Nr. 17, 13. August 2004
1. August 2004
Rudenz und der Bundespräsident
Bundesfeier-Ansprache
von Nationalrat Ulrich Schlüer, gehalten am 1. August 2004 in Dällikon
ZH
Auf dem Rütli kommt sie derzeit auf unvergleichliche
Art zur Geltung: Die eindrücklich einprägsame Sprache Friedrich
Schillers, mit der er in seinem Schauspiel «Wilhelm Tell» dem
Kampf um Unabhängigkeit, um Freiheit, um Gerechtigkeit ein zeitloses
Denkmal gesetzt hat.
Verschiedene Szenen sind
unvergesslich. Etwa die bewegende Auseinandersetzung zwischen dem aufbrausenden,
das Abenteuer suchenden, dem Ruf der grossen weiten Welt erliegenden Ulrich
von Rudenz einerseits, der den Wert von Freiheit und Recht erkennenden, am
Hof der Fürsten aufgewachsenen Bertha von Bruneck andererseits. Der Heisssporn
Rudenz glaubt blindlings, die Liebe seiner Bertha nur gewinnen zu können,
indem er sich dem äusserlichen Glanz der Fürstenhöfe ergibt
und anpasst. Er vermeint Grösse zu sehen, wo ihn doch nur machtprotzige
Despotie blendet. Die Worte
seines Oheims, des sterbenden Attinghausen, schlägt er in den Wind: Was
soll er mit «Treue zu Bauern und Hirten» anfangen, wo er Habsburgs
Grösse zum Greifen nah wähnt. Ja, Rudenz glaubt sich schämen
zu müssen, weil einzelne Höflinge in ihm einen Abkömmling bloss
des «Bauernadels» erblicken könnten. Er glaubt, das Leben
zu verpassen, wenn er der «Welt der Taten» entsagen müsse,
wenn er in den Tälern der Urschweiz «von den Kriegstrommeln ferngehalten»
werde.
Der Glanz der Fürstenhöfe
Die junge Bertha, das im Glanz des Hofes aufgewachsene, unnahbar scheinende
Fräulein, hält ihm, der seinem Land untreu zu werden droht, kompromisslos
den Spiegel vor Augen:
«Dürft Ihr von Liebe reden und von Treue,
der treulos wird an seinen nächsten Pflichten?
Der Sklave Österreichs, der sich dem Fremdling
verkauft, dem Unterdrücker seines Volks?»
So schüttelt sie den seine Wurzeln Verleugnenden aus seinen Utopien. Und unbarmherzig fährt Bertha weiter:
«Mich denkt Ihr auf der Seite des Verrats
zu finden? Eher wollt' ich meine Hand
dem Gessler selbst, dem Unterdrücker schenken,
als dem naturvergessnen Sohn der Schweiz,
der sich zu seinem Werkzeug machen kann!»
Eindrücklich präsentiert sie dann dem zuinnerst verwirrten Rudenz seine Berufung, seine Pflicht:
«Was liegt dem guten Menschen näher als die Seinen?
Gibt's schönre Pflichten für ein edles Herz,
als ein Verteidiger der Unschuld sein,
das Recht des Unterdrückten zu beschirmen?»
Und sie schliesst mit dem unmissverständlichen Aufruf:
«Steh zu deinem Volk,
es ist dein angeborner Platz.»
«Steh zu deinem Volk - es ist dein angeborner Platz»
Rudenz liess sich wachrütteln von diesem Wort. Die Hohlheit höfischen
Lebens fiel ihm im Angesicht des in der Urschweiz aufkeimenden Willens zur
Freiheit wie Schuppen von den Augen. Ja, er machte sich zum Wortführer
dieser Freiheit. Treue zur Schweiz, Treue zur in der Schweiz gelebten Freiheit,
Treue zum in der Schweiz gewachsenen und geltenden Recht: Solche Treue ist
zum Nährboden geworden für die darauf während Jahrhunderten
gewachsene Demokratie, für unsere einzigartige direkte Demokratie, Kern
des Sonderfalls Schweiz.
