Nr. 19, 3. September 2004

Volksabstimmung zur erleichterten und automatischen Einbürgerung
Mit Mogelpackung zu Masseneinbürgerungen
Von Nationalrat Ulrich Schlüer, Flaach ZH

Die bundesrätlichen Vorlagen zur erleichterten bzw. automatischen Einbürgerung von Ausländern, über welche der Souverän am 26. September 2004 abzustimmen hat, sind eine Mogelpackung. Die Öffentlichkeit wird damit gleich dreimal massiv getäuscht.

Die beiden Vorlagen wollen die erleichterte Einbürgerung der «zweiten Ausländergeneration» und die automatische Einbürgerung der «dritten Ausländergeneration» ermöglichen.

Definitions-Manipulation
Seit langem besteht in der Öffentlichkeit weitestgehende Übereinstimmung, was unter «zweiter und dritter Ausländergeneration» zu verstehen ist. Zur zweiten Ausländergeneration zählt der sog. Normalbürger die hier aufgewachsenen, in der Schweiz zur Schule gegangenen Kinder eingewanderter, hier niedergelassener Ausländer. Und zur dritten Ausländergeneration zählt die Öffentlichkeit die Enkel von bereits vor zwanzig, dreissig Jahren in die Schweiz eingewanderten, hier längst integrierten ausländischen Einwanderern.

Diese weit verbreiteten Annahmen bewusst missbrauchend, hat alt Bundesrätin Ruth Metzler, deren Handschrift die beiden Vorlagen noch prägt, den Begriffen «zweite und dritte Ausländergeneration» einen völlig neuen Inhalt gegeben, womit die Stimmbürger zweimal regelrecht getäuscht werden. Die von
alt Bundesrätin Ruth Metzler erfundene Bundes-Definition zählt zur zweiten Ausländergeneration bereits jeden ausländischen Jugendlichen, sobald dieser nur gerade fünf Schuljahre in der Schweiz absolviert hat (wobei nirgends ausdrücklich gefordert wird, dass gleichzeitig auch die Eltern, also die
«erste Ausländergeneration», in der Schweiz leben müssen). Und zur dritten Ausländergeneration, die gemäss Vorlage automatisch bei Geburt eingebürgert werden soll, werden Kleinkinder gezählt, von denen lediglich ein Elternteil nur gerade fünf Schuljahre in der Schweiz absolviert haben muss. Der andere Elternteil muss vor Geburt dieses Kindes nie in der Schweiz gelebt haben.

Konsequenzen
Würde solch manipulierte Definition gesetzliche Wirklichkeit, wäre damit folgendes künftig möglich: Ein ausländischer Jugendlicher kommt (allein oder mit seinen Eltern) etwa zwölfjährig in die Schweiz und geht hier noch fünf Jahre zur Schule. Mit siebzehn kann dieser Neuankömmling bereits erleichtert, also direkt durch den Bund eingebürgert werden. Aber auch wenn er sich gar nicht für die Einbürgerung interessiert, seine Eltern ihm aber, sobald er heiratsfähig ist, aus seinem Herkunftsland eine Frau zwecks Heirat zuführen und dem jungen Paar wenig später das erste Kind geboren wird, dann zählt dieses Kind gemäss Bundes-Definition bereits zur «dritten Ausländergeneration» und erhält bei Geburt automatisch das Schweizer Bürgerrecht, auch wenn seine Mutter mit der Schweiz völlig unvertraut ist.
Klar ist: Im Rahmen eines ordentlichen, in der Gemeinde abgewickelten Einbürgerungsverfahrens käme es selbst in der liberalsten Gemeinde niemanden auch nur im entferntesten in den Sinn, ein solches Kind sofort einzubürgern. Solches wird nur unter Umgehung des Souveräns möglich.

Pauschal dekretierte statt geleistete Integration
Noch heute wird von seiten der Behörden der Öffentlichkeit gegenüber beteuert, dass Integration, also das Vertraut-werden mit den hiesigen Lebensumständen, Kenntnis einer Landessprache und insbesondere die Respektierung der hiesigen Rechtsordnung, unabdingbare Voraussetzung sei für
eine Einbürgerung, auch für eine erleichterte Einbürgerung. Die Einbürgerung sei gleichsam Abschluss - einige sagen: die Krönung - des Integrationsbemühens.

Was aber sieht die Vorlage 2004 in Sachen Integration vor. Dies geht aus Artikel 28 a, Absatz 5 des Bürgerrechtsgesetzes hervor, der da lautet: «Es wird vermutet, dass junge Ausländerinnen und Ausländer die Voraussetzungen nach Absatz 1 Buchstabe d und nach Artikel 26, Absatz 1 Buchstabe a erfüllen.»

Diese trockenen Verweise beziehen sich auf die Integrations-Erfordernisse (siehe Kästchen). Per Gesetz wird neuerdings also dekretiert, dass ein junger Ausländer, wenn er auch nur gerade fünf Schuljahre in der Schweiz absolviert hat, völlig ungefragt als «integriert» zu betrachten sei. Definitiv, ohne Nachprüfung, ohne Einholung irgendwelcher Auskünfte. Die gesetzlich deklarierte Vermutung schafft einfach die Tatsache.

Mogelpackung
Damit wird diese Vorlage vollends zur Mogelpackung. Wird doch dem Stimmbürger glatt verheimlicht, dass der vom Bundesrat sonst immer beteuerte Grundsatz, dass der Einbürgerung, auch der erleichterten Einbürgerung die Integration voranzugehen habe, kurzerhand in sein Gegenteil verkehrt. Es ist schlicht unglaublich, dass sich Bundesrat und Parlament getrauen, eine dermassen mit bewussten Täuschungen durchsetzte Vorlage den Stimmbürgern überhaupt vorzulegen. Klar ist: Würde der Stimmbürger auf diese Mogelpakkung hereinfallen, würden Probleme mit sogenannten «Secondos» massiv zunehmen. Indem der Bundesrat für nahezu jeden Jugendlichen die Integration pauschal
als vollzogen «vermutet» und damit aller Abklärung entzieht, werden alle insbesondere in den Gemeinden erbrachten Anstrengungen zur Förderung der Integration schlicht ins Abseits gestellt.

Das wahre Ziel
Damit glaubten die Architekten dieser Vorlage, das eigentliche Ziel ihres Vorhabens verschleiern zu können: Die pauschale, unbesehene Masseneinbürgerung unter völliger Ausschaltung des Gemeinde-Souveräns, allein mit dem Ziel vor Augen, die Statistik zu schönen und damit frühere Fehler in der Ausländerpolitik vermeintlich zum Verschwinden bringen zu können.

Das Schweizervolk ist wahrhaft gut beraten, dieser mehrfachen Mogelpackung eine gehörige Abfuhr zu erteilen.



Ulrich Schlüer