Nr. 19, 1. September 2006

Die Fakten und die Faktenresistenz
Die Medien im Abstimmungskampf
Von Nationalrat Prof.Dr. Christoph Mörgeli, Uerikon ZH

Im Kanton Zürich sind laut Kriminalstatistik letztes Jahr 29,6 Prozent, also fast ein Drittel,
der Asylbewerber mit dem Gesetz in Konflikt geraten und mussten der Justiz übergeben
werden. Der Strafvollzug krimineller Asylanten kostet laut Schätzungen jährlich 350 bis
400 Millionen. Neun von zehn Asylbewerbern sind keine Flüchtlinge und halten unseren
teuren Asylapparat missbräuchlich auf Trab.


Acht von zehn Asylbewerbern verschleiern ihre Herkunft, unzählige verstecken oder vernichten ihre Papiere. Drei Viertel aller erwerbsfähigen Flüchtlinge leben von der Sozialhilfe - berechnen Sie einmal die Kosten bei einer Lebenserwartung von 80 Jahren! Über 80 Prozent aller Asylbewerber kommen mit
Hilfe von Schlepperbanden in unser Land. Die zweitgrössten Profiteure, in der Rangfolge direkt hinter dieser organisierten Kriminalität, sind die schweizerischen Hilfswerke. Der Bericht Innere Sicherheit des Bundesamtes für Polizei schreibt wörtlich: "Ethnische Albaner dominieren den gesamten Schweizer
Heroinmarkt. (…) Die Drahtzieher im Kokainhandel sind meist nigerianischer Herkunft." Nicht wirklich beruhigend erscheint mir der Zusatz, diese nigerianischen Rauschgifthändler hätten sich "durch Einheirat gut in der Schweiz integriert".

Systematische Ablenkung
Haben Sie solche Tatsachen in den letzten Wochen in Ihrer Zeitung gelesen, in Ihrem Radio gehört, in Ihrem Fernsehen gesehen? Warum lesen Sie keine Artikel über die Scheinehen der Nigerianer?
Warum hören Sie keine Reportage über verschwundene Pässe in den Asylunterkünften? Warum sehen Sie keine Sendungen über die Chügeli-Dealer an der Zürcher Langstrasse? Die Resistenz gegenüber den Fakten im Asyl- und Ausländerbereich ist bei unseren Medien geradezu erschreckend.
Statt die unerfreuliche Wirklichkeit abzubilden, lenken sie systematisch auf teilweise geradezu
absurde Nebenschauplätze ab. Als die Berner Polizei bei Kontrollen 33 Drogendealer festnahm, schrieb die Gratiszeitung "20 Minuten" immerhin faktengetreu, es handle sich um 28 Schwarzafrikaner, zwei Vietnamesen, zwei Schweizer und einen Italiener. Doch glauben Sie ja nicht, die Presse hätte sich länger bei der traurigen Tatsache von 31 ausländischen Kriminellen aufgehalten. Lieber lamentierte der oberste Schweizer Rassismusbekämpfer Georg Kreis im "Tages-Anzeiger" über den Begriff "Ausländerkriminalität". Und im genannten Fall urteilte der Presserat, der pauschalisierende Begriff "Schwarzafrikaner " sei "geeignet, Vorurteile gegen dunkelhäutige Menschen zu fördern und diese damit zumindest latent zu diskriminieren".

Die gerügte Redaktion der Zeitung "20 Minuten" räumte denn auch umgehend ein, sie habe bei der Formulierung die Diskriminierungsproblematik zu wenig beachtet. Und schon spricht man dank diesem hübschen medialen Ablenkungsmanöver nicht mehr von schwarzafrikanischen Straftätern, sondern von bösen Schweizer Rassisten. Wenn "Schwarzafrikaner" als Begriff verboten ist, wie sollen wir sie jetzt benennen? Müssen wir künftig von den "ursprünglich-aussüdlich-der-Saharazonen-gelegenen-Gegenden-stammenden Mitbürgern" sprechen? Oder denken Sie an die Bewohner des schönen Schwarzbubenlandes - ich wüsste beim besten Willen nicht mehr, wie ich sie anreden soll.

