Nr. 18, 27. Juni 2008
Die EU in der Krise
Das demokratische «Nein» der Iren
Von Reinhard Wegelin
Am Freitag, dem 13. Juni 2008 stimmte Irland über den so genannten Lissaboner Vertrag ab. Es erteilte ihm eine Abfuhr. Seither versuchen die EU-Diplomaten, Mittel und Wege zu finden, das Votum der Iren irgendwie unter den Teppich zu kehren.
Bei dem Referendum hatten 53,4 Prozent der Iren gegen den Vertrag gestimmt. Irland musste laut seiner Verfassung als einziger der 27 EU-Staaten die Bürger um ihre Meinung fragen – nachdem die ursprünglich vorgesehene EU-Verfassung an den Voten Frankreichs und Hollands gescheitert war. Der Vertrag war im Dezember 2007 nach schwierigen Verhandlungen unterzeichnet worden und sollte 2009 in Kraft treten.
Klar ist: Hätte es in anderen EU-Mitgliedstaaten auch Volksabstimmungen über den so genannten «Reformvertrag» geben müssen, wären gewiss auch andere Abstimmungen negativ für die EU ausgegangen – wie im Jahr 2005 die Abstimmungen in Frankreich und in Holland zum «Vertrag über eine Verfassung für Europa».
Greuelpropaganda
Der Reformvertrag der EU kann nur in Kraft treten, wenn er von allen 27 Mitgliedstaaten ratifiziert wird. Das mag erklären, dass nach dem für die EU-Bürokraten völlig missglückten Referendum regelrechte Greuelpropaganda eingesetzt hat. Man will die irische Regierung «weichkochen», damit der Vertrag doch noch umgesetzt werden kann. Das Volksvotum wird gar nicht ernst genommen. «Ich glaube, dass wir keine Zauberformel finden werden», sagte Luxemburgs Aussenminister Jean Asselborn. Die EU-Partner müssten Irland «helfen, wieder zurück ins Boot zu kommen». Nicht die EU muss sich also auf die neue Situation einstellen – nein Irland müsse «geholfen» werden, dass es von der «schiefen Bahn» abrücke…
Asselborn schlug eine Erklärung der EU vor, mit der die Sorgen der Iren «entkräftet» und ein erneutes Referendum gerechtfertigt werden könnte. Der französische Aussenminister Bernard Kouchner fand bereits vor der Abstimmung klare Worte: Er kündigte den Iren unverhohlen an, sie würden im Fall der Ablehnung «die ersten Opfer» sein. Und EU-Aussenkommissarin Benita Ferrero-Waldner – der Schweiz als Demokratie-Verächterin bereits bestens bekannt – bezeichnete das Nein der Iren als «bedauerlichen Zeitverlust». In den Kommentaren und Reaktionen sowohl von EU-Politikern als auch der Medien ist der Tenor klar: «Dann eben ohne Irland!»
Was wünschen sich Europas Bürger?
EU-Politiker – und in ihrem Schlepptau mancher Journalist –beklagen sich ständig, nicht «handlungsfähig» zu sein, wenn man ihnen nicht praktisch unbeschränkte Macht einräume. Als ob sich die EU-Bürger je danach gesehnt hätten, von Brüssels Funktionären völlig entmachtet zu werden.
Nach wie vor wollen die Bürger in Europa nicht, dass die Nationalstaaten zu EU-Provinzen degradiert werden. Die Bürger rufen vielmehr nach einem Verbund souveräner Staaten, in dem auf der Grundlage der Gleichberechtigung zusammengearbeitet wird.
Einer der wenigen fundamentalen Kritiker der EU innerhalb ihrer Mitgliedstaaten ist der tschechische Präsident Vaclav Klaus. Zum 50. Jahrestag der Römischen Verträge sagte Vaclav Klaus in der «Frankfurter Allgemeinen Zeitung» am 23. März 2007:
«Über das demokratische Defizit der heutigen EU zu sprechen ist keine Negation von fünfzig Jahren Integration. Ich will nur darauf aufmerksam machen, dass wir mehr Integration und weniger Unifikation brauchen, mehr horizontale Kooperation der Länder und weniger vertikale Regulierung, Harmonisierung und Standardisierung, mehr Institutionen der Nationalstaaten und weniger EU-Institutionen in Brüssel. Kurz: dass wir mehr Demokratie als Postdemokratie brauchen.»
