Nr. 17, 14. Juli 2006
Wie
eine Kantonsregierung die Gemeinde-Autonomie untergräbt
Stopp den «Hinterzimmer-Einbürgerungen»
Von Kantonsrat Heinz Müller, Grenchen SO
Seit das Bundesgericht willkürlich verlangt,
dass ablehnende Einbürgerungsentscheide zu begründen seien, häufen
sich Meldungen über Einbürgerungen, die von den Stimmbürgern
zwar abgelehnt, durch Kantonsregierungen oder Richter im Widerspruch zum Volksentscheid
aber dennoch durchgesetzt werden.
Die sich ausbreitende Unsicherheit bei Gemeinden und Stimmbürgern zeigt: Die vom Bundesgericht geforderte "Begründungspflicht" zu ablehnenden Einbürgerungsentscheiden ist nicht nur demokratiefeindlich, sie ist auch untauglich. Ein besonders krasses Beispiel zur Begründung dieser Feststellung ist die von der Solothurner Kantonsregierung still und heimlich befohlene Einbürgerung einer vierköpfigen Familie aus Mazedonien, die der Gemeinderat und die Stimmbürger der Gemeinde Seewen zuvor abgelehnt hatte.
Klarer Volksentscheid
Die vierköpfige Familie aus Mazedonien ist nur schlecht integriert, sucht kaum nachbarschaftliche Kontakte und beherrscht die deutsche Sprache nur ansatzweise. Um der betroffenen Familie noch etwas Zeit zu geben, sich besser zu integrieren, haben der Gemeinderat und die Gemeindeversammlung der Gemeinde Seewen (SO) das Einbürgerungsgesuch im Dezember 2004 abgelehnt. Die Gemeindeversammlung mit dem überdeutlichen Resultat von 103 Nein gegen 4 Ja-Stimmen.
Ein vernünftiger, nachvollziehbarer und klarer Volksentscheid. Aber nicht für den Solothurner Regierungsrat. Nach einer Beschwerde des Anwalts der betroffenen Familie vollzog die Regierung kürzlich still und leise deren Einbürgerung. Es sei ein "geheimer Entscheid" gewesen, erfährt man von der Verwaltung, die ansonsten das Öffentlichkeitsprinzip in den höchsten Tönen lobt. Offensichtlich ist der Regierung das Öffentlichkeitsprinzip so viel wert wie die Gemeindeautonomie, über die sie sich selbstherrlich hinwegsetzte.
Der "Fall Seewen" ist schweizweit exemplarisch für die neue Einbürgerungspraxis, bei der Stimmbürger und Gemeinden kurzerhand ausgeschaltet werden.
Neues Bürgerrechtsgesetz macht's möglich
Derzeit ändern viele Kantone in der Schweiz ihre Bürgerrechtsgesetze. Das Ziel ist klar: Noch bevor auf nationaler Ebene über die Einbürgerungsinitiative der SVP abgestimmt wird, wollen vor allem die Mitte-Links dominierten Kantone "Nägel mit Köpfen" einschlagen. Die Begründungspflicht bei ablehnenden Einbürgerungsentscheiden soll um jeden Preis in den kantonalen Gesetzen verankert werden, obwohl die Bundesverfassung nichts Derartiges kennt oder vorschreibt. Genau so ist auch der Kanton Solothurn vorgegangen: Rückwirkend auf den 1. Januar 2006 wurde von der Mehrheit des Kantonsrats, gegen die Stimmen der SVP, das bisherige kantonale Bürgerrechtsgesetz revidiert und ein neues Einbürgerungsgesetz in Kraft gesetzt. Die wesentlichste Neuerung ist neben dem Wegfall der bisher von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlichen Einkaufssummen für Neubürger die Einführung der Begründungspflicht bei ablehnenden Einbürgerungsentscheiden.
Referendum kommt
Die Solothurner SVP hat das Referendum gegen dieses revidierte kantonale Bürgerrechtsgesetz ergriffen. Sie kritisiert, dass mit dem neuen Gesetz Bürgergemeinden und Stimmbürger bevormundet würden.
In einer Demokratie muss ein Volksentscheid nie begründet werden. Die Einbürgerung ist ein Volksentscheid und soll das auch bleiben. Gegen einen Volksentscheid gibt es grundsätzlich kein Rekursrecht. Rekursmöglichkeit und Begründungspflicht würden nur dazu führen, dass Volksentscheide von Bürgergemeinden von der nächst höheren Instanz über den Haufen geworfen werden. So begründet die SVP ihr Referendum.
