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Nr. 17, 10. September
1999
Weichenstellung
zu den Bilateralen Verträgen
Souverän entscheidend aufgewertet
Von Nationalrat Ulrich Schlüer, Flaach
Bereits am ersten
Tag der nationalrätlichen Sondersession über die Bilateralen
Ver-
träge mit der EU ereignete sich Entscheidendes unter der Bundeskuppel:
Es konnte er-
reicht werden, dass weder die Verlängerung des vorerst auf sieben
Jahre befristeten
Abkommens über die Freizügigkeit im Personenverkehr noch die
Ausweitung dieses
Vertrags infolge Ost-Erweiterung der EU am Volk vorbei durchgesetzt werden
können.
Für beide Fälle
wurde das fakultative Referendum, damit also die Möglichkeit direkter
Mitent-
scheidung durch Stimmbürgerinnen und Stimmbürger im Gesetz verankert.
Vorgeschichte
Zuvor hatte der Bundesrat
schon mehrfach in Aussicht gestellt, dem Volk in der Frage der Ab-
kommensverlängerung nach sieben Jahren ein Mitspracherecht einräumen
zu wollen. Im Ver-
trag, der in Brüssel unterzeichnet wurde, fehlt dafür allerdings
eine Verpflichtung. Die Möglich-
keit der stillschweigenden Vertragsverlängerung ohne Referendum besteht
nach Vertragstext
durchaus ebenfalls.
Diese Feststellung
löste zwei von Ulrich Schlüer begründete SVP-Anträge
aus, die sowohl für
die Verlängerung des Vertrags über den Freien Personenverkehr
über die ersten sieben Jahre
hinaus als auch für die Ausweitung dieses Vertrags auf später
der EU beitretende Länder das
fakultative Referendum zwingend im Gesetz verankern wollten. Zwei Anträge,
die in der vorbe-
ratenden Kommission allerdings nicht den Hauch einer Chance hatten. Die
SVP-Vertreter blie-
ben allein. Die angestrebte Ausweitung der Mitsprachemöglichkeit
des Volkes in der bundes-
rätlichen Europapolitik stiess auf harsche Ablehnung - sowohl von
seiten der bürgerlichen als
auch der linken Fraktionen.
Entscheidende Wende
Als die beiden Anträge
dann aber im Rat als Anliegen einer anfänglich fast nur auf die SVP
be-
schränkten Minderheit vorgetragen wurden, änderte sich die Stimmung
fühlbar. Die im Namen
der SVP-Fraktion abgegebene Feststellung, dass dem gesamten Vertragswerk
ohne diese ge-
setzlich verankerte Referendumsmöglichkeit zugunsten des Volkes niemals
zugestimmt wer-
den könne, versetzte den Rat in Alarmstimmung. Erklärung jagte
Gegenerklärung, Pro und
Contra wogten hektisch hin und her, eiligst wurden die «Rechtsgelehrten»
in Rat und Verwal-
tung konsultiert - bis der Bundesrat selbst von seiner ursprünglich
eingenommenen «Haltung
der kalten Schulter» den beiden SVP-Anträgen gegenüber
abrückte: Er sei bereit, seine schon
mündlich zugesagte Referendumsbereitschaft auch gesetzlich verankern
zu lassen. Damit wur-
de aus dem von der SVP geschlossen unterstützten Antrag Schlüer
unversehens ein Antrag
Schlüer/ Bundesrat, dem sich wenig später auch der deutschsprachige
Kommissionsreferent
Ernst Mühlemann mittels persönlicher Erklärung anschloss.
Der Bann war damit gebrochen.
Die Ratsmehrheit folgte dem SVP-Antrag. Die Referendumsmöglichkeit
bezüglich Verlänge-
rung und bezüglich räumlicher Ausweitung des Vertrags über
die Personenfreizügigkeit konn-
te damit gesetzlich verankert werden. Einen Tag später erhob auch
der Ständerat den SVP-
Antrag zum Beschluss.