Anfang 2009 wird Prag von Frankreich den EU-Vorsitz übernehmen. Die EU-Bürokraten sehen darin ein Horror-Szenario. Sie sind in Angst, dass Prag dem Vertrag von Lissabon endgültig den Todesstoss versetzen könnte. Das Nein Irlands kommentierte Vaclav Klaus mit den folgenden Worten:
«Suchen wir ein anderes europäisches Modell als das des Brüsseler Superstaats. Kehren wir zurück zu einer Gemeinschaft freundschaftlich und effektiv kooperierender Länder. Belassen wir die Mehrheit der Kompetenzen bei den Nationalstaaten. Lassen wir die Menschen in Europa Tschechen, Polen, Italiener oder Dänen sein. Das Europäertum ist wie Esperanto – künstlich und tot.»
Die EU im Dilemma
Der Reformvertrag enthält viele schöne Worte. Dort heisst es beispielsweise unter Artikel 8a, Abs. 3:
«Alle Bürgerinnen und Bürger haben das Recht, am demokratischen Leben der Union teilzunehmen. Die Entscheidungen werden so offen und bürgernah wie möglich getroffen.»
Im Anhang des Vertrags heisst es: «Dieser Vertrag tritt am 1. Januar 2009 in Kraft, sofern alle Ratifikationsurkunden hinterlegt worden sind, oder andernfalls am ersten Tag des auf die Hinterlegung der letzten Ratifikationsurkunde folgenden Monats.» Das ist Klartext: Der Vertrag kann also nur in Kraft treten, wenn er von allen 27 Mitgliedstaaten ratifiziert wird. Die EU steht also vor der Notwendigkeit, dem schönen Worten über Demokratie konkrete Taten folgen zu lassen, die den Respekt vor der Demokratie ohne Wenn und Aber zum Ausdruck bringen.
«Weiter ratifizieren»
Als ob nichts geschehen wäre, halten sich die EU-Bürokraten weiter an ihren Fahrplan. So ist Deutschland beispielsweise keineswegs bereit, das irische Abstimmungsergebnis – das das Ende des Lissaboner Vertrags bedeutet – zu akzeptieren.
Laut einer vor der Abstimmung erhobenen Analyse der Bertelsmann-Stiftung würde das bisher gültige EU-Recht ausreichen, «um die Gesetzgebungsmaschine in Brüssel weiter funktionieren» zu lassen. Die deutsche Regierung ist aber nicht bereit, weitere Zeitverluste hinzunehmen und besteht ohne Abstriche auf dem Vertrag von Lissabon. Wir erwarten, dass die anderen Mitgliedstaaten der EU «ihre innerstaatlichen Ratifizierungsvorhaben» weiterführen. Der Vertag müsse in Kraft gesetzt werden, sagt die Regierung Merkel.
Die Folgen des irischen Neins
Ein «Nein» der irischen Bevölkerung zum Reformvertrag wäre schlichtweg eine «Katastrophe für Europa», so die Bertelsmann-Stiftung in der erwähnten, vor der irischen Abstimmung angefertigten Studie. Um kein Land auf falsche Gedanken zu bringen, habe die europäische Politik bislang vermieden, über alternative Optionen im Falle einer negativen Mehrheitsentscheidung auch nur zu sprechen. Aber alle denkbaren politischen Alternativen, so die Bertelsmann-Stiftung, wären ein schwerer Rückschlag für den Lissaboner Vertrag und die Zukunft der EU.
Und die Schweiz?
Dass die Schweiz ebenfalls unter Brüssels die Räder kommen würde, wenn sie der EU je beiträte, zeigt uns täglich EU-Botschafter Michael Reiterer, der – ohne vom Bundesrat je in den Senkel gestellt zu werden – uns Schweizern unverblümt die Konzepte Brüssels aufzwingen will und uns ausdrücklich «Hausaufgaben» erteilen will.
Dabei sagt uns das Beispiel Irland vielmehr: Die EU ist offensichtlich nicht fähig, mit direktdemokratischen Entscheiden umzugehen. Am liebsten wünschen die EU-Oberen solche Referenden ins Pfefferland! Besonders wenn sie feststellen müssen, mit welcher Klarheit die als «Reformvertrag» kaschierte Kopie der undemokratischen EU-Verfassung von den Iren bachab geschickt wurde.
