Nr. 19, 25. Juli 2003
Eine
Gemeinde setzt sich zur Wehr
Von oben verordnete
Widersprüche
Ende 2002 richtete eine
Zürcher Gemeinde einen Brief an Bundesrätin Ruth
Metzler. Der Brief (er liegt der «Schweizerzeit»-Redaktion in
vollem
Wortlaut vor) kritisiert scharf die Widersprüchlichkeit der derzeit gültigen
Einbürgerungs-Vorgaben, an welche sich die Gemeinden eigentlich zu halten
hätten. Auszüge aus diesem Schreiben:
«Wir sind der Ansicht, dass bereits die bestehenden Gesetze und Richtlinien
für Einbürgerungen auf überholten Beurteilungen beruhen. Die
Beschlüsse des
Nationalrates führen weiter in die falsche Richtung (Anmerkung der
Redaktion: Diese Bemerkung zielt auf den nationalrätlichen Beschluss
zur
Schaffung eines Beschwerderechts gegen Negativ-Entscheide bei
Einbürgerungen). Damit wird unsere Arbeit als lokale Einbürgerungsinstanz
untergraben, dies zum Schaden unseres Landes. Wir erlauben uns, dies im
folgenden aufzuzeigen:
Unsere Gemeinde hatte verschiedene Einbürgerungsgesuche 16 Personen
betreffend zu behandeln. Alle Bewerber sind Muslime aus Kosovo, Mazedonien
oder der Türkei. Die Gesuche wurden unter Anwendung der bundes- und
kantonalrechtlichen Bestimmungen beurteilt. Zehn dieser Bewerber konnten
sich schlecht verständigen, hatten keine Ahnung vom Wesen der Schweiz,
lesen
keine Schweizer Zeitungen, im Fernsehen geht es allenfalls um Fussball. In
einem Fall ersuchten die Mutter und drei Kinder um Aufnahme ins Bürgerrecht,
der Vater verzichtete aus uns unbekannten Gründen. Er ist offenbar
Gelegenheitsarbeiter, die Mutter ist nicht erwerbstätig. Frage: Wer ernährt
die Kinder?
Aus den offiziellen Einbürgerungsunterlagen ist von diesen
Familienverhältnissen nichts hervorgegangen. Die Gemeindeverwaltung darf
dazu aus Datenschutzgründen keine Auskunft erteilen. Dank der Kleinheit
unserer Gemeinde (1250 Einwohner) konnten die Verhältnisse aber dennoch
in
Erfahrung gebracht werden. Zehn Personen (inkl. minderjährige Kinder)
mussten abgewiesen werden.
Die Einbürgerung als Mittel zur Senkung des Ausländeranteils in
der Schweiz
ist Selbsttäuschung und somit der falsche Ansatz (30 452 erhielten im
Jahr
2000, 30 075 im Jahr 2001 den Schweizerpass).
Unsere Altersvorsorge wird durch die unkritische Einbürgerung nicht
gerettet. Wir schieben das Problem nur hinaus und belasten dafür unsere
Fürsorgeeinrichtungen.
Nach vorgesehener Gesetzgebung (NZZ vom 27. April und 17. September 2002)
soll künftig die Einbürgerung generell erleichtert und für
Jugendliche
vereinfacht werden oder gar automatisch erfolgen. Die dazu erforderliche
Aufenthaltsdauer soll in der Schweiz verkürzt werden. So würden
kriminelle
Jugendliche unter Umständen zwingend Schweizer. In der RS würden
wir sie
sogar noch bewaffnen.»
Mit anderen Worten: Einerseits wird aus juristisch begründetem Datenschutz
der Bürger daran gehindert, wichtige Beurteilungsumstände zu
Einbürgerungsgesuchen überhaupt zu erfahren. Und dann kommen die
gleichen
oder andere Juristen aus dem Bundesgericht (unterstützt von der
Eidgenössischen Rassismus-Kommission und einem Gutachten) und behaupten,
die
Stimmbürger seien «überfordert», sachgerechte Entscheide
zu fällen, weil sie
ungenügend informiert seien. Deshalb müsse der Bürger sozusagen
zur «Rettung
der Demokratie» davon befreit werden, aus mangelnder Orientiertheit
heraus
«Willkür-Entscheide» zu treffen.
Unehrlicher lässt sich die Unterdrückung der Souveränitätsrechte
der Bürger
kaum begründen.
Ulrich Schlüer