Nr. 19, 23. August 2002

Gold-Initiative stärkt die gefährdete Altersvorsorge
Die AHV langfristig sichern
Von Nationalrat Hans Kaufmann, Wettswil ZH

Die demographische Entwicklung stellt die Altersvorsorge vor grosse Herausforderungen. Die Fertilität ­ damit ist die Anzahl der Kinder gemeint, die Frauen im Alter zwischen 15 und 49 Jahren im Laufe ihres Lebens gebären ­ liegt in der Schweiz seit einigen Jahren bei rund 1,5, womit ein Bevölkerungsschwund vorprogrammiert ist.

Um die Bevölkerungszahl in einem Land konstant zu halten, müssten die Frauen im erwähnten Alter im Verlaufe ihres Lebens durchschnittlich mindestens 2,1 Kinder auf die Welt bringen.

Parallel zur sinkenden Fertilität steigt die Lebenserwartung. In der Schweiz hat sie sich seit 1876 bis zum Jahre 2000 nahezu verdoppelt. Für die Männer stieg sie von 40,6 auf 76,9 Jahre, für die Frauen von 43,2 auf 82,6 Jahre. Bis 2050 dürfte die Lebenserwartung bei Geburt weltweit um weitere elf Jahre, von heute 65 auf 76 Jahre (auf die ganze Welt bezogen) zunehmen, in der Schweiz um 4,3 auf 82,9 Jahre. Andere Schätzungen erwarten für die Schweiz eine Zunahme der Lebenserwartung um rund zehn Prozent, d. h. jene der Männer würde bis 2050 auf 85, jene der Frauen auf 91 Jahre ansteigen.

Demographische Veränderungen
Eine zehn Prozent höhere Lebenserwartung bedeutet für die Männer eine Verlängerung der Pensionie- rungszeit um 65 Prozent, für die Frauen um 32 Prozent. In dieser Zahl wurde für die Frauen die Anhe- bung des Rentenalters um zwei Jahre bis 2010 (2007 auf 64, 2010 auf 65 Jahre) berücksichtigt. Wenn man die Erwerbszeit von etwa 45 Jahren ins Verhältnis zu den Pensionsjahren setzt, dann hat sich dieses Verhältnis in den letzten fünfzig Jahren von 26mal auf nunmehr 3,8mal reduziert. Anders ausge- drückt: Noch 1950 hatte man 45 Jahre lang Zeit, Vermögen anzusparen, um zwei Jahre Rentnerdasein finanziell zu überstehen. Heute müssen die während der Erwerbszeit erzielten Ersparnisse ausreichen, um die sechsfache Pensionierungszeit, nämlich zwölf Jahre, zu finanzieren. Im Jahre 2050 müssen sie für zwanzig Jahre ausreichen, für Frauen sogar für 26 Jahre.

Die Pensionskassen der beruflichen Vorsorge basieren auf dem Kapitaldeckungsverfahren, d. h. jeder baut für sich einen Kapitalstock auf, von dem er während der Pensionszeit dann zehrt. Das Bevölke- rungswachstum und die Veränderung der Altersstrukturen wirken sich auch auf dieses System der Alterssicherung aus, hauptsächlich im Bereich der Kapitalanlagen.

AHV gefährdet
Härter treffen die demographischen Tatsachen die AHV, die auf dem Umlageverfahren basiert. Dieser «Generationenvertrag» soll die Altersvorsorge sicherstellen, indem die aktive Generation einen Aus- gleichsfonds speist, aus dem dann die Renten den Pensionisten bezahlt werden. Dieses Finanzierungs- system ist aufgrund der Bevölkerungsentwicklung längerfristig zum Scheitern verurteilt. Dennoch wird man in den nächsten Jahren versuchen, diese Existenzminimum-Rente mit höheren Beiträgen zu retten.

Noch bei der Gründung der AHV im Jahre 1948 mussten 9,2 Erwerbstätige einen Rentner finanzieren. Heute zählen wir 1,5 Millionen Rentner und 3,9 Millionen Beitragszahler, d. h. pro Rentner trifft es nur noch 2,6 Beitragszahler - und dieses Verhältnis wird sich bis 2040 auf 2,0 verschlechtern. Der soge- nannte Altersquotient, also das Verhältnis der über 65jährigen zur Bevölkerungsgruppe der 15- bis 64- jährigen, wird sich vor allem ab 2010 rasch erhöhen und in 30 bis 50 Jahren um die vierzig Prozent betragen. Gemessen an der Gesamtbevölkerung wird der Anteil der über 65jährigen von heute 15,3 Prozent auf 24 Prozent ansteigen.

Massiv steigende Beiträge
Da sich das Verhältnis zwischen den Beitragszahlern und den Rentnern stetig verschlechtert, werden die AHV-Beiträge allein zur Wahrung des heutigen Besitzstandes bei unverändertem Finanzierungs- anteil der öffentlichen Hand bis 2030 um gut fünfzig Prozent erhöht werden müssen. Das Finanzie- rungsproblem der AHV lässt sich nicht mit einer forcierten Immigration von unqualifizierten Tieflohn- Arbeitskräften lösen. Eine solche Politik wird das Finanzierungsproblem noch verschärfen, denn die Tieflohn-Arbeitskräfte bezahlen wenig in die AHV ein, werden aber eines Tages den gleichen Anspruch auf Rente haben wie die gut verdienenden Beitragszahler.