Ist sie, die Demokratie, denn auch heute, 713 Jahre nach dem auf dem Rütli
geschworenen Bund der Freiheit gesichert? Steht unsere Demokratie noch auf
jenem festen Fundament, zu dem Schiller mit seinem Schauspiel «Wilhelm
Tell» soviel beigetragen hat?
Demokratie - in der EU
Da uns bekanntlich nie gleichgültig ist, was um uns herum geschieht,
nähern wir uns der Frage nach dem Respekt der heutigen Machtträger
vor der Demokratie via unser benachbartes Ausland. Dort ist ja eben erst gewählt
worden. Gleichzeitig in 25 Ländern, in allen alten und neuen EU-Mitgliedstaaten:
Das EU-Parlament wurde bestellt.
Mit merkwürdigem Resultat: In nahezu allen EU-Mitgliedstaaten, alten
wie neuen, haben die Regierungsparteien die Wahlen deutlich verloren. Teilweise
- in Deutschland, in Frankreich, in Italien - mussten die Regierenden gar
Niederlagen katastrophalen Ausmasses einstecken.
Und was geschah darauf? In Ländern, die demokratischen Grundsätzen
verpflichtet sind, zeitigen Wahlen doch in aller Regel Konsequenzen. Doch
nicht so die Wahlen ins EU-Parlament: Als Resultat dieser demokratischen Wahl,
in der fast alle Regierungen massive Niederlagen hinzunehmen hatten,
geschah überhaupt nichts. Die von ihren Wählern geprügelten
Staatschefs eilten schnurstracks an den nächsten EU-Gipfel. Dort prosteten
sie sich zu. Sie feierten - aufs Sorgfältigste abgeschirmt von ihren
Wählern - ein kompliziertes, gewunden und unübersichtlich formuliertes
Papier als «historischen Durchbruch». Das Papier, ausgearbeitet
von einem von oben ernannten Konvent, nennen sie «Verfassung».
Die Bürgerinnen und Bürger hatten dazu bisher nichts zu sagen -
weder zum Inhalt noch zum Gremium, das dieses Papier formuliert hat.
Inzwischen wollen in einigen Ländern die Bürger zwar mitentscheiden,
wenigstens nachträglich über dieses Papier abstimmen. In einzelnen
Staaten scheint dies zu gelingen. Aus andern, etwa aus Deutschland, verlautet
dagegen überaus Merkwürdiges. Dort verwahrt sich die politische
Elite, der
Deutsche Bundestag, wortreich dagegen, Entscheide von historischer Tragweite
einer Volksabstimmung - und damit den Zufälligkeiten unberechenbar agierender,
möglicherweise gar von Populisten verführter Massen auszusetzen.
Geschichte wollen die Machthabenden, den Herrenreitern von einst vergleichbar,
selber schreiben - ganz allein, ungestört von Stimmbürgern. Das
Volk, das zu vertreten sie vorgeben, weckt bloss Misstrauen bei ihnen - bei
jenen, die sie ihr Land, wie jedermann verfolgen kann, von Jahr zu Jahr, von
Monat zu Monat tiefer in die wirtschaftliche Misere reiten...
Demokratie - in der Schweiz
Nur: Ganz so fremd sind uns Eidgenossen die da zum Ausdruck kommenden herrschsüchtigen
Marotten besserwisserischer Funktionäre, welche die Demokratie zum Tummelfeld
von Populisten erniedrigen wollen, auch nicht. Wir vernehmen sie auch in der
Schweiz. Häufiger, lauter, folgenreicher als früher.
