Nr. 19, 23. August 2002
Überschüssige
Goldreserven zur Sicherung der AHV
Dem Volk, was dem Volk gehört
Von Nationalrat Christoph Blocher, Herrliberg ZH
1996 stellte die Expertenkommission «Reform der Währungsverfassung» fest, dass die Natio- nalbankreserven um ca. zwanzig Milliarden Franken überdotiert seien.
Die Nationalbank hat darauf entschieden, dass die für geld- und währungspolitische Zwecke nicht mehr benötigten Reserven gemäss einer besonderen Regelung, welche die Bundesgesetzgebung zu treffen habe, auszuschütten seien.
Volksvermögen
Der Bundesrat stellte darauf fest, dass diese nicht benötigten Reserven
nicht der üblichen Ausschüt- tungspraxis für Nationalbank-Gewinne
(zwei Drittel an die Kantone, ein Drittel an den Bund) unterliegen, und dass
deshalb der Gesetzgeber bestimmen müsse, was mit den überschüssigen
Reserven zu geschehen habe.
Es ist eindeutig und auch für den Bundesrat unbestritten: Diese Reserven gehören dem Schweizer Volk. «Es handelt sich um Volksvermögen» (Bundesrat Kaspar Villiger). Entstanden sind diese Reserven nämlich dank der Übertragung des Notenmonopols an die Zentralbank und damit dank des Verzichtes jedes einzelnen Bürgers, ein eigenes Emissionsinstitut zu betreiben und dadurch aus dem angelegten Geld Erträge erzielen zu können.
Zurück
an die Eigentümer!
Geld, welches einem
nicht gehört, ist dem Eigentümer zurückzugeben. Von all den
verschiedenen Möglichkeiten, wie man die überschüssigen Reserven
an das Volk zurückführen könnte (direkte Vertei- lung an die
Bürger, Schuldenabbau, Steuersenkungen), ist die beste und gerechteste
Lösung die Zuweisung an den AHV-Fonds. Der Bundesrat hingegen will einen
Drittel einer Solidaritäts-Stiftung, einen weiteren Drittel der AHV und
einen Drittel den Kantonen zukommen lassen. Die Solidaritäts- Stiftung
hat der Bundesrat damals unter dem Druck amerikanischer Kreise vorgeschlagen.
Diese ver- suchten, die Schweiz - dann aber vor allem die schweizerischen
Banken - zu Zahlungen wegen angeb- lichen Fehlverhaltens im Zweiten Weltkrieg
mit Forderungen zu erpressen.
Die SVP hat darauf am 10. August 1999 eine Volksinitiative mit folgendem Wortlaut lanciert: «Werden Währungsreserven für die geld- und währungspolitischen Zwecke nicht mehr benötigt, so sind diese oder deren Erträge von der Nationalbank auf den Ausgleichsfonds der Alters- und Hinterlassenenversi- cherung (AHV) zu übertragen. Die Bundesgesetzgebung regelt die Einzelheiten.»
Alle
profitieren
Für die Mehrheit der Bevölkerung bedeutet die AHV-Rente auch heute
noch die Sicherstellung der Lebensexistenz nach der Pensionierung. Die künftigen
Finanzierungsprobleme der AHV sind bekannt. Das Finanzierungskonzept der SVP
für die AHV lautet: «Ohne Rentenkürzungen und - bis mindestens
2012 - auch ohne zusätzliche Mehrwertsteuerprozente und ohne weitere
Lohnprozente ist die AHV gesichert, aber nur unter der Bedingung, dass die
Erträge aus den nicht benötigten Reserven der Schweizerischen Nationalbank
der AHV zugute kommen.»
Die Gold-Initiative erzielt daher in geradezu idealer Weise folgende Vorteile:
- Die gesamte Bevölkerung der Schweiz hat Anteil am Volksvermögen (dem Volke, was dem Volk gehört).
- Der Ertrag aus den zwanzig Milliarden hat eine doppelte Wirkung: Jung und Alt zahlen weniger Mehr- wertsteuer. Jung und Alt kommen in den Genuss einer sichereren Rente.
- Die überschüssigen Goldreserven können nicht einer erpresserischen Stiftungs-Idee zugewiesen werden, und die Schweiz wird nicht jedes Jahr neu erpresst.
Christoph Blocher, Nationalrat