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Der aktuelle Frontseitenkommentar von Chefredaktor Ulrich Schlüer
zur zeitgemässen Erweiterung des Referendumsrechts

Majestätsbeleidigung

Nicht nur ein «Staatsstreich» sei da geplant. Nein, der Initiant sei ein «Konterrevolutio-
när», der mit einer «rechtspopulistischen» Breitseite nichts weniger als «unseren Staat
zu destabilisieren versuche» ...

Solchen Unsinn musste man sich als Parlamentarier um die Ohren schlagen lassen zum Vor-
schlag, das seit Jahrzehnten selbstverständlich gehandhabte Referendumsrecht zeitgemäss
zu erweitern. So, dass das Volk künftig amtierende Bundesräte abberufen könnte, die Bundes-
versammlung also andere Persönlichkeiten an ihrer Stelle ins höchste Amt wählen müsste.

Aus solchem Stoff - glaubt man linken und auch einigen bürgerlichen Vertretern der Classe
politique - werden in unserem Land Staatsstreiche, ja «Konterrevolutionen» geschmiedet. Ge-
länge es einigen wenigen Bundesparlamentariern, im Pulverdampf der herbeigeredeten Konter-
revolution halbwegs kühlen Kopf zu bewahren, so würden sie - so sie nur wollten - den tieferen
Zusammenhang des Antrags vielleicht gar verstehen:
Zumindest seit Annahme der neuen Bun-
desverfassung ist der Souverän - Stimmbürgerinnen und Stimmbürger - nämlich nicht mehr vor-
behaltlos oberste politische Gewalt im Staat, wie er das früher selbstverständlich war. Interna-
tionales Recht geht dem Entscheid des Souveräns seither in vielen Bereichen vor. Und es sind
die eidgenössischen Behörden allein - meist der Bundesrat, manchmal das Parlament -, die
bestimmen, welches internationale Recht zu unumstösslichem Völkerrecht erklärt und damit
der Mitentscheidung des Bürgers in der direktdemokratischen Schweiz entzogen wird. Damit
ist eindeutig eine Machtausweitung der Bundesbehörden zu Lasten des Souveräns vorgenom-
men worden. Damit das Gleichgewicht in der direkten Demokratie nicht verlorengeht, sollte mit
dem Recht, amtierende Bundesräte gegebenenfalls abberufen zu können, auch das Gewicht
des Souveräns massvoll erhöht werden. Auf dass der Souverän einem Bundesrat, der seine
gesteigerte Machtfülle missbrauchen wollte, mit dem richtigen Mittel Einhalt gebieten könnte.

Wer in einem derartigen Vorschlag einen Staatsstreich, eine Konterrevolution wittert, der hat
wohl Vorhaben im Kopf, die er als chancenlos einstuft, könnte der Souverän nicht elegant um-
fahren werden. Zum Beispiel bezüglich nie mehr rückgängig zu machender Einbindung unse-
res Landes in Strukturen internationaler Organisationen - EU, Uno und Nato. Oder bezüglich
der am Blauhelm-Nein vorbeizuschmuggelnden Degradierung unserer Armee zu einem Spiel-
zeug von nach internationaler Anerkennung buhlenden «Öffnungs»-Fanatikern. Oder bezüglich
der nicht nur von einzelnen ganz offensichtlich angestrebten Aushöhlung der Direkten Demo-
kratie - z.B. zu Einbürgerungsentscheiden.

Sie, die da von «Staatsstreich» und «Konterrevolution» faseln, wenn der Bürger gegenüber der
auf ihre Machtfülle so versessenen Classe politique etwas an Einfluss zurückgewinnen möchte,
benehmen sich wie beleidigte Majestäten. Ertappt beim Versuch, den Souverän in wichtigen
Bereichen um seine Rechte zu bringen.

Ulrich Schlüer

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