Nr. 19, 24. September 1999

Entscheidungswahl am 24. Oktober 1999
Unabhängigkeit bedroht
Von Nationalrat Ulrich Schlüer, Flaach ZH

Eigentlich wäre das Jahr 1999 für die Schweiz ein Jubiläumsjahr, eines der wichtig-
sten Gedenkjahre im Blick auf die Schweizer Geschichte.
Vor genau fünfhundert Jah-
ren, im sogenannten Schwabenkrieg, erkämpfte sich die Eidgenossenschaft faktisch
die Unabhängigkeit vom Deutschen Reich.

Historischer Überblick

Wie kam es zu diesem Schwabenkrieg: 1291, auf dem Rütli, schworen sich die Vertreter der
drei Waldstätte gegenseitig, fortan keine Fremdherrschaft mehr zu dulden. 1315, bei Morgarten,
bewies der junge Bund erstmals seine Ebenbürtigkeit mit den Habsburgern auf dem Schlacht-
feld. 1386, in der zukunftsentscheidenden Schlacht bei Sempach, merzten die Eidgenossen
die Herrschaftsträger der Habsburger auf dem Gebiet der späteren Schweiz, den gesamten
niederen Adel des Aargaus, der Innerschweiz, der zürcherischen und bernischen Gebiete für
alle Zeiten aus.

Gut hundert Jahre später versuchte der deutsche König Maximilian I. die in der Reichsreform
zu Worms 1495 festgelegten Regierungsgrundsätze - Schaffung einer einheitlichen Reichs-
steuer und Durchsetzung des Reichskammergerichts für das gesamte Deutsche Reich - auch
der Eidgenossenschaft aufzuerlegen. Daraus entbrannte 1499 der Schwabenkrieg.

Den entscheidenden Sieg errangen die Eidgenossen am 22. Juli 1499 bei Dornach, wo sie das
materiell und mannschaftsmässig weit überlegene königliche Heer vernichtend schlugen. Im
Frieden von Basel am 22. September 1499 erreichten die Eidgenossen, dass die Reichsbe-
schlüsse zu Worms - Reichssteuer sowie Unterstellung der Eidgenossen unter das Reichs-
kammergericht - für die Schweiz nicht mehr als verbindlich erklärt wurden, womit sich die Eid-
genossenschaft faktisch von der Verwaltung durch das Deutsche Reich zu lösen vermochte.

1499 war also ein wichtiger Einschnitt in der Geschichte der um ihre Unabhängigkeit ringen-
den Eidgenossenschaft. Seit 1499 gestaltet sie ihre politische Ordnung selbständig, unabhän-
gig von Reich und Kaiser. War der Weg bis zur direkten Demokratie von heute auch noch weit,
so legten die Siege von 1499 die Grundlage für die eigenständige Schweiz, für den Sonderfall
Schweiz.

Keine Feier

Warum gedenkt die Schweiz von heute dieses Jubiläums denn nicht in einer offiziellen Gedenk-
feier? Nicht einmal der Antrag, wenigstens auf einer Briefmarke an die Entscheidung von 1499
zu erinnern, fand in Bern Gehör. Wo doch der Bundesrat, bekam man zur Antwort, den EU-Bei-
tritt und den Uno-Beitritt zu strategischen Zielen erklärt habe, sei das Erinnern an Ereignisse,
die unsere Unabhängigkeit zementiert hätten, nicht opportun.

Haben wir uns also, fragen wir zurück an unsere hohe Regierung zu Bern, dieser unserer Unab-
hängigkeit zu schämen? Ist es unziemlich, daran zu erinnern, das sich die unabhängige Eidge-
nossenschaft eine ganz besondere, einzigartige Staatsform zu schaffen wusste? Sind die Tage
der direkten Demokratie, der unmittelbaren Mitwirkung jedes Kantons, jeder Gemeinde, jeder
Bürgerin und jedes Bürgers etwa gezählt?

Der Bundesrat, der unser Land näher an Brüssel binden möchte, wiegelt ab: Auf lokaler Ebene,
wenn es etwa um Trottoir-Breiten ginge, bleibe die direkte Demokratie ohnehin erhalten. Dort
allerdings, wo Brüssel die Entscheidungsbefugnisse beanspruche, werde es schwieriger: In der
Währungspolitik, in den wirtschaftspolitischen Fragen, in arbeitsrechtlichen Fragen, bezüglich
Einwanderungspolitik, bezüglich Landwirtschaftspolitik. Bern präsentiert uns dazu allerdings
eine «Lösung»: Auch Volksinitiativen zu Brüssel vorbehaltenen Sachbereichen seien aufgrund
der «positiven Diskursfunktion» von Initiativkampagnen zu begrüssen, lässt uns eine vom Bun-
desrat geförderte Nationalfonds-Studie wissen.

