Nr. 19, 25. August 2000

Eine fatale Entwicklung stoppen!
Jedes vernünftige Mass verloren
Von Philipp Müller, Reinach AG

Man stelle sich einmal die gesamte Einwohnerzahl der Kantone Uri, Schwyz, Ob- und Nidwalden, Glarus und Appenzell AR vor. Es sind zusammengezählt rund 328'000 Menschen, und um genau diese Zahl hat allein in den neunziger Jahren die ausländische Wohnbevölke- rung zugenommen.

Der Nettozuwachs der Ausländer um über 31 Prozent innerhalb eines Jahrzehnts konnte zustande kommen, weil von Anfang 1990 bis Ende 99 insgesamt über eine Million (!) neue Zuwanderer eine Aufenthaltsbewilligung erhalten haben, wovon 413'000 als Erwerbstätige. Im gleichen Zeitraum haben 657'000 Ausländer und Ausländerinnen die Schweiz freiwillig verlassen. Als Folge der Zuwanderung wuchs die Gesamtbevölkerung der Schweiz in den letzten zehn Jahren um über 7 %. Der Nettozuwachs entfällt zu über 92 % auf Nicht-EU-/Efta-Staaten. Der ständige Import von billigen Arbeitskräften hat verhindert, dass die unter dem Druck einer globalisierten Wirtschaft eigentlich notwendigen Struktur- anpassungen vollzogen worden sind. Gemäss Prof. Sheldon hat die Ausländerpolitik der Vergangenheit mit dazu beigetragen, dass die Schulden der Arbeitslosenversicherung per Ende 1997 auf rund 8 Milliarden Franken angestiegen sind.

Erfolgloser Bundesrat
Diese Entwicklung hat den Bundesrat wiederholt zu Eindämmungsversuchen veranlasst. 1986 entstand die «Verordnung über die Begrenzung der Zahl der Ausländer», die Ausländerzahl stieg trotzdem von damals 960'000 auf heute 1,37 Millionen, also um über 42 %. Im Mai 1991 wurde das sogenannte «Modell der drei Kreise» propagiert. Dabei schied Ex-Jugoslawien als Rekrutierungsgebiet für auslän- dische Arbeitskräfte aus. Trotzdem stieg die Zahl der in der Schweiz lebenden Personen aus Ex-Jugo- slawien von 116'000 im Jahre 1990 auf 331'000 Ende 1999 (ohne Asylbereich). Die Neueinwanderungen lagen in den neunziger Jahren sogar um über 27 % höher als in den achtzigern. Nur der Anteil der Erwerbstätigen sank von 53 % im Jahre 1990 auf 36 % im Jahre 1999.

Die Erfolglosigkeit des Bundesrates bei seinem Unterfangen, die Migrationspolitik in den Griff zu bekommen, darf heute schon fast als legendär bezeichnet werden. Dies wird sich bei der laufenden Revision des Ausländergesetzes wiederholen. Es enthält den Kernsatz: «Die Zuwanderung darf eine ausgeglichene demographische und soziale Entwicklung nicht beeinträchtigen.» Solche Gummiformu- lierungen haben schon früher nichts bewirkt. Der Gesetzesentwurf beschränkt sich im wesentlichen auf die Zulassung von Arbeitskräften (von ausserhalb EU-/Efta-Staaten) und blendet alle gesellschafts- und staatspolitischen Interessen aus. Ausgerechnet beim Familiennachzug, der grössten Zuwanderungs- kategorie, werden Rechtsansprüche eingeführt, welche die Attraktivität der Schweiz erhöhen und deshalb die Zuwanderungszahlen anschwellen lassen, insbesondere aus Ländern ausserhalb der EU/Efta.