Ergebnis
Was wurde mit diesem
Entscheid nach spannendem Schlagabtausch erreicht: Der - mit vielen
Unwägbarkeiten verbundene - Vertrag über den Freien Personenverkehr,
der die Schweiz prin-
zipiell allen EU-Bürgern öffnet, der indessen auf eine vorläufige
Vertragsdauer von sieben Jah-
ren begrenzt ist, kann auf gar keinen Fall am Volk vorbei allein durch
die Landesregierung ver-
längert werden. Wer sich also auf das Wagnis «Freier Personenverkehr»
einlässt, hat die Ge-
wissheit, dass nach sieben Jahren - sollten die Erfahrungen schlecht sein
- die Notbremse ge-
zogen werden kann. Niemand könnte dem Volk verwehren, das Referendum
gegen eine Ver-
tragsverlängerung zu ergreifen und diese Vertragsverlängerung
dem Volk zum definitiven Ent-
scheid vorzulegen. Ebensowenig kann dieser Vertrag auf weitere, später
der EU beitretende
Staaten (Polen, Tschechien, Ungarn usw.) ausgedehnt werden, ohne dass
dem Schweizervolk
das Referendum zu solcher Erweiterung verweigert werden könnte. Dem
Souverän konnte da-
mit bezüglich weiterer europapolitischer Schritte des Bundesrats
eine deutlich stärkere Posi-
tion gesichert werden.
Besonders die politische
Linke, aber auch einige notorische «EU-Turbos» reagierten
mit
schlechterdings wütenden Ausfällen auf den von der SVP im Ratsplenum
erzielten Durchbruch
zugunsten mehr direkter Demokratie in der Europapolitik. Über «Kniefälligkeit
des Bundesrats»
vor der EU-skeptischen SVP wurde ebenso lautstark lamentiert wie über
«Erschwerung des In-
tegrationsprozesses». Damit entlarvten sich die unwirschen Anklägerinnen
und Ankläger höch-
stens selbst. Für sie war das mehrfach vom Bundesrat abgegebene Referendumsbekenntnis
offenbar nur Abstimmungstaktik. Sie hätten skrupellos die Hintertüre
zur «stillschweigenden
Vertragsverlängerung» genutzt - am Volk vorbei, weil sie in
der direkten Demokratie, in der Mit-
entscheidungsmöglichkeit des Stimmvolkes nur ein Hindernis bei der
Durchsetzung ihrer EU-
Visionen zu erkennen vermögen. Das Volk kann dabei - aus ihrer Sicht
- nur stören.
Ein Lehrstück
Die Debatte mit ihrem
anfänglich von kaum jemandem erwarteten Ausgang ist auch ein Lehr-
stück: Viele warfen der SVP in den vergangenen Wochen vor, ihren
definitiven Entscheid zu
den bilateralen Verträgen immer wieder hinauszuzögern. Wer daran
Anstoss nimmt, hat keine
Ahnung, wie Politik funktioniert. Wer im voraus seine Position zementiert,
verurteilt sich in den
entscheidenden Auseinandersetzungen um die folgenschweren flankierenden
Massnahmen zu
den Verträgen zu weitgehender Wirkungslosigkeit. Bereits auf seinem
Entscheid festgenagelt,
macht er sich zum ohnmächtigen Opfer immer neuer, immer weitergehender
Forderungen von
seiten der politischen Linken.
Wer seine abschliessende
Stellungnahme indessen abhängig machen kann von der Ausge-
staltung zuvor noch zu bereinigender, in ihren Auswirkungen weitreichender
Details, nur der
kann im Ringen um die Ausgestaltung des Gesamtpakets aus Verträgen
und flankierenden
Massnahmen mitbestimmen und manchmal Entscheidungen herbeiführen,
über welche der,
der sein Pulver zu früh verschiesst, dann nur noch lamentieren kann.
Noch ist die Differenzbereinigung
zum SVP-Antrag nicht unter Dach: Immerhin, die vorberaten-
de Nationalratskommission hat die vom Ständerat präzisierte
Fassung des nationalrätlichen
Beschlusses zwar mit hörbarem Murren, indessen ohne Gegenstimme gutgeheissen.
Der Na-
tionalrat entscheidet in der September-Session endgültig.
Ulrich Schlüer
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