Nr. 19, 3. September 2004
Volksabstimmung zur erleichterten und automatischen
Einbürgerung
Mit Mogelpackung zu Masseneinbürgerungen
Von Nationalrat
Ulrich Schlüer, Flaach ZH
Die bundesrätlichen Vorlagen zur erleichterten
bzw. automatischen Einbürgerung von Ausländern, über welche
der Souverän am 26. September 2004 abzustimmen hat, sind eine Mogelpackung.
Die Öffentlichkeit wird damit gleich dreimal massiv getäuscht.
Die beiden Vorlagen wollen
die erleichterte Einbürgerung der «zweiten Ausländergeneration»
und die automatische Einbürgerung der «dritten Ausländergeneration»
ermöglichen.
Definitions-Manipulation
Seit langem besteht in der Öffentlichkeit weitestgehende Übereinstimmung,
was unter «zweiter und dritter Ausländergeneration» zu verstehen
ist. Zur zweiten Ausländergeneration zählt der sog. Normalbürger
die hier aufgewachsenen, in der Schweiz zur Schule gegangenen Kinder eingewanderter,
hier niedergelassener Ausländer. Und zur dritten Ausländergeneration
zählt die Öffentlichkeit die Enkel von bereits vor zwanzig, dreissig
Jahren in die Schweiz eingewanderten, hier längst integrierten ausländischen
Einwanderern.
Diese weit verbreiteten
Annahmen bewusst missbrauchend, hat alt Bundesrätin Ruth Metzler, deren
Handschrift die beiden Vorlagen noch prägt, den Begriffen «zweite
und dritte Ausländergeneration» einen völlig neuen Inhalt
gegeben, womit die Stimmbürger zweimal regelrecht getäuscht werden.
Die von
alt Bundesrätin Ruth Metzler erfundene Bundes-Definition zählt zur
zweiten Ausländergeneration bereits jeden ausländischen Jugendlichen,
sobald dieser nur gerade fünf Schuljahre in der Schweiz absolviert hat
(wobei nirgends ausdrücklich gefordert wird, dass gleichzeitig auch die
Eltern, also die
«erste Ausländergeneration», in der Schweiz leben müssen).
Und zur dritten Ausländergeneration, die gemäss Vorlage automatisch
bei Geburt eingebürgert werden soll, werden Kleinkinder gezählt,
von denen lediglich ein Elternteil nur gerade fünf Schuljahre in der
Schweiz absolviert haben muss. Der andere Elternteil muss vor Geburt dieses
Kindes nie in der Schweiz gelebt haben.
Konsequenzen
Würde solch manipulierte Definition gesetzliche Wirklichkeit, wäre
damit folgendes künftig möglich: Ein ausländischer Jugendlicher
kommt (allein oder mit seinen Eltern) etwa zwölfjährig in die Schweiz
und geht hier noch fünf Jahre zur Schule. Mit siebzehn kann dieser Neuankömmling
bereits erleichtert, also direkt durch den Bund eingebürgert werden.
Aber auch wenn er sich gar nicht für die Einbürgerung interessiert,
seine Eltern ihm aber, sobald er heiratsfähig ist, aus seinem Herkunftsland
eine Frau zwecks Heirat zuführen und dem jungen Paar wenig später
das erste Kind geboren wird, dann zählt dieses Kind gemäss Bundes-Definition
bereits zur «dritten Ausländergeneration» und erhält
bei Geburt automatisch das Schweizer Bürgerrecht, auch wenn seine Mutter
mit der Schweiz völlig unvertraut ist.
Klar ist: Im Rahmen eines ordentlichen, in der Gemeinde abgewickelten Einbürgerungsverfahrens
käme es selbst in der liberalsten Gemeinde niemanden auch nur im entferntesten
in den Sinn, ein solches Kind sofort einzubürgern. Solches wird nur unter
Umgehung des Souveräns möglich.
Pauschal dekretierte statt geleistete Integration
Noch heute wird von seiten der Behörden der Öffentlichkeit gegenüber
beteuert, dass Integration, also das Vertraut-werden mit den hiesigen Lebensumständen,
Kenntnis einer Landessprache und insbesondere die Respektierung der hiesigen
Rechtsordnung, unabdingbare Voraussetzung sei für
eine Einbürgerung, auch für eine erleichterte Einbürgerung.
Die Einbürgerung sei gleichsam Abschluss - einige sagen: die Krönung
- des Integrationsbemühens.
Was aber sieht die Vorlage 2004 in Sachen Integration vor. Dies geht aus Artikel
28 a, Absatz 5 des Bürgerrechtsgesetzes hervor, der da lautet: «Es
wird vermutet, dass junge Ausländerinnen und Ausländer die Voraussetzungen
nach Absatz 1 Buchstabe d und nach Artikel 26, Absatz 1 Buchstabe a erfüllen.»
Diese trockenen Verweise
beziehen sich auf die Integrations-Erfordernisse (siehe Kästchen). Per
Gesetz wird neuerdings also dekretiert, dass ein junger Ausländer, wenn
er auch nur gerade fünf Schuljahre in der Schweiz absolviert hat, völlig
ungefragt als «integriert» zu betrachten sei. Definitiv, ohne
Nachprüfung, ohne Einholung irgendwelcher Auskünfte. Die gesetzlich
deklarierte Vermutung schafft einfach die Tatsache.
Mogelpackung
Damit wird diese Vorlage vollends zur Mogelpackung. Wird doch dem Stimmbürger
glatt verheimlicht, dass der vom Bundesrat sonst immer beteuerte Grundsatz,
dass der Einbürgerung, auch der erleichterten Einbürgerung die Integration
voranzugehen habe, kurzerhand in sein Gegenteil verkehrt. Es ist schlicht
unglaublich, dass sich Bundesrat und Parlament getrauen, eine dermassen mit
bewussten Täuschungen durchsetzte Vorlage den Stimmbürgern überhaupt
vorzulegen. Klar ist: Würde der Stimmbürger auf diese Mogelpakkung
hereinfallen, würden Probleme mit sogenannten «Secondos»
massiv zunehmen. Indem der Bundesrat für nahezu jeden Jugendlichen die
Integration pauschal
als vollzogen «vermutet» und damit aller Abklärung entzieht,
werden alle insbesondere in den Gemeinden erbrachten Anstrengungen zur Förderung
der Integration schlicht ins Abseits gestellt.
Das wahre Ziel
Damit glaubten die Architekten dieser Vorlage, das eigentliche Ziel ihres
Vorhabens verschleiern zu können: Die pauschale, unbesehene Masseneinbürgerung
unter völliger Ausschaltung des Gemeinde-Souveräns, allein mit dem
Ziel vor Augen, die Statistik zu schönen und damit frühere Fehler
in der Ausländerpolitik vermeintlich zum Verschwinden bringen zu können.
Das Schweizervolk ist wahrhaft gut beraten, dieser mehrfachen Mogelpackung
eine gehörige Abfuhr zu erteilen.
Ulrich Schlüer