Viel lieber als vom Inhalt von Christoph Blochers Reden über das Asyl und Ausländergesetz berichteten Zeitungen und Radio ellenlang über die Frage, ob der zuständige Bundesrat überhaupt wann, bei wem, wie, warum und worüber informieren dürfe.

Das perfekte Gesicht
Jede Kampagne braucht ihr perfektes Gesicht. Die Gegner der Asylgesetzrevision und mit ihnen die Medien (inklusive Schweizer Monopolfernsehen) fanden es in Solongo Chibat, einem minderjährigen Waisenkind aus der Mongolei: mit vierzehn in die Schweiz geflohen. Von der Flüchtlingsbehörde abgewiesen. Für drei Jahre untergetaucht. Bei einer Hausdurchsuchung gefasst, befand sich die angeblich Siebzehnjährige in Ausschaffungshaft. "Asylpolitik brutal" titelte der "SonntagsBlick". Und listete grossmäulig die angeblichen "Verfehlungen" der Bündner Behörden auf. Ich zitiere nur die
Wörter "Pflichtversäumnis", "Kompetenzmangel", "Ungenauigkeit", "falsche Annahme"… Während die
"Blick"-Redaktoren den Fall selbstverständlich mit grösstem Pflichtbewusstsein, umwerfender Kompetenz und exaktester Genauigkeit aufarbeiteten… Nur war die ganze Geschichte so frei erfunden
wie der Name und das Alter der jungen Mongolin. "Solongo" wuchs, finanziell abgesichert, in einer Ärztefamilie auf. Sie lernte Französisch, weil sie plante, ins Ausland zu reisen. Zusammen mit der Mutter dachte sich die junge Frau dafür die Waisenkindstory aus. Von der Schweiz aus überwies "Solongo" dann tausende von Franken nach Hause - wovon der "SonntagsBlick" durchaus wusste.
Aber eben: Eine Kampagne braucht ein perfektes Gesicht. Und da darf es durchaus auch eine Lügengeschichte sein.

Ringiers "Blocher-Gesetz"
Am Vortag des diesjährigen Nationalfeiertages hatte der "Tages-Anzeiger" die ebenso originelle wie korrekte Idee, sechs hier lebende Ausländer ihre Wünsche an die Schweiz formulieren zu lassen. Dazu kam ein Kommentar des Chefredaktors Peter Hartmeier zum angeblich "schweizerischsten aller Tage". Als Nachbeter der SP-Parole zum Asylgesetz forderte er von uns Offenheit, gerade auch für jene, "die auf Schleichwegen in unser Land gelangt sind". Die tägliche und nächtliche illegale Invasion bedeutet für Hartmeier nämlich einen "zentralen Wert in unserem Wertekanon". Und das Anpacken von Missständen
passt offenbar nicht zur Schweiz, jedenfalls nicht in jene von Herrn Hartmeier.

Am meisten Schaum vor dem Mund entwickeln aber die Boulevardblätter von Ringier - wie immer, wenn eine Vorlage den Anliegen von Christoph Blocher, der SVP und der bürgerlichen Schweiz entspricht. Der "SonntagsBlick" nannte das neue Asyl- und Ausländergesetz in fetten Lettern im Aushang kurzerhand "Blocher-Gesetz". Dies in genauer Kenntnis der Tatsache, dass es sich um eine Vorlage des Gesamtbundesrates und des Parlamentes handelt. Und in der zweifellos falschen Hoffnung, dass
unsere Stimmbürger Bundesrat Blocher unsympathischer finden als gewisse journalistische Schmierfinken von "Blick" und "SonntagsBlick". Und weiter wird bei Ringier getitelt, eine Mehrheit der Schweizer sei gegen die Vorlage. Es bedarf schon eines ziemlich verdrehten Journalistenhirns, wenn man eine erste Umfrage mit 43 Prozent Ja, 27 Prozent nicht Antwortenden bzw. Unentschlossenen und lediglich 30 Prozent Nein zur Schlagzeile "Keine Mehrheit" macht.

