang einige übereifrige, verzweifelt nach Argumenten suchende Fechter gegen die AHV-Gold-Initiative. Wenn nun aber sogar ein Bundesrat (Pascal Couchepin im sich aus dem Borer-Schlamm emporrappelnden «SonntagsBlick») solch nachweisbare Unwahrheit auftischt, dann wird die Lage ernster.
Das im AHV-Fonds liegende Geld - das weiss Couchepin ganz genau - steht unter strengem, gesetzlich sorgfältig abgesichertem Schutz. Von «weggegeben» oder gar «vertan» keine Spur. Der AHV-Fonds muss - im Gesetz detailliert vorgeschrieben - zur Sicherung der AHV sorgfältig angelegt, sorgfältig verwaltet werden. Was allerdings zutrifft: Dem Bundesrat und dem Parlament ist jeder Zugriff zu diesem Geld verwehrt. Es gehört allein der AHV! Solch leichtfertigen Zahlensalat, wie ihn der Bundesrat gegen- wärtig zur Verzinsung der Renten aus der zweiten Säule zum Schaden späterer Rentenbezüger anrich- tet - solch fahrlässiger Umgang ist mit dem AHV-Fonds nicht möglich. Vielmehr verpflichtet das Gesetz den Bundesrat, stets dafür besorgt zu sein, dass immer mindestens ein Jahresbedarf an Renten in diesem Fonds liegt. Mit Blick auf den heutigen Fonds wird dabei allerdings klar: Diese gesetzliche Pflicht hat der Bundesrat in seinem unstillbaren Ausgabenhunger gebrochen. So steht es schwarz auf weiss im Revisionsbericht der AHV-Revisionsstelle für das Jahr 2001. Und genau die Bundesräte, die für diesen klaren Gesetzesbruch verantwortlich sind, nennen jene «unverantwortlich», die den AHV-Fonds zugunsten aller Rentner, zugunsten des wichtigsten Sozialwerks der Schweiz wieder stark machen wollen.
Ein starkes Stück! Ein unglaubliches Kapitel Unwahrheit, zu dem sich die Landesregierung in ihrer neuen Rolle als eifernde Verfechterin der erpressten Solidaritäts-Stiftung da hinreissen lässt. Zumal die gleiche Landesregierung auch eine klar auf dem Tisch liegende Schuld von sage und schreibe 30 Milliar- den Franken an die Bundes-Pensionskasse seit Jahren in der Bilanz der Eidgenossenschaft einfach nicht aufführt, einfach unterschlägt. Das ist «Bilanz-Beschönigung», für welche Tat, wenn sie gegen- wärtig in den USA nachgewiesen werden kann, Manager derzeit in Handschellen abgeführt werden...
Das achte Gebot würde den Bundesrat eigentlich dazu verpflichten, kein falsches Zeugnis gegen seinen Nächsten, gegen den Souverän, abzugeben. Oder, in heutiger Sprache: Der Bundesrat soll das Volk nicht belügen.
Ulrich Schlüer