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Nr. 19, 24. September
1999
Das Jugendstrafrecht
verhindert abschreckende Strafen
Jugendkriminalität wird zunehmendes
Problem
Der 17jährige
R. B. überfiel am 17. August 1989 in einer Parkanlage von Zürich-Alt-
stetten die ihm unbekannte 21-jährige Rad-fahrerin Elisabeth D. Mit
Schlägen betäub-
te der jugendliche Täter die vier Jahre ältere Frau, bevor er
sie vergewaltigte und
schliesslich erwürgte.
Er hatte schon früher
eine Reihe von Sexualdelikten begangen. Der keinerlei Reue zeigende
Täter wurde im Dezember 1990 vom Jugendgericht Zürich schuldig
gesprochen und «in ein Er-
ziehungsheim eingewiesen»!
Die Angehörigen
der Ermordeten dürften Mühe gehabt haben, ein solches Urteil
zu akzeptieren.
Nun gilt aber hierzulande immer noch: Dem Jugendstrafrecht unterstehen
Kinder und Jugendli-
che, die im Alter zwischen 7 und 18 Jahren straffällig werden.
Als der Verfasser
dieser Zeilen noch Gerichtspräsident war, fiel ihm auf, dass vorwiegend
poli-
tisch linksstehende Juristen sich zum Dienst im Jugendstrafrecht drängten.
Sie sahen in ju-
gendlichen Tätern «Opfer der Gesellschaft». Statt Strafen
sollten wo immer möglich sozialpä-
dagogische Massnahmen ins Auge gefasst werden.
Diese Ideologen übersehen:
Allzu viele Jugendliche sind nicht nur gefährdet, sondern auch ge-
fährlich. Schon seit 14 Jahren wirkt der Sozialist Hansueli Gürber
als namhafter Jugendanwalt
in Horgen. Das grosse Ziel sieht er in der Resozialisierung von entgleisten
Jugendlichen. Liegt
darin aber nicht bereits ein fundamentaler Irrtum? Die meisten straffälligen
Jugendlichen waren
noch gar nie sozialisiert, was eine «Resozialisierung» als
problematisch erscheinen lässt. H.
Gürber müsste sich heute eingestehen, dass seine «Ideologie»
von der Realität überholt wor-
den ist. Die zunehmende Zahl schwerer Straftaten, die von Jugendlichen
begangen werden,
lässt sich nicht mehr übersehen. Die jugendlichen Gewalttäter
sind vorwiegend im Balkan mit
der Gewalt aufgewachsen und pflegen mit einer unerhörten Aggressivität
aufzutreten. Die Ge-
sellschaft aber hat Anspruch darauf, vor Kriminellen geschützt zu
werden, auch wenn diese
noch zu den Jugendlichen zählen. Schutz gewähren gewiss die
wenigsten Heimplätze. Die
Sanktionsmöglichkeiten der dort tätigen Betreuer sind beschränkt.
Eine härtere Bestrafung von
Jugendlichen drängt sich daher auf. Schliesslich sollte eine Strafe
auch abschreckend wirken.
Noch vor hundert Jahren
gehörte es zum Fortschritt des amerikanischen Justizsystems, einen
Strafvollzug für jugendliche Täter zu schaffen. Angesichts der
zunehmenden schweren Verbre-
chen durch Jugendliche sieht sich die Justiz der USA zu einer Praxisänderung
gezwungen: Im-
mer häufiger werden jugendliche Täter wie Erwachsene bestraft.
In praktisch allen Staaten der
USA wurden in den neunziger Jahren Gesetze erlassen, die es ermöglichen,
dass die Überfüh-
rung jugendlicher Verbrecher in das normale Justizsystem erleichtert wird.
Die Folge sind här-
tere Strafen. Der Erfolg blieb nicht aus: Bereits ist die Kriminalitätsquote
erheblich zurückge-
gangen. Diese Entwicklung in den USA lässt sich hierzulande nicht
einfach übersehen. Auch
bei uns drängt sich eine Neuordnung des Strafrechts für kriminelle
Jugendliche auf. Hansueli
Gürbers Ideologie, die sich auf die Resozialisierung konzentriert
und wenig Verständnis zeigt
für die abschreckende Wirkung einer Strafe, diese Ideologie ist gescheitert.
Ehrwürdig durch
Vergangenheit, unzuständig für die Zukunft kann der Geist von
Hansueli Gürber nicht mehr we-
hen, wo er will.
Der heute 27jährige
Mann R.B., der vor zehn Jahren wegen Mordes sowie mehrfacher Notzucht
zu einer Jugendstrafe verurteilt worden war, musste im Sommer 1997 aus
rechtlichen Gründen
aus dem Massnahmevollzug entlassen werden, obwohl ihm der psychiatrische
Gutachter eine
schlechte Prognose stellte. Heute befindet sich der 27jährige Mann
erneut in Untersuchungs-
haft, da er wegen Sexualdelikten dringend verdächtigt wird.
Zur Zeit soll sich
eine Kommission mit der Revision der Strafrechtsordnung befassen. Eine
sol-
che Kommission wird beherrscht vom Prinzip der Langsamkeit. Dieses Prinzip
steht leider in
unerträglichem Gegensatz zum dringenden Ruf nach mehr Sicherheit
gegenüber jugendlichen
Verbrechern.
Richard Lienhard
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