Nr. 20, 8. September 2000

Torpedierte Fundamente unseres Bundesstaates
Nein zum «konstruktiven Referendum»
Von Dr. Rudolf Rohr, alt Nationalrat, Würenlos

Am 24. September 2000 gelangt unter anderem die Volksinitiative für ein konstruktives Referendum zur Abstimmung. Die Initiative verletzt wichtige Grundsätze unseres Bundes- staates, kompliziert das Abstimmungsverfahren und den Gesetzgebungsprozess und muss aus diesen Gründen abgelehnt werden.

In der Schweiz kann ein Rechtssatz landesweit nur Geltung erlangen, wenn ihm entweder der Ständerat oder im Rahmen einer Volksabstimmung die Mehrheit der Kantone zugestimmt hat. Dieser eherne Grundsatz - seit Bestehen des schweizerischen Bundesstaates zum Schutze der regionalen Minder- heiten in Kraft - wird von der Initiative für ein konstruktives Referendum durchbrochen. Wegen dieses föderalistischen Prinzips ist denn auch die in den Kantonen gebräuchliche Gesetzesinitiative auf Bundesebene nie durchgedrungen. Der Hinweis der Initiativbefürworter auf die Existenz des konstruk- tiven Referendums in den Kantonen Bern und Nidwalden ist deshalb unbehelflich. Im Bund braucht es weiterhin den eingangs zitierten Schutzmechanismus.

Das Ständemehr abschaffen?
Die Initiative für ein konstruktives Referendum missachtet aber noch einen weiteren Fundamentalsatz unseres Staatsaufbaues. Bisher galt als unbestritten, dass Regierung und Parlament zu Volksinitiativen Stellung nehmen und ihnen einen Gegenvorschlag gegenübersetzen können. Als die sogenannte «Maulkorbinitiative», die an diesem Grundsatz rütteln wollte, lanciert wurde, ging ein Aufschrei durchs Bundeshaus. Ein Mitglied des Bundesrates und ein damaliger Ratspräsident wiesen diese Initiative als den bisher einschneidendsten Eingriff in die politische Struktur der Eidgenossenschaft entrüstet zurück. Nun muss man erkennen, dass das konstruktive Referendum in vierfacher Hinsicht weiter geht als die «Maulkorbinitiative». Erstens braucht es nur 50'000 statt 100'000 Unterschriften (allerdings in kürzerer Zeit). Zweitens kann es sich sehr einfach auf eine konkrete Gesetzesbestimmung ausrichten und braucht sich nicht um die Einbettung in die allgemeiner gehaltene Verfassung zu kümmern. Drittens belässt es den Behörden weniger Zeit zu einer «Gegendarstellung». Viertens führt es bereits mit einfacher Volksmehrheit zum Erfolg und benötigt, wie bereits erwähnt, das Ständemehr nicht.

Nicht konstruktiv
Mittels des «konstruktiven Referendums» kann also sehr viel einfacher eine Rechtsänderung gegen den Willen von Regierung und Parlament durchgesetzt werden als nach dem Rezept der so ungnädig aufgenommenen «Maulkorbinitiative». Dass eine Referendumsart, welche die zwei skizzierten Funda- mentalsätze unseres Bundesstaates torpediert, als konstruktiv bezeichnet wird, darf uns die Augen vor der wirklichen Tragweite nicht verschliessen. Das «konstruktive» Referendum ist aus grundsätzlichen staatspolitischen Überlegungen abzulehnen - und nicht nur deshalb, weil es das Abstimmungsverfahren kompliziert und den Gesetzgebungsprozess verlangsamt.

Rudolf Rohr