So, wenn vom Souverän neuerdings verlangt wird, er müsse begründen,
warum er - etwa zu einem Einbürgerungsgesuch - Nein stimmen wolle. Und
weil er sein Urteil begründen müsse, dürfe er nicht mehr an
der Urne entscheiden. Begründen? Wem gegenüber muss sich denn der
Souverän, in unserer Demokratie gemäss Verfassung das höchste
Organ, fortan rechtfertigen? Wer steht denn
neuerdings über dem Souverän? Wer masst sich an, zu entscheiden,
ob der Souverän gut oder schlecht entschieden hat? Ob ein Entscheid akzeptabel
oder zurückzuweisen sei?
Selbst der «Vater» unserer neuen, seit 1999 geltenden Bundesverfassung,
alt Bundesrat Arnold Koller, lässt keinen Zweifel offen: Wer vom Souverän
Begründungen zu politischen Entscheiden verlangt, der anerkennt diesen
Souverän nicht mehr als Souverän, als oberstes Organ in der Demokratie.
Weil
er dessen in freier Abstimmung getroffenen Entscheid einer Oberinstanz unterstellt,
die sich nicht mehr an die Regel von Mehrheit und Minderheit binden lassen
will, die sich vielmehr anmasst, alles besser zu wissen als das Volk.
Der Souverän - oberstes Organ
Wo Demokratie gilt, wo Demokratie ernst genommen wird, da kann es gegen Volksentscheide
kein Beschwerderecht geben. Auch der Verlierer respektiert den Mehrheitsentscheid!
Wo dies nicht mehr gilt, da funktioniert die Demokratie nicht mehr. Dort aber,
wo Demokratie respektiert wird, kann auch
das Recht auf freie Abstimmung nicht eingeschränkt werden. Dies haben
die Väter unserer Demokratie schon vor Jahrzehnten eindeutig festgeschrieben
in der Verfassung. Und dieser Grundsatz wurde auch bei der Nachführung
dieser Verfassung im Jahre 1999 bestätigt. Er ist festgehalten in Artikel
34 der
neuen Bundesverfassung, wo jedem Bürger ausdrücklich sowohl die
«freie Willensbildung» als auch die «unverfälschte
Stimmabgabe» garantiert wird. Eine Garantie, die - ausser dem Souverän
selber - niemand von oben herab zu widerrufen das Recht hat. Wer gewisse Formen
von Volksabstimmungen - etwa Urnenabstimmungen - eingrenzt oder verbietet,
wer vom Souverän Begründungen zu Volksentscheidungen verlangt, der
gerät in unauflösbaren Widerspruch zur Garantie der unverfälschten
Stimmabgabe. Er verwischt die Grenze zwischen Demokratie und autoritärer,
auf Dekreten fussender Herrschaft. Das muss auch die Zürcher Regierung
zur Kenntnis nehmen, wenn sie die unverfälschte
Stimmabgabe zu Einbürgerungsentscheiden verbieten will.
Konventionen
Jene, welche in der beschriebenen Art die Demokratie beschneiden wollen, führen
Konventionen, Ergebnisse internationaler Konferenzen als Rechtsgrundlage für
ihre Beschränkungsdekrete an. Sie existieren, solche Konventionen. Kein
Zweifel! Aber sie sind nie und nirgends von einem
Souverän, von einem Volk demokratisch beschlossen und als gültig
erklärt worden. Sie sind das Ergebnis von politischen Auseinandersetzungen,
von machtpolitischem Seilziehen an internationalen Konferenzen, beschlossen
von Diplomaten und Funktionären, nie von Stimmbürgern in demokratischen
Auseinandersetzungen.
Es ist nicht zuletzt der äusserliche Glanz, das nicht selten unerträgliche
Gepränge solcher Konferenzen, das über das Fehlen demokratischer
Legitimierung vieler Konferenz-Beschlüsse hinwegzutäuschen hat.
Und da fragen wir: Wo sitzen sie, die getreu für die Werte der Schweiz,
für die Werte der Demokratie, für die Werte vom in unserer Demokratie
geschaffenen Recht einstehen? So wie Rudenz es von seiner Bertha lernen musste.
