Nr. 18, 18. August 2000
Die Schweiz im Visier
EU gegen Mittelstand
Von Dr. Bruno Bandulet, Bad Kissingen/D
Es war alles ein bisschen so wie im Vorfeld der Einführung des Euro: «Das ist nicht machbar, die Interessen sind zu verschieden, die einigen sich nie» - so urteilten viele Beobachter über die Pläne der EU, das Bankgeheimnis in Europa auszuhebeln und damit ein weiteres Stück Freiheit und Privatsphäre zu eliminieren.
Und dann geschah es doch: Am 20. Juni beschlossen die Staats- und Regierungschefs der EU im portugiesischen Feira, in einem mehrstufigen Prozess bis zum Jahr 2010 das Bankkundengeheimnis weitgehend abzuschaffen. Der Beschluss richtete sich vor allem gegen die Schweiz, auch wenn das so nicht gesagt wurde.
Da in Finanzfragen in der EU immer noch Einstimmigkeit vorgeschrieben ist, musste wieder einmal Österreich massiv unter Druck gesetzt werden - ein Land, in dem das Bankgeheimnis in der Verfassung verankert ist. Nachdem der deutsche Finanzminister Eichel die Österreicher bedroht und beschuldigt hatte, sie verhielten sich nicht gemeinschaftsfähig, gaben diese überraschend klein bei. Kommissions- präsident Romano Prodi beglückwünschte den österreichischen Bundeskanzler zu seiner «Flexibilität». Der Verdacht kam auf, dass im Gegenzug die Sanktionen aufgehoben würden. Ein solcher Deal wurde freilich umgehend von allen Beteiligten bestritten.
EU wird unterschätzt
Die EU war wieder einmal unterschätzt
worden. Ausgestattet mit einem üppigen bürokratischen Apparat, der sich immer
neue Betätigungsfelder sucht, bewegt sie sich langsam, aber unerbittlich
wie das Monster im Horrorfilm. So flink seine Opfer auch zu entkommen suchen, sie
werden schliesslich doch eingeholt. Die Opfer, das sind in diesem Fall vornehmlich
Mittelständler aus Frankreich, Belgien, Italien und vor allem Deutschland,
die einen kleineren Teil ihres sauer verdienten Geldes in der Schweiz
in Sicherheit gebracht haben und dabei von einem Bankkundengeheimnis
profitieren, das 1934 zum Schutz vor einer anderen Grossmacht eingerichtet
wurde.
Auch Heinz Brestel, der von Zürich aus für die «Frankfurter Allgemeine» berichtet, unterschätzt immer noch den Grossen Bruder. Brüssel könne doch nicht das Verhalten souveräner Länder ausserhalb der Europäischen Union bestimmen, beruhigte er noch am 12. April seine Leser.
Wenn das nur so einfach wäre. Die EU imitiert längst die USA, als deren Pendant sie sich sieht. Sie hat für Souveränitätsrechte nicht viel übrig. «Wir arbeiten daran, die Besteuerung der Kapitaleinkünfte auf europäischer Ebene zu harmonisieren», hatte Kanzler Schröder zuvor verkündet und drohend hinzugefügt: «Niemand in Europa ist es erlaubt, für sich in Anspruch zu nehmen, einen Steuerwett- bewerb gegen die Partner stattfinden zu lassen - unabhängig davon, ob er formal Mitglied der EU ist oder nicht.» Das war deutlich genug. Ob die Schweiz «formal» beigetreten ist oder nicht, wäre demnach sekundär. Sie hat zu parieren.
Euro und Zentralismus
Damit haben sich alle diejenigen geirrt,
die im Euro eine rein technische Währungsfrage sahen. Er war von Anfang
an mehr, nämlich der Schlüssel zur Durchsetzung von Zentralismus und Einheitsstaat
- und wie jede Papierwährung zuallererst ein Instrument zur Eintreibung von
Steuern.
Damit wird ein jahrhundertealtes europäisches Kräftemessen fortgesetzt: der unablässige Versuch der herrschenden Klasse, den Bürger zu melken, und dessen ebenso permanentes Bemühen, seine private Sphäre zu verteidigen. Nach dem Wortlaut der Vereinbarungen von Feira sind die Zinseinnahmen betroffen, nicht aber Dividenden und Kapitalgewinne aus Spekulationen. Wurden letztere nur übersehen? Wenn ja, kann das nachgeholt werden. Die Besteuerung von Zinseinnahmen ist ohnehin fragwürdig. Rechnet man die Inflation mit ein, dann bleibt unter dem Strich fast nichts übrig. Bei Festgeldanlagen, die kein Kursrisiko bergen, nimmt das Vermögen sogar real ab. Altersvorsorge lässt sich so nicht betreiben.