700 Kulturschaffende
Ein von der SP organisiertes und bezahltes dünnes Textchen von Kulturschaffenden gegen das Asylgesetz wurde vom Ringier-Verlag prompt zum wichtigtuerischen "Manifest" hochgestemmt. Bei
Durchsicht der Liste der Unterzeichnenden bin ich angesichts von deren üppigen Förderung durch Steuergelder allerdings versucht, statt von Kulturschaffenden von "Kulturanschaffenden" zu sprechen.
Minderwertigkeitsgefühle angesichts der Prominenz der Unterzeichnenden sind allerdings fehl am Platz. Was deren Bedeutung betrifft, so hätte jeder von uns willkommene Aufnahme gefunden, der einmal einen Töpferkurs absolviert hat. Jene Männer unter Ihnen, die einmal eine Krawatte bemalt haben, würden es locker in die vordere Hälfte der Liste schaffen. Und jene Frauen unter Ihnen, die in der
dritten Klasse einen Scherenschnitt angefertigt haben, gehörten ohne weiteres zu den Erstunterzeichnern…

Der Parole der im Parlament hoffnungslos unterlegenen SP folgen 700 stramme Soldaten aus dem Kulturkuchen - darunter so eminente Geistesgrössen wie die Märlitante Trudi Gerster. Als Märlitante
des Asylbereichs ist ihr die bereits erwähnte Mongolin Solonga Chibat allerdings deutlich überlegen. Schon beim ersten Buchstaben des Alphabets finden sich auf der Liste der 700 so strahlende Sterne unseres schweizerischen Kulturlebens wie Farida Ahmed-Bioud, Mohamad Al-Dourobi, Fawzia Assaad
oder Brahim Avdyli.

Die SP spielte dieses Manifest der intellektuellen Geistesarbeiter als Erstes dem "SonntagsBlick" zu - bekanntlich das führende Intellektuellenorgan unseres Landes! Obwohl die neuen Gesetze am traditionellen Flüchtlingsbegriff kein Jota ändern, behaupten die Künstler im Dunste völliger Vernebelung vom hohen Ross herunter, es gehe der offiziellen Schweiz mit der Vorlage darum, "die Menschenrechte an ihrer Grenze abzuschaffen".

Lohnt sich das Aufregen?
Sollen wir uns über die Rolle der Linken, der Medien und der Kulturschaffenden im Vorfeld der Abstimmung über das Asyl- und Ausländergesetz überhaupt aufregen? Ich meine, wir sollen uns
aufregen. Wir sollen uns sogar ganz fürchterlich aufregen. Denn diese Gegner haben bequemstens Platz genommen auf ihren gutbezahlten moralischen Bürgerlich-konservative Zeitung für Unabhängigkeit, Föderalismus und Freiheit damit das gesagt wird, was nicht ungesagt bleiben Hochsitzen. Von dort leugnen sie jeden Missbrauch, verteidigen den milliardenteuren Asylleerlauf, finden die organisierte
Kriminalität durch Schlepperbanden unbedenklich, feiern die unkontrollierte Zuwanderung in unsere
Sozialsysteme ab, billigen den Drogenverkauf an unsere Jugendlichen, stossen sich nicht an betrügerischen Scheinehen. Sie halten es für problemlos, wenn unsere Kinder in den Schulen nicht mehr richtig lesen, schreiben und rechnen lernen und später keinen guten Beruf haben.

Wir sollten uns darüber aufregen, dass diese Verteidiger des Missbrauchs zwar das Erbe unserer Vorfahren verprassen, aber die Folgen für dieses unverantwortliche Handeln nicht mehr tragen müssen.
Für sie hat es gerade noch schön gereicht. Sie geniessen ihre stattlichen Gehälter, Fördergelder, Pensionen und ihre Zweitwohnungen im Tessin oder in der Toskana - und dies erst noch im Gefühl moralischer Tadellosigkeit. Auslöffeln müssen die verheerenden Folgen dieser so genannt "sozial gerechten" und "solidarischen" Politik unsere Kinder, die künftigen Generationen. Darum müssen wir
im Interesse einer gedeihlichen Zukunft das falsche Gedankengut der linken Schönschwätzer in Politik und Medien bekämpfen. Mit aller Kraft bekämpfen. Bekämpfen - um mit Winston Churchill zu sprechen - "zu Land, zu Wasser und in der Luft".


Christoph Mörgeli