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Nr. 19, 24. September
1999
Entscheidungswahl
am 24. Oktober 1999
Unabhängigkeit bedroht
Von Nationalrat Ulrich Schlüer, Flaach ZH
Eigentlich wäre
das Jahr 1999 für die Schweiz ein Jubiläumsjahr, eines der wichtig-
sten Gedenkjahre im Blick auf die Schweizer Geschichte. Vor
genau fünfhundert Jah-
ren, im sogenannten Schwabenkrieg, erkämpfte sich die Eidgenossenschaft
faktisch
die Unabhängigkeit vom Deutschen Reich.
Historischer Überblick
Wie kam es zu diesem
Schwabenkrieg: 1291, auf dem Rütli, schworen sich die Vertreter der
drei Waldstätte gegenseitig, fortan keine Fremdherrschaft mehr zu
dulden. 1315, bei Morgarten,
bewies der junge Bund erstmals seine Ebenbürtigkeit mit den Habsburgern
auf dem Schlacht-
feld. 1386, in der zukunftsentscheidenden Schlacht bei Sempach, merzten
die Eidgenossen
die Herrschaftsträger der Habsburger auf dem Gebiet der späteren
Schweiz, den gesamten
niederen Adel des Aargaus, der Innerschweiz, der zürcherischen und
bernischen Gebiete für
alle Zeiten aus.
Gut hundert Jahre
später versuchte der deutsche König Maximilian I. die in der
Reichsreform
zu Worms 1495 festgelegten Regierungsgrundsätze - Schaffung einer
einheitlichen Reichs-
steuer und Durchsetzung des Reichskammergerichts für das gesamte
Deutsche Reich - auch
der Eidgenossenschaft aufzuerlegen. Daraus entbrannte 1499 der Schwabenkrieg.
Den entscheidenden
Sieg errangen die Eidgenossen am 22. Juli 1499 bei Dornach, wo sie das
materiell und mannschaftsmässig weit überlegene königliche
Heer vernichtend schlugen. Im
Frieden von Basel am 22. September 1499 erreichten die Eidgenossen, dass
die Reichsbe-
schlüsse zu Worms - Reichssteuer sowie Unterstellung der Eidgenossen
unter das Reichs-
kammergericht - für die Schweiz nicht mehr als verbindlich erklärt
wurden, womit sich die Eid-
genossenschaft faktisch von der Verwaltung durch das Deutsche Reich zu
lösen vermochte.
1499 war also ein
wichtiger Einschnitt in der Geschichte der um ihre Unabhängigkeit
ringen-
den Eidgenossenschaft. Seit 1499 gestaltet sie ihre politische Ordnung
selbständig, unabhän-
gig von Reich und Kaiser. War der Weg bis zur direkten Demokratie von
heute auch noch weit,
so legten die Siege von 1499 die Grundlage für die eigenständige
Schweiz, für den Sonderfall
Schweiz.
Keine Feier
Warum gedenkt die
Schweiz von heute dieses Jubiläums denn nicht in einer offiziellen
Gedenk-
feier? Nicht einmal der Antrag, wenigstens auf einer Briefmarke an die
Entscheidung von 1499
zu erinnern, fand in Bern Gehör. Wo doch der Bundesrat, bekam man
zur Antwort, den EU-Bei-
tritt und den Uno-Beitritt zu strategischen Zielen erklärt habe,
sei das Erinnern an Ereignisse,
die unsere Unabhängigkeit zementiert hätten, nicht opportun.
Haben wir uns also,
fragen wir zurück an unsere hohe Regierung zu Bern, dieser unserer
Unab-
hängigkeit zu schämen? Ist es unziemlich, daran zu erinnern,
das sich die unabhängige Eidge-
nossenschaft eine ganz besondere, einzigartige Staatsform zu schaffen
wusste? Sind die Tage
der direkten Demokratie, der unmittelbaren Mitwirkung jedes Kantons, jeder
Gemeinde, jeder
Bürgerin und jedes Bürgers etwa gezählt?
Der Bundesrat, der
unser Land näher an Brüssel binden möchte, wiegelt ab:
Auf lokaler Ebene,
wenn es etwa um Trottoir-Breiten ginge, bleibe die direkte Demokratie
ohnehin erhalten. Dort
allerdings, wo Brüssel die Entscheidungsbefugnisse beanspruche, werde
es schwieriger: In der
Währungspolitik, in den wirtschaftspolitischen Fragen, in arbeitsrechtlichen
Fragen, bezüglich
Einwanderungspolitik, bezüglich Landwirtschaftspolitik. Bern präsentiert
uns dazu allerdings
eine «Lösung»: Auch Volksinitiativen zu Brüssel
vorbehaltenen Sachbereichen seien aufgrund
der «positiven Diskursfunktion» von Initiativkampagnen zu
begrüssen, lässt uns eine vom Bun-
desrat geförderte Nationalfonds-Studie wissen.
Respekt vor der
Demokratie
«Positive Diskursfunktion»?
