Nr. 19, 25. Juli 2003
Die Rassismus-Kommission und das Lausanner Polit-Urteil: Freude herrscht!
Vom Genfersee bis zum
Bodensee formiert sich Protest (man beachte etwa die
Leserbrief-Seiten in fast allen Zeitungen) gegen das Polit-Urteil aus
Lausanne, das den Souverän bei Einbürgerungsentscheiden entmachten
will.
Im Gegensatz dazu hat die Eidgenössische Kommission gegen Rassismus in
einer
Pressemeldung vom 10. Juli 2003 den Bundesgerichts-Entscheid, der
Urnenabstimmungen zu Einbürgerungen verbieten will, «mit Freude
zur Kenntnis
genommen».
Professor Georg Kreis, Präsident dieser Kommission, habe schon im Jahr
2000
die Forderung aufgestellt, «Einbürgerungsverfahren müssten
das Willkür- und
Diskriminierungsverbot der Bundesverfassung respektieren», weshalb negative
Entscheide zu Einbürgerungsbegehren «schriftlich begründet»
sein müssten
und nicht zu «rassistischer Ausgrenzung von Minderheiten missbraucht
werden»
dürften.
Die Rassismus-Kommission schreibt weiter, sie sei in letzter Zeit «mit
verzweifelten Anfragen von abgewiesenen Einbürgerungswilligen konfrontiert»
worden. Sie schöpfe nunmehr die Hoffnung, dass die vom Bundesgericht
getroffenen «Leitentscheide zu grösserer Achtung vor zugewanderten
Menschen
führen» werde.
Ulrich Schlüer