Das Koexistenzmodell
Die ursprüngliche EU-Alternative hiess:
Quellensteuer oder Kontrollmitteilungen. Nach einem EU-Richt- linienentwurf
von 1997 konnten die einzelnen Staaten zwischen beiden Möglichkeiten wählen,
sich also durchaus für die Quellensteuer und damit für das Bankkundengeheimnis
entscheiden.
Das war das sogenannte Koexistenzmodell. Dieses wird zwar nicht sofort gekippt, jedoch spätestens sieben Jahre nach Inkrafttreten der neuen Richtlinie, also Ende 2009. Dann sollen die Steuerbehörden direkten Zugriff auf Bankinformationen über zentralisierte Datenbanken bekommen - ein Überwachungs- system, das ohne EDV gar nicht durchführbar wäre.
Einen wichtigen Vorbehalt gibt es allerdings. Insbesondere Österreich und Luxemburg sind zu den Kontrollmitteilungen nur bereit, falls bestimmte Drittländer mitmachen. Gemeint sind vor allem die Schweiz, Liechtenstein, Monaco und die Kanalinseln, mit denen noch verhandelt werden muss.
Da Monaco unter französischer Kuratel steht, Liechtenstein in einer schwachen Verhandlungsposition ist und die Kanalinseln von London abhängen, wird der Schwarze Peter der Schweiz zugeschoben werden. Ein Schweizer Steuerexperte meinte, die grösseren Kunden der Schweizer Banken würden dann eben den Umweg über eine Liechtensteiner Stiftung nehmen, die dann als Kontoinhaber in der Schweiz in Erscheinung tritt. Da täuscht er sich wohl. Liechtenstein ist jetzt schon schärfer im Visier der EU als die Schweiz und muss mit Sanktionen gegen seine Banken rechnen, falls es nicht mitzieht. Die Anonymität der Stiftungen in Liechtenstein, wo nur der Treuhänder den Berechtigten kennt, wird jetzt ohnehin aufgehoben.
Mit dem Steuerkompromiss von Feira haben es die Briten wider Erwarten geschafft, einen neuen schweren Schlag gegen den Finanzplatz Schweiz zu führen, der in Europa die Hauptkonkurrenz zu London darstellt. Dazu muss man wissen, dass das Geschäft in Zürich ganz anders strukturiert ist als das in London. Während sich in Zürich die privaten Vermögen konzentrieren (die Rede ist von einigen hundert Milliarden allein in deutschem Eigentum), dominieren in London die institutionellen Anleger, d.h. die Investmentgesellschaften, die Versicherungen und Fonds. In London wurden Ende 1999 2,46 Billionen Dollar an institutionellem Vermögen verwaltet, in Zürich und Basel zusammengenommen nur 413 Milliarden. Bei den privaten Vermögen ist, wie gesagt, das Verhältnis umgekehrt. Allein die UBS als grösste Schweizer Bank verwaltet mehr privates Geld als jede andere Bank weltweit.
Die Londoner Zeitungen, allen voran die «Financial Times» als Sprachrohr der City, hatten schon die Holocaust-Kampagne gegen die Schweiz - nicht selten mit nachweislich falschen Zahlen - kräftig angeheizt. Es ging schon damals darum, den Bankenplatz Zürich in Misskredit zu bringen. Dabei hatte die Schweiz nachrichtenlose jüdische Konten stets korrekter behandelt als Grossbritannien und die USA. Dort wurden sie enteignet, in der Schweiz nicht.
Die Schweiz musste allerdings im Zuge der Holocaust-Kampagne ihr Bankkundengeheimnis lockern. Das hatte damit zu tun, dass ihre Grossbanken als Global Players in die USA expandiert hatten und wegen ihrer dortigen Aktiva erpressbar geworden waren. Im Prinzip sind sie das auch seitens der EU, seitdem sie ihr Wachstum vornehmlich jenseits der Landesgrenzen suchen.
Diesmal allerdings sind die Regierung in Bern und die Banken fest entschlossen, hart zu bleiben. Das merkt man schon an der Berichterstattung der sonst eher EU-freundlichen «Neuen Zürcher Zeitung», des Sprachrohrs der Bankenindustrie. Es geht um die Existenzfrage. Die Schweiz wird mit zwei Konzessionen leben können und diese auch in den Verhandlungen anbieten: Ein Abkommen über Amtshilfe in strafrechtlich relevanten Steuerbetrugsfällen wie schon 1996 mit den USA. Amtshilfe funktioniert schneller und leichter als Rechtshilfe. Zweitens eine umfassende Quellensteuer auf alle Zinseinkünfte, die auf Konten in der Schweiz gebucht werden - etwa in Höhe von 20 oder 25%. Davon würden die EU-Finanzminister dann ihre Anteile erhalten.
