Nr. 17, 15. Juni 2007
So
wird Volksrecht zur Farce
Wer steht ein für die direkte Demokratie?
Von
Gregor A. Rutz, Generalsekretär SVP, Küsnacht ZH
Die direkte Demokratie der Schweiz sichert den Bürgern mannigfaltige demokratische Mitwirkungsmöglichkeiten und den Kantonen und Gemeinden zahlreiche Kompetenzen. Die Prinzipien des Föderalismus, der Subsidiarität und der Selbstverantwortung prägen unser Gemeinwesen. Diese Grundsätze werden zunehmend unterlaufen, indem sich die Gerichte immer häufiger in politische Angelegenheiten einmischen.
Immer häufiger müssen die Stimmbürger feststellen, dass zahlreiche Politiker Entscheidungen und Aufträge des Souveräns missachten. So weigert sich etwa die nationalrätliche Rechtskommission, die Verwahrungsinitiative, welche im Februar 2004 in einer Volksabstimmung angenommen worden ist, in einem Gesetz umzusetzen. Und obwohl sich die Stimmbürger anno 2004 klar gegen die weitere Erleichterung von Einbürgerungen ausgesprochen haben, steigt die Zahl der Bürgerrechtserteilungen ungebremst an. Neuerdings sprechen sich Politiker gar während der Unterschriftensammlung schon in aller Offenheit für die Ungültigerklärung der Volksinitiative "gegen den Bau von Minaretten" aus. So werden Volksrechte zur Farce.
Das Nachsehen haben die Stimmbürger. Sie werden in ihren demokratischen Mitwirkungsrechten eingeschränkt. Die Gültigkeit der schweizerischen Bundesverfassung wird immer häufiger relativiert, indem internationale Rechtsvorschriften als Argumente gegen schweizerische Entscheide ins Feld geführt werden. Aber auch die Gewaltenteilung wird arg strapaziert, indem die Gerichte zunehmend auch politische Entscheide fällen und so parlamentarische Kompetenzen übernehmen. Was gilt eigentlich noch in unserem Land? Verkommen wir zunehmend zur Bananenrepublik?
Einmischung bei Einbürgerungen
Mit ihren Entscheiden in Sachen Einbürgerung haben sich die Bundesrichter gesetzgeberische Kompetenzen angemasst. Der Einbürgerungsentscheid wurde neu als Verwaltungsakt definiert, gegen welchen Beschwerde erhoben werden könne. Die Einführung eines solchen Beschwerderechts jedoch ist kurz zuvor vom Ständerat abgelehnt und vom Nationalrat danach gar nicht mehr traktandiert worden. Trotzdem behaupteten die Bundesrichter die Existenz eines solchen Rechts und gingen in ihren Urteilen davon aus. Gewissen Kantons- und Gemeindeexekutiven konnte es nicht schnell genug gehen, den "Bundesgerichtsentscheid umzusetzen" - obwohl sich rechtlich überhaupt nichts geändert hatte.
Was in anderen Ländern ein handfester Skandal wäre, wird in der Schweiz relativ ruhig hingenommen. Die linken Parteien applaudieren: Rot-Grün war schon immer für eine Einschränkung der demokratischen Rechte und eine Zentralisierung der Kompetenzen auf Bundesebene. Die Mitteparteien sind in einer misslichen Lage: Aufgrund der massiven Übervertretung von CVP und FDP im Bundesgericht sind diesen Parteien die Hände gebunden. An ihrer Basis aber brodelt es.
Dies zeigte auch der Entscheid der Staatspolitischen Kommission des Nationalrates, welcher die SVP-Initiative "für demokratische Einbürgerungen" befürwortete. Einige Kommissionsmitglieder aus CVP und FDP fassten sich ein Herz und stimmten der Initiative zu. Sogleich wurden sie von ihren Parteien gemassregelt und zurückgepfiffen. Am 7. Juni behandelt der Nationalrat die Volksinitiative "für demokratische Einbürgerungen". An diesem Tag zeigt sich, wer zur direkten Demokratie der Schweiz steht und wer zum rot-grünen Lager gezählt werden muss.
