Nr. 18, 18. August 2006
Warum
Asyl- und Ausländergesetz nötig sind
Missbrauchs-Alltag in der Schweiz
Schwere Gewaltkriminalität in Verbindung
mit Asylmissbrauch - also Tötungsdelikte, Raub, Vergewaltigung - nimmt
in der Schweiz markant zu. Der hohe Anteil von Ausländern an der Täterschaft
ist alarmierend. Die wachsende Ausländerkriminalität ist beunruhigende
Realität.
Es herrscht Hochkonjunktur
unter den Gutmenschen in der Schweiz. Kulturschaffende, Kirchenvertreter,
Linke usw. versuchen das Volk zu beeinflussen, mit dem Ziel, die Aufnahme
von Flüchtlingen aus allen Herren Ländern vorbehaltlos zu begrüssen.
Fremde aufnehmen wie Gäste, dass sei erste Bürger- ja Christenpflicht.
Was bedeutet Asylmissbrauch?
Asylmissbrauch ist der
Versuch, Asyl und Asylverfahren zu benutzen, um unter Umgehung bestehender
Einwanderungsgesetze andere Zwecke zu erreichen. Das primäre Ziel ist
dabei die Erschleichung des Aufenthalts in dem Asyl gewährenden Land.
Dieser Aufenthalt wiederum verfolgt in den meisten Fällen finanzielle
Ziele: Bezug von Sozialleistungen oder Aufnahme einer Beschäftigung.
Asylmissbrauchende Einwanderer geben oft falsche Informationen über ihre
Person und Einreisegründe an, um den Status von Asylwerbern zu erlangen
und der Ausweisung oder Abschiebung zu entgehen.
Zauberwort Integration
Die Diskussions-Strategie
der Linken und Gutmenschen ist immer wieder gepaart mit dem Zauberwort "Integration".
Voraussetzung dafür sei umfassende Toleranz, welche die hier ansässige
Bevölkerung zeigen müsse.
Die Toleranz-Bereitschaft
ist indessen nicht unbegrenzt. Gegenüber ausländischen Kriminellen
ist unsere Toleranz längstens aufgebraucht. Beispiele gefällig?
- Vier jugendliche Schläger
aus Mazedonien, Serbien und Montenegro prügeln in Sargans SG einen
20jährigen Landsmann fast zu Tode. Die Kantonspolizei St. Gallen spricht
von "massiv brutaler Gewalt". Wir fragen: Wieso werden brutale
ausländische Gewalttäter eigentlich nicht in ihr Herkunftsland
abgeschoben?
- Im Kanton St. Gallen
stand ein Afrikaner wegen wiederholter Nötigung von Frauen bis hin
zu Vergewaltigungsversuchen vor Gericht. Meist konnte er seine im Freien
verübten Attacken nur deshalb nicht zu Ende führen, weil auf Hilferufe
der Opfer zufällig in der Nähe sich befindende Passanten zu Hilfe
eilen konnten. Das Gericht deklarierte den Täter als "nicht unzurechnungsfähig".
Der Beschuldigte entzog sich einem allfälligen Landesverweis, indem
er eine Frau fand, die zur Heirat bereit war. Und zwar in der Person seiner
Betreuerin während der laufenden Strafuntersuchung. Auf diese Weise
konnte sich der Afrikaner jeder Ausweisung entziehen.
- In Fehraltorf ZH haben
sich Jugendliche aus dem Dorf und aus dem ganzen Zürcher Oberland in
der Asylunterkunft mit Kokain eingedeckt. Nach Auskunft des Gemeinderats
sind dort seit einigen Jahren zwischen fünfzehn und zwanzig Asylbewerber
einquartiert. Die Gemeinde- und die Kantonspolizei führte aufgrund
verschiedener Hinweise etliche Kontrollen durch. Dabei entdeckten sie, dass
sich in dieser Asylbewerberunterkunft ein reger Drogenhandel etabliert hat.
Deshalb wurden die Polizeikontrollen intensiviert. Es gelang jedoch nur,
den Handel zu stören, nicht aber zu unterbinden. Auch die Sozialbehörde
und mehrere Betreuungspersonen versuchten zu intervenieren, bisher ohne
Erfolg. Wir fragen: Weshalb können erwischte Dealer in der Schweiz
überhaupt noch ein Asylgesuch stellen?
Auch die Toleranz gegenüber
Asyl-Betrügern ist aufgebraucht. Eine Auswahl aus Hunderten von Beispielen:
- Ein angeblich minderjähriges
Waisenkind aus der Mongolei kommt mit einem Schlepper in die Schweiz und
beantragt Asyl. Nach mehrjährigen Untersuchungen - zwischenzeitlich
ist die junge Frau untergetaucht - stellt sich heraus, dass sie weder minderjährig
noch arm noch verwaist ist. Die junge Frau hat nur das System ausgenutzt:
Sie kam in die Schweiz mit bezahltem Schlepper, dem sie den Auftrag gab,
sie dorthin zu bringen, wo es am komfortabelsten sei. Die angeblichen Gutmenschen
- von der Flüchtlingshilfe über die Boulevard-Presse bis zum Churer
Bischof - haben sich bis heute nicht entschuldigt dafür, dass sie diesen
Fall zu einer massiven Diffamierungs-Kampagne gegen das "unmenschliche
Asylgesetz" schamlos missbrauchten. Der Asylbetrug konnte nur dank
hartnäckiger Behörden aufgedeckt werden. Das angebliche "Waisenkind"
hat inzwischen die Schweiz verlassen.
- Ein junger Schwarzafrikaner
meldet sich in der Empfangsstelle Kreuzlingen. Er gibt an, Simao Pedro zu
heissen und aus Angola zu stammen. Er reicht keinerlei Identitätspapiere
ein. Weil erhebliche Zweifel an den Herkunftsangaben bestehen, werden weitere
Abklärungen vorgenommen. Ein Herkunftsgutachten ergibt, dass der Mann
mit Sicherheit nicht aus Angola, sondern höchstwahrscheinlich aus der
Demokratischen Republik Kongo stammt. Das Bundesamt für Migration hat
sich immer wieder mit Asylgesuchen von Personen zu befassen, welche das
Asylrecht missbrauchen, um so unter Umgehung der Einwanderungsgesetze in
den Genuss einer Aufenthaltsbewilligung in der Schweiz zu gelangen.
Mit dem von Bundesrat
und Parlament verabschiedeten neuen Asyl- und Ausländergesetz bekommen
die Behörden endlich die Möglichkeit, den Asylmissbrauch und die
Ausländerkriminalität besser zu bekämpfen.
