Nr. 19, 24. September 1999

Das Jugendstrafrecht verhindert abschreckende Strafen
Jugendkriminalität wird zunehmendes Problem

Der 17jährige R. B. überfiel am 17. August 1989 in einer Parkanlage von Zürich-Alt-
stetten die ihm unbekannte 21-jährige Rad-fahrerin Elisabeth D. Mit Schlägen betäub-
te der jugendliche Täter die vier Jahre ältere Frau, bevor er sie vergewaltigte und
schliesslich erwürgte.

Er hatte schon früher eine Reihe von Sexualdelikten begangen. Der keinerlei Reue zeigende
Täter wurde im Dezember 1990 vom Jugendgericht Zürich schuldig gesprochen und «in ein Er-
ziehungsheim eingewiesen»!

Die Angehörigen der Ermordeten dürften Mühe gehabt haben, ein solches Urteil zu akzeptieren.
Nun gilt aber hierzulande immer noch: Dem Jugendstrafrecht unterstehen Kinder und Jugendli-
che, die im Alter zwischen 7 und 18 Jahren straffällig werden.

Als der Verfasser dieser Zeilen noch Gerichtspräsident war, fiel ihm auf, dass vorwiegend poli-
tisch linksstehende Juristen sich zum Dienst im Jugendstrafrecht drängten. Sie sahen in ju-
gendlichen Tätern «Opfer der Gesellschaft». Statt Strafen sollten wo immer möglich sozialpä-
dagogische Massnahmen ins Auge gefasst werden.

Diese Ideologen übersehen: Allzu viele Jugendliche sind nicht nur gefährdet, sondern auch ge-
fährlich. Schon seit 14 Jahren wirkt der Sozialist Hansueli Gürber als namhafter Jugendanwalt
in Horgen. Das grosse Ziel sieht er in der Resozialisierung von entgleisten Jugendlichen. Liegt
darin aber nicht bereits ein fundamentaler Irrtum? Die meisten straffälligen Jugendlichen waren
noch gar nie sozialisiert, was eine «Resozialisierung» als problematisch erscheinen lässt. H.
Gürber müsste sich heute eingestehen, dass seine «Ideologie» von der Realität überholt wor-
den ist. Die zunehmende Zahl schwerer Straftaten, die von Jugendlichen begangen werden,
lässt sich nicht mehr übersehen. Die jugendlichen Gewalttäter sind vorwiegend im Balkan mit
der Gewalt aufgewachsen und pflegen mit einer unerhörten Aggressivität aufzutreten. Die Ge-
sellschaft aber hat Anspruch darauf, vor Kriminellen geschützt zu werden, auch wenn diese
noch zu den Jugendlichen zählen. Schutz gewähren gewiss die wenigsten Heimplätze. Die
Sanktionsmöglichkeiten der dort tätigen Betreuer sind beschränkt. Eine härtere Bestrafung von
Jugendlichen drängt sich daher auf. Schliesslich sollte eine Strafe auch abschreckend wirken.

Noch vor hundert Jahren gehörte es zum Fortschritt des amerikanischen Justizsystems, einen
Strafvollzug für jugendliche Täter zu schaffen. Angesichts der zunehmenden schweren Verbre-
chen durch Jugendliche sieht sich die Justiz der USA zu einer Praxisänderung gezwungen: Im-
mer häufiger werden jugendliche Täter wie Erwachsene bestraft. In praktisch allen Staaten der
USA wurden in den neunziger Jahren Gesetze erlassen, die es ermöglichen, dass die Überfüh-
rung jugendlicher Verbrecher in das normale Justizsystem erleichtert wird. Die Folge sind här-
tere Strafen. Der Erfolg blieb nicht aus: Bereits ist die Kriminalitätsquote erheblich zurückge-
gangen. Diese Entwicklung in den USA lässt sich hierzulande nicht einfach übersehen. Auch
bei uns drängt sich eine Neuordnung des Strafrechts für kriminelle Jugendliche auf. Hansueli
Gürbers Ideologie, die sich auf die Resozialisierung konzentriert und wenig Verständnis zeigt
für die abschreckende Wirkung einer Strafe, diese Ideologie ist gescheitert. Ehrwürdig durch
Vergangenheit, unzuständig für die Zukunft kann der Geist von Hansueli Gürber nicht mehr we-
hen, wo er will.

Der heute 27jährige Mann R.B., der vor zehn Jahren wegen Mordes sowie mehrfacher Notzucht
zu einer Jugendstrafe verurteilt worden war, musste im Sommer 1997 aus rechtlichen Gründen
aus dem Massnahmevollzug entlassen werden, obwohl ihm der psychiatrische Gutachter eine
schlechte Prognose stellte. Heute befindet sich der 27jährige Mann erneut in Untersuchungs-
haft, da er wegen Sexualdelikten dringend verdächtigt wird.

Zur Zeit soll sich eine Kommission mit der Revision der Strafrechtsordnung befassen. Eine sol-
che Kommission wird beherrscht vom Prinzip der Langsamkeit. Dieses Prinzip steht leider in
unerträglichem Gegensatz zum dringenden Ruf nach mehr Sicherheit gegenüber jugendlichen
Verbrechern.

Richard Lienhard

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