Eingriff in die kantonale Steuerhoheit
Auch der Entscheid des Bundesgerichts vom vergangenen Freitag gehört in dieses Kapitel. Bislang herrschte Einigkeit darüber, dass das Bundesgericht kantonale Erlasse auf deren Übereinstimmung mit den Eckwerten der Bundesverfassung zu überprüfen habe. Dass die Bundesrichter sich aber mit der detaillierten Ausgestaltung der kantonalen Steuertarife befassen, war nie die Idee des Verfassungsgebers. Diese Belange gehören in den Verantwortlichkeits- und Kompetenzbereich der Politik. Und so ist es denn auch störend, dass sich das Bundesgericht faktisch über einen kantonalen Volksentscheid, der mit einer Mehrheit von 86 Prozent der Stimmbürger gefällt worden ist, hinwegsetzt.
SP, Grüne und Alternative applaudieren begeistert. Ihrem Ziel der totalen steuerlichen Gleichschaltung aller Kantone ("Harmonisierung") sind sie einen Schritt näher gekommen. Laut SP-Präsident Hans-Jürg Fehr hat die "Steuergerechtigkeit" gesiegt. Gleichzeitig weist Fehr darauf hin, dass erst die SP-Initiative "dem ruinösen Steuerwettbewerb zugunsten der Superreichen gewisse Schranken" setze ("SonntagsBlick" vom 3. Juni 2007). Die SP-Initiative würde nichts weniger als die totale Abschaffung des Steuerwettbewerbs bedeuten.
Föderalismus und Steuerwettbewerb aber sind die Grundlagen des schweizerischen Wohlstands. Der steuerliche Wettbewerb sorgt für einen gesunden politischen Druck, so dass Gemeinden und Kantone mit ihren Ausgaben nicht blindlings überborden können und sich in einem gewissen Masse beschränken müssen. Der Steuerwettbewerb schafft sodann auch für Randregionen und ärmere Kantone Möglichkeiten, mittels origineller Ideen Steuersubstrat anzuziehen. Von dieser Möglichkeit hatte auch der Kanton Obwalden Gebrauch gemacht. Eine materielle Harmonisierung im Bereich der Steuern jedoch bringt allen Kantonen höhere Steuern und Abgaben.
Fragwürdige Reaktion
Dass Wettbewerb bisweilen unangenehm sein kann, weil er Innovation, Anstrengung und Arbeit verlangt, kennen wir aus der Wirtschaft. Kartelle, Absprachen oder Monopole sind dort die Folgen. Im steuerlichen Wettbewerb unter Gemeinden und Kantonen ist es ähnlich. So ist es zu erklären, dass der Schwyzer CVP-Regierungsrat Hess das Bundesgerichtsurteil "begrüsst" und "froh" ist darum. Natürlich nützt dieses Urteil dem Kanton Schwyz nichts und schränkt den Steuerwettbewerb für alle Kantone unnötig ein. Aber es bindet - so die Sicht des CVP-Finanzdirektors - mit dem Kanton Obwalden einen starken Konkurrenten zurück. Ähnlich ist die Reaktion anderer kantonaler Finanzdirektoren zu erklären. Traurig genug, dass für ein bisschen Bequemlichkeit die kantonale Selbständigkeit und Souveränität kommentarlos preisgegeben werden. Es ist zu hoffen, dass diese Regierungsräte von ihren Regierungskollegen - und vor allem von ihren Parlamenten - korrigiert werden.
Es lohnt sich, für
den schweizerischen Föderalismus zu kämpfen. Die Selbständigkeit
von Kantonen und Gemeinden in der Ansetzung der Steuerbelastung ist eines
der Kernstücke der föderalen Ordnung unseres Landes und so auch
ein Erfolgsfaktor. Die Freiheit der Kantone kann gar nicht genug gross sein.
Aus dieser Sicht gibt die unverständliche Reaktion der Finanzvorsteher
einzig zu Kopfschütteln Anlass.
Gregor A. Rutz