Nr. 17, 10. September 1999

Weichenstellung zu den Bilateralen Verträgen
Souverän entscheidend aufgewertet
Von Nationalrat Ulrich Schlüer, Flaach

Bereits am ersten Tag der nationalrätlichen Sondersession über die Bilateralen Ver-
träge mit der EU ereignete sich Entscheidendes unter der Bundeskuppel: Es konnte er-
reicht werden, dass weder die Verlängerung des vorerst auf sieben Jahre befristeten
Abkommens über die Freizügigkeit im Personenverkehr noch die Ausweitung dieses
Vertrags infolge Ost-Erweiterung der EU am Volk vorbei durchgesetzt werden können.

Für beide Fälle wurde das fakultative Referendum, damit also die Möglichkeit direkter Mitent-
scheidung durch Stimmbürgerinnen und Stimmbürger im Gesetz verankert.

Vorgeschichte

Zuvor hatte der Bundesrat schon mehrfach in Aussicht gestellt, dem Volk in der Frage der Ab-
kommensverlängerung nach sieben Jahren ein Mitspracherecht einräumen zu wollen. Im Ver-
trag, der in Brüssel unterzeichnet wurde, fehlt dafür allerdings eine Verpflichtung. Die Möglich-
keit der stillschweigenden Vertragsverlängerung ohne Referendum besteht nach Vertragstext
durchaus ebenfalls.

Diese Feststellung löste zwei von Ulrich Schlüer begründete SVP-Anträge aus, die sowohl für
die Verlängerung des Vertrags über den Freien Personenverkehr über die ersten sieben Jahre
hinaus als auch für die Ausweitung dieses Vertrags auf später der EU beitretende Länder das
fakultative Referendum zwingend im Gesetz verankern wollten. Zwei Anträge, die in der vorbe-
ratenden Kommission allerdings nicht den Hauch einer Chance hatten. Die SVP-Vertreter blie-
ben allein. Die angestrebte Ausweitung der Mitsprachemöglichkeit des Volkes in der bundes-
rätlichen Europapolitik stiess auf harsche Ablehnung - sowohl von seiten der bürgerlichen als
auch der linken Fraktionen.

Entscheidende Wende

Als die beiden Anträge dann aber im Rat als Anliegen einer anfänglich fast nur auf die SVP be-
schränkten Minderheit vorgetragen wurden, änderte sich die Stimmung fühlbar. Die im Namen
der SVP-Fraktion abgegebene Feststellung, dass dem gesamten Vertragswerk ohne diese ge-
setzlich verankerte Referendumsmöglichkeit zugunsten des Volkes niemals zugestimmt wer-
den könne, versetzte den Rat in Alarmstimmung. Erklärung jagte Gegenerklärung, Pro und
Contra wogten hektisch hin und her, eiligst wurden die «Rechtsgelehrten» in Rat und Verwal-
tung konsultiert - bis der Bundesrat selbst von seiner ursprünglich eingenommenen «Haltung
der kalten Schulter» den beiden SVP-Anträgen gegenüber abrückte: Er sei bereit, seine schon
mündlich zugesagte Referendumsbereitschaft auch gesetzlich verankern zu lassen. Damit wur-
de aus dem von der SVP geschlossen unterstützten Antrag Schlüer unversehens ein Antrag
Schlüer/ Bundesrat, dem sich wenig später auch der deutschsprachige Kommissionsreferent
Ernst Mühlemann mittels persönlicher Erklärung anschloss. Der Bann war damit gebrochen.
Die Ratsmehrheit folgte dem SVP-Antrag. Die Referendumsmöglichkeit bezüglich Verlänge-
rung und bezüglich räumlicher Ausweitung des Vertrags über die Personenfreizügigkeit konn-
te damit gesetzlich verankert werden. Einen Tag später erhob auch der Ständerat den SVP-
Antrag zum Beschluss.

