Nr. 19, 25. August 2000

Landesgrenze: Bundesrat verkennt Ernst der Lage
Bedrohte Innere Sicherheit
Von Heinrich L. Wirz, Bremgarten BE

Die Innere Sicherheit der Schweiz ist mit den jetzigen Personalbeständen der Polizei, des Grenzwachtkorps und des Festungswachtkorps nur noch im Normalfall gewährleistet. In besonderen Lagen muss spätestens bei über 48 Stunden Einsatzdauer die Unterstützung der Armee angefordert werden.

Dies ist die unzweideutige und unwidersprochene Aussage eines kantonalen Polizeikommandanten an einem Medienseminar über Innere Sicherheit. Es wurde am 22. März 1999 durch das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) in Anwesenheit von Bundesrat Arnold Koller durchgeführt, zu diesem Zeitpunkt noch Vorsteher des EJPD. Unvorhergesehener Anschauungsunterricht bestätigte die Feststellung des Polizeioffiziers. Die blitzartigen und generalstäblich geplanten Gewaltakte nach der Verhaftung des Führers der «Kurdischen Arbeiterpartei» (PKK) verschärften ohne Zeitverzug die Gefährdung an der Landesgrenze und im Innern unseres Landes. Mit seiner Motion vom 19. März 1999 lud Nationalrat J. Alexander Baumann (SVP, TG) den Bundesrat ein, die Sicherheit an der Landes- grenze auch unter schwierigen Umständen zu gewährleisten. Zu prüfen seien Bestandeserhöhungen von Grenzwachtkorps (GWK) und Festungswachtkorps (FWK) sowie der Einsatz von Armeetruppen zur Unterstützung des GWK.

Die Landesregierung benötigte nicht weniger als neun Monate für ihre eher unverbindliche Antwort vom 20. Dezember 1999. Sie stellte einen Unterbestand von 200 GWK-Angehörigen fest. Leider sind 1998/ 99 schon drei Grenzwächter im Dienst getötet worden. Die Bedrohung an der Landesgrenze steigt weiter, zum Beispiel im Raume Genf. Im März 2000 reichten die Nationalräte J. Alexander Baumann (SVP, TG), Didier Berberat (SPS, NE), Jakob Freund (SVP, AR), Christian Grobet (SPS, GE), Walter Schmied (SVP, BE) und Ständerätin Christiane Brunner (SPS, GE) je einen parlamentarischen Vorstoss zur Sicherheit an der (Genfer) Grenze und zur Besoldung im GWK ein. Der Bundesrat hat diese sechs Vorstösse am 24. Mai 2000 ausführlich beantwortet und stellt überall eine zunehmende Gewaltbereitschaft fest.

Die Landesregierung werde Mitte Jahr über die sich aufdrängende Fortsetzung der Unterstützung des GWK durch das FWK entscheiden. Aufgrund eines durch die Zollverwaltung bis Ende Juni vorzulegen- den Berichtes über Laufbahnen und Löhne im GWK werde über mögliche Massnahmen beschlossen. Sollte die 1997 verfügte, zehnprozentige Herabsetzung der Anfangsgehälter des GWK der heutigen Wirtschaftslage nicht mehr entsprechen, so würden Sofortmassnahmen geprüft. Lösungsmöglichkeiten zur personellen Verstärkung des GWK würden noch vor den Sommerferien zum Entscheid vorliegen.

Die Zunahme der Fälle von an der Grenze zurückgewiesenen oder verhafteten Personen ist besorgnis- erregend (siehe Kasten). Die zahlenmässige Auswertung der Leistungen des GWK vermittelt Klartext, ganz abgesehen von den mutmasslich erheblichen Dunkelziffern. Die Gefahren an der Grenze verschär- fen sich, und die Innere Sicherheit in der Schweiz nimmt ab. Das GWK schreibt in seiner Mitteilung vom 20. Juli 2000: «Die seit Jahren unvermindert anhaltende Zunahme des grenzüberschreitenden Verkehrs, zahlreiche neue Aufgaben sowie die stark erhöhte Bereitschaft zur Gewaltanwendung gegenüber dem Grenzwachtpersonal prägen das Arbeitsumfeld.»

Zögerlicher Bundesrat
Weiter ist zu lesen, dass der Unterbestand an Personal oft dazu führe, dassder ordentliche Vollzug der Aufgaben des GWK gemäss bundesrätlichem Leistungsauftrag kaum mehr gewährleistet werden könne. Die Zwischenfälle an der Grenze - Durchbrennen, Fluchtversuche, Schusswechsel - häuften sich, vorwiegend im Raume Genf. Immerhin einen Hoffnungsschimschimmer für das Grenzwachtkommando III (Raum Westschweiz) bedeuten die 12 beschrifteten Einsatzfahrzeuge mit Blaulicht, von denen seit Ende Juli vorerst vier und später acht in Genf verwendet werden.

Entgegen seiner Versprechungen in den Antworten vom 24. Mai 2000 auf die sechs parlamentarischen Vorstösse vom März 2000 hat der Bundesrat noch keine Entscheide zugunsten des GWK und damit der Inneren Sicherheit getroffen. Ernsthafte Zweifel kommen auf, ob sich die Kollegialbehörde und insbesondere ihr Sicherheitsausschuss unter dem Vorsitz von Bundespräsident Adolf Ogi der schwie- rigen Lage an der Grenze bewusst sind?

Entschlussfreudig zeigt sich die Landesregierung hingegen, wenn es um den zeitweiligen Schutz von Ausländern in der Schweiz geht. Zur Sicherheit des sogenannten Genfer Weltsozialgipfels vom 23. Juni bis zum 1. Juli 2000 unterstützten gegen 800 Angehörige des Militärpolizeibataillons 1, des Schutz- detachements des Bundesrates, der Luftwaffe und des Festungswachtkorps die Genfer Kantonspolizei und das Grenzwachtkorps. Dazu kam ein erheblicher Bestand ausserkantonaler Polizeikräfte. Ein zweites Beispiel ist die Sicherheit des «World Economic Forum Davos».

Der Bund stellt weiterhin grosszügig personelle und materielle Mittel zur Verfügung: Helikopter, Fahr- zeuge, Material, Bedienungspersonal und, auf Anfrage, auch Festungswächter und allenfalls Angehörige der Milizarmee. Er beteiligt sich an den zusätzlichen Kosten «zum Schutz völkerrechtlich geschützter Personen», sprich Ausländer. Alle diese Massnahmen sind angesichts der lebensgefährlichen und rechtswidrigen Zustände rund um das diesjährige Davoser Forum unbestrittenermassen notwendig. Die grundlegende Frage an den Bundesrat bleibt jedoch unbeantwortet: Wann endlich wird die Sicherheit der Schweizer Wohnbevölkerung bereits an der Landesgrenze erhöht?

Heinrich L. Wirz