Nr. 17, 12. Juli 2002
Geprellt wird vor allem
der Steuerzahler
Staatspropaganda - und ihre Kehrseite
Von Nationalrat Hans Kaufmann, Wettswil ZH
Im Jahre 2001 hat allein die Bundesverwaltung 82 Millionen Franken für sogenannte Öffent- lichkeitsarbeit ausgegeben. Der Personalbestand in der Bundesverwaltung für solche Tätig- keiten hat in den letzten zehn Jahren massiv zugenommen und erreicht heute mit einem Bestand von 292 Vollstellen jenen des viert- oder fünftgrössten Schweizer Verlagshauses. Darin nicht enthalten sind die gesetzlich vorgeschriebenen Aktivitäten wie Abstimmungs- erläuterungen.
Teilt man die aufgewendeten 82 Millionen nach Departementen auf, dann gibt das Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) mit 19 % Anteil an diesen 82 Millionen Franken am meisten für Öffentlichkeitsarbeit aus. Im Verhältnis zum finanziellen «Geschäftsvolumen» wenden aber auch das Aussenministerium (EDA) und das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) überdurchschnittlich viel auf.
Amtsmissbrauch
Der staatliche Propaganda-Apparat hat heute eine Dimension erreicht, die weit
über reine Informations- tätigkeit hinausgeht. Die Bundesverwaltung
entfaltet zusehends eine Eigendynamik und missbraucht ihre Macht, indem ihre
Exponenten über ihre hausinternen PR-Stellen selbständig und ausgiebig
politisieren. Exemplarisch dafür ist das Verhalten des Direktors des
Bundesamtes für Sozialversiche- rung, Otto Piller, der unser Schweizer
Krankenkassensystem Anfang Juni 2002 als «unsozial» bezeichnete,
weil es mehrheitlich auf dem Kopfprämiensystem statt auf einkommens-
und vermögens- abhängigen Beiträgen beruhe. Diese Meinung wurde
via Bundeshauspresse und Fernsehen verbreitet. Sie beinhaltet einen klaren
Amtsmissbrauch. Es ist nicht Aufgabe von Beamten, persönliche politische
Ansichten auf Bundeskosten zu verbreiten; sie haben ihre Bundesämter
effizient und erfolgreich zu führen.
Bundesämter betreiben zuweilen aber auch Desinformation, indem vorhandene Informationen nicht rechtzeitig veröffentlicht werden wie beispielsweise die Pensionskassenstatistik, die erst vierzehn Tage nach der ersten Revision des Gesetzes über die Berufliche Vorsorge publiziert wurde. Was nützen solch kostspielige Statistiken, wenn sie nicht rechtzeitig für die Entscheidungsfindung im Parlament vorliegen?
Das Bundesgericht hat übrigens den «propagandistischen Handlungsspielraum» der Kantone klar begrenzt; gegenüber dem Bundesrat kann das Bundesgericht hingegen nicht angerufen werden.
Generöse
Geschenke
Die Staatsverwaltung bedient sich nicht nur hausinterner Informations- und
PR-Beauftragter, sondern auch externer, privater PR-Büros. Es fliesst
Geld, und damit entstehen Abhängigkeiten und eine meinungsmässige
Annäherung an die Geldgeber.
Um solches Wohlverhalten auch bei den Medien zu fördern, sollen Fernsehen, Radio und die schrei- bende Zunft demnächst mit einem 50 bis 60 Millionen Franken teuren Medienzentrum beschenkt werden. Im «zivilen Bauprogramm 2002» sind allein 42,5 Millionen Franken für den Umbau und die Einrichtungskosten eines neuen Medienzentrums an der Bundesgasse 812 bewilligt worden. Dazu kommen noch die Gebäude selbst. Auf die vorgesehenen rund zweihundert Arbeitsplätze bezogen, errechnet sich pro Arbeitsplatz ein Geschenk von 250'000 bis 300'000 Franken.
Mit diesen Investitionen ist es aber noch nicht getan, denn in Zukunft werden die Steuerzahler die deshalb einzugehenden neuen Schulden mit 2 bis 3 Millionen Franken pro Jahr verzinsen müssen. Ausserdem fallen Sicherheits- und Unterhaltskosten an. Die Journalisten müssen sich nicht wundern, wenn die Annahme solch generöser Geschenke den bitteren Beigeschmack von Bestechung und Meinungskauf hat. Doch dies wird jene Kolumnisten von Boulevardblättern, die sich dank der einge- sparten bzw. an den Steuerzahler überwälzten Kosten den Aufenthalt in Luxusappartements von Berner Nobelhotels leisten können, wenig kümmern. Dennoch: Der Bundesrat täte gut daran, das Medien- zentrum zu kostendeckenden Preisen zu vermieten, statt es gratis zur Verfügung zu stellen. Sonst setzt er sich gleichem Bestechungsverdacht aus.
Hans Kaufmann