«Anschlag auf die Demokratie»
Im Auftrag des CSU-Bundestagsabgeordneten Peter Gauweiler hat der deutsche Rechtsprofessor Karl Albrecht Schachtschneider eine Verfassungsbeschwerde gegen das Zustimmungsgesetz der Bundesrepublik Deutschland zum Vertrag von Lissabon (2008) eingereicht. Schachtschneider selbst bezeichnet den Vertrag von Lissabon als «Anschlag auf die Demokratie». Erstens würden damit die Volksabstimmungen in Frankreich und den Niederlanden (die gegen den «Vertrag über eine Verfassung für Europa» votiert hatten) unterlaufen. Zweitens entmachte der Vertrag das Volk als Souverän in allen Mitgliedstaaten. Drittens ermächtige der Vertrag durch Artikel 48, Abs. 6 den Europäischen Rat im «vereinfachten Änderungsverfahren» zwecks «Änderung aller oder eines Teils der Bestimmungen [...] über die Arbeitsweise der EU.» Das hiesse laut Schachtschneider, der nicht demokratisch legitimierte Europäische Rat könne künftig die Bestimmungen des Lissaboner Vertrages und damit die Regeln, nach denen Politik und Gesetze gemacht werden, abändern, ohne dass die nationalen Legislativen oder das Europäische Parlament zustimmen müssten.
«Ermächtigungsgesetz»
Prof. Schachtschneider weiter: Wenn der Vertrag in Kraft trete, sei «Deutschland keine Demokratie mehr», woraus sich eine Widerstandslage nach Artikel 20, Abs. 4 des Deutschen Grundgesetzes ergebe, auch wenn das Bundesverfassungsgericht die Klage abweisen würde. Schachtschneider bestätigte den parteilosen Bundestagsabgeordneten Henry Nitzsche in dessen Äusserung, der Lissaboner Vertrag sei eine Art Neuauflage des unseligen Ermächtigungsgesetzes.
Auch in anderen Staaten – beispielsweise in Grossbritannien – sind Klagen gegen den Vertrag von Lissabon vor den obersten Gerichten der Länder hängig.
Beispiel Frankreich
Noch 2005 hatten Frankreich und die Niederlande den ursprünglichen Verfassungsvertrag abgelehnt. Nach einer kurzen Reflexionsphase liess man darauf alle Symbole einer europäischen Staatlichkeit weg, benannte ein paar Begriffe um und benannte den neuen – weitgehend unlesbaren Text – «Reformvertrag», nicht mehr «Verfassungsvertrag». In Frankreich und den Niederlanden, wo 2005 noch Volksabstimmungen stattgefunden hatten, wurde dem Volk das Recht zur erneuten Abstimmung nicht mehr zugestanden. Die französische Verfassung wurde deswegen sogar extra geändert, um die Ratifizierung im Parlament ohne Durchführung eines Referendums zu ermöglichen.
Die Angeln des Reformvertrags
Am Beispiel der Debatte im Deutschen Bundestag lässt sich auch zeigen, wie das deutsche Parlament gegen sich selbst stimmte. Die Bundestagsabgeordneten stimmten dem Vertrag zu, obwohl der genaue Vertragstext im Wortlaut nicht vorlag. Grösstes Manko dieses «Reformvertrages» ist das folgende: Der Vertrag ermächtigt den Europäischen Rat, also die in Brüssel versammelten Regierungs- und Staatschefs, die Vertragsbedingungen jederzeit ganz oder teilweise zu ändern. Dies ohne Zustimmung der nationalen Parlamente. Ausgenommen davon sind lediglich die Aussen- und die Sicherheitspolitik. Die Volksvertreter haben also einem Vertrag zugestimmt, dessen Wortlaut sie nicht kannten und dessen spätere Fassungen sie gar nicht kennen können.
Fazit
Das massive Demokratiedefizit in der Europäischen Union ist nur mit einer EU-weiten Volksabstimmung zum EU-Vertrag zu lösen. Das wäre nötig, um alle Zweifel an EU, Reformvertrag, Bürokratenwillkür, künftigen EU-Erweiterungen, Finanzierung, Bürgerferne auszuräumen. Damit würde der EU-Bürger endlich als Souverän anerkannt.
Reinhard Wegelin