Falls die Schweiz keine weiteren Zugeständnisse macht (und danach sieht es vorerst aus), könnten Luxemburg und Österreich unter Hinweis auf Bern die geplante EU-Richtlinie doch noch blockieren. Wichtig bleibt: nur mit den Kontrollmitteilungen, nicht aber mit einer Quellensteuer kann das Bank- kundengeheimnis ausgehebelt werden. Nur die Quellensteuer trifft die Fonds und die Versicherungen und wurde deswegen von London bekämpft.
Die schwarze Liste
Die Auseinandersetzung wird freilich auch an anderen Fronten geführt.
Im Juni veröffentlichte die Financial Action Task Force (FATF), die von den
grossen Industrieländern eingesetzt wurde, eine schwarze Liste von fünfzehn
Ländern, die beim Kampf gegen die Geldwäscherei als «unkooperativ» eingestuft
wurden. Die Rede war, wohlgemerkt, von Geldwäscherei, nicht von Steuervermeidung
- auch wenn beides manchmal mit Absicht in einen Topf geworfen wird.
Die Schweiz stand zu Recht nicht auf der schwarzen Liste, wohl aber Liechtenstein und die karibischen Steueroasen im Hinterhof der USA - und überraschenderweise Israel und Russland. Die Kanalinseln kamen ungeschoren davon. Dass die fünfzehn Länder auf der schwarzen Liste mit massiven Pressionen zu rechnen haben und dass es vor allem für Liechtenstein ungemütlich wird, steht ausser Zweifel.
Wenig später, ebenfalls noch im Juni, veröffentlichte die OECD (genauer: deren Komitee zu Fragen des Steuerwettbewerbs) in Paris zwei andere Listen: eine mit 35 «Steuerparadiesen» und eine weitere mit 47 «potentiell schädlichen» Steuerregimen. Eine unverhohlene Attacke auf den Steuerwettbewerb (angeprangert werden auch Steuersätze, nur weil sie «tief» sind), die dadurch eine pikante Note erhält, dass diese zwei OECD-Listen ausgerechnet aus einer Steueroase heraus verfasst wurden.
Die OECD mit ihren 29 Botschaftern aus den Mitgliedsländern residiert nämlich im Herzen von Paris in einem Schloss, in dem die französischen Steuergesetze nicht greifen. Denn die OECD geniesst diplo- matischen Status. Da lässt es sich leicht anderen Vorschriften machen. Eigentlich ist die OECD (Organization for Economic Cooperation and Development) längst überflüssig und müsste abgeschafft werden. Sie wurde erstmals gegründet, um die Verteilung der Gelder aus dem Marshall-Plan zu orga- nisieren. Inzwischen hat sie sich, wie jede Bürokratie, andere Aufgaben zur Rechtfertigung ihrer Existenz gesucht.
Auch auf der OECD-Liste mit den 35 Steuerparadiesen tauchen wieder die üblichen Karibikinseln, die Kanalinseln und Liechtenstein auf, nicht aber die Schweiz - Russland und Israel auch nicht. Die Schweiz steht hingegen auf der Liste jener 47, die des «potentiell schädlichen Steuerwettbewerbs» verdächtigt werden.
Steuerwettbewerb - schädlich?
Eine verrückte Welt. Wann war Steuerwettbewerb
jemals schädlich? Dort, wo er stattfindet, z.B. zwischen den Schweizer Kantonen
oder zwischen den Bundesstaaten der USA, hat er sich nur segens- reich ausgewirkt.
Nun stimmt es zwar, dass die OECD keine Rechtsetzungsbefugnisse hat. Ihre
«schwarzen Listen» müssen im Zusammenhang mit der Absicht der EU gesehen werden,
ganz Europa politisch und steuermässig gleichzuschalten, nachdem bereits durch
den Euro der (ebenfalls nur vorteilhafte) Wettbewerb der Währungen beseitigt wurde.
Eine durchaus konsequente Politik.
Es fällt auf, dass sowohl bei der deutschen Steuerreform als auch beim EU-Beschluss von Feira die grossen Unternehmen, die Banken und anderen Finanzinstitutionen auf Kosten des Mittelstandes und der Privaten geschont und bevorzugt werden. Wem das alles nicht passt, der kann ja nach Russland auswandern. Dort gibt es seit neuestem nur noch einen Einkommenssteuersatz, nämlich 13%. Egal, wieviel Sie verdienen. Die Freiheit im Osten - wer hätte das gedacht. Und auf wie viele schwarze Listen der EU und der OECD Russland gesetzt wird, ist den Herrschern im Kreml vermutlich völlig egal.
Dr. Bruno Bandulet