Respekt vor der Demokratie

«Positive Diskursfunktion»? Was für ein geschwollenes Wort! Es sagt aus, dass das Streiten
um politische Ideen auch in der Sicht Berns durchaus von gewissem Nutzen sei. Man müsse
sich von seiten der Regierung dabei bloss überlegen, zu welchem Zeitpunkt eine Brüssel wider-
sprechende Initiative ungültig zu erklären sei, ob bereits vor oder erst nach vorliegendem Ab-
stimmungsresultat. Klar ist damit: Über die grossen politischen Fragen darf der Bürger zwar
noch diskutieren, die Entscheidung wäre aber der Zentralbehörde - Brüssel oder Bern - allein
zu überlassen. Wie einst zu Zeiten, als die «Gnädigen Herren» noch allein bestimmten, was
den Untertanen bekömmlich ist.

Verständlich, dass eine Regierung, die mit der schweizerischen Staatsform, der direkten De-
mokratie, so wenig anzufangen weiss, auch die Unabhängigkeit nicht mehr feiern will. Wer De-
mokratie an Brüsseler Funktionäre abzutreten bereit ist, kann mit jener Unabhängigkeit, wel-
che die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger des eigenen Landes als oberste Instanz im Staat
respektiert, nicht mehr viel anfangen.

So steht heute, fünfhundert Jahre nachdem die Schweiz ihre Unabhängigkeit erkämpft hat, ge-
nau diese Unabhängigkeit erneut auf dem Prüfstand. Und wie 1499 entbrennt sie wieder an der
Frage der Einheits-Besteuerung und an der Frage der Gerichtshoheit. Will doch die EU derzeit
eine europaweite, auch die Schweiz umfassende sogenannte Steuerharmonisierung - in Wahr-
heit Steuergleichschaltung - durchsetzen. Damit keinem EU-Bürger mehr die Freiheit verbleibt,
dem immer gefrässiger werdenden Fiskus allenfalls in ein anderes Land zu entfliehen - an einen
Ort, wo Leistung noch geschätzt, der Bürger nicht bloss geschröpft wird. Und auch nationales
Recht soll ebenso wie die nationale Souveränität zunehmend vagen internationalen Vereinheit-
lichungen geopfert werden.

Grenzen: Überlebt?

Grenzen, wird uns dazu gesagt, seien nur noch Hindernisse, stünden dem Fortschritt im Weg.
Welches sind denn die Errungenschaften, welche jene vorweisen können, denen die Grenzen,
insbesondere die Landesgrenzen, offenbar im Wege stehen? Etwa das Eingehen auf Milliarden-
Erpressungen, deren Opfer schweizerische Banken geworden sind, weil der Bundesrat, um
Wohlwollen in internationalen Organisationen buhlend, die schweizerischen Interessen nicht
mehr standhaft wahrzunehmen und entschlossen verteidigen zu dürfen glaubte - nicht einmal
dort, wo Forderungen in Erpressungen mündeten. Die Schweiz beugte sich der Willkür soge-
nannter Sammelklagen, ja sie bedankte sich durch die Bundespräsidentin persönlich für die
gegen die Schweiz inszenierte Kampagne sowohl am Forum von Davos als auch in New York
bei den eigentlichen Drahtziehern der willkürlichen Forderungen.

Oder wehren wir, seit die eigentlich dafür Verantwortlichen aus dem Grenzschutz keine Ver-
pflichtung mehr abzuleiten in der Lage sind, die illegale Einwanderung etwa erfolgreicher ab
als andere Staaten, die ihre Grenzen noch wirksam zu schützen wissen?

Grenzen sind doch nicht einfach zufällig in die Landschaft gestellte Hindernisse. Grenzen
stecken - gerade in der direkten Demokratie, gerade gegenüber den mitbestimmenden Bür-
gern - auch Verantwortlichkeitsbereiche ab. Wo Grenzen aufgehoben, Verantwortlichkeitsbe-
reiche nicht mehr exakt abgesteckt sind, da kann sich allenfalls noch eine von vielen verklärte
kollektive Verantwortung entfalten, wo jeder ein bisschen für alles, niemand aber für etwas Be-
stimmtes verantwortlich ist. Erst dort, wo Verantwortungsbereiche klar abgegrenzt sind, kann
sich Mitsprache und Mitbestimmung des Bürgers auch wirksam entfalten. Fehlen klar abge-
grenzte Verantwortungsbereiche, setzt sich der durch, der seine Macht am skrupellosesten
einzusetzen weiss. Opfer sind jene, die der Macht nur noch ausgeliefert sind, die zusehen
müssen, wie der auf klare Verantwortungsbereiche angewiesene Rechtsstaat ausgehöhlt wird.
Die Eidgenossenschaft hat sich 1499 ihre Unabhängigkeit erkämpft. Ihre direkte Demokratie
wurde Wirklichkeit, als die Zuständigkeitsbereiche im Staat klar abgegrenzt und damit auch
die Mitsprache und Mitwirkung der Bürgerinnen und Bürger im Rahmen der direkten Demokra-
tie gesichert werden konnten. Vor fünfhundert Jahren, als sich die Eidgenossen im Schwaben-
krieg zum Widerstand gegen die Herrschaftsansprüche des Deutschen Reiches entschlossen,
legten sie einen der wichtigsten Grundsteine für diese direkte Demokratie, für die Freiheit der
Schweiz und der Schweizer. Die heutigen Schweizer werden zeigen müssen, ob sie die in den
vergangenen Jahrhunderten errungene Freiheit zu behaupten vermögen.

Ulrich Schlüer, Nationalrat

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