Nr. 19, 25. Juli 2003
Warum
kein SVP-Richter?
Es ist entgegen
anderslautenden Medien-Meldungen keineswegs Zufall, dass
in der 1. öffentlich-rechtlichen Kammer des Bundesgerichts, welche das
Polit-Urteil gegen Urnenabstimmungen über Einbürgerungen gefällt
hat, kein
SVP-Bundesrichter sitzt.
Die Bundesrichter werden
von der Vereinigten Bundesversammlung gewählt.
Dabei gilt der gleiche freiwillige Proporz, der eigentlich gemäss
«Zauberformel» auch für die Zusammensetzung des Bundesrats
gilt: Der in den
Nationalratswahlen erreichte Stimmenanteil ist ausschlaggebend für die
Sitzverteilung. Weil verabredungsgemäss nur bei Rücktritten zwischen
Übervertretungen und Untervertretungen ausgeglichen wird, ist die SVP,
Hauptgewinnerin der Wahlen sowohl 1995 als auch 1999, heute im Bundesgericht
noch immer klar untervertreten.
Bei jener Ergänzungswahl, die schliesslich den Waadtländer SP-Richter
Jean
Fonjallaz ins Bundesgericht (und nachher in die 1. öffentlich-rechtliche
Kammer des Gerichts) gebracht hat, war der Anspruch der SVP auf den frei
gewordenen Sitz eigentlich klar ausgewiesen. Diese präsentierte in der
Person des Wallisers Yves Donzallaz auch einen fähigen Kandidaten. Nur
die
CVP rebellierte: Das Wallis sei CVP-Land; sie, die CVP, dulde niemals, dass
die SVP ausgerechnet einen Walliser als Bundesrichter vorschlage. Die CVP
fand für diesen selbstherrlichen Standpunkt sogar eine Mehrheit. Gewählt
wurde der SP-Sprengkandidat Jean Fonjallaz dank offensichtlich
zielgerichteter Unterstützung durch CVP-, FDP- und SP-Wähler in
der
Bundesversammlung.
Die Behauptung, dass der Bundesgerichtsentscheid nichts mit Politik zu tun
habe und schon gar nicht als gegen die SVP gerichtet eingestuft werden
könne, steht somit auf einigermassen wackligen Beinen.
Ulrich Schlüer