Gemäss noch geltendem AHV-Gesetz dürfte der Ausgleichsfonds in der Regel nicht unter den Betrag einer Jahresausgabe sinken. Im Jahre 2000 ­ neuere Detailstatistiken liegen nicht vor ­ betrugen die Ausgaben 27,7 Milliarden Franken, das Vermögen des Ausgleichsfonds 22,7 Milliarden Franken. Der Deckungsgrad erreichte somit nur 82 Prozent. Sofern der Ständerat bei der 11. AHV-Revision in der Herbstsession 2002 dem Nationalrat folgt, soll der Deckungsgrad auf 70 Prozent gesenkt werden. Damit wird zwar eine Finanzierungslücke von fünf Milliarden Franken optisch beseitigt, die AHV wird dadurch aber nicht sicherer.

Dies ist aber nicht die einzige Finanzierungslücke, die es zu schliessen gilt. Dem per 17. Mai 2002 aktualisierten Bericht über die Gesamtschau des finanziellen Mehrbedarfs der Sozialversicherungen bis zum Jahre 2025 ist folgendes zu entnehmen: Der Finanzbedarf für die AHV wird sich von 27,7 Milliarden Franken im Jahre 2000 auf 36,4 Milliarden Franken im Jahre 2010 erhöhen und bis 2025 den Betrag von 50 Milliarden Franken überschreiten. Obwohl diesen Mehrausgaben auch Mehreinnahmen infolge höherer Löhne und höherer Mehrwertsteuer-Einnahmen entgegenstehen, wird sich die Finanzierungs- lücke bis 2025 auf 4,2 Mehrwertsteuerprozente ausweiten.

Zugunsten der AHV ist denn auch bereits jeweils am 1. Januar per 2011 eine Erhöhung der Mehrwert- steuer um 0,5 Prozent und per 2015 um ein Prozent geplant. Dabei geht das Departement des Innern (EDI) bereits davon aus, dass inskünftig pro Jahr 200 Millionen Franken Ertrag des Nationalbank-Goldes der AHV zufliessen werden und der Bund auf seinen 17prozentigen Anteil an den für die AHV bestimm- ten Mehrwertsteuer-Erträgen verzichten muss. Gemäss EDI resultierte im Jahre 2001 pro Mehrwert- steuer-Prozent ein Betrag von 2,8 Milliarden Franken. Im Jahre 2010 sollen pro Mehrwertsteuerprozent 3,2 Milliarden Franken anfallen. Da dannzumal eine Finanzierungslücke in Höhe von 1,4 Mehrwert- steuer-Prozenten erwartet wird, errechnet sich bereits für 2010 ein Fehlbetrag von fast 4,5 Milliarden Franken. Im Jahre 2025 beziffert er sich auf 15 Milliarden Franken.

Gold-Initiative bringt mehr für die AHV
Die AHV-Gold-Initiative der SVP vermag diese Finanzierungslücken der AHV nicht einfach zu schlies- sen. Aber bei einer Annahme der Initiative durch Volk und Stände könnten die Erträge aus den 1300 Tonnen überschüssigen Goldreserven, welche derzeit einen Wert von 21 Milliarden Franken verkörpern, in den nächsten Jahren immerhin rund 18 bis 23 Prozent des Fehlbetrages decken. Werden Kapital- erträge von vier bis fünf Prozent erzielt, ergäbe dies immerhin einen jährlichen Finanzierungsbeitrag von 800 Millionen bis eine Milliarde Franken, bei guten Verhältnissen an den Kapitalmärkten sogar noch mehr. Der AHV-Finanzierungsbeitrag aufgrund der AHV-Gold-Initiative ist wesentlich grösser als jene 200 Millionen Franken, welche das EDI aufgrund des Gegenvorschlages einrechnet. Bei Annahme des Gegenvorschlages wird die AHV nur ein Drittel der Erträge erhalten, denn zwei Drittel gehen an die Kantone und die Solidaritätsstiftung. Der Gegenvorschlag sieht zudem eine reale Werterhaltung des Fonds in den nächsten dreissig Jahren vor. Somit kann die AHV nur von jenen Erträgen profitieren, welche die Teuerung übersteigen.

Wer die AHV stärken will, tut gut daran, die AHV-Gold-Initiative zu unterstützen. Bei einem doppelten Nein wird die AHV überhaupt keine neuen Mittel erhalten, womit Steuererhöhungen unausweichlich werden. Mit den finanziellen Zuwendungen aus der AHV-Gold-Initiative können die vom Bund bereits vorgesehenen Steuererhöhungen hingegen aufgeschoben werden.

Hans Kaufmann, Nationalrat