Nr. 19, 1. September 2006
Aufwuchskonzept
und Armee 08/11
Armeeauftrag selbstherrlich umformuliert
Von Simon Küchler, Korpskommandant aD, Steinen SZ
In der "Schweizerzeit" Nr. 16 vom 30.
Juni stellt Divisionär aD Hans Bachofner zu Recht fest, dass es in der
Armeeplanung an strategischem Denken fehle. Es fehlt im VBS aber auch an Systematik
und letztlich an Verfassungstreue, was dazu führt, dass selbst der Chef
der Armee nicht in der Lage ist, klare Fragen zum als "Entwicklungsschritt"
etikettierten Reformschritt 08/11 eindeutig zu beantworten.
Zur Schaffung von Goodwill in den Kantonen zugunsten der Reform 08/11 organisiert Armeechef Christophe Keckeis Treffen mit sog. "Opinion Leaders" mit anschliessendem Mittags-Lunch. Dies immer in der Hoffnung, es stelle niemand kritische Fragen, wie dies Mitte Mai in Schaffhausen der Fall war und am 9. Juni in Schwyz.
Der "Schleitheimer Bote" schrieb: "In der Diskussion brachte M.H. den Chef der Armee mit seinen Fragen und Feststellungen arg in Bedrängnis. Als ehemaliger Oberst der Artillerie kritisierte H. den Reformdschungel..."
Gleiches geschah am 9. Juni in Schwyz, wo ich den Chef der Armee mit kritischen Feststellungen und Fragen konfrontierte.
Ohne Grundlagen
Der Bundesrats-Entscheid zum Reformschritt 08/11 der Armee wurde der Landesregierung am 11. Mai 2005 abverlangt, ohne dass Grundlagen zum sog. "Aufwuchskonzept" vorlagen. Die Halbierung der Verteidigungskräfte der Armee wurde beschlossen, ohne dass dargelegt wurde, wie bei steigender militärischer Bedrohung die Armee wieder in ernstzunehmende Bereitschaft gebracht werden könnte.
Das Aufwuchskonzept wurde im Nachhinein erstellt. Das ist konzeptionell verantwortungslos. Den militärischen Verbänden wurde es zur Einsicht zwar versprochen, aber es blieb unter Verschluss.
Das VBS zweifelt offensichtlich selber an der Realisierbarkeit dieses Aufwuchses, spricht es doch von einer Aufwuchsphase von fünf bis acht Jahren und einem Finanzbedarf von zusätzlichen vierzig Milliarden Franken. Dazu schrieb die "NZZ am Sonntag" am 9. April 2006: "Ob das Parlament einen solchen Entscheid fällen würde, sei fraglich", heisse es selbst in der VBS-Studie.
In der Vernehmlassungs-Botschaft an die Kantone und an die interessierten Verbände wurde die Aufwuchs-Problematik kaum angesprochen. Alt Nationalrat Jean-Pierre Bonny, immerhin ehemaliger Präsident der nationalrätlichen Sicherheitskommission, bezeichnete dieses Verschweigen der Aufwuchsproblematik in einem Artikel in der NZZ als "nahe beim Bereich der Desorientierung, um nicht zu sagen der Irreführung".
Die Fragen an den Chef der Armee liegen damit auf der Hand:
Konkret beantwortete der Chef der Armee, Korpskommandant Christophe Keckeis, am 9. Juni in Schwyz eine einzige dieser Fragen: Man habe das Aufwuchskonzept nicht herausgegeben, weil es zu umfangreich sei. Im übrigen habe anlässlich der Armee-Planung XXI niemand dem Aufwuchskonzept grosse Beachtung geschenkt. - Eine eher erstaunliche Antwort des Chefs der Armee, denn in Zusammenhang mit der Armee XXI wurde zwar von Aufwuchs in der Ausbildung, nie aber von einem Finanzbedarf von vierzig Milliarden Franken gesprochen.
Konzeptionslosigkeit
In den Leitlinien des Bundesrates zur Armee XXI und im Armee-Leitbild wird festgehalten: "Die Verteidigung bleibt die Kernfähigkeit der Armee". Auf der Homepage des VBS war bis zum 28. Mai 2004 zu lesen: "Die Landesverteidigung bleibt der zentrale Auftrag der Armee".
Die vom VBS eigenmächtig vollzogene Akzentverschiebung von der Äusseren Sicherheit zur Inneren Sicherheit mag aktuell opportun erscheinen, entspricht aber nicht dem verfassungsmässigen Auftrag der Armee. Für die Innere Sicherheit sind primär die Kantone zuständig, nicht der Bund.
Mit der Halbierung der Verteidigungskräfte und mit dem Verzicht auf die Verteidigungsfähigkeit der Armee ändert das VBS die sicherheitspolitische Konzeption des Landes, ohne dass darüber je eine politische Grundsatzdiskussion stattgefunden hätte. Das VBS behauptet einfach, am Armeeleitbild XXI ändere sich mit der Reform 08/11 nichts.