Können wir uns auf sie verlassen, auf jene, die unser Land mit seiner
direkten Demokratie und mit seinen Volksrechten in internationalen Konferenzen
vertreten?
Lieber ins Ausland ...
Zweifel sind des öfteren angebracht: Etwa dann, wenn wir gern den Inhalt
wichtiger bilateraler Verträge zwischen der Schweiz und der Europäischen
Union vertieft und fundiert diskutieren möchten. Die Verhandlungen sind
seit einigen Wochen beendet. Papiere mit darauf festgehaltenen Vereinbarungen
existieren. Zur Zeit sind sie in der Vernehmlassung. Die wichtigsten Papiere
liegen zu einem kleinen Teil in französischer, zum grösseren Teil
aber bloss in englischer Sprache vor. In unserer eigenen Sprache, in jener
Sprache, die aus diesen Vereinbarungen heraus in unsere Gesetze Eingang finden
soll, existieren die Papiere nicht. Als wäre es nicht ein fundamentales
Recht der Bevölkerung, für sie verbindlich Werdendes in der Sprache
studieren zu dürfen, in der jedermann auch komplizierte Tatbestände
aufzunehmen in der Lage ist.
Als die für die Verhandlungsergebnisse zuständige parlamentarische
Kommission, die Aussenpolitische Kommission, aus dem Mund des Bundespräsidenten
die Ergebnisse der Verhandlungen und deren Konsequenzen hätte entgegennehmen
wollen, musste die Aussprache auf ein paar wenige Minuten begrenzt werden.
Der Bundespräsident habe, wurde den Kommissions-Mitgliedern beschieden,
einen wichtigen Termin im Ausland wahrzunehmen. Im Fernsehen wurde dann am
gleichen Abend sichtbar, was für ein wichtiger Auslandtermin unseren
Bundespräsidenten von der Diskussion mit
den gewählten Volksvertretern abgehalten hat: Die Nato - deren Mitglied
wir zwar weder sind noch werden wollen - hatte zur Gipfelkonferenz nach Istanbul
gerufen. Unser Bundespräsident durfte sich zusammen mit den Grossen dieser
Welt auf dem Gruppenbild präsentieren. Er schaffte es, einen Platz
unmittelbar hinter dem Meistfotografierten, hinter US-Präsident George
Bush, zu ergattern: Ihm offenbar wichtiger als die gründliche Diskussion
der Konsequenzen von Vereinbarungen mit der Europäischen Union.
Wenige Tage später, am Staatsbegräbnis des österreichischen
Präsidenten, schaffte es Bundespräsident Deiss erneut in den Windschatten
eines Medienstars: Er habe ein paar Sätze mit Arnold Schwarzenegger,
dem aufsteigenden Stern von Kalifornien, wechseln können, wurde dem staunenden
- oder verärgerten - Schweizer Publikum in gross aufgemachten Schlagzeilen
serviert.
Steh zu deinem Volk, es ist dein angeborner Platz
Was sagte doch die vornehme Hofdame Bertha von Bruneck im «Wilhelm Tell»
zu ihrem Rudenz, als dieser dem Glanz vermeintlicher weltpolitischer Grössen
erliegen wollte:
«Was liegt dem guten Menschen näher als die Seinen?
Gibt's schönre Pflichten für ein edles Herz,
als ein Verteidiger der Unschuld sein,
das Recht der Unterdrückten zu beschirmen?
Die Seele blutet mir um Euer Volk,
ich leide mit ihm, denn ich muss es lieben,
das so bescheiden ist und doch voll Kraft,
es zieht mein ganzes Herz mich zu ihm hin,
mit jedem Tage lern ich's mehr verehren.»
Und dann, schnörkellos, gültig auch für die, die im Namen der Schweiz derzeit von internationaler Konferenz zu internationalem Treffen hasten:
«Steh zu deinem Volk, es ist dein angeborner Platz.»
Ulrich Schlüer