Nr. 18, 18. August 2000
Dreifuss - Entscheid zur Heroinfinanzierung
Der Widerstand organisiert sich
Der Beschluss des im Departement Dreifuss angesiedelten Bundesamts für Sozialversicherung (BSV), die Heroinabgabe an Süchtige als kassenpflichtige Leistung der Krankenkassen zu erklären, ruft in allen Bevölkerungsschichten grosse Entrüstung hervor.
Laut einer Umfrage des Instituts Demoscope stehen mehr als 60 Prozent der befragten Personen einer Übernahme der Kosten für die Heroinabgabe durch die Krankenkassen ablehnend gegenüber. In einer telephonischen Umfrage des «Brückenbauers» bei 4496 Anrufen erreicht die Ablehnung 96 Prozent (!).
Nachdem das Krankenkassen-Konkordat auf diesen Entscheid mit Bestürzung reagiert hat, verlangt der Generaldirektor eines grossen Schweizer Unternehmens auf dem Gebiet der Restauration, dass das Projekt aufgegeben wird. Die ins Feld geführte Argumentation ist überzeugend: Da jeglicher Anreiz auf Abstinenz fehle und keine Limitierung der Abgabe vorgesehen sei, werde mit der Zeit eine wachsende Anzahl von Personen von der Verteilung abhängig werden. Mit der Forderung nach Überwälzung der Kosten auf die Versicherten würden diese zum Narren gehalten, denn es handle sich um Folgekosten einer verfehlten Drogenpolitik und nicht um Kosten aus dem Gesundheitssektor. Die Direktion des Krankenkassen-Konkordates wird dem Verwaltungsrat vorschlagen, juristische Schritte einzuleiten, damit der Entscheid des BSV rückgängig gemacht werden kann.
Das BSV hat seinen Beschluss bekanntgegeben, obwohl Heroin als «Medikament» nicht auf der Liste der Interkantonalen Kontrollstelle für Heilmittel erscheint. Gegen die Aufnahme von Heroin auf diese Liste dürfte sehr wahrscheinlich ein Rekurs bei der Eidgenössischen Rekurskommission für die Spezia- litätenliste in Lausanne eingehen. Bei einem negativen Entscheid dieser Kommission würde ein Weiter- zug ans Eidgenössische Versicherungsgericht in Luzern offenstehen. In einem Rechtsstaat sollte es nicht allzu schwer zu beweisen sein, dass die Übernahme der Kosten für die Heroinabgabe nicht den Bestimmungen des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) entspricht, der verlangt, dass als Voraussetzung der Kostenübernahme die Leistungen «wirksam, zweckmässig und wirtschaftlich» sein müssen und dass «die Wirksamkeit nach wissenschaftlichen Methoden nachgewiesen» sein muss. Vor kaum einem Jahr haben es die Experten der Weltgesundheitsorganisation abgelehnt, im in der Schweiz praktizierten Programm der Heroinabgabe an Süchtige eine anerkannte therapeutische Alternative für Heroinabhängige zu sehen.
Falsche Drogenpolitik
Die Entscheidung, dass Heroinabgabe,
durch die Krankenkassen übernommen werden muss, ist die logische Folge
der Legalisierungspolitik, wie sie mit Nachdruck von einer mächtigen
Lobby gefordert wird. Diese verlangt die Errichtung von Fixerräumen zum Konsum
illegaler Drogen auch in der West- schweiz, die Möglichkeit zur Verschreibung
von reinem Heroin an Rauschgiftabhängige durch Hausärzte und die Kokainabgabe
an Kokainsüchtige. Wie jede Handlung, die den Drogenkonsum erleichtert, ist
auch dieser Schritt ein Signal an die Adresse der Dealer. Auch hinsichtlich
der Prävention ist der Beschluss eine Katastrophe.
Centre Patronal