Nr. 17, 21. Juli 2000
Volksinitiative «Für
eine Regelung der Zuwanderung»
Ausländeranteil bei 18 Prozent stabilisieren
Von Philipp Müller, Reinach
Am 24. September 2000 gelangt die Volksinitiative «für eine Regelung der Zuwanderung», auch als «18-Prozent-Initiative» bezeichnet, zur Abstimmung. In den letzten beiden Jahr- zehnten hat der Ausländeranteil Jahr für Jahr zugenommen. Erstmals seit langer Zeit hat die Schweizer Stimmbevölkerung nun wieder die Möglichkeit, über die Ausländerpolitik unseres Landes abzustimmen. Nachstehend führt der Hauptinitiant des Volksbegehrens aus, weshalb die Vorlage angenommen werden muss.
Rund fünf Jahre ist es her, seit ein überparteiliches Komitee das Volksbegehren «Für eine Regelung der Zuwanderung» mit 121 313 gültigen Unterschriften eingereicht hat. Die Initiative verlangt vom Bund, dafür zu sorgen, «dass der Anteil der ausländischen Staatsangehörigen an der Wohnbevölkerung der Schweiz 18 Prozent nicht übersteigt», mit anderen Worten, dass der Ausländeranteil auf 18 Prozent stabilisiert wird. Im Gegensatz zu früheren Ausländerinitiativen sollen gemäss der neuen Zuwande- rungsinitiative bei der Überschreitung der festzulegenden Grenze von 18 Prozent keine Menschen aus dem Land gewiesen werden. Die Initiative sieht vielmehr vor, dass die Rückkehr von Eingereisten in ihre Heimat durch freiwillige Ausreisen erfolgt, welche durch finanzielle Anreize gefördert wird. Da jährlich ohnehin mehrere zehntausend Ausländer die Schweiz freiwillig verlassen, kann die Zielgrösse von 18 Prozent ohne menschliche Härten erreicht werden. Als Verfassungsauftrag bedeutet die Initiative aber die Verpflichtung für den Bundesrat, auf das Ziel einer Begrenzung der ausländischen Wohnbevölkerung auf maximal 18 Prozent hin zu arbeiten. Um die Bedürfnisse der Wirtschaft nach qualifizierten auslän- dischen Arbeitskräften nicht zu tangieren, sieht der Initiativtext eine andere Berechnung des Prozent- anteils vor, als sie heute praktiziert wird. Nicht unter die 18-Prozent-Quote fallen beispielsweise Wissen- schafter und qualifizierte Führungskräfte. Auch Studenten, Schüler und Künstler werden nicht mitge- rechnet.
Gründe
für die Initiative
Seit 1970, als
das Stimmvolk die sogenannte Schwarzenbach-Initiative ablehnte, versprach der
Bundes- rat immer wieder, den Bestand der ausländischen Wohnbevölkerung in
der Schweiz zu stabilisieren und schrittweise zu reduzieren. Entgegen
allen Beteuerungen und Zusicherungen stieg aber der Anteil der ausländischen
Bewohner auf heute rund 1,3 Millionen Personen oder auf 19,3 Prozent der Gesamtbe-
völkerung an. Zwar verliessen in der Zeit von 1990 bis Ende 1999 mehr
als 657'000 Ausländer und Ausländerinnen, das heisst rund 65'000 Personen
jährlich, freiwillig die Schweiz. Im gleichen Zeitraum jedoch ist an über
eine Million Immigranten eine definitive Aufenthaltsbewilligung erteilt worden.
Das Laisser faire in der Ausländerpolitik wurde in der Hochkonjunktur damit gerechtfertigt, dass wir ausländische Arbeitskräfte zur Erledigung einfacher Arbeiten nötig hätten, für die sich keine Schweizer fänden. Heute braucht es in der Wirtschaft indes keine ungelernten Arbeiter, sondern fachlich qualifi- zierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Die jahrelange Masseneinwanderung von schlecht ausgebildeten Erwerbstätigen rächt sich jetzt bitter: Bei jedem zweiten Arbeitslosen handelt es sich heute um einen Ausländer, der aufgrund fehlender beruflicher Qualifikation in der Regel kaum eine Perspektive auf einen Wiedereinstieg ins Berufsleben hat.