Ergebnis

Was wurde mit diesem Entscheid nach spannendem Schlagabtausch erreicht: Der - mit vielen
Unwägbarkeiten verbundene - Vertrag über den Freien Personenverkehr, der die Schweiz prin-
zipiell allen EU-Bürgern öffnet, der indessen auf eine vorläufige Vertragsdauer von sieben Jah-
ren begrenzt ist, kann auf gar keinen Fall am Volk vorbei allein durch die Landesregierung ver-
längert werden. Wer sich also auf das Wagnis «Freier Personenverkehr» einlässt, hat die Ge-
wissheit, dass nach sieben Jahren - sollten die Erfahrungen schlecht sein - die Notbremse ge-
zogen werden kann. Niemand könnte dem Volk verwehren, das Referendum gegen eine Ver-
tragsverlängerung zu ergreifen und diese Vertragsverlängerung dem Volk zum definitiven Ent-
scheid vorzulegen. Ebensowenig kann dieser Vertrag auf weitere, später der EU beitretende
Staaten (Polen, Tschechien, Ungarn usw.) ausgedehnt werden, ohne dass dem Schweizervolk
das Referendum zu solcher Erweiterung verweigert werden könnte. Dem Souverän konnte da-
mit bezüglich weiterer europapolitischer Schritte des Bundesrats eine deutlich stärkere Posi-
tion gesichert werden.

Besonders die politische Linke, aber auch einige notorische «EU-Turbos» reagierten mit
schlechterdings wütenden Ausfällen auf den von der SVP im Ratsplenum erzielten Durchbruch
zugunsten mehr direkter Demokratie in der Europapolitik. Über «Kniefälligkeit des Bundesrats»
vor der EU-skeptischen SVP wurde ebenso lautstark lamentiert wie über «Erschwerung des In-
tegrationsprozesses». Damit entlarvten sich die unwirschen Anklägerinnen und Ankläger höch-
stens selbst. Für sie war das mehrfach vom Bundesrat abgegebene Referendumsbekenntnis
offenbar nur Abstimmungstaktik. Sie hätten skrupellos die Hintertüre zur «stillschweigenden
Vertragsverlängerung» genutzt - am Volk vorbei, weil sie in der direkten Demokratie, in der Mit-
entscheidungsmöglichkeit des Stimmvolkes nur ein Hindernis bei der Durchsetzung ihrer EU-
Visionen zu erkennen vermögen. Das Volk kann dabei - aus ihrer Sicht - nur stören.

Ein Lehrstück

Die Debatte mit ihrem anfänglich von kaum jemandem erwarteten Ausgang ist auch ein Lehr-
stück: Viele warfen der SVP in den vergangenen Wochen vor, ihren definitiven Entscheid zu
den bilateralen Verträgen immer wieder hinauszuzögern. Wer daran Anstoss nimmt, hat keine
Ahnung, wie Politik funktioniert. Wer im voraus seine Position zementiert, verurteilt sich in den
entscheidenden Auseinandersetzungen um die folgenschweren flankierenden Massnahmen zu
den Verträgen zu weitgehender Wirkungslosigkeit. Bereits auf seinem Entscheid festgenagelt,
macht er sich zum ohnmächtigen Opfer immer neuer, immer weitergehender Forderungen von
seiten der politischen Linken.

Wer seine abschliessende Stellungnahme indessen abhängig machen kann von der Ausge-
staltung zuvor noch zu bereinigender, in ihren Auswirkungen weitreichender Details, nur der
kann im Ringen um die Ausgestaltung des Gesamtpakets aus Verträgen und flankierenden
Massnahmen mitbestimmen und manchmal Entscheidungen herbeiführen, über welche der,
der sein Pulver zu früh verschiesst, dann nur noch lamentieren kann.

Noch ist die Differenzbereinigung zum SVP-Antrag nicht unter Dach: Immerhin, die vorberaten-
de Nationalratskommission hat die vom Ständerat präzisierte Fassung des nationalrätlichen
Beschlusses zwar mit hörbarem Murren, indessen ohne Gegenstimme gutgeheissen. Der Na-
tionalrat entscheidet in der September-Session endgültig.

Ulrich Schlüer

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