"Das Schweigen der Lämmer"
Die beiden freisinnigen Zeitungen im Kanton Solothurn (das "Oltner Tagblatt" und die "Solothurner Zeitung") schalteten sofort auf Konfrontationskurs und kritisierten das SVP-Referendum gegen die Bürgerrechtsvorlage aus dem Hause der zufällig ebenfalls freisinnigen Regierungsrätin Esther Gassler massiv. So ist es auch kein Zufall, dass besagte beiden Zeitungen jetzt, da der erste gravierende Fall einer "Hinterzimmer-Einbürgerung" ans Licht kam, lange Zeit versuchten, die ganze Angelegenheit überhaupt totzuschweigen. Nur die "Basellandschaftliche Zeitung", welche viele Leser in und um Seewen hat, wurde ihrer journalistischen Pflicht gerecht und recherchierte. Die solothurnischen "Staatsmedien" übten sich derweil tagelang im "Schweigen der Lämmer", bis sie sich endlich zu einer Regung genötigt fühlten - wobei sie sich schützend vor den Skandal-Entscheid stellten. Wer sich gegen das Kartell der Totschweiger wehren will, muss eigenständig handeln: In diesen Tagen lässt die SVP Zehntausende von solothurnischen Haushalten mit offenen Briefen beliefern, die über den Einbürgerungsskandal informieren.
Viele offene Fragen - keine Antworten
Bisher hat die Solothurner Kantonsregierung zum "Fall Seewen" nicht oder nur ausweichend informiert. Deshalb hat die SVP im Kantonsparlament eine Interpellation mit kritischen Fragen eingereicht. Besonders interessant dürfte die Frage sein, ob neben den von der Gemeinde angeführten Ablehnungs-Gründen weitere bekannt sind (bezieht ein Mitglied der Mazedonier-Familie eine IV-Rente? Oder wird Sozialhilfe an eines oder mehrere Familienmitglieder geleistet?), die eine Ablehnung des Einbürgerungsgesuchs oder mindestens dessen Aufschub gerechtfertigt hätten. Bestätigt sich der Verdacht der SVP, wonach einzelne Angehörige der mazedonischen Familie ihren Lebensunterhalt nicht selbständig bestreiten können, dann müsste die Regierung erklären, warum sie Ausländer einbürgert, die am Tropf des Steuerzahlers hängen.
Kam es zum "Einbürgerungs-Deal"?
Warum hat die Regierung kein Interesse daran, offen über den Fall zu informieren? Nur weil die Antworten dem SVP-Referendum, über das im September abgestimmt wird, nützen könnten? Nicht nur. Bekannt ist, dass hinter den Kulissen mindestens eine Sitzung zwischen Vertretern des zuständigen kantonalen Departements, dem Anwalt der mazedonischen Familie sowie demjenigen der Gemeinde Seewen stattgefunden hat. An dieser Sitzung muss es wohl zu einem "Einbürgerungs-Deal" gekommen sein:
Die Regierung bürgert ein und geht damit einem Gerichtsfall, der sich bis vor Bundesgericht ziehen könnte, aus dem Weg. Die Angst der Kantonsregierung, vor Bundesgericht (trotz verfassungsmässigem Handeln) zu verlieren, ist nachvollziehbar, wenn man entsprechende Urteile der letzten Monate betrachtet. Um so mehr drängt sich die Frage auf, in wie vielen Fällen Kantonsregierungen unter Ausschluss der Öffentlichkeit bereits solche "Einbürgerungs-Deals" mit Gesuchstellern und deren Anwälten geschlossen haben. Seewen ist wohl kein Einzelfall, sondern möglicherweise die Spitze eines Eisbergs. Mit grosser Wahrscheinlichkeit ist der Seewener "Einbürgerungs-Deal" damit auch nicht ein rein solothurnischer Tatbestand.
Vom Volksentscheid zum Verwaltungsakt
Seewen zeigt, wie die durch neue Gesetze (ohne Verfassungsgrundlage!) begünstigte Einbürgerungspraxis missbraucht wird, indem der demokratische Einbürgerungsentscheid zum reinen Verwaltungsakt herabgemindert wird. Der Fall zeigt auch, welchen Wildwuchs die Bundesgerichtsentscheide zu Einbürgerungsfragen in den Kantonen ausgelöst haben.
Die Solothurnerinnen und
Solothurner haben es am 24. September in der Hand, diese unsägliche Fehlentwicklung
mit einem Nein zum revidierten Bürgerrechtsgesetz an der Urne zu korrigieren.
Es ist höchste Zeit, dass das Volk solchen Missständen den Riegel
schiebt und wieder klare Verhältnisse schafft.
Heinz Müller
Heinz Müller ist
Präsident der SVP des Kantons Solothurn.