Zuwanderung
durch Asylbewerber
Die Einwanderung
wurde in den letzten Jahren dadurch verstärkt, dass Ausländer nicht nur, wie
dies früher die Regel war, als Saisonniers oder Jahresaufenthalter in die
Schweiz einreisen und eine Nieder- lassungsbewilligung erhalten. Immer mehr
Zuwanderer versuchen, unter dem Titel Asylbewerber, als Gewaltflüchtlinge,
politisch Verfolgte, Asylbewerber ohne Wegweisungsmöglichkeit (etwa wegen
fehlender Ausweispapiere) usw. in der Schweiz ansässig zu werden und hier
zu Arbeit und Einkommen zu gelangen. Aus diesen Gründen sieht die Zuwanderungsinitiative
vor, dass zu den unter die 18- Prozent-Klausel fallenden Personen auch
Asylsuchende und vorläufig Aufgenommene gezählt werden müssen. Ausserdem soll
der finanzielle Anreiz für sogenannte Wirtschaftsflüchtlinge begrenzt werden.
Anerkannte Flüchtlinge sind aber von dieser Massnahme aus völkerrechtlichen
Gründen ausgenommen.
Entgegen den Behauptungen der Gegner der Initiative bedeutet deren Annahme nicht, dass man inskünftig Ausländer nach Hause schicken muss. Dies sieht das Volksbegehren «Für eine Regelung der Zuwanderung» im Gegensatz zu früheren ausländerpolitischen Initiativen nicht vor. Der Text der Initiative hält vielmehr ausdrücklich fest, dass die Senkung auf 18 Prozent «durch freiwillige Auswande- rung» zu erfolgen hat. Das ist angesichts der Tatsache, dass jedes Jahr rund 65'000 Personen auslän- discher Nationalität die Schweiz verlassen, problemlos möglich.
Die Gegner einer Limitierung der Ausländerquote werden nicht müde zu behaupten, die Initiative hätte negative Auswirkungen auf die Wirtschaft, der inskünftig die Rekrutierung dringend benötigter auslän- discher Arbeitskräfte verunmöglicht würde. Auch dieser Einwand trifft nicht zu. Da bereits heute jährlich rund 65'000 Ausländerinnen und Ausländer die Schweiz freiwillig verlassen, bedeutet eine «Stabilisie- rung» folgerichtig, dass bei einem gleichbleibenden Ausländeranteil dieselbe Anzahl Personen pro Jahr einwandern kann. Damit stehen der Wirtschaft genügend neue Arbeitskräfte zur Verfügung (ganz abge- sehen davon, dass, wie erwähnt, laut Initiative qualifizierte Wissenschafter und Führungskräfte nicht mitgezählt werden und von einer Einreisebeschränkung ausgenommen sind).
Die
Schweiz ist kein Einwanderungsland
Die Schweiz
hat ein akutes Zuwanderungsproblem. Die Hauptgründe dafür sind die unvergleichlich
grosse Attraktivität unseres Landes für immigrierende Menschen und die Laisser-faire-Haltung
der zuständigen Behörden und der verantwortlichen Politiker in der Ausländer-
und Asylfrage. Mit der enormen Zunahme von über 30 Prozent bei der ständigen
ausländischen Wohnbevölkerung ist jedes vernünftige Mass verloren gegangen.
Nach Auffassung der Initianten darf die Schweiz nicht weiterhin ein Einwanderungsland
sein. Es braucht eine Kehrtwende in der Ausländerpolitik. Nur so kann die
huma- nitäre Tradition im Asylbereich gewahrt und ein weiterhin friedliches
Zusammenleben von einheimischer und ausländischer Bevölkerung in unserem Land
sichergestellt werden.
Philipp Müller