Die andauernden Fehlschläge in der Ausländerpolitik waren Veranlassung für das Entstehen der 18- Prozent-Initiative. Die meisten Argumente der Gegner des Volksbegehrens halten einer näheren Prüfung nicht stand. Insbesondere lässt sich die AHV nicht über eine zügellose Einwanderung finanzieren. Mit jeder Arbeitskraft kommen mit dem Ehepartner und den Kindern auch Nicht-Erwerbstätige hinzu, so dass das Verhältnis weitgehend unverändert bleibt. Zudem werden auch die Zuwanderer älter und entsprechend rentenberechtigt, was wiederum weitere Zuwanderer erfordert. Darüber hinaus würde eine geichbleibende Altersstruktur so viel Zuwanderung erfordern, dass die Gesamtbevölkerung in der Schweiz bis ins Jahr 2025 auf 10,15 Millionen anwachsen müsste, bis ins Jahr 2050 gar auf 14,3 Millionen. Mehr Einwanderung verlagert die heutigen Probleme einfach auf morgen.

Genügend Spielraum für Wirtschaft
Die Initiative lässt zu, dass - bei stabilem Ausländeranteil - jedes Jahr über 72'000 Aufenthaltsbewilli- gungen an neue Zuwanderer erteilt werden können. Dies errechnet sich durch die statistisch belegte jährliche Rückwanderung von durchschnittlich 66'000 Ausländern, plus rund 20'000 Einbürgerungen pro Jahr, abzüglich den Geburtenüberschuss (1999: 13'400). Zusätzlich können mit der im Initiativtext vorgesehenen neuen Berechnung des Ausländeranteils weitere für die Wirtschaft besonders wichtige Leute (z.B. Hochqualifizierte, Führungspersonal usw.) unbeschränkt in die Schweiz geholt werden. Selbst ohne die völkerrechtlich zwingenden Zulassungen stehen der Wirtschaft jährlich gegen 50'000 neue Aufenthaltsbewilligungen zur Verfügung. Damit wird den Personalbedürfnissen der Wirtschaft hinreichend Rechnung getragen.

Im Vorfeld der Abstimmung über die Bilateralen Verträge hat der Bundesrat immer wieder bekräftigt, dass aus der EU keine massive Zuwanderung zu befürchten sei. Er stützte sich dabei auf eine Studie, welche ein Maximum von 10'000 Einwanderern aus der EU voraussagt. Falls uns der Bundesrat also vor der Abstimmung reinen Wein eingeschenkt hat, bleibt auch bei einer Annahme der Initiative - als Folge der jährlichen Rückwanderungen und der Einbürgerungen - längst genügend Spielraum für die Einhal- tung der Bilateralen Abkommen und die sonstige Einwanderung, die unser Land braucht.

Keine Zwangsausreisen
Die Übergangsbestimmungen der Initiative halten ausdrücklich fest, dass die Senkung des Ausländer- anteils von heute über 19 % auf die geforderte Limite von 18 % «so rasch als möglich durch die frei- willige Auswanderung» erreicht werden soll. Aufgrund der neuen Zählweise ergibt sich ein erforderlicher Abbau von rund 60'000 Ausländern. Gestützt auf die Migrationszahlen der neunziger Jahre (Rückwan- derungen, Einbürgerungen, Geburtenüberschuss) könnten daher auch während einer Übergangsfrist von beispielsweise fünf Jahren jedes Jahr rund 61'000 neue Aufenthaltsbewilligungen erteilt werden. Wie auch der Bundesrat in seiner Botschaft an die Eidgenössischen Räte schreibt, erlaubt die offene Formulierung, dass auch während der Übergangsfrist sowohl die humanitären als auch die wirtschaft- lichen Konsequenzen angemessen berücksichtigt werden können. Niemand muss also aufgrund der Initiative die Schweiz unfreiwillig verlassen.

Die Initiative ist nötiger denn je. Schon liegen weitere Begehrlichkeiten auf dem Tisch. So beantragt der Schweizerische Bauernverband ein Sonderkontingent von 2000 bis 3000 zusätzlichen Landarbeitern aus Osteuropa. Dabei wird es nicht bleiben. Die Ablehnung der vorliegenden Initiative würde Dämme brechen lassen. Allein die Zustimmung zu dieser Initiative bildet die letzte Gelegenheit, um den Ausländeranteil in der Schweiz endlich zu stabilisieren, wie dies der Bundesrat schon vor Jahrzehnten versprochen hat.

Philipp Müller