Auch zu diesem brisanten Problemkreis wurden dem Chef der Armee in Schwyz
Fragen gestellt:
Auf diese beiden Fragen gab es keinen klare Antworten. Es wurde bloss die
Gegenbehauptung aufgestellt, es gehe bei der Reform 08/11 nur um einen Entwicklungsschritt,
nicht um eine Reform. Das Ganze sei eine Folge des Sparauftrags des Parlaments.
Armeeauftrag
Der Auftrag an die Armee ist in der Verfassung mit folgenden Worten festgehalten:
Art.58 Armee
1) Die Schweiz hat eine Armee. Diese ist grundsätzlich nach dem Milizprinzip organisiert.
2) Die Armee dient der Kriegsverhinderung und trägt bei zur Erhaltung des Friedens; sie verteidigt das Land und seine Bevölkerung. Sie unterstützt die zivilen Behörden bei der Abwehr schwerwiegender Bedrohungen der inneren Sicherheit und bei der Bewältigung anderer ausserordentlicher Lagen. Das Gesetz kann weitere Aufgaben vorsehen.
3) Der Einsatz der Armee ist Sache des Bundes. Die Kantone können ihre Formationen zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung auf ihrem Gebiet einsetzen, wenn die Mittel der zivilen Behörden zur Abwehr schwerwiegender Bedrohungen der inneren Sicherheit nicht mehr ausreichen.
Am Rapport des Hauptquartiers Heer am 15. Juni 2006 wurde der Armeeauftrag wie folgt festgehalten:
Aufträge der Schweizer Armee:
Subsidiäre Einsätze zur Prävention und Bewältigung existenzieller Gefahren;
Raumsicherung und Abwehr eines militärischen Angriffs (Kernkompetenz);
Beiträge zur Friedensförderung im internationalen Rahmen
Dazu ein paar Feststellungen:
Auch wenn es eine absolute autonome Verteidigungsfähigkeit nicht gibt, gehörte es seit jeher zu unserem Staatsverständnis, dass wir als neutrales Land aus eigener Kraft eine angemessene Verteidigungsfähigkeit - ungeachtet der sich verändernden Bedrohungslage - ständig aufrechterhalten haben. Dieses Ziel wird jetzt offensichtlich aufgegeben - wiederum ohne dass eine politische Grundsatzdiskussion dazu je stattgefunden hätte.
Das VBS verwässert mit dieser neuen Reform den Verteidigungsauftrag, spricht nur noch von der Abwehr eines militärischen Angriffs, wozu aber bloss noch eine Kernkompetenz aufrechterhalten werden soll.
Pouvoir faire - savoir faire
Das VBS wechselt - um mit seinen eigenen, derzeit ständig angeführten Begriffen zu sprechen - vom "pouvoir faire" zum "savoir faire", vom tatsächlichen zum eigentlich nur noch theoretischen Können.
Darin kommt eine höchst fragwürdige Umsetzung des Verfassungsauftrags zum Ausdruck. Was geschähe, wenn der Bund in anderen Aufgabenbereichen ähnliche Umdeutungen der ihm verbindlich erteilten Aufträge vornehmen würde? Art. 64 der Bundesverfassung besagt zum Beispiel: "Der Bund fördert die wissenschaftliche Forschung". - Was geschähe, wenn sich der Bund plötzlich auf blosses "savoir faire" beschränken würde, faktisch aber nichts mehr täte?
Es ist zu befürchten, dass eine Armee sich selber in Frage stellt, wenn sie zwar theoretisch noch zu wissen vorgibt, wie das Land sich verteidigen könnte, Land und Volk in der Realität aber nicht mehr verteidigen kann. Daher erstaunt es niemanden, dass die GsoA (Gruppe Schweiz ohne Armee) die Reform 08/11 durchaus begrüsst.
Die zentrale Frage
Im Pressebulletin des VBS zum neusten Reformschritt (AO-Revision) wird trotz aller Veränderungen wörtlich behauptet: "Das Milizsystem wird dabei nicht berührt, ebenso wenig der Gesamtbestand und die Aufträge der Armee".
Angesichts dieser Behauptung drängen sich die folgenden kritischen Fragen
auf:
Auch diese am 9. Juni dem Chef der Armee in Schwyz gestellten Fragen wurden
eloquent umgangen, allenfalls mit Hinweis auf den Sparauftrag des Parlaments
abgewimmelt.
Man muss sich die Frage
stellen, ob sich das Parlament diese offensichtliche Entmachtung und Bevormundung
gefallen lässt, die Tatsache wird, wenn sich die Armeeplaner die Armee-Aufträge
selber geben und dabei selbst vor der Umformulierung des verfassungsmässig
verankerten Armeeauftrages nicht Halt machen.
Simon Küchler