Was für ein geschwollenes Wort! Es sagt aus, dass das Streiten
um politische Ideen auch in der Sicht Berns durchaus von gewissem Nutzen
sei. Man müsse
sich von seiten der Regierung dabei bloss überlegen, zu welchem Zeitpunkt
eine Brüssel wider-
sprechende Initiative ungültig zu erklären sei, ob bereits vor
oder erst nach vorliegendem Ab-
stimmungsresultat. Klar ist damit: Über die grossen politischen Fragen
darf der Bürger zwar
noch diskutieren, die Entscheidung wäre aber der Zentralbehörde
- Brüssel oder Bern - allein
zu überlassen. Wie einst zu Zeiten, als die «Gnädigen
Herren» noch allein bestimmten, was
den Untertanen bekömmlich ist.
Verständlich,
dass eine Regierung, die mit der schweizerischen Staatsform, der direkten
De-
mokratie, so wenig anzufangen weiss, auch die Unabhängigkeit nicht
mehr feiern will. Wer De-
mokratie an Brüsseler Funktionäre abzutreten bereit ist, kann
mit jener Unabhängigkeit, wel-
che die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger des eigenen Landes
als oberste Instanz im Staat
respektiert, nicht mehr viel anfangen.
So steht heute, fünfhundert
Jahre nachdem die Schweiz ihre Unabhängigkeit erkämpft hat,
ge-
nau diese Unabhängigkeit erneut auf dem Prüfstand. Und wie 1499
entbrennt sie wieder an der
Frage der Einheits-Besteuerung und an der Frage der Gerichtshoheit. Will
doch die EU derzeit
eine europaweite, auch die Schweiz umfassende sogenannte Steuerharmonisierung
- in Wahr-
heit Steuergleichschaltung - durchsetzen. Damit keinem EU-Bürger
mehr die Freiheit verbleibt,
dem immer gefrässiger werdenden Fiskus allenfalls in ein anderes
Land zu entfliehen - an einen
Ort, wo Leistung noch geschätzt, der Bürger nicht bloss geschröpft
wird. Und auch nationales
Recht soll ebenso wie die nationale Souveränität zunehmend vagen
internationalen Vereinheit-
lichungen geopfert werden.
Grenzen: Überlebt?
Grenzen, wird uns
dazu gesagt, seien nur noch Hindernisse, stünden dem Fortschritt
im Weg.
Welches sind denn die Errungenschaften, welche jene vorweisen können,
denen die Grenzen,
insbesondere die Landesgrenzen, offenbar im Wege stehen? Etwa das Eingehen
auf Milliarden-
Erpressungen, deren Opfer schweizerische Banken geworden sind, weil der
Bundesrat, um
Wohlwollen in internationalen Organisationen buhlend, die schweizerischen
Interessen nicht
mehr standhaft wahrzunehmen und entschlossen verteidigen zu dürfen
glaubte - nicht einmal
dort, wo Forderungen in Erpressungen mündeten. Die Schweiz beugte
sich der Willkür soge-
nannter Sammelklagen, ja sie bedankte sich durch die Bundespräsidentin
persönlich für die
gegen die Schweiz inszenierte Kampagne sowohl am Forum von Davos als auch
in New York
bei den eigentlichen Drahtziehern der willkürlichen Forderungen.
Oder wehren wir, seit
die eigentlich dafür Verantwortlichen aus dem Grenzschutz keine Ver-
pflichtung mehr abzuleiten in der Lage sind, die illegale Einwanderung
etwa erfolgreicher ab
als andere Staaten, die ihre Grenzen noch wirksam zu schützen wissen?
Grenzen sind doch
nicht einfach zufällig in die Landschaft gestellte Hindernisse. Grenzen
stecken - gerade in der direkten Demokratie, gerade gegenüber den
mitbestimmenden Bür-
gern - auch Verantwortlichkeitsbereiche ab. Wo Grenzen aufgehoben, Verantwortlichkeitsbe-
reiche nicht mehr exakt abgesteckt sind, da kann sich allenfalls noch
eine von vielen verklärte
kollektive Verantwortung entfalten, wo jeder ein bisschen für alles,
niemand aber für etwas Be-
stimmtes verantwortlich ist. Erst dort, wo Verantwortungsbereiche klar
abgegrenzt sind, kann
sich Mitsprache und Mitbestimmung des Bürgers auch wirksam entfalten.
Fehlen klar abge-
grenzte Verantwortungsbereiche, setzt sich der durch, der seine Macht
am skrupellosesten
einzusetzen weiss. Opfer sind jene, die der Macht nur noch ausgeliefert
sind, die zusehen
müssen, wie der auf klare Verantwortungsbereiche angewiesene Rechtsstaat
ausgehöhlt wird.
Die Eidgenossenschaft hat sich 1499 ihre Unabhängigkeit erkämpft.
Ihre direkte Demokratie
wurde Wirklichkeit, als die Zuständigkeitsbereiche im Staat klar
abgegrenzt und damit auch
die Mitsprache und Mitwirkung der Bürgerinnen und Bürger im
Rahmen der direkten Demokra-
tie gesichert werden konnten. Vor fünfhundert Jahren, als sich die
Eidgenossen im Schwaben-
krieg zum Widerstand gegen die Herrschaftsansprüche des Deutschen
Reiches entschlossen,
legten sie einen der wichtigsten Grundsteine für diese direkte Demokratie,
für die Freiheit der
Schweiz und der Schweizer. Die heutigen Schweizer werden zeigen müssen,
ob sie die in den
vergangenen Jahrhunderten errungene Freiheit zu behaupten vermögen.
Ulrich Schlüer,
Nationalrat
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