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Der
aktuelle Frontseitenkommentar von Chefredaktor Ulrich Schlüer
zur
zeitgemässen Erweiterung des Referendumsrechts
Majestätsbeleidigung
Nicht nur ein «Staatsstreich»
sei da geplant. Nein, der Initiant sei ein «Konterrevolutio-
när», der mit einer «rechtspopulistischen» Breitseite
nichts weniger als «unseren Staat
zu destabilisieren versuche» ...
Solchen Unsinn musste
man sich als Parlamentarier um die Ohren schlagen lassen zum Vor-
schlag, das seit Jahrzehnten selbstverständlich gehandhabte Referendumsrecht
zeitgemäss
zu erweitern. So, dass das Volk künftig amtierende Bundesräte
abberufen könnte, die Bundes-
versammlung also andere Persönlichkeiten an ihrer Stelle ins höchste
Amt wählen müsste.
Aus solchem Stoff
- glaubt man linken und auch einigen bürgerlichen Vertretern der
Classe
politique - werden in unserem Land Staatsstreiche, ja «Konterrevolutionen»
geschmiedet. Ge-
länge es einigen wenigen Bundesparlamentariern, im Pulverdampf der
herbeigeredeten Konter-
revolution halbwegs kühlen Kopf zu bewahren, so würden sie -
so sie nur wollten - den tieferen
Zusammenhang des Antrags vielleicht gar verstehen: Zumindest
seit Annahme der neuen Bun-
desverfassung ist der Souverän - Stimmbürgerinnen und Stimmbürger
- nämlich nicht mehr vor-
behaltlos oberste politische Gewalt im Staat, wie er das früher selbstverständlich
war. Interna-
tionales Recht geht dem Entscheid des Souveräns seither in vielen
Bereichen vor. Und es sind
die eidgenössischen Behörden allein - meist der Bundesrat, manchmal
das Parlament -, die
bestimmen, welches internationale Recht zu unumstösslichem Völkerrecht
erklärt und damit
der Mitentscheidung des Bürgers in der direktdemokratischen Schweiz
entzogen wird. Damit
ist eindeutig eine Machtausweitung der Bundesbehörden zu Lasten des
Souveräns vorgenom-
men worden. Damit das Gleichgewicht in der direkten Demokratie nicht verlorengeht,
sollte mit
dem Recht, amtierende Bundesräte gegebenenfalls abberufen zu können,
auch das Gewicht
des Souveräns massvoll erhöht werden. Auf dass der Souverän
einem Bundesrat, der seine
gesteigerte Machtfülle missbrauchen wollte, mit dem richtigen Mittel
Einhalt gebieten könnte.
Wer in einem derartigen
Vorschlag einen Staatsstreich, eine Konterrevolution wittert, der hat
wohl Vorhaben im Kopf, die er als chancenlos einstuft, könnte der
Souverän nicht elegant um-
fahren werden. Zum Beispiel bezüglich nie mehr rückgängig
zu machender Einbindung unse-
res Landes in Strukturen internationaler Organisationen - EU, Uno und
Nato. Oder bezüglich
der am Blauhelm-Nein vorbeizuschmuggelnden Degradierung unserer Armee
zu einem Spiel-
zeug von nach internationaler Anerkennung buhlenden «Öffnungs»-Fanatikern.
Oder bezüglich
der nicht nur von einzelnen ganz offensichtlich angestrebten Aushöhlung
der Direkten Demo-
kratie - z.B. zu Einbürgerungsentscheiden.
Sie, die da von «Staatsstreich»
und «Konterrevolution» faseln, wenn der Bürger gegenüber
der
auf ihre Machtfülle so versessenen Classe politique etwas an Einfluss
zurückgewinnen möchte,
benehmen sich wie beleidigte Majestäten. Ertappt beim Versuch, den
Souverän in wichtigen
Bereichen um seine Rechte zu bringen.